Autor Thema: Königliche Reichsbank geschlossen  (Gelesen 101194 mal)

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Re: Königliche Reichsbank geschlossen
« Antwort #345 am: 24. August 2014, 00:17:58 »
Du verstehst das alles falsch. Inzwischen hat sich das Problem insofern aufgelöst, als im KRD "3,7%" und "8%" einfach anders definiert werden.

Was wir unter "3,7%" verstehen, definiert das KRD als "8%".  :facepalm:
 

Offline BlueOcean

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Re: Königliche Reichsbank geschlossen
« Antwort #346 am: 24. August 2014, 00:35:11 »
Kleine Korrektur. Die Ertragsvorschau wurde doch geändert, aber nur geringfügig. Nach den jetzigen Zahlen wäre die Rendite in zweiten Jahr 2,5% statt den versprochenen 5% und im dritten Jahr 4,3% statt den zugesagten 8%.

Im Grunde ist das noch frecher oder völlige Inkompetenz wenn ich mal davon ausgehe, dass der Plan nach Hinweis auf den "Fehler" "korrigiert" worden ist. Die können nix.

PS: 3,7% sind 8% und 4,3% sind auch 8%. 2,5% sowie 2,6% sind 5%. Und nachher ist trotzdem alles weg. NeuDeutsche Mathematik. Bald auch in unserer Schule und Universität.
« Letzte Änderung: 24. August 2014, 00:39:14 von BlueOcean »
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Offline Leela Sunkiller

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Re: Königliche Reichsbank geschlossen
« Antwort #347 am: 24. August 2014, 00:47:54 »
Wir können ja froh sein, dass er nur so ein kleines Licht ist. Sonst wäre das nächste Unwort des Jahres 'NEU' :D
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Offline BlueOcean

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Re: Königliche Reichsbank geschlossen
« Antwort #348 am: 25. August 2014, 22:22:18 »
Die Reichsbank-Website, die unverdrossen ihre Leistungen preist, hat ohne weitere Erklärung jetzt folgenden Zusatz erhalten:

Auf Anordnung des Obersten Souveräns bleibt die "Königliche Reichsbank" in der Schloßstr. 29 in Wittenberg bis auf Weiteres geschlossen.

Bedeuten kann das natürlich viel, weil wir nicht wissen welche Definition die verwendeten Worte laut Königreich heute haben. Ich wüsste zudem gern, ob Peter die Anordnung unterschrieben. Und einen beglaubigten Amtsausweis hat der Oberste Souverän bis heute auch noch nicht vorgelegt, so dass es sich bei seiner Verlautbarung eigentlich nur um einen Entwurf handeln kann.

Menschen, die an der wahren Bedeutung deutscher Worte festhalten, haben hingegen einiges zum Schmunzeln wenn sie sich auf der Reichsbank-Website "informieren":

Zitat von: Die Lügenbeutel vom KRD
Die "Königliche Reichsbank" ... steht für ein neues dauerhaft stabiles und unabhängiges Geld-, Finanz- und Bankenwesen.

Die gegenwärtigen Hauptzwecke und Aufgaben der "Reichsbank" sind: die Sicherung der Einlagen der Anleger; die Verhinderung der Enteignung der Sparkonteninhaber wie in Zypern; ...

Wir bieten Anlageformen, durch welche in erster Linie die heimischen Regionen gefördert werden

Diese spezielle rechtliche Ausgestaltung hat sich über viele Jahre sehr bewährt. Sie ist Garant für dauerhafte Stabilität und Unabhängigkeit.

Zudem garantiert die Nichtteilnahme am internationalen Bankenverbund und die bestehende Unabhängigkeit, daß sämtliche Unsicherheiten der "normalen" Banken keinen Einfluß auf die "Königliche Reichsbank" haben.

Anlegergelder werden zudem in stabilen Sachwerten gesichert, die einen Mehrwert zu erzeugen imstande sind. Der deutsche Staat Königreich Deutschland garantiert, daß diese Sachwerte nicht enteignet, zwangsbelastet oder gepfändet werden können.

