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In meinem direkten Umfeld höre ich seit Beginn der Corona-Krise:

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6 (4.1%)
Unverändert / Ich habe kein Umfeld (mehr)
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Etwas mehr Verschwörungstheorien
52 (35.1%)
Deutlich mehr Verschwörungstheorien
51 (34.5%)

Stimmen insgesamt: 140

Autor Thema: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen  (Gelesen 1286137 mal)

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Offline Gerntroll

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Hier wird nicht gestorben! Das Genehmigungsverfahren um Ableben zu dürfen, ist dermaßen umständlich, dass wir es sein lassen. Ergo ist das SSL unsterblich.
Manche Leute besitzen soviel Meinung und Ahnung, da kann gar kein Platz mehr für Wissen sein.
 
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Offline Reichsschlafschaf

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In dem Film soll auch der Regisseur Dietrich Brüggemann auftauchen, einer der Mitinitiatoren der Video-Aktion #allesdichtmachen, die im April für Aufsehen gesorgt hatte.


Herr Brüggemann hat einen der witzigsten Folgen der „Tatort“-Serie gedreht, nämlich 2020 „Das ist unser Haus“ (gesendet 2021). Zuvor schon „Murot und das Murmeltier“ der mich dazu gebracht hat wieder Tatorte mit Ulrich Tukur zu sehen. :)  Herr Brüggemann kann Filme machen. Aber von der Verfassung versteht er offenbar nichts. Bis Art. 2, Abs. 2,  ist er wohl noch nicht gekommen.


Dietrich Brüggemann, Regisseur, auf Twitter:

Zitat

„Die sieben erstaunlichsten Ereignisse meines Lebens:
1. Wegen eines Virus wird die Verfassung ausgehebelt und ein Notstandsregime mit Ausgangssperren und allgemeinem Psychoterror errichtet.

2. Wer dazu Fragen hat, ist kein Bürger mehr, sondern "Schwurbler" oder gleich Nazi.

3. Das plötzlich allgegenwärtige Schlagwort von der "neuen Normalität" wird nicht etwa kritisch hinterfragt, sondern fast schon inbrünstig bejubelt. Ein Zurück zur alten Normalität, hört und liest man allenthalben, werde es niemals geben. (Woher wissen die das alle so genau?)

4. Eine bleischweres Schweigen legt sich übers Land. Wer die neuen herrschenden Verhältnisse falsch findet, der hält besser den Mund, sonst sinkt sein sozialer Status umgehend auf den eines Hundehaufens. Man spricht hinter vorgehaltener Hand und trifft sich konspirativ.

5. Als ein Impfstoff gefunden ist, folgt nicht etwa allgemeines Aufatmen, sondern gleich die nächste Massenhysterie. Wer nach nüchterner Abwägung auf die Impfung verzichten will, wird in der Öffentlichkeit aufs Übelste gemobbt, muß um seinen Job fürchten und wird zum Aussätzigen.

6. Und dann ist der ganze Spuk plötzlich einfach vorbei. Maskenpflicht, Impfnötigung und Testerei sind auf einmal nur noch eine ferne Erinnerung, wie an einen etwas merkwürdigen Traum kurz vorm Aufwachen.

7. War da was? Was war da? Alle tun so, als wäre nichts gewesen. Denn jetzt ist Krieg, und in den Medien kommt ja ein Unglück immer allein. Pünktlich zu Putins Ukraine-Einmarsch stehen in den Zeitungen keine Inzidenzen mehr, und niemand will mehr an Corona erinnert werden.

Die Normalität sieht wieder aus wie die alte.

Außer Millardenspesen nix gewesen?
Ich glaube: Doch.
Man kann nicht einfach so eine Nummer abziehen und dann so tun, als wäre alles ganz normal. Das Urteil der Geschichte ist gnadenlos.

Es kommt langsam, aber gewaltig.

