Autor Thema: Bundesweite Reichsbürger-Razzia am 7. Dezember 2022  (Gelesen 55089 mal)

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Offline kairo

Re: Bundesweite Reichsbürger-Razzia am 7. Dezember 2022
« Antwort #525 am: 23. März 2023, 15:25:06 »
Na, dann gibt es halt deutliche Strafreduzierung wegen der langen Verfahrensführung.

Die gibt es nur bei überlanger Verfahrensdauer - sprich bei unzumutbaren Verzögerungen der Bearbeitung.

Das haben wir übrigens Herrn Prof. Dr. Dr. h.c. h.c. Selim Sürmeli zu verdanken. Er lebe hoch, hoch, hoch, und wieder runter.
 
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Re: Bundesweite Reichsbürger-Razzia am 7. Dezember 2022
« Antwort #526 am: 23. März 2023, 16:19:44 »
Off-Topic:
Wobei der Sürmelclown da ja tatsächlich nen Punkt hatte (wenn auch das einzige Mal in seinem Leben...?). Kann nicht sein, dass ein Gericht 20 Jahre braucht, eine Geldsumme(!) festzulegen. Die Sache war ja sogar inhaltlich entschieden und es ging nur noch um die Summe.
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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Offline Sandmännchen

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Re: Bundesweite Reichsbürger-Razzia am 7. Dezember 2022
« Antwort #527 am: 23. März 2023, 17:17:12 »
Zu verdanken haben wir das eher den Leuten, die für die Personalstärke bei Gerichten zuständig sind. Sürmeli ist ein Clown, aber auch ein armer Wicht.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 
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Offline Seb

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Re: Bundesweite Reichsbürger-Razzia am 7. Dezember 2022
« Antwort #528 am: 23. März 2023, 17:42:34 »
Zitat
Reutlinger Verdächtiger soll 22 Waffen legal besessen haben

Der mutmaßliche »Reichsbürger«, der in Reutlingen auf einen Polizisten geschossen haben soll, soll nach bisherigen Erkenntnissen der Ermittler jede Menge Waffen legal besessen haben. Auf seiner Waffenbesitzkarte waren nach dpa-Informationen 22 Waffen eingetragen.

Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) drängt unterdessen auf eine rasche Verschärfung des Waffenrechts durch den Bund. Strobl, der nach der eskalierten Durchsuchung am Mittwoch vor Ort war, berichtete am Donnerstag in Stuttgart von einem beachtlichen, erschreckenden und perversen Waffenarsenal, das man in dem Gebäudekomplex gefunden habe. »Das, was ich dort gesehen habe, braucht wirklich kein Mensch.« (dpa)
https://www.gea.de/land_artikel,-reutlinger-verd%C3%A4chtiger-soll-22-waffen-legal-besessen-haben-_arid,6734651.html
Niemand sollte diskreditiert werden, weil er anderer Meinung ist. Aber wer Blödsinn erzählt, hat kein Recht darauf, ernst genommen zu werden.
 
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Re: Bundesweite Reichsbürger-Razzia am 7. Dezember 2022
« Antwort #529 am: 23. März 2023, 20:12:46 »
jede Menge Waffen legal besessen haben. Auf seiner Waffenbesitzkarte waren nach dpa-Informationen 22 Waffen eingetragen.


Spielt keine Rolle.

Wie ein früherer Innenminister schon sagte: Schießen kann er immer nur mit einer. Die Anzahl spielt genau NULL Geige.


berichtete am Donnerstag in Stuttgart von einem [...]  perversen Waffenarsenal

Dummes Geschwätz für den Pöbel!

Strobl (nicht ganz zu Unrecht genannt „Das Schaf im Wolfspelz“) sollte sich mal dringend mit dem Waffenrecht auseinandersetzen!

Wenn der Verdächtige 22 erlaubnispflichtige Waffen besitzt (noch ist die WBK theoretisch seine bis zur Rechtskraft des Widerrufs) dann deshalb, weil es dafür Disziplinen in dem oder den Verband/Verbänden gibt, in denen sich der Inhaber befindet.

Diese Disziplinen genehmigt das Bundesverwaltungsamt
https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Waffenrecht/Schiesssport/schiesssport_node.html

Die Feststellunsgbescheide für die einzelnen Waffen erteilt das BKA
https://www.bka.de/DE/IhreSicherheit/Feststellungsbescheide/feststellungsbescheide_node.html

Erworben werden darf nur, was den gesetzlichen Maßgaben entspricht.

