endlich!! Aus einer mir persönlich bekannten Quelle wurde mir der neuste "Streich" unseres grossen Staatsleeres, juristischen Don Quichotte und preussischen Nationalhelden zugespielt!
Er hat ja offenbar versucht, diese vor dem Sonnenstaatland "geheim" zu halten, weil er wie befürchtet jetzt damit leben muss, dass ich diese mal kurz in der Luft zerreissen werde!
Kurz zur Vorgeschichte und Einordnung:
Unser Nationalheld Karnath glaubt ja immer noch, er sei ein grandioser Jurist und deshalb ist auch nur das BVerfG höchstselbst würdig, Schriftstücke von ihm zu empfangen. Dies scheint auch der Grund zu sein, dass bisher weder die Mitglieder einer (auch hier) bekannten FB Gruppe div. Strafanzeigen angedroht wurden - bis heute aber keine einzige auch tatsächlich gestellt ist. So ein profanes AG ist eben unter seiner Würde.
Dieser Glauben wurde wohl noch dadurch bestärkt, dass das BVerfG seine Nichtzulassungsklage positiv beschieden hat. Schon damals hat er nicht begriffen, dass das BVerfG die Klage
NICHT aufgrund seiner Argumentation, sondern aus ganz eigenen Beweggründen entschieden hat! Schliesslich gehen die Richter in der Begründung zu ihrem Urteil mit
KEIN einzigen Wort auf sein seitenlanges Geschwurbel ein, sondern entscheiden ganz frei!
Da unser Nationalheld aber immer nur das liest, was in sein queres Weltbild passt, hat er diesen kleinen feinen Unterschied bis heute noch nicht bemerkt und ist der vollen Überzeugung, das BVerfG wäre jedes mal hellauf begeistert, wenn wieder eine Klage aus seiner Tastatur die Poststelle in Karlsruhe erreicht! Dem scheint mitnichten so zu sein:
2BvC 3/13 Verfassungsbeschwerde wegen Nichtzulassung zur BTW > "nicht zur Entscheidung angenommen"
(
fehlende Unterstützerunterschriften; "Buntedeswahliste der DNV; Begründung u.a.: "Klage unzulässig nach dem Bundeswahlgesetz")
Verfassungsbeschwerde wegen Nichtzulassung zur Wahl > liegt derzeit noch beim Wahlprüfungsausschuss rum
(
Gründe s.o.; böser Bundeswahlleiter, Antifa; inklusive der lustigen "Beteiligungsanzeige" aus dem Narrensaum der DNV)
2BvR 2706/13 (Eil-) Verfassungsbeschwerde zum Koalitionsvertrag (die Erste) > "nicht zur Entscheidung angenommen"
(
nachdem das BVerfG schon vorher!!!! eine ähnliche Beschwerde abgewiesen hat)
(Eil-) Verfassungsbeschwerde zum Koalitionsvertrag (die Zweite) > Karnath zählt die Tage, die es brauchen wird, bis auch diese abgelehnt ist! Vielleicht meint er daraus erkennen zu können, wie schwer es für die Richter war, seine "Beschwerde" abzulehnen! > siehe Anhang)
Nicht aufgezählt sind hier übrigens all die Verfassungsbeschwerden, die der Karnath ansonsten noch so angeblich geschwurbelt hat: BER, Elbphilharmonie, S21, Energiewende, ESM, Euro, EU, NATO; Kriegseinsätze...
Da er dazu bisher keinen einzigen Beweis, dass es eine solche "Beschwerde" überhaupt gibt, veröffentlicht hat (ist ja nicht schwer - die DNV hat sicher noch genügend Platz auf den Servern der Parteiseite) und zu keinem der Beschwerden ein urteil zu finden ist - ist das wohl alles nur einzig ein Hirngespinst eines Grössenwahnsinnigen um seine paar Mitglieder zu beeindrucken!
Fazit: Als Rechtsanwalt hätte er seinen Laden wegen Erfolglosigkeit schon lange dicht machen müssen - als Parteivorsitzender hat er offenbar genügend Deppen gefunden, die ihm seine Prahlereien und seine angebliche Fachkompetenz
besinnungslos bedingungslos glauben...
Nun noch kurz zur "neusten" Beschwerde:
Das die Karlsuhrer Richter ihm seine erste (Eil-) Verfassungsbeschwerde nach kürzester zeit einfach so um die Ohren gehauen haben, konnte unser Staatsleerer wohl nicht verkraften! Also hat er Teil zwo nachgeschoben: Die Argumente sind zwar die gleichen, die Forderung auch:
...und im Falle eines Scheiterns dieser Verhandlungen (zur Koalition), wegen der bereits fortgeschrittenen Zeit seit der Wahl, unverzueglich Neuwahlen anzuberaumen gewesen waeren.
Bemerkenswert ist, dass ganze wurde
NACH den erfolgreichen Koalitionverhandlungen und kurz vor der Abstimmung bei der SPD am 10.12.2013 verschickt! Und er kann sich sogar (ausnahmsweise) vorstellen, dass das BVerfG bemerkt, das er den selben Unsinn nochmals verschickt:
Auch wenn die vorangegangene Beschwerde schon im Rahmen der Zulaessigkeit in Ermangelung eines Beschwerdegegenstandes beim BVerfG abgelehnt wurde und der Beschwerde somit nicht abgeholfen werden konnte, weil diese noch nicht einmal zur Entscheidung angenommen wurde, so ist der Beschwerdegrund dieser (Eil)Verfassungsbeschwerde klar voneinander abweichend.