Ich zumindest werde nie vergessen, was hier passiert ist und von welcher überaus häßlichen Seite sich die Gesellschaft hier gezeigt hat. Und ich werde davon erzählen. In Büchern und Filmen und wo ich nur kann. Meine Wette:
Es wird aufgearbeitet.
Vielleicht erst in Jahrzehnten.
Aber es wird passieren.
Denn die kritische Masse derjenigen, die fassungslos  mit ansehen mußten, wie die Welt um sie herum durchdrehte, ist groß genug.
Das merke ich jeden Tag und überall, wo ich hingehe.
Daher: Hoffnung nicht aufgeben und dranbleiben.“


Seit der Aktion von vor fast zwei Jahren hat Herr Brüggemann offenbar nicht viel dazugelernt.


 :doh:


Kreative „bürsten“ ja schon mal ein Thema „gegen den Strich“ und sind „kritisch“.

Wie aber auch Comedians und Kabarettisten schon gezeigt haben, funktioniert dieser Reflex nicht bei jedem Thema.
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Er hat schon 1. nicht verstanden. Das hat man nicht "wegen eines Virus" gemacht, sondern um Menschenleben zu schützen. Nicht jede Maßnahme war gerechtfertigt, weil halt unsere Politiker nicht perfekt sind.

2. Das durfte man aber jederzeit sagen, ohne seine Bürgerrechte zu verlieren. Wen ich als Schwurbler bezeichne, unterliegt freilich grundsätzlich der Meinungsfreiheit. Aber Schwurbler sind für mich nicht die, die bestimmte Maßnahmen für falsch hielten, sondern die, die Viren für nichtexistent, dann die Toten für erfunden und schließlich die Impfung für tödlich hielten.

Und so weiter.  Brüggemann verdreht völlig die Geschehnisse. Das ist weit jenseits von fehlenden Kenntnissen übers GG.
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Nicht jede Maßnahme war gerechtfertigt, ja! Die Informationslage war aber auch hochdynamisch.

Selbst wenn es eine vollständige Informationslage gegeben hätte, wäre auch dann eine Güterabwägung notwendig gewesen.
Es liegt in der Natur der Sache, dass diese nicht alle zufriedenstellt.

Diesen anklagenden Ton habe ich bei den Hinterbliebenen der Corona-Toten bisher nicht vernehmen können.
« Letzte Änderung: 6. Juli 2023, 18:19:29 von Prahlhans »
 
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Zitat von: Jimmy Carr
Do you think we overreacted to COVID-19? Yeah, a lot of survivors think so.


Quelle
Der Sarkasmus-Detektoren-Verleih befindet sich im zehnten Untergeschoss, Lagerraum 22. Heute geschlossen.
 
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Das ist eine Form der Ironie die an unserer Kundschaft leider schadlos vorbei geht.
Da kann man doch sagen: "Beim SSL haben wir etwas gelernt!"
https://www.youtube.com/watch?v=9uZLrHiCMhQ
 
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Hmmm.

Zitat
. This translates into
approximately 23,000 avoided deaths in Europe and 16,000 in the United
States. In comparison, there are approximately 72,000 flu deaths in Europe
and 38,000 flu deaths in the United States each year.
When checked for
potential biases, our results are robust. Our results are also supported by
the natural experiments we have been able to identify. The results of our
meta-analysis support the conclusion that lockdowns in the spring of 2020
had  a  negligible  effect  on  COVID-19  mortality. This  result  is  consistent 
with the view that voluntary changes in behaviour, such as social distancing,
did play an important role in mitigating the pandemic.

Zunächst wäre mal dazu zu sagen dass die Maßnahmen zu Covid auch gegen eine Ansteckung und damit einen Sterbefall wegen Influenza geholfen haben. Es wäre also sinnvoll nicht eine allgemeine Aussag ezu treffen, sondern spezifisch die Zahl der Influenza Todesfälle in den Jahren 2020-2022 zum Vergleich heran zu ziehen.
Zum letzten Satz: Kontaktbeschränkende Maßnahmen wurden eingeführt weil gerade das freiwillige "social distancing" nicht hinreichend funktioniert hat, sondern im Gegenteil konsequent hintertrieben wurde. Wie es mit den "freiwilligen Maßnahmen" so aussieht hat man in Schweden gut beobachten können. Und im Gegensatz zu Deutschland (oder den USA) beachtet die Bevölkerung dort die Empfehlungen der Regierung eher wohlwollend, wie man bei der Betrachtung des schwedischen Sonderwegs öfter nachlesen durfte.
Da kann man doch sagen: "Beim SSL haben wir etwas gelernt!"
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Zunächst wäre mal dazu zu sagen dass die Maßnahmen zu Covid auch gegen eine Ansteckung und damit einen Sterbefall wegen Influenza geholfen haben. Es wäre also sinnvoll nicht eine allgemeine Aussag ezu treffen, sondern spezifisch die Zahl der Influenza Todesfälle in den Jahren 2020-2022 zum Vergleich heran zu ziehen.