Qualifizierungen von Gegenständen als „pervers“ sollte sich der Herr Minister verkneifen!

Was an Waffen im Besitz ist, das ist entweder legal und somit genehmigt oder es ist illegal.

Alles andere ist Quatsch!
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Re: Bundesweite Reichsbürger-Razzia am 7. Dezember 2022
« Antwort #530 am: 23. März 2023, 20:50:30 »
Haintzelmännchen liegt natürlich der Beschluss von der letzten Razzia vor…
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 
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Offline BlueOcean

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Re: Bundesweite Reichsbürger-Razzia am 7. Dezember 2022
« Antwort #531 am: 23. März 2023, 20:51:50 »
Die höchst interessanten Verstrickungen von dem nun auch hausdurchsuchten Ralph T. Niemeyer in diesen Fall finden sich ab dieser Stelle in Niemeyers Thread.

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Re: Bundesweite Reichsbürger-Razzia am 7. Dezember 2022
« Antwort #532 am: 23. März 2023, 21:14:03 »
Haintzelmännchen liegt natürlich der Beschluss von der letzten Razzia vor…

Sehr geehrter Herr Zeuge,
wir würden gerne in den nächsten Tagen bei Ihnen vorbeikommen und nach Beweismaterial suchen.
Bitte teilen Sie uns mit, wann es Ihnen gelegen ist. Wir nehmen selbstverständlich Rücksicht auf Ihre Schlafgewohnheiten.
Wir möchten Sie nicht drängen, so dass Sie genug Zeit haben, relevante Dokumente zu vernichten oder auf die Seite zu schaffen.
Wir trinken gerne Espresso und Cappuccino, Frau xxx hätte gerne statt Kuhmilch und Zucker Hafermilch und Süßstoff. Bitte entkalken Sie Ihren Vollautomaten rechtzeitig.
Wir bedauern, Ihnen Ungemächlichkeiten zu verursachen.
Ihre Polizei.
« Letzte Änderung: 23. März 2023, 21:18:14 von Knallfrosch »
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Offline Anmaron

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Re: Bundesweite Reichsbürger-Razzia am 7. Dezember 2022
« Antwort #533 am: 23. März 2023, 22:32:44 »
Der sieht "Zeuge" wie bei Salesch als unbeteiligter Passant, der zufällig gesehen hat, dass da irgendetwas war.
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Re: Bundesweite Reichsbürger-Razzia am 7. Dezember 2022
« Antwort #534 am: 23. März 2023, 22:46:50 »
Haintzelmännchen liegt natürlich der Beschluss von der letzten Razzia vor…
Ich bezweifle, dass Haintzl egal das Schriftstück richtig verstanden hat.
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Offline theodoravontane

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Re: Bundesweite Reichsbürger-Razzia am 7. Dezember 2022
« Antwort #535 am: 24. März 2023, 07:16:11 »
Strobl (nicht ganz zu Unrecht genannt „Das Schaf im Wolfspelz“) sollte sich mal dringend mit dem Waffenrecht auseinandersetzen!

Mich irritiert eher das:
Zitat
Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) drängt unterdessen auf eine rasche Verschärfung des Waffenrechts durch den Bund

Ein CDU-Minister, der für ein schärferes Waffenrecht ist?

Wann bin ich in einem Paralleluniversum aufgewacht? Früher wollten sie doch noch Ego-Shooter verbieten, weil die angeblich Menschen zu Mördern machen sollen und auf einmal merken sie, daß Waffen im Privatbesitz zu Hause ein Problem sein könnten. Die Idee ist gut, sollten sie mal weiter drüber nachdenken und vielleicht kommen sie sogar zu einer Erkenntnis.

Aber Du hast insoweit recht, daß wenn es legale Waffen waren, sie legal waren. Wie viele Waffen es waren, spielt dabei keine Rolle und hat mit pervers nichts zu tun.

