Man kann Fitzek dankbar sein, daß er den Telegram-Kanal „Verfassungsbeschwerde“ geöffnet hat, ermöglicht er doch Einblicke in sein menschenverachtendes und antidemokratisches Denken. Sichtbar wird dies z. B. in seinen Aussagen zur Menschenwürde (t.me/Verfassungsbeschwerde. 3.Oktober).
Ausführungen hierzu finden sich bereits in der „Verfassung“ des KRD. Hier heißt es:
Art. 46 Menschenwürde
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Aufgabe und Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(
https://koenigreichdeutschland.org/files/krd/rechtliches/Verfassung/PDF%20%20Version%20Verfassung.pdf)
Diese Aussage ist fast wörtlich dem Grundgesetz der Bundesrepublik entnommen. Die entsprechende Formulierung lautet hier:
Art 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland)
Interessant ist nun zweierlei. Zum einen läßt das Fitzeksche Traktat weitere Absätze des Artikels 1 weg. Sie besagen:
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
(Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland)
Von unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten hält der selbsternannte „König“ nicht viel und kann sie daher in seinem absolutistischen „Staat“ auch nicht gebrauchen. Deshalb werden sie besser nicht erwähnt.
Ebenso unwillkommen ist die Bindungswirkung dieser Menschenrechte für Exekutive, Legislative und Judikative.
Zum zweiten fällt auf, das die Grundrechte in dem Fitzekschen Elaborat erst in den Artikeln 45 bis 56 behandelt werden, während sie im Grundgesetz ganz am Anfang stehen (Artikel 1-19).
Für den Obersten Popanz scheinen sie etwas Nachrangiges zu sein.
Die Übereinstimmung mit dem Grundgesetz ist aber nur scheinbar, denn Fitzek füllt diesen Begriff mit anderen Inhalten als es das Grundgesetz tut. Für ihn ist Menschenwürde ein Entwicklungszustand und nichts, was jedem Menschen von vornherein und uneingeschränkt zukommt.
Unsere Begriffsbestimmung von „Würde“
Würde ist die Ausdrucksform der erlangten Überwindung der Eigenschaften der Person durch die Seele.
Die eigene „Würde“ hängt mit dem jeweiligen Bewußtseinszustand eines „Menschen“ und seiner Handlung in der Welt zusammen. Für einen Jeden ist die eigene „Würde“ somit etwas anderes. Niemand kann mehr Würde beanspruchen, als er selbst hat.
(t.me/Verfassungsbeschwerde. 3.Oktober)
Die Menschenwürde als solche gibt es nach Fitzek nicht. Man könnte sagen, daß sie das Ergebnis dessen ist, was ein Mensch aus sich macht.
Logischerweise gibt es in Fitzeks Weltbild verschiedene Stufen der Menschenwürde.
Die „Würde“ hat verschiedene Abstufungen. Was Wir als „Würde“ empfinden und welche Maßstäbe Wir an die Achtung Unserer „Würde“ legen, können Sie nicht anderen Menschen auferlegen oder im Verhalten abverlangen. Sie können jedoch auch nicht die „Freiheit“, die Wir Uns herausnehmen, anderen Menschen gestatten, die nicht entsprechende „Würde“ innehaben. Würdig ist, wer würdevolles Verhalten zeigt.
(t.me/Verfassungsbeschwerde. 3.Oktober)
Interessant ist hier, daß Fitzek das jeweilige Entwicklungsstadium der Würde mit der Freiheit verkoppelt über die der einzelne verfügen darf. Es sind demnach nicht alle Menschen gleich, nein, manche sind gleicher als andere.
Die Abstufungen der Menschenwürde heißen bei Fitzek „Würde“, „Hohe Würde“, „Majestätische Würde“ und „Göttliche Würde“.
Würde hat, wer nach besten Kräften, Wissen und Gewissen eine gerade anstehende Aufgabe und Handlung, für die er bestimmt ist, in der Welt ausführt und dabei keinen bewußten Schaden aus niederen Beweggründen an anderen „Menschen“ und in der Welt bewirkt.
Hohe Würde hat, wer sich beständig nach besten Kräften, Wissen und Gewissen pflichtbewußt dafür einsetzt, einen konstruktiven und wertvollen Beitrag für die Welt und seine Mitmenschen zu leisten, wer dabei bemüht ist, sich zu vervollkommnen, seinen richtigen Platz in der Welt zu finden und nach der Erkenntnis seiner Seele strebt.
