Mein Gott ist das gut!!! Immer wenn es langweilig wird bei Nationalheldens, setzt er noch eins drauf. Und mit welcher Dramaturgie!
Gestern war es noch ein ominöser "Senat fuer Internetrecht" beim BGH, bei dem er uns alle mal verklagen wollte, tief in der Nacht dann dies:
"Werte Waehlerinnen und Waehler,
Die Telekom reagiert bereits, nachdem diese erste gerichtliche Entscheidung ergangen ist (ich habe hier mal den richtigen Link zum Urteil des LG Köln eingefügt):
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/internet-drosselung-gericht-stoppt-mogel-flatrate-der-telekom-a-930798.html
Vielen Dank an die Mitglieder der DNV, die sich in Koeln der Verbraucherschutzgemeinschaft angeschlossen und dieses Verfahren durch ihre Beschwerden moeglich gemacht haben.
Der Ausgang meiner Strafanzeige wegen Drosselung und damit wegen eines Eingehungsbetruges zu meinem Nachteil durch die Telekom bei der StaA Bln steht noch aus, duerfte aber durch die Entscheidung des obigen Gerichtes tendenziell erkennbar werden. Unabhaengig davon beteilige ich mich auch an der Verbraucherschutz - Aktion gegen die Telekom hier in Berlin.
Die Buergerinnen und Buerger wehren sich...und Ihr habt es immer noch nicht begriffen oder mitbekommen?"
(Quelle:
https://www.facebook.com/ferdinand.karnath/posts/755211207828047)
Mal abgesehen davon, dass weder die DNV oder irgendwelche Mitglieder
nichts mit der Klage der "Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen" zu tun haben - die haben da ihre eigenen und vor allem qualifizierte Juristen!!! (Und nicht solche Pappnasen, wie in dieser Partei!), einfach eine der derzeit im Internet kursierenden "Petitionen" zu unterzeichnen: TOLL!!!!
Besonders hervorzuheben dabei ist sein pseudjuristisches Geschwafel von:
"Der Ausgang meiner Strafanzeige wegen Drosselung und damit wegen eines Eingehungsbetruges..."STRAFANZEIGE??? Echt??? Schickt die Telekom neuerdings womöglich Techniker zu den Kunden, die ihre Datenpakete verbraucht haben, um diese (wahrscheinlich mit Telekom WLAN Kabeln??) zu erdrosseln?
??
Wie gesagt: es geht dort um vorrangig um eine geänderte AGB! AGB = Vertragsrecht (BGB)! Deshalb dürfte der Ausgang die STRAFANZEIGE von unserem juristischem Don Quichotte auch
"tendenziell erkennbar werden" -> Papierkorb!
Mal abgesehen davon, dass im Strafrecht nur konkret Personen angezeigt werden können (der Marketingleiter, der die AGB´s verändert hat???), wtf für eine Straftat soll denn das sein?? "
Eingehungsbetruges"
Also ein Betrug, bei dem der Täter vorsätzlich z.B. Waren bestellt und schon bei der Bestellung weiss, dass er diese nicht wird bezahlen können.
http://de.wikipedia.org/wiki/Eingehungsbetrug"Betrügt" die Telekom? NEIN! Sie hat ihre AGB´s verändert! Jeder Kunde wusste also, auf was er sich da einläßt! In dem Verfahren ging es um den Begriff "Flatrate"! Also um einen Begriff - Wort... Es wurde der Telekom im Urteil untersagt, es im Zusammenhang mit einer "Drosselung" analog zum Mobilfunk weiter zu benutzen! Nicht das "drosseln" an sich... Setzten sechs!!!
Ma ehrlich: Dieser Staatsleerer gibt doch an, er hätte irgendwann irgendwo (Berlin, neuerdings auch noch Freiburg) juristische Vorlesungen besucht und juristisch gearbeitet zu haben? In der Kantine?
Ein Leerstuhl mit Leerstunden??? Mit diesem "Beitrag" hat er sich endgültig und für mich für immer nur eins:
Disqualifiziert, sich jemals überhaupt nur näher als eine preussische Meile der Tante Jura genähert zu haben! So eklatant Straf- und Vertragsrecht zu vertauschen - nö...
Ferdi you make my day!!!!