Da sowohl die Influenzasaison 2020-2021 als auch die 2021-2022 mehr oder weniger komplett ausgefallen sind, können wir diese zusätzlich "ersparten" Todesfälle definitiv heranziehen.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Zur Studie gibt es umfangreiche fachliche Kritik, findet man per Google Scholar. Ich find's trotzdem interessant, mal ne anderen Meinung zu lesen, die eben auch sachlich begründet ist und nicht nur eine VT als Hintergrund hat.

Audiatur et altera pars.
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #14905 am: 10. Juli 2023, 09:42:57 »
Revision von Frauenarzt Ronny W. teilweise erfolgreich:


http://www.burhoff.de/asp_weitere_beschluesse/inhalte/7911.htm
Nobody except for Goedel became famous by saying it can't be done.
 
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Offline Sandmännchen

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #14906 am: 10. Juli 2023, 11:47:05 »
Zitat
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere Strafkammer des Landgerichts Passau zurückverwiesen

 ;D

Dem Revisionsgericht fehlen zu einzelnen Taten zum einen Feststellungen darüber, ob dem Arzt relevante Beschwerden der betroffenen Kinder bekannt waren, zum anderen Feststellungen darüber, ob es an den Schulen überhaupt ein Maskengebot gab. Zudem seien die Begründungen einiger Einzelstrafen ungenügend.
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #14907 am: 11. Juli 2023, 10:35:58 »
Ein Nebenaspekt:


Zitat
Unterlassung von Fake-Werbung
Viro­loge Streeck gewinnt Eil­ver­fahren gegen Face­book

von Dr. Max Kolter 10.07.2023

Facebook muss unzulässige Werbung mit Hendrik Streeck unterlassen
Während der Corona-Pandemie ein beliebter Talkshow-Gast: Hendrik Streeck, hier am 20.09.2020 bei Anne Will. Er feierte nun einen Erfolg gegen Facebook-Konzern Meta. Foto: picture alliance / Eventpress Stauffenberg

Auf Facebook kursierten Werbeanzeigen für pseudomedizinische Produkte – mit einem per Bildbearbeitungsprogramm eingefügten Hendrik Streeck. Diese Anzeigen darf der Facebook-Konzern Meta gar nicht erst online stellen, entschied das LG Bonn.

Professor Hendrik Streeck ist eines der Gesichter der Covid19-Pandemie in Deutschland. Der Leiter des Instituts für Virologie an der Bonner Uniklinik war aus Talkshows monatelang nicht wegzudenken – von vielen Redaktionen geschätzt für seine mit Überzeugung vorgetragenen kritischen Kommentare zur deutschen und internationalen Corona-Politik. Dass er Produkte gegen Harninkontinenz entwickelt, für Mittel gegen Diabetes wirbt oder unter einer Blasenentzündung leidet, ist weniger bekannt. Kein Wunder – denn das ist frei erfunden.
Spoiler
Verwundert die Augen reiben sich daher Facebook-Nutzer, die mit einem Bild von Streeck versehene Werbeanzeigen lesen, in denen es etwa heißt: "Damit das Wasserlassen wieder normal wird, hören Sie auf, diese Lebensmittel zu essen."

