Tja, was ist denn nun das KRD? Kein Verein? Scheinverein? Scheingesellschaft? Oder doch dank der Lehre der fehlerhaften Gesellschaft eine GbR?
Mein Studium trägt mich gerade zum Gesellschaftsrecht und HGB. Da frag ich mich glatt, ob das KRD nicht tatsächlich ein Gewerbebetrieb ist, dessen Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert - immerhin umfasst er eine ganze Menge von "Staatsbetrieben", darunter eine Versicherung, eine bankähnliche Verwaltung von Vermögensbeteiligungen mit Sachwertgarantie
und Betrieb von Messeveranstaltungen.
Ein Gewerbebetrieb ist ein Unternehmen, das eine gewerbliche Tätigkeit ausübt. Eine Tätigkeit ist gewerblich, die planmäßig (naja, da wird man keine zu hohen Anforderungen stellen) und auf Dauer mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt wird. Ein Unternehmen wiederum ist eine wirtschaftliche Einheit. Passt m.M.n. alles auf das KRD.
Dann müssten sie's mal langsam ins Handelsregister eintragen. Das nette daran: Sie müssen sich dann auch mal für eine Unternehmensform entscheiden. Und die Eintragung kann durch Zwangsgeld des Registergerichts erzwungen werden - die Wittenberger Schnarchbehörden wären also außen vor. Zuständig ist das AG Stendal.
Da wäre dann auch offengelegt, wer eigentlich die Geschäfte führt und an welcher Adresse man zustellen kann.
Ich bin mit dem Stoff aber erst am Anfang - vielleicht weiß jemand mehr dazu?