Die Frage ist nur, warum ein Sportschütze seine Waffen überhaupt zu Hause haben muss. Der wird ja nicht mal einfach so zum Training auf seine Schwiegermutter schießen. Oder auf Polizisten. Den Punkt habe ich tatsächlich bis heute nicht verstanden.
« Letzte Änderung: 24. März 2023, 07:20:49 von theodoravontane »
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Re: Bundesweite Reichsbürger-Razzia am 7. Dezember 2022
« Antwort #536 am: 24. März 2023, 08:04:51 »
Ein CDU-Minister, der für ein schärferes Waffenrecht ist?


Weil es das Behördenversagen kaschiert.

In Hamburg wurde letzte Woche Stein und Bein geschworen, die Beamten der Unteren Waffenbehörde hätten das Buch des Zeugen Jehovas nicht finden können, weil es so gut versteckt gewesen sei.

Zweifel an dieser Aussagen wurden in den asozialen Medien mit Hohn und Spott bedacht.

Gestern stellte sich dann heraus, die Polizei hatte die Öffentlichkeit dreist belogen, das Buch wurde sehr wohl gefunden, es wurde nur nicht bestellt.

https://www.spiegel.de/panorama/hamburger-linke-verlangt-ruecktritt-von-polizeipraesident-a-9cb3d215-f304-48d8-a581-88804bed839c

https://www.tag24.de/hamburg/crime/amoklauf-in-hamburg-waffenbehoerde-kannte-den-buchtitel-von-philipp-f-doch-2782769


Wir alle wissen, Reichis sind waffenrechtlich regelunzuverlässig, gem §§ 4, 5 und 6 in Verb. mit § 45 WaffG.

Strobl sollte erklären, warum dem offenbar der Behörde schon seit längerem als Reichi Bekannten nicht die Berechtigungen schon längst entzogen worden waren. Oder ob die Aktion die Einsammelaktion war wie bei dem Mörder von Georgensgmünd.



Die Frage ist nur, warum ein Sportschütze seine Waffen überhaupt zu Hause haben muss.


Weil es die sicherste Art der Aufbewahrung ist.

Die DDR hatte die zentrale Aufbewahrung, schon von daher gibt es vor allem „im Osten“ große Vorbehalte gegen das Mißtrauen des Staates gegenüber seinen Bürgern, dem Souverän..

Die Aufbewahrung in unbewohnten Gebäuden ist aus nachvollziehbaren Gründen verboten.

Grüne und Linke hatten 2011 den merkwürdigen Vorschlag eingebracht, Waffen zentral zu lagern.

Alle Experten waren bei der Anhörung im Innenausschuß dagegen.

Zitat
„Zum letzten Punkt, das Thema Waffenhaltung in Schützenheimen: Wir halten das unter dem polizeilichen Gesichtspunkt für außerordentlich kritisch. Wir haben noch nicht erkennen können, dass uns jemand, auch aus dem Verbandsbereich des Schützensportes nicht, vernünftig erklären konnte, wie man die vielen Schützenheime so sichert, dass es nachts, insbesondere bei immer weniger Polizei auf den Straßen und in den Funkwagen, tatsächlich zu einem baulich technischen Schutz dieser Heime kommt und gleichzeitig die polizeilichen Kräfte so zahlreich vorhanden sind, dass bei einem Einbruch, der gemeldet werden würde, in einer kurzen Zeit ausreichend Kräfte vorhanden sind, um hier den Einbruchsdiebstahl aus einem solchen Schützenheim zu verhindern.“
Sachverständiger Sascha Braun (Abteilungsleiter, Bundesvorstand der Gewerkschaft der Polizei, Berlin, bei der Anhörung im Innenausschuß des Deutschen Bundestages Mai 2012)

Zitat
Zu den Anträgen im Einzelnen: Verbote der gemeinsamen Aufbewahrung in Privatwohnungen. Das ist für Jäger völlig sinnlos, weil ein Jäger zu jeder Tages-und Nachtzeit auf seine Waffen zugreifen muss, wenn er zu einem Wildunfall gerufen wird, oder wenn er nachts raus muss, je nach Witterung auch bei Vollmond, um Wildschäden zu verhüten.
Sachverständiger Martin Bürner (Geschäftsführer, Landesjagdverband Baden-Württemberg e.V., Stuttgart, Anhörung Innenausschuß Bundestag Mai 2012)