Und damit hier nicht jede/r den ganzen Datenmüll (21 Seiten) durchlesen muss, hier noch ein paar Highlights:
8. Weiter ergaenzend, dass die Einflussnahme der Lobbyisten und Interessenvertretern aus der Wirtschaft im Bereich der Verhandlungen der drei Fraktionen eine verfassungswidrige Beeinflussung der Abgeordneten der einzelnen Fraktionen darstellt, die die Frage aufwirft, in wie weit hier eine bereits erbrachte Gegenleistung Gegenstand und Grundlage der Beeinflussung gewesen sein koennte.
Auf den vorliegenden Fall abgestimmt, hier der Bildung des aktuellen 18.Deutschen Bundestages, haette in einem ersten Schritt die Konstituierung aller in den Bundestag gewaehlten Fraktionen, der bei der Wahl erfolgreich gewesenen Parteien, vorgenommen werden muessen. Diesem verfassungsgesetzlichen Erfordernis, als Ausfluss des Art.20 II GG i. V. m. Art.38 I GG, ist aber nicht umgehend nachgekommen worden. Diese anfaengliche Nachlaessigkeit in Bezug auf die erforderliche Sorge um eine verfassungsmaessige „Ordnung“ im woertlichen Sinne, ist nach Ansicht der Beschwerdefuehrerin mittlerweile durch die im Bundestag seit Jahrzehnten etablierten Altparteien einem verfassungsrechtlich nicht legitimierten Gewohnheitsrecht gewichen.
Die etablierten Altparteien uebernehmen im Falle der sich ergebenden Notwendigkeit der Koalitionsbildung für die Begruendung einer Bundesregierung absolut selbstherrlich und arrogant, also dem Verfassungsgesetz „Grundgesetz“ gegenueber voellig ruecksichtslos und zuwiderlaufend, ungefragt die originaere Aufgabe der sich zu bildenden Fraktionen ihrer Partei.
u.a verstößt die SPD deshalb gegen das GG:
Abgestellt auf die durchgefuehrten Koalitionverhandlungen, kann im Ergebnis festgestellt werden, dass der Verhandlungsfuehrer der Fraktion der SPD, ein Herr
Sigmar Gabriel
ist.
In Anlehnung an die obigen Ausfuehrungen muss an dieser Stelle folgende wichtige Frage erlaubt sein:
„Welche Person wurde waehrend der ganzen Bundestagswahl als „die“ Person der Fuehrungsposition in der SPD durch die Waehler gewaehlt?“
Irgendwie scheint der Karnath ein anderes GG und Wahlrecht zu besitzen?
Vielleicht ein "Preussisches"
? Oder anders gesagt: Nach Ansicht unseres größten Nationalhelden
MÜSSEN alle anderen Parteien vor Wahlen nur die Wahrheit erzählen und dürfen auf keinen Fall "lügen"? Das bleibt einzig und alleine ihm und seiner DNV vorbehalten!
Übrigens: Offenbar scheint der karnath noch nicht mal den Unterschied zwischen Kanzlerkandidat und Fraktionsführer zu kennen. Ganz schön peinlich!!!
und so geht es fröhlich weiter in Absurdistan:
Im Grunde genommen ergibt das Bild der bisher stattgefundenen Koalitionsverhandlungen, zwischen der CDU, CSU und SPD als Partei und nicht als Fraktion, fuer einen Neuling wie der Beschwerdefuehrerin, den Eindruck einer „sozialistischen Raeterepublik durch die Hintertuer“.
Die Beschwerdefuehrerin unterstellt deshalb der Partei „SPD“ die gegenwaertig beschlossene Koalition nur als Mittel zum Zweck verwenden zu wollen, nicht jedoch damit dem Willen des Waehlers auf Bildung einer mehrheitsfaehigen und für eine Legislaturperiode tragfaehigen Regierung zu entsprechen. Hier stehen unstreitig in erster Reihe reine partei- und machtpolitische Gruende, die ausschliesslich in der Person des Koalitionsverhandlungsfuehrers selbst liegen und nicht das politische Wohl der deutschen Nation als Waehlerschaft.
man man, hoffentlich läßt das BVerfG ihn nicht auf seinen geistige Gesundheit hin überprüfen.... Naja, die "Lacher" hat er sicher ungewollt auf seiner "Seite"!!!!
Ferner soll es bereits bis zu sechs weitere geheime Abkommen geben, die den Mitgliedern (der SPD) vorenthalten werden.
sogar mit der grossen Verschwörung muss sich das BVerfG nun herumschlagen...
Die Beschwerdefuehrerin (DNV) verfolgt auch bestimmt Interessen und sieht sich hier in ihrem Grundsatz auf Gleichbehandlung nach Art.3 I GG verletzt, weil sie ihre Interessen nicht ebenfalls in den Koalitionsvertrag hineinschreiben konnte, denn es kann keinen Unterschied machen, wer an die Koalitionaere von aussen herantritt und etwas fordert, weil es dazu keine abschliessende Regelung gibt.
Nicht mal in den Bundestag gewählt, aber mit am Koalitionsvertrag rumkritzeln wollen??? WAS??? für Pillen hat sein Arzt verschrieben? Und darf er dass???
Ferner stellt das Mitgliedervotum auch eine Ungleichbehandlung der Beschwerdefuehrerin dar, denn diese haette vor der Ausuebung gefragt werden muessen, ob sie dieses Votum ueberhaupt als neues, angeblich demokratischen Stilmittel für die Zukunft mittragen wuerde. Befragt wurden indessen nur die CDU und CSU.
sooo das wars - Original siehe Anhang (und VORSICHT!!! übernehme keine Verantwortung für irgendwelche gesundheitliche Schäden, die beim Studium entstehen können!)