Der deutsche Staat Königreich Deutschland ist der Gewährsgeber für das Recht auf Leistung und Gegenleistung und gewährt die Sicherheit Ihrer Einlagen bei der "Königlichen Reichsbank".

Die üblichen Banken haben einen Einlagensicherungsfond der unter 10% auf die Gesamteinlagen beträgt. Die "Königliche Reichsbank" möchte da mehr Sicherheit bieten und in etwa 20% der Gesamteinlagensumme bar vorrätig halten um diese kurrzfristig auszahlen zu können. Der Rest ist in stabilen Sachwerten gesichert und kann mittelfristig wieder zur Verfügung stehen.

Die Neue Deutsche Mark wird nur ausgegeben (emittiert), wenn ihre Ausgabe mit der Schaffung eines Sachwertes in Verbindung steht, welcher sich im Eigentum des Königreiches Deutschland befindet und der in der Lage ist, einen Mehrwert zu erzeugen.

So sind Ihre Gelder anonym und sicher angelegt...
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Offline Feuchtbirne

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Re: Königliche Reichsbank geschlossen
« Antwort #349 am: 25. August 2014, 22:56:28 »
Wo kein Geld da auch kein Geschäft.........
 

Offline vollstrecker

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Re: Königliche Reichsbank geschlossen
« Antwort #350 am: 25. August 2014, 23:03:31 »
Nun, der vorletzte Absatz stimmt doch, deswegen gibt es auch keine Neue Deutsche Mark. ..
 

Offline BlueOcean

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Re: Königliche Reichsbank geschlossen
« Antwort #351 am: 25. August 2014, 23:06:31 »
Über die D-Mark sind die längst hinaus. Die haben schon die E-Mark. Und die F-Mark (Fitzek-Mark) folgt sicher bald.
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Offline Vogelalarm

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Re: Königliche Reichsbank geschlossen
« Antwort #352 am: 26. August 2014, 10:25:17 »
Da wurde doch letzten im Video von PIF angekündigt das er die Reichsmark wieder einführen will :)
"[...]Oder aber wir definieren den Begriff der "Sklaverei" neu[...]"
"[...]Wie definieren wir den Begriff der Demokratie?[...]"
"[...]Dann müsste man definieren, was der Grund für das bessere Singen ist[...]"
"[...]Würde sagen, erstmal definieren, was "harte Knechtschaft" bedeutet [...]"
 

Offline Leela Sunkiller

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Re: Königliche Reichsbank geschlossen
« Antwort #353 am: 26. August 2014, 11:22:54 »

Da wurde doch letzten im Video von PIF angekündigt das er die Reichsmark wieder einführen will :)
Mäh.. So langsam glaube ich, ich muss mir die Schwachsinnigen 'Nachrichten' mal doch in Gänze antun. Mich würde wirklich mal interessieren, in welchem Zeitraum die für die 1,5 Std aufgenommen haben. Grad bei solchen Aussagen, frage ich mich was man sich da denkt? Da war die Reichsb schon paar Tage zu, erst mit Urlaub verschlagwortet, dann angeblich mit dem Willen des Fitzelchen, und im Video redet man von der Einführung von noch mehr/anderem Spielgeld? Ist es nun schon Blasphemie, das Fitzelchens Wort auf Aktualität zu beschneiden? Oder blitzt da ein neuer Plan auf?
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Offline Feuchtbirne

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Re: Königliche Reichsbank geschlossen
« Antwort #354 am: 26. August 2014, 12:29:07 »
Zitat
Mäh.. So langsam glaube ich, ich muss mir die Schwachsinnigen 'Nachrichten' mal doch in Gänze antun. Mich würde wirklich mal interessieren, in welchem Zeitraum die für die 1,5 Std aufgenommen haben. Grad bei solchen Aussagen, frage ich mich was man sich da denkt? Da war die Reichsb schon paar Tage zu, erst mit Urlaub verschlagwortet, dann angeblich mit dem Willen des Fitzelchen, und im Video redet man von der Einführung von noch mehr/anderem Spielgeld? Ist es nun schon Blasphemie, das Fitzelchens Wort auf Aktualität zu beschneiden? Oder blitzt da ein neuer Plan auf?