Zitat
„Zur zentralen Aufbewahrung: Das ist auch vor drei Jahren abgearbeitet worden. Neben mir saß damals der Innenminister von Sachsen-Anhalt, der hatte dasselbe gesagt, was ich hier gehört habe. Das führt nicht zur Lösung, sondern eher zu der Frage, wie komme ich schnell an Schusswaffen. Wer gerne aus Einzelfällen lernt, der darf den Blick auf den April 2009 nach Eislingen werfen. Da ist genau das passiert, was wir vorausgesagt haben, es ist jemand in ein Schützenhaus eingebrochen, hat sich eine Kleinkaliberwaffe und anderes besorgt und dann seine ganze Familie ausgelöscht. Es hilft nicht zwingend und es schafft Probleme.“
Sachverständiger Rainer Hofius (Oberstaatsanwalt, Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Mainz, Anhörung Innenausschuß Bundestag Mai 2012)


Seitdem ist einige Zeit vergangen, abhanden kommen können wegen des Verbots erlaubnispflichtige Waffen in unbewohnten Gebäuden aufzubewahren nur Luftpumpen:

Zitat
Kriminalität Spree-Neiße
Einbrecher erbeuten bei Gubener Schützen Pistolen und Gewehre

Dreiste Diebe sind in die Räumlichkeiten des Gubener Schützenvereins Germania eingedrungen. Sie erbeuteten unter anderem mehrere Waffen. Das bereitet den Schützen große Kopfschmerzen.

16. Dezember 2022, 05:00 Uhr•Guben
Ein Artikel von Thomas EngelhardtUte Richter

Die Germania-Schützen, im Bild Franziska Schulze, Fenja Hanke und Amely Gottschalk (v. l.) beim Adventspokal-Schießen, beklagen den Verlust von mehreren Waffen.
© Foto: Ute Richter
Total ausgeräumt fanden die Vereinsmitglieder den Waffenschrank nach dem Einbruch zu Monatsbeginn vor.

Es war ein Bild des Schreckens, als Vereinsvorsitzender Lothar Schulze Anfang Dezember in das Domizil des Gubener Schützenvereins Germania 1890 kam. Die Tür war aufgebrochen und alle Räume und Schränke durchwühlt.
Und es kam noch schlimmer: Auch der Waffenschrank war aufgebrochen. Neun Druckluft...
Jetzt weiterlesen mit

https://www.lr-online.de/lausitz/guben/kriminalitaet-spree-neisse-einbrecher-erbeuten-bei-gubener-schuetzen-gleich-ein-dutzend-waffen-68140561.html

Wer glaubt, die Aufbewahrung in Kasernen sei sicher (abgesehen davon, daß in Kasernen Waffen nach dem KrWaffKontrG lagern), der irrt sich:

Zitat
28.06.2022, 22:00
Der Fall ist heikel – und kein Einzelfall. Dem Bundesverteidigungsministerium sind seit Anfang 2015 insgesamt 791 Fälle bekannt, in denen Täter in Gebäude und Liegenschaften der Bundeswehr eingedrungen sind oder dies zumindest versucht haben. Das geht aus der Antwort des Ministeriums auf Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervor, die unserer Redaktion vorliegt.

Das Bundesministeriums gibt für 2021 zudem an, dass zwei Handfeuerwaffen (Signalpistolen), knapp 4.000 Schuss Munition sowie in elf Fällen Sprengstoff „abhandengekommen“ sei. Laut der Wehrbeauftragten ist die Ursache „unklar“. Mit 3000 Schuss gibt die Wehrbeauftragte die Verluste für 2020 etwas niedriger an, sieht aber schon damals „dringenden Handlungsbedarf“.
https://www.waz.de/politik/bundeswehr-einbrueche-kriminelle-ausruestung-waffen-verschwinden-id235749109.html

Das gilt auch für die Polizei, die manche Bürger als Ort der Waffenaufbewahrung sehen wollen:

Zitat
INNENMINISTERIUM
31.10.202108:55
Polizei Hessen: Waffen, Drogen und Zehntausende Euro aus Asservatenkammern verschwunden
https://www.fr.de/politik/polizei-hessen-bargeld-waffen-drogen-euro-verschwunden-asservatenkammer-beuth-cdu-zr-91085750.html


Nehmen wir einen kleinen Verein mit  nur 100 Mitgliedern.
Das Grundkontingent (falls der Verband eine Disziplin dafür hat) sind drei halbautomatische Gewehre.
Nehme wir weiter an, Spezialität des Vereins sei das Schießen mit halbautomatischen Waffen (die nach dem Bundeslagebild Waffenkriminalität des BKA „nicht deliktrelevant“ sind und daher seit dem 1. 4. 2003 für Sportschützen zugelassen), dann befinden sich in den Waffenschränken des Vereins mal eben 300 halbautomatische Langwaffen! Einige ohne ZF, aber auch etliche mit ZF und ganz bestimmt auch etliche mit Schalldämpfer …

Ein Eldorado für die richtig bösen Jungx!
(Dazu kommen dann noch die Kurzwaffen wie halbautomatische Pistolen oder Revolver.)

