Autor Thema: Bundesweite Reichsbürger-Razzia am 7. Dezember 2022  (Gelesen 55090 mal)

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Offline mork77

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Re: Bundesweite Reichsbürger-Razzia am 7. Dezember 2022
« Antwort #510 am: 22. März 2023, 14:17:16 »
Habe Aufnahmen gefunden.

Man hört definitiv nur einen Knall...

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Re: Bundesweite Reichsbürger-Razzia am 7. Dezember 2022
« Antwort #511 am: 22. März 2023, 14:18:10 »
Auch in der Schweiz tut sich diesbezüglich was:

https://www.srf.ch/news/schweiz/razzien-bei-reichsbuergern-hausdurchsuchungen-bei-mutmasslichen-reichsbuergern-in-der-schweiz

Bin gespannt, ob ich zur nächsten Prozessbeobachtung dann vielleicht einfach den Bus nehmen oder radeln kann.  :D
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Offline Helvetia

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Re: Bundesweite Reichsbürger-Razzia am 7. Dezember 2022
« Antwort #512 am: 22. März 2023, 15:30:39 »
Das Schweizer Buschtelefönli läuft schon heiss, weil hier jeder wissen will, welche zwei Deppen es in der Schweiz getroffen hat. Laut Auskunft der Bundesanwaltschaft handelt es sich um zwei Deppen mit Schweizer Staatsangehörigkeit und Wohnsitz im Kanton St. Gallen.
Na super, in der Ecke kann es im Prinzip fast jeder sein. St. Gallen ist genau so ein Deppenhotspot wie der Thurgau.
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Re: Bundesweite Reichsbürger-Razzia am 7. Dezember 2022
« Antwort #513 am: 22. März 2023, 16:34:14 »
Zitat von: R. T. Niemeyer
Um 18 Uhr deutscher Zeit werde ich zu Nordstream Zwei und den Staatsterror von heute Morgen hier berichten. Mein Haus wurde von zehn Beamten mit Maschinengewehren im Anschlag gestürmt,.die Straße gesperrt, die Beamten trugen Sturmmützen wie echte Nazis
https://rumble.com/vwbbjn-putin-announces-special-operation-in-donbass-special-coverage.html

https://t.me/niemeyeroffiziell/6493
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Offline Mr. Devious

Re: Bundesweite Reichsbürger-Razzia am 7. Dezember 2022
« Antwort #514 am: 22. März 2023, 17:42:56 »
Zitat von: Generalbundesanwaltschaft
Übernahme der Ermittlungen wegen des Verdachts des versuchten Mordes

Ausgabejahr
2023
Datum
22.03.2023

Übernahme der Ermittlungen wegen des Verdachts des versuchten Mordes

Die Bundesanwaltschaft hat heute (22. März 2023) die Ermittlungen gegen

den deutschen Staatsangehörigen Markus L.

wegen der besonderen Bedeutung des Falles übernommen (§ 120 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a) GVG).

Gegen den Beschuldigten besteht der dringende Verdacht des mehrfachen versuchten Mordes (§ 211 Abs. 2, §§ 22, 23 StGB) sowie der gefährlichen Körperverletzung (§ 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 Nr. 2 und 5 StGB).

Die Bundesanwaltschaft legt dem Beschuldigten im Wesentlichen folgenden Sachverhalt zur Last:

Markus L. lehnt die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland ab. Am frühen Morgen des heutigen Tages begab sich ein Team von Polizeispezialkräften zur Wohnung des Beschuldigten in Reutlingen, um einen Durchsuchungsbeschluss des Ermittlungsrichters des Bundesgerichthofs zu vollstrecken. Der Beschluss betrifft das von der Bundesanwaltschaft gegen Maximilian E. und andere Personen geführte Verfahren (vgl. dazu Pressemitteilung Nr. 66 vom 7. Dezember 2022). Bei Markus L. sollte in diesem Zusammenhang als Zeuge durchsucht werden. Beim Eintritt in die Wohnung des Beschuldigten gaben sich die Einsatzkräfte durch mehrfaches lautes Rufen als Polizisten zu erkennen. Sie trafen Markus L. schließlich im Wohnzimmer an, wo er bereits eine großkalibrige Schusswaffe auf die Beamten gerichtet hatte. Der wiederholten Aufforderung, die Waffe wegzulegen, folgte er nicht. Es kam zu einem Schusswechsel zwischen den Einsatzkräften und dem Beschuldigten. Dabei wurde ein Polizeibeamter von einem Schuss des Beschuldigten in den Arm getroffen.

