Ganz viel Mimimi des (Ex)Journalisten und Kommissar-Mimimi-Kollegen Faßbender.
Anscheinend hat er während seiner journalistischen Ausbildung nie etwas davon gehört, dass Gerichtsverhandlungen zwar öffentlich sind, dies aber mitnichten bedeutet, dass gefilmt werden darf.
So jammert er vor sich hin, gibt seine bei Mike erlernten juristischen Kenntnisse wieder, fühlt sich verfolgt und jammert über einen "Krieg" gegen ihn und die Pressefreiheit. Darum wird sich jetzt der Presserat kümmern müssen und natürlich weitere Gerichte.
Da ist einer wirklich mal wieder ganz, ganz unten angekommen.
Rastattt
Am 15.01.2019 veröffentlicht
TV-Journalist Heinz Faßbender berichtet:
Das hätte ich mir als ehemaliger Journalist, der für den WDR, NDR, HR, SWF, ZDF, Spiegel TV, aber auch DPA tätig war, nicht träumen lassen, dass die heutige Journalisten-Generation in den – ja man kann es nicht anders sagen – System-Medien, relevante Ereignisse einfach verschweigen und trotz mehrmaliger Übermittlung von Informationen über die Presseverhinderungsgeschehnisse durch das Landgericht Gießen penetrant aussitzen.
Das schreckliche ist, dass diese Damen und Herren der Lei(d) – Medien dafür kein Propagandaministerium brauchen, sondern als die Gutmenschen des Apparates sich ihre eigene Schere im Kopf eingerammt haben, um mit unangenehme Meldungen oder Veröffentlichungen nicht aufzufallen.
Das Perverse ist aber auch, dass jeder nur kleinste Anlass in den sogenannten Schurkenstaaten oder kleinste Schubser auf die System-Lei(d)medien über Wochen hinweg propagandistisch ausgeschlachtet und der
Weltuntergang der ach so tollen Pressefreiheit im freiheitlich-demokratischen-Grundverordnungsland herausbeschworen wird. Da die Systemmedien selbst faktenresistent und selbstgefällig sind, fällt ihnen der Gutmenschenfaschist überhaupt nicht mehr auf.
Deshalb erinnert der heutige Zustand an graue Zeiten des 1000jährigen Reiches. Noch herrscht Ruhe im Land. Das kann sich aber schnell ändern.
Auch mit dieser Abrechnung des Journalisten Heinz Faßbender, der hier vorwirft, die Hessischen Medien haben im Kadavergehorsam ein elementares Ereignis gegen die Pressefreiheit und die grobe Verletzung des Öffentlichkeitsgebotes durch das Landgericht Gießen bewusst verschwiegen. Deshalb ist es beabsichtigt, den Deutschen Presserat zu informieren, damit jeder angeschriebene Journalist eine Rüge erhält. Denn der Pressekodex schreibt vor, dass über relevante Ereignisse berichtet werden muss. Auch der Staatsvertrag mit den Rundfunkanstalten schreibe eine Berichterstattung eines solchen Ereignisses dringend vor.
Aber auch mit dem Vorgehen des Landgerichtes Gießen muss sich der Deutsche Presserat befassen. Wegen ungerechtfertigter Plünderung von Kameras, um Drehaufnahmen über eine öffentliche Verhandlung zu verhindern und der Kriminalisierung von Journalisten muss der Presserat eine Rüge erteilen. Und über Rügen des Deutschen Presserates müssen die Gerügten berichten.
Jetzt aber zunächst eine öffentliche Abrechnung des Journalisten Heinz Faßbender