Und sag bloß keiner, für den Normalo schwere Tresore seien ein Hindernis:
Zitat
DIEBSTAHL IN MÖGGLINGEN
Einbrecher werfen 300-Kilo-Tresor aus Fenster
https://www.esslinger-zeitung.de/inhalt.diebstahl-in-moegglingen-einbrecher-werfen-300-kilo-tresor-aus-fenster.30bff7e3-1628-471e-b662-72f953767743.html

Fazit: Die Aufbewahrung zu Hause ist die sicherste, Taten mit Schußwaffen werden gem. Bundeslagebild Waffenkriminalität zu 97-98% mittels illegaler Waffen begangen und nur zu 2-3% mittels legaler (diese Taten werden dann allerdings von interessierten den Medien entsprechend aufgeblasen, während es bei den illegalen stets heißt „woher der Mann die Waffe hatte, muß noch geprüft werden“). Zentrale Aufbewahrung macht sich in einer Erörterung als Schulaufsatz der 8. Jahrgangsstufe ganz gut, taugt aber nicht für die Realität.
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Re: Bundesweite Reichsbürger-Razzia am 7. Dezember 2022
« Antwort #537 am: 24. März 2023, 08:27:45 »
Schärfere Waffengesetze nützen auch nur etwas, wenn man sie dann auch durchsetzt.

In diesem Zusammenhang sei an einen gewissen Herrn Günther Freiherr von Gravenreuth erinnert, der seinerzeit noch als Anwalt grassierte , eine legale Waffe besaß und sich mehr und mehr ins Unrecht verlor. Nach mehreren Verurteilungen, die schließlich in einer Verurteilung zur Haftstrafe von 14 Monaten ohne Bewährung führten, hätte man ihm die Waffe abnehmen müssen. Das Gericht bezeichnete ihn im Urteil ausdrücklich als „Gefahr für die Gesellschaft“. Das Waffengesetz besagte auch schon zur damaligen Zeit klipp und klar, dass ihm der Waffenschein zu entziehen und die Waffe abzunehmen sei.

Nachdem das Urteil rechtskräftig wurde, erklärte Gravenreuth in einem Forum öffentlich, dass er

– nicht in den Knast gehen werde
– mit seiner Waffe, er zeigte auch ein Foto derselben, „sehr zufrieden" sei
– dass er diese legal besäße.

Diese Informationen wurden von Jörg Reinholz an a) die Polizei und b) an das Waffenamt in München geschickt. Zusammen mit der Information, dass Reinholz selbst (er lag mit Gravenreuth im juristischen Dauerstreit) im Falle eines Mitnahmeselbstmordes wohl gefährdet sei, denn Gravenreuth hatte damals eine Menge irrer Theorien bezüglich Reinholz und stand – nach einer Ankündigung des OLG Frankfurt – kurz davor, einen weiteren wichtigen Prozess zu verlieren.

Doch statt Gravenreuth die Waffe abzunehmen (was das Gesetz zwingend vorschrieb), hat das Kreisverwaltungsreferat KVR München ihm die Waffe belassen. Gravenreuth hatte Widerspruch eingelegt, der stets aufschiebende Wirkung habe – so der zuständige Verantwortliche des Münchner Kreisverwaltungsreferat KVR. Auf kritische Nachfragen von Reinholz und den Hinweis auf die Gesetze schrieb dieser Jurist aus dem Kreisverwaltungsreferat KVR: Er werde das mit Reinholz nicht diskutieren.

Die „stets“ aufschiebende Wirkung des Widerspruchs beschreibt das Gesetz so, dass der Widerspruch nur dann aufschiebende Wirkung hat, wenn keine Störung der öffentlichen Ordnung zu befürchten sei.