Von einer Katastrophe in die nächste, gemäß dem Stumpfsinn der treu ergebenen Vasallen und dem Genie eines Fitzeks.......
Vermutlich lässt der abgedankte König solange weitere Betrugsmaschen fahren, bis er wirklich bis zum Hals in der Sche.....e steckt oder sich absetzt! Den finaziellen Schaden haben in jedem Fall seine Schergen, die einfach nicht kapieren, dass sie als "melking cow" fungieren :facepalm:
 

Offline Leela Sunkiller

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Re: Königliche Reichsbank geschlossen
« Antwort #355 am: 26. August 2014, 13:02:11 »
Ich denke schon dass zumindest einigen kleines Licht aufgegangen ist, sonst wäre er nicht so blank und müsste um Peanuts betteln.
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Müllmann

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Re: Königliche Reichsbank geschlossen
« Antwort #356 am: 27. August 2014, 10:02:45 »
Die Manuels und Benjamins dieser Welt beschweren sich doch immer über die fehlenden Unterschriften und schwurbeln was von Entwürfen der BAFin. In anderer Sache bin ich da über ein interessantes Urteil gestolpert, dass sich genau mit dieser Frage befasst:

http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=NJW%201980,%20172

Zitat
§ 126 BGB findet im öffentlichen Recht (des Bundes) keine entsprechende Anwendung: grds. setzt dort die Schriftform keine eigenhändige Unterschrift voraus

In der Langfassung:

Zitat
V. Der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entscheidet die vorgelegte Rechtsfrage dahin, daß die Revisionsbegründung auch dann der gesetzlichen Schriftform entspricht, wenn der Name des Verfassers nur in Maschinenschrift wiedergegeben und mit einem Beglaubigungsvermerk versehen ist.

1. Die Vorschrift des § 126 BGB kann für die Entscheidung nicht herangezogen werden, weil sie nur für das bürgerliche Recht gilt. Es entspricht nahezu einhelliger Auffassung, daß Formvorschriften des bürgerlichen Rechts wegen der Eigenständigkeit des Prozeßrechts weder unmittelbar noch entsprechend auf Prozeßhandlungen angewendet werden können (vgl. z.B. BGH, NJW 1967, NJW Jahr 1967 Seite 2114; ferner BVerfGE 15, BVERFGE Jahr 15 Seite 288 = NJW 1963, NJW Jahr 1963 Seite 755; BVerwGE 10, BVERWGE Jahr 10 Seite 1; BFHE 124, BFHE Band 124 Seite 43 = BStBl 1978 II, BSTBL Jahr 1978 II Seite 105 = NJW 1978, NJW Jahr 1978 Seite 1824 L). Der Gemeinsame Senat schließt sich dieser Auffassung, die auch von der Literatur geteilt wird (Vollkommer, S. 133, m. zahlr. Nachw.), an. Das Merkmal der Schriftlichkeit schließt nach dem Sprachgebrauch nicht ohne weiteres notwendig die handschriftliche Unterzeichnung ein. Entscheidend für das Prozeßrecht ist nicht, welche Anforderungen das bürgerliche Recht an diesen Begriff stellt, sondern allein, welcher Grad von Formenstrenge nach den maßgeblichen verfahrensrechtlichen Vorschriften sinnvoll zu fordern ist (BVerfGE 15, BVERFGE Jahr 15 Seite 288 [BVERFGE Jahr 15 Seite 292] = NJW 1963, NJW Jahr 1963 Seite 755). Diese Auffassung schließt es nicht aus, daß auch im Prozeßrecht, z.B. bei Vertretungszwang, im Rahmen des Merkmals der Schriftlichkeit entsprechend der ständigen Rechtsprechung die handschriftliche Unterzeichnung durch den Prozeßbevollmächtigten verlangt wird. Diese Rechtsfolge leitet sich dann aber aus prozeßrechtlichen Vorschriften und Überlegungen her, nicht aber aus § 126 BGB.