Solche Fake-Werbeanzeigen sind laut Landgericht (LG) Bonn rechtswidrig und Facebook-Betreiber Meta muss sie nach einem entsprechenden Hinweis umgehend löschen. In dem von Streeck betriebenen Eilverfahren entschied das LG ferner, dass Meta dazu verpflichtet sei, proaktiv sicherzustellen, dass solche Anzeigen gar nicht erst "live" gehen (Beschl. v. 05.07.2023, Az. 9 O 130/23). Dies gelte ab dem Zeitpunkt, zu dem Meta erstmals über vergleichbare Verstöße in Kenntnis gesetzt worden sei, heißt es in dem Beschluss, der LTO vorliegt

Im vorliegenden Fall hielt das Gericht für glaubhaft, dass Streeck Meta mehrfach auf die Anzeigen hingewiesen und abgemahnt hatte, Meta aber lediglich nachträglich gelöscht hatte. Der Plattformbetreiber habe auch nach den Hinweisen nicht verhindert, dass weiterhin rechtsverletzende Werbeanzeigen der beschriebenen Art veröffentlicht werden.

Assoziation mit Pseudomedizin verletzt Streecks Persönlichkeitsrecht
Die von unterschiedlichen Nutzerprofilen geposteten Werbeanzeigen verlinken dubiose Websites und sind stets untertitelt mit dem Teaser: "Warum die Apotheken schweigen", daneben ein Button für "weitere Infos". Das mit dem Post verbundene Anzeigebild (Thumbnail) bildet stets eine Collage aus einem "Insidertipp", wie man Diabetes Typ 2, Inkontinenz, Gehörverlust und Ähnliches "los wird", einem Bild oder einer Animation, welches die jeweilige Infektion oder Lebensmittel, die man nicht mehr zu sich nehmen sollte, bebildert – und einem per Bildbearbeitungsprogramm eingefügten Foto von Streeck, meist im Kittel. Manchmal steht vor dem "Insidertipp" auch das Wort "Experte", gefolgt von einem Doppelpunkt. Teils wird Streeck sogar namentlich erwähnt.

Diese Werbeanzeigen wollte der Virologe nicht akzeptieren. Er meint, die Collage erwecke "bei den Empfängern der Werbeanzeigen [den] Eindruck", er "mache selbst Werbung für die Produkte, Behandlungs-Methoden und/oder werbenden Unternehmen oder sei jedenfalls damit einverstanden, dass andere mit seinem Bildnis und teils auch mit seinem Namen dafür Werbung" auf Facebook machen.

Wenn man sich die Anzeige "Wie ich meine Prostatitis losgeworden bin, ist mein Geheimnis" ansieht, könnte man die Suggestivwirkung aufgrund der Ich-Perspektive womöglich noch weiter fassen: dass Streeck hier nicht nur Experte, sondern (auch) Betroffener ist.

Diese Anzeigen verletzen nach Auffassung des LG Bonn Streecks Allgemeines Persönlichkeitsrecht (APR), das gegenüber dem Staat durch Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG sowie Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention und zivilrechtlich als "sonstiges Recht" im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB geschützt ist.

Das ist wohl so eindeutig, dass das Gericht diesem Prüfungspunkt in dem Eilbeschluss nicht viel Text widmete. Es beschränkte sich im Wesentlichen darauf, die Rechtsverletzung festzustellen und die Anspruchsgrundlage für das Unterlassungsbegehren zu benennen: Neben die schon genannten Normen tritt § 1004 Abs. 1 BGB, der ausdrücklich eine Störung des Eigentums voraussetzt, aber auf APR-Verletzungen analog angewendet wird. Insoweit das Recht am eigenen Bild als besondere Ausprägung des APR betroffen ist, verweist das LG zusätzlich auf §§ 22, 23 Kunsturhebergesetz (KUG), die die Veröffentlichung von Bildnissen anderer Menschen unter das grundsätzliche Erfordernis der Einwilligung stellen.

Ärzte dürfen keine Werbung machen
Eine besondere Komponente hat Streecks Fall, da es ihm als Mediziner berufsrechtlich untersagt ist, für seine Arbeit oder für medizinische Produkte zu werben, so § 27 Abs. 3 Satz 4 der Muster-Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte (MBO-Ä). Hierauf stellten Streecks Anwälte, Dr. Christian Conrad und Robert Fritz von der Kanzlei Höcker, in dem LTO vorliegenden Verfügungsantrag maßgeblich ab.