Nachdem er sich ergeben hatte, wurde Markus L. vorläufig festgenommen. Die Bundesanwaltschaft hat beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs einen Haftbefehl beantragt. Der Beschuldigte wird heute dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden, der über den Erlass des Haftbefehls und den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.

https://www.generalbundesanwalt.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/aktuelle/Pressemitteilung2-vom-22-03-2023.html;jsessionid=9273AB5C47B459660EEABF0C8D762E94.intranet672?nn=478184
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Offline tobias-vom-rias

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Re: Bundesweite Reichsbürger-Razzia am 7. Dezember 2022
« Antwort #515 am: 22. März 2023, 18:13:30 »
... Oder aber der Schütze hat mit einer Armbrust geschossen (die werden ja zunehmend beliebt beim Klientel schreint mir; danke, Jörg Sprave!) und der hörbare Schuss war schon das Gegenfeuer eines Beamten. Wobei SEKs vermutlich Dubletten oder Triplets schießen dürften, schätze ich. Oder schaue ich zuviel Fernsehen?

Naja. Jedenfalls ist auch der jetzt in sicherem Gewahrsam und schießt so schnell auf niemanden mehr.
Du kannst bei SEK und MEK Einsätzen davon ausgehen, dass wenn die Beamten Feuern sie meistens sogenannte Dubletten abfeuern. Das macht man um die Person welche die Gefahrenquelle ist, möglichst Kampfunfähig zu machen und sicherzustellen, dass wenn der erste Schuss fehl geht, der zweite dann sitzt.
Dies führt auch dazu dass Personen dann 3,4,5 oder gar 6 Schüsse fangen. Siehe bei unserem Ehemaligen Kunden der Schönheitskönig war. ;)
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Re: Bundesweite Reichsbürger-Razzia am 7. Dezember 2022
« Antwort #516 am: 22. März 2023, 18:36:09 »
Da hier Markus L. offenbar keine Kugeln eingefangen hat, vermute ich mal, dass es sich seitens der Einsatzkräfte um "Warnschüsse" gehandelt hat.
Gegenüber gegenteiligen Ansichten bin ich offen, da ich mit der diesbezüglichen Einsatzstrategie nur marginal vertraut bin.
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Offline tobias-vom-rias

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Re: Bundesweite Reichsbürger-Razzia am 7. Dezember 2022
« Antwort #517 am: 22. März 2023, 18:47:09 »
Oder er hat einen Schuss abgegeben und hat sich in dem Moment schon die Elektroden eines Tasers näher betrachtet bzw. gespürt, alternativ ein Gummigeschoss in Bauchhöhe bekommen.
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Re: Bundesweite Reichsbürger-Razzia am 7. Dezember 2022
« Antwort #518 am: 22. März 2023, 18:57:56 »
Ich wünsche dem Polizisten eine rasche und komplikationslose Genesung!
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Re: Bundesweite Reichsbürger-Razzia am 7. Dezember 2022
« Antwort #519 am: 22. März 2023, 19:00:00 »
Ich wünsche dem Polizisten eine rasche und komplikationslose Genesung!

Da schließe ich mich selbstverständlich an!
(Und dem Täter wünsche ich viele Jahre Haft ein gerechtes Urteil)
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Re: Bundesweite Reichsbürger-Razzia am 7. Dezember 2022
« Antwort #520 am: 23. März 2023, 00:26:24 »
Von denen, die schon im Dezember verhaftet wurden, ist offenbar einer wieder draußen:

Zitat
Der Haftbefehl gegen einen der Männer sei Ende vergangener Woche außer Vollzug gesetzt worden, sagte eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft am Mittwoch auf Anfrage in Karlsruhe. Grund dafür sei, dass eine längere U-Haft als unverhältnismäßig angesehen worden sei. Der Tatverdacht bestehe aber weiter. Zuerst hatte die »Frankfurter Allgemeine Zeitung« berichtet, dass der Mann wieder frei ist. (...)  Nach früheren Informationen der Bundesanwaltschaft war er in der angestrebten neuen politischen Ordnung in einer Art Kabinett als Ressortleiter vorgesehen.


https://www.spiegel.de/politik/reichsbuerger-generalbundesanwalt-erwartet-nach-razzia-keine-schnellen-anklagen-a-c910d7dd-e652-4421-b79d-44cd5e383932

Also offenbar männlich, nicht im "militärischen Arm" und zu doof um vom GBA ernstgenommen zu werden, Der Küchenbulle von Kitzbühel wohl auch nicht, denn der war selbst seinen Mitverschwörern ja anscheinend zu doof fürs Kabinett.
 