Zwar geht es in dem Urteil um die Revisionsbegründung in einem Sozialgerichtsverfahren, allerdings stammt das Urteil vom Gemeinsamen Senat der Obersten Gerichtshöfe und erstreckt sich in seiner Wirkung daher auch auf andere Rechtsgebiete. Grad aktuell hat das OLG Dresden in einer Sofortigen Beschwerde in einem Strafverfahren darauf verwiesen:

http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=2%20Ws%20658/13

Zitat
Eine sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Nichteröffnung des Hauptverfahrens entspricht nicht der von § 306 Abs. 1 StPO geforderten Schriftform, wenn die Beschwerdeschrift nicht durch einen Staatsanwalt handschriftlich unterzeichnet ist und stattdessen lediglich den Zusatz enthält, dass das Schreiben elektronisch erstellt sei und deshalb keine Unterschrift enthalte.

Allerdings ergänzt um die Feststellung:

Zitat
Ein Schriftsatz, an dessen Einreichung vom Gesetz besondere verfahrensrechtliche Folgen geknüpft sind und der deshalb einen „bestimmenden Schriftsatz“ (GmS-OGB NJW 1980, 172 [173]) darstellt, kann seine fristwahrende Funktion nur erfüllen, wenn er diesen Formerfordernissen entspricht. Im Interesse der Rechtsklarheit gerade bei prozessweiterführenden Handlungen ist deshalb zu fordern, dass sich dies aus dem eingereichten Schriftsatz selbst eindeutig ergibt.

Vor diesem Hintergrund ist das Schriftlichkeitserfordernis bei „bestimmenden Schriftsätzen“ von Behörden, die selbst vor Gericht auftreten können, dann als gewahrt anzusehen …, wenn der Schriftsatz mit einem Beglaubigungsvermerk versehen und der Name des die Verantwortung Tragenden in Maschinenschrift wiedergegeben ist. Denn durch den Beglaubigungsvermerk ist ausreichend sichergestellt, dass das Schriftstück dem Sinn des Verantwortlichen entspricht und dass es mit dessen Willen in Verkehr gelangt ist (GmS-OGB 1980, 172 [174]).

Hallo Herr Schumacher, bitte die beiden Urteile ins Buch aufnehmen an passender Stelle. Und der SSL-Botschafter kann das bei passender Gelegenheit ja Manuel mal unter die Nase reiben.
 

Offline kairo

Re: Königliche Reichsbank geschlossen
« Antwort #357 am: 27. August 2014, 10:20:18 »
Und der SSL-Botschafter kann das bei passender Gelegenheit ja Manuel mal unter die Nase reiben.

Bis der mal akkreditiert wird, kann es aber noch ein Weilchen dauern. Der Amtsausweis ist ja fertig und liegt bereit (glauben die, wir hätten keine? Wir tun nur so!), aber die Alliierten trödeln mal wieder schrecklich und wollen die Befehlsnummer einfach nicht rausrücken. Die reden sich damit raus, sie hätten nichts mehr zu befehlen, und wir sollen unseren ... [Unrat] gefälligst selbst erledigen.
 
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Müllmann

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Re: Königliche Reichsbank geschlossen
« Antwort #358 am: 27. August 2014, 10:27:18 »
... aber die Alliierten trödeln mal wieder schrecklich und wollen die Befehlsnummer einfach nicht rausrücken. Die reden sich damit raus, sie hätten nichts mehr zu befehlen, und wir sollen unseren ... [Unrat] gefälligst selbst erledigen.

Ich dachte die suchen noch immer einen, der sich traut zu unterschreiben. Die haben doch alle Angst vor Majos Schadenersazvertrag.  ;D
 

Offline Sandmännchen

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Re: Königliche Reichsbank geschlossen
« Antwort #359 am: 27. August 2014, 10:57:23 »
http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=NJW%201980,%20172

Zitat
§ 126 BGB findet im öffentlichen Recht (des Bundes) keine entsprechende Anwendung: grds. setzt dort die Schriftform keine eigenhändige Unterschrift voraus

Der Herr Gerold Busse (also dieser und dieser) weiß es besser.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.