Das LG schloss sich dem an: Die Werbeanzeigen "gefährden" Streecks "Ansehen" als Mediziner "insbesondere aufgrund der für Mediziner geltenden standesrechtlichen Vorschriften […], wonach Ärzten eine Werbung für eigene oder fremde gewerbliche Tätigkeiten oder Produkte im Zusammenhang mit der ärztlichen Tätigkeit untersagt ist".

Die weiteren rechtlichen Probleme des Falls betreffen die Plattformhaftung. Zum einen stellt sich die Frage, ob Meta Störer im Sinne des § 1004 BGB ist, zum anderen fragt sich, ob in der Rechtsfolge nur nachträgliche Löschung der Anzeigen verlangt werden kann oder ob das Unternehmen präventiv sicherstellen muss, dass solche Anzeigen gar nicht erst "live" gehen.

An der Störer-Eigenschaft mag man zweifeln, weil Meta sich die Fake-Werbung nicht ausgedacht und die Collage nicht zusammenbastelt hat. Aber gleichzeitig ist Facebook als Plattform das Medium, auf dem diese Anzeigen öffentlich online gehen. Die dort verlinkten Websites werden ohne die Reichweite des sozialen Netzwerks womöglich gar nicht wahrgenommen.

Plattformbetreiber muss Werbeanzeigen vor Veröffentlichung prüfen
Streecks Anwälte sahen Meta als unmittelbaren Störer an, die "aktive Prüfung und Freischaltung der Anzeigen" sei ein "eigener Tatbeitrag". Da Meta die Inhalte der Werbeanzeige vor Veröffentlichung prüfe und sie anschließend mit Identifikationsnummer und Emblem versehe, mache sich die Plattform die Inhalte "zu eigen". In jedem Fall sei Meta mittelbarer Störer – das Argument: Der Plattform-Betreiber habe die rechtswidrigen Werbeanzeigen vor Veröffentlichung nicht hinreichend geprüft und damit gegen Prüfpflichten verstoßen, sowohl gegen solche, die von der Rechtsprechung aufgestellt worden seien, als auch gegen die eigenen Werberichtlinien.

Das LG Bonn machte es sich einfach und bejahte "jedenfalls" eine mittelbare Störung, ließ die Frage einer unmittelbaren Störung dagegen offen. Maßgeblich waren die von der Rechtsprechung aufgestellten Prüfpflichten: Sobald der Plattformbetreiber Kenntnis davon erlangt habe, dass eine bestimmte Anzeige das APR einer Person verletze, müsse er nicht nur diese Anzeige löschen, sondern auch sicherstellen, dass "kerngleiche" Postings nicht veröffentlicht oder – falls bereits geschehen – umgehend gelöscht werden. Diese Pflicht greife unmittelbar – ohne dass es eines erneuten Hinweises bedürfe. Dabei berücksichtigte das LG auch die Facebook-Werberichtlinien.

Das Gericht bejahte damit auch die von Streeck begehrte Rechtsfolge, nämlich dass Meta die Veröffentlichung von Anzeigen der beschriebenen Art untersagt wird, was voraussetzt, dass Meta die Anzeigen vor Veröffentlichung auf mögliche Rechtsverletzungen prüft. Meta hatte die betroffenen Werbeanzeigen nach Hinweisen bzw. Abmahnungen jeweils gelöscht. Dennoch war es immer wieder zu neuen Anzeigen der dargestellten Art gekommen.

Rechtsverstöße hier auch durch Algorithmen leicht zu erkennen
In der Praxis läuft die Anzeigeprüfung weitgehend automatisiert ab. Algorithmen müssen also erkennen, ob eine Rechtsverletzung vorliegt. Daraus kann nach Ansicht von Streecks Anwälten nicht geschlossen werden, dass es Facebook unmöglich ist, rechtsverletzende Anzeige der beschriebenen Art herauszufiltern. Hier sei zu berücksichtigen, dass die Werbeanzeigen alle nach demselben Schema aufgebaut seien und schon der Schriftzug "Warum Apotheken schweigen" – auch und gerade durch Algorithmen – leicht zu erkennen sei. Dies überzeugte das LG Bonn wohl, es vertiefte die praktische Umsetzung der präventiven Prüfpflichten in dem Eilverfahren jedoch nicht weiter.