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Offline Mr. Devious

Re: Bundesweite Reichsbürger-Razzia am 7. Dezember 2022
« Antwort #521 am: 23. März 2023, 07:08:17 »
Wie es nun weitergehen soll.

Zitat
Keine schnellen Anklagen gegen "Reichsbürger"
Veröffentlicht: 22.03.2023
Aktualisiert: 22.03.2023 21:16 Uhr

Generalbundesanwalt Peter Frank geht davon aus, dass die Ermittlungen nach den «Reichsbürger»-Razzien am Ende in mehrere Anklagen münden werden. Aller Voraussicht nach würden verschiedene Schwerpunkte gebildet, sagte er am Mittwochabend bei seinem Jahrespresseempfang in Karlsruhe. Inzwischen gebe es mehr als 60 Beschuldigte, und «25 plus x in einer Anklage», das sei nicht machbar. Die Ermittlungen würden einige Zeit in Anspruch nehmen, in zwei, drei Monaten sei noch mit keiner Anklage zu rechnen. Die Ermittler hätten bei den Durchsuchungen Anfang Dezember und am Mittwoch «viel mitgenommen», das alles müsse ausgewertet werden.

Die Bundesanwaltschaft hatte am Morgen mehr als 20 Objekte in acht Bundesländern und in der Schweiz durchsuchen lassen. Dabei war es im baden-württembergischen Reutlingen zu einem Schusswechsel mit einem der Betroffenen gekommen, der Mann verschanzte sich im Wohnzimmer und schoss einem Polizisten in den Arm. Dazu sagte Frank, hier manifestiere sich keine neue Gefahr, auf so eine Situation seien alle vorbereitet gewesen. Das Geschehen ähnele früheren Vorfällen mit «Reichsbürgern» wie in Boxberg oder Georgensgmünd. Aus Polizeisicht habe es schon seinen Grund, wenn man zur Durchsuchung bei einem Nicht-Verdächtigen mit dem Spezialeinsatzkommando anrücke.

In Boxberg in Baden-Württemberg hatte im Frühjahr vergangenen Jahres ein Mann bei einem SEK-Einsatz auf Polizisten geschossen und zwei Beamte verletzt. Im fränkischen Georgensgmünd hatte ein «Reichsbürger» 2016 auf SEK-Beamte geschossen und einen Polizisten getötet.

Frank sagte, die Szene sei nicht mehr dieselbe wie vor zehn Jahren. «Da hat man gegen Gerichtsvollzieher irgendetwas gemacht, man hat keine Steuern gezahlt, oder man hat versucht, irgendwelche Gerichtstermine zu boykottieren.» Inzwischen hätten die Vernetzung und die Gewalttätigkeit zugenommen, man beobachte einen stärkeren Zusammenschluss. Deshalb sehe die Bundesanwaltschaft auch die Gefahr, dass sich dort kriminelle oder terroristische Vereinigungen bildeten - und habe sich 2022 zu einem «robusteren Vorgehen» entschieden.

https://www.pz-news.de/baden-wuerttemberg_artikel,-Keine-schnellen-Anklagen-gegen-Reichsbuerger-_arid,1828260.html
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Re: Bundesweite Reichsbürger-Razzia am 7. Dezember 2022
« Antwort #522 am: 23. März 2023, 08:42:31 »
Na, dann gibt es halt deutliche Strafreduzierung wegen der langen Verfahrensführung.
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Re: Bundesweite Reichsbürger-Razzia am 7. Dezember 2022
« Antwort #523 am: 23. März 2023, 08:50:51 »
Na, dann gibt es halt deutliche Strafreduzierung wegen der langen Verfahrensführung.

Die gibt es nur bei überlanger Verfahrensdauer - sprich bei unzumutbaren Verzögerungen der Bearbeitung. Daß umfangreiche Verfahren naturgemäß länger dauern, genügt dafür allein nicht.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Re: Bundesweite Reichsbürger-Razzia am 7. Dezember 2022
« Antwort #524 am: 23. März 2023, 12:33:19 »
Wobei ich den Eindruck habe, dass es bei komplexen Verfahren und im Vergleich dazu geringer Strafe nicht unüblich ist, dass einige Monate durch die lange Verfahrensdauer als verbüßt gelten, oder die Verfahren gleich ganz eingestellt werden.
 
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