Genau das ist aber schon der Fall, wenn ein von einem Gericht als  „Gefahr für die Gesellschaft“ Bezeichneter mit einer Waffe herumläuft und diese der Öffentlichkeit präsentiert – mithin mindestens seinen Selbstmord ankündigt. Zudem gilt: §45 Absatz 5 i.V.m. §4 Absatz 1 Punkt 2 WaffG spricht ganz klar dafür, dass man dem Gravenreuth die Waffe ohne Wenn und Aber wegnehmen musste. (Quelle: Jörg Reinholz)

Gravenreuth hat sich dann bekanntlich mit der eigenen Waffe gerichtet.

Das ist einer der krassen Fälle, aber er zeigt, dass ein Gesetz nur so viel Kraft entfalten kann, wie diejenigen, die seine Einhaltung überwachen sollen, Motivation dafür aufbringen. Gerade bei Waffen darf sich da aber niemand auch nur die kleinste Schwäche erlauben.
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Offline Froschkönig

Re: Bundesweite Reichsbürger-Razzia am 7. Dezember 2022
« Antwort #538 am: 24. März 2023, 08:48:35 »
Man muss nicht einmal so weit in die Vergangenheit zurückgehen.

Der Attentäter von Hanau bombardierte vor dem Attentat fast zwanzig Jahre lang verschiedene Behörden mit wirren Theorien und Anschuldigungen. Aber nicht die Waffenbehörde - also war er bis zum Schluss legaler Waffenbesitzer.
 
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Bundesweite Reichsbürger-Razzia am 7. Dezember 2022
« Antwort #539 am: 24. März 2023, 08:52:51 »
Widerspruch eingelegt, der stets aufschiebende Wirkung habe – so der zuständige Verantwortliche des Münchner Kreisverwaltungsreferat KVR.



Deshalb der von mir angezogene § 45 WaffG:

Zitat
Waffengesetz (WaffG)
§ 45 Rücknahme und Widerruf
(1) Eine Erlaubnis nach diesem Gesetz ist zurückzunehmen, wenn nachträglich bekannt wird, dass die Erlaubnis hätte versagt werden müssen.
(2) Eine Erlaubnis nach diesem Gesetz ist zu widerrufen, wenn nachträglich Tatsachen eintreten, die zur Versagung hätten führen müssen. Eine Erlaubnis nach diesem Gesetz kann auch widerrufen werden, wenn inhaltliche Beschränkungen nicht beachtet werden.
(3) Bei einer Erlaubnis kann abweichend von Absatz 2 Satz 1 im Fall eines vorübergehenden Wegfalls des Bedürfnisses, aus besonderen Gründen auch in Fällen des endgültigen Wegfalls des Bedürfnisses, von einem Widerruf abgesehen werden. Satz 1 gilt nicht, sofern es sich um eine Erlaubnis zum Führen einer Waffe handelt.
(4) Verweigert eine betroffene Person im Fall der Überprüfung des weiteren Vorliegens von in diesem Gesetz oder in einer auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung vorgeschriebenen Tatbestandsvoraussetzungen, bei deren Wegfall ein Grund zur Rücknahme oder zum Widerruf einer Erlaubnis oder Ausnahmebewilligung gegeben wäre, ihre Mitwirkung, so kann die Behörde deren Wegfall vermuten. Die betroffene Person ist hierauf hinzuweisen.
(5) Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Maßnahmen nach Absatz 1 und Absatz 2 Satz 1 haben keine aufschiebende Wirkung, sofern die Erlaubnis wegen des Nichtvorliegens oder Entfallens der Voraussetzungen nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 zurückgenommen oder widerrufen wird.
https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__45.html

Auch die Untere Waffenbehörde, die für den Polizistenmörder von Kusel zuständig war, behauptete noch 2022, man habe ihm die WBK mit den Einträgen für Schallis belassen, weil man auf die Rechtskraft irgendeines Urteils habe warten müssen (Schallis sind „Waffen gleichgestellte Gegenstände“, weshalb er sich ganz legal auf die rechtswidrig belassene WBK Waffen leihen konnte).
Was völliger Blödsinn ist, wie man sieht.

Mir scheint, es fehlt in einigen  Waffenbehörden an der Schulung der Beamten.
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: WendtWatch, Neubuerger, Goliath, califix, Käsehobel