Streecks Anwalt Conrad zeigt sich erfreut über die Entscheidung. Das LG Bonn habe klargestellt, "dass Dritte weder Professor Streecks bekanntes Gesicht noch dessen Ruf missbrauchen dürfen – schon gar nicht im Zusammenhang mit Werbung für dubiose Hilfsmittelchen, die das Leid und die Hoffnung oftmals verzweifelter Verbraucher anspricht."

Tatsächlich sind von Werbeanzeigen für pseudomedizinische Hilfsmittel auch andere Prominente betroffen, unter ihnen Markus Lanz, in dessen Talkshow Streeck zwischenzeitlich fast im Wochentakt Corona-Maßnahmen kommentierte.

Rechtskräftig ist die Entscheidung noch nicht. Ob Meta plant, hiergegen Widerspruch einzulegen, ließ das Unternehmen auf LTO-Anfrage bis zum Erscheinen des Artikels unbeantwortet.
[close]
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/lg-bonn-9o13023-facebook-hendrik-streeck-virologe-post-posting-werbung-werbeanzeige-persoenlichkeitsrecht-apr-loeschung-unterlassung-unterlassen-meta-social-media-plattform/


Sicher.

FB und irgendwas „prüfen“.   ::)
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #14908 am: 11. Juli 2023, 10:42:03 »
Zitat
FB und irgendwas „prüfen“.   ::)

Ja:

Sind Titten drauf?

Nein: Alles in Ordnung, weitermachen.
Ja: Sofort entfernen!
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
Die Demokratie ist so viel wert wie diejenigen, die in ihrem Namen sprechen. (Robert Schuman)

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #14909 am: 12. Juli 2023, 12:19:04 »
Zitat
Staatsanwaltschaft Dresden klagt Ärztin wegen gefälschter Corona-Atteste an

von MDR SACHSEN

Stand: 12. Juli 2023, 10:58 Uhr

Covid-19 Stempel auf Corona-Attest
Eine Ärztin soll während der Corona-Pandemie Patienten gegen Geld sogenannte Gefälligkeitsatteste ausgestellt haben. Es ging um Impfunverträglichkeit oder ungeprüfte Corona-Testergebnisse. (Symbolbild)

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen eine Ärztin Anklage wegen des Verdachts des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse in 549 Fällen erhoben. Wie die Ermittlungsbehörde am Mittwoch mitteilte, soll die 66-Jährige in 188 Fällen gewerbsmäßig gehandelt haben. Hierbei handelt es sich laut Staatsanwalt Jürgen Schmidt um Fälle, bei denen für ein Attest mindestens 50 Euro verlangt wurden.

Der Ärztin wird demnach vorgeworfen, seit Beginn der Corona-Pandemie sogenannte "Gefälligkeitsatteste ausgestellt zu haben, in denen dem jeweiligen Patienten pauschal und zu Unrecht bescheinigt wird, dass das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes kontraindiziert sei, ein unbegrenztes Impfverbot jeglicher Art bestehe oder aus medizinischen Gründen Covid-19-Testungen nur über den Speichel möglich seien".

Ärztin soll 25 Euro je Testbescheinigung kassiert haben
Laut Staatsanwaltschaft sollen die Patienten nicht untersucht worden sein. Der Beschuldigten werde ferne vorgeworfen, PCR-Testnachweise sowie Antigen-Schnelltestnachweise auf das Coronavirus ausgestellt zu haben, ohne dass Testergebnisse aus Laboren vorgelegen hätten oder die Personen unter Aufsicht einen Schnelltest durchgeführt hätten, hieß es. Die Beschuldigte verlangte laut Ermittler für die jeweilige Testbescheinigung ein Entgelt in Höhe von mindestens 25 Euro.

Die Beschuldigte soll durch alle ihr vorgeworfen Taten mindestens 29.736,45 Euro Einkommen erzielt haben. Die Ärztin, die von der Staatsanwaltschaft der Reichsbürger- beziehungsweise Selbstverwalterszene zugeordnet wird und sich selbst als Angehörige des "Indigenen Volkes der Germaniten" bezeichnet, befindet sich in Untersuchungshaft. Sie habe zum Tatvorwurf keine Angaben gemacht. Gegen die Medizinerin laufen