Majestätische Würde hat, wer ohne äußeren Zwang in freier Selbstbestimmung und in dienender Haltung, im Bewußtsein seines wahren Wesens, seiner subsidiären Pflicht und seinem göttlichen Gestaltungsauftrag trotz aller Widrigkeiten und Herausforderungen nachgeht, wer mit höchster und vereinter Verstandes- und Herzensqualität sich beständig bemüht, dem inneren göttlichen Wesenskern näherzukommen, um durch die Verwirklichung seiner höchsten erreichbaren inneren Qualität seinen konstruktivsten und wertvollsten Beitrag für die Welt und seine Mitmenschen zu leisten, und wer dadurch und damit seiner einzigartigen hohen Seinsbestimmung mit Gottes Gnaden nachkommen kann und nachkommt.
Göttliche Würde hat, wer in allem Tun und Sein nur Gott sieht und all sein Denken, Fühlen und Tun nur an ihm und seinen Bedürfnissen ausrichtet, wer, in der reinen Wahrhaftigkeit lebend und immer sein Bestes gebend, sich und sein eigenes Streben aufgibt und sich dadurch findet, wer von höchster innerer Qualität im Wesen ist und sich nicht verweigert, dieses Wesen in allen Handlungen in Vertrauen auf den Vater in schöpferischer konstruktiver und damit göttlicher Weise zum größtmöglichen Nutzen Aller nach SEINEM Willen auszudrücken.
(t.me/Verfassungsbeschwerde. 3.Oktober)
Es wäre interessant zu erfahren, welcher Gott hier eigentlich in Anspruch genommen wird. Auf den christlichen Gott würde ich nicht tippen, eher auf den der Menschenfresser.
Der Erwerb oder der Aufbau von Menschenwürde ist lt. Fitzek kein linerarer Prozeß, sondern kann auch in Richtung Abbau gehen.
Seine Würde hat verloren, wer seit geraumer Zeit aus niederen Beweggründen wie Gier, Wollust, Hochmut, Faulheit, Zorn usw. in vollem Bewußtsein und aus freiem Willen groben Schaden an „Mitmenschen“ und/oder massiven Schaden an der Umwelt beging und weiter begeht, obwohl er mehrfach Möglichkeiten des konstruktiven Handelns und der Umkehr hatte. Ein derartiger „Mensch“ (Barbar, Monster) kann sich zukünftig nicht darauf berufen, gleiche Freiheiten zu erhalten wie ein echter hoher Würdenträger. Er kann sich aber durch würdige Taten in seinem Status erheben.
Seiner Würde verlustig geht, wer entgegen neu erlangtem besseren Wissen und Gewissen im vollen Bewußtsein seiner Schädlichkeit Handlungen tätigt, die anderen Menschen oder der Schöpfung Schaden zufügen, und sich und seine Tätigkeiten entsprechend seines besseren Wissens neu auszurichten versäumt. Ein derartiger „Mensch“ hat kein oder wenig Interesse an seiner eigenen Selbstentwicklung, an sich „Selbst“, an seiner „Seele“, identifiziert sich mit seiner „Person“ (Maske) und lebt in dieser zentriert.
(t.me/Verfassungsbeschwerde. 3.Oktober)
Wer also bestimmte Aspekte des Menschseins nicht in den Griff kriegt und unter Kontrolle hat, hat keine Menschenwürde. Solche Subjekte dürfen dann natürlich auch nicht die Freiheiten erhalten, wie ihre geläuterten Mitmenschen.
Es stellt sich die Frage, ob Fitzek hier nicht eine unfreiwillige Selbstanalyse betreibt.
Wenn von Personen die Rede ist, die aus Gier oder Hochmut ihre Mitmenschen und die Gesellschaft schädigen, wer dies wider besseres Wissen tut, obwohl er die Gelegenheit hatte, sich zu bessern, so würde ich an Leute denken, die z. B. Seminare über nichtfunktionierende Systemausstiege anbieten, Sparanlagen annehmen und damit verschwinden oder eine Strafhaft nicht zur inneren Umkehr und Besserung genutzt haben. Fitzek scheint hier tatsächlich über sich selbst zu sprechen.
Mit diesen Aussagen entlarvt er sein süßliches Liebesgeschwafel als das, was es ist, nämlich Zweckpropaganda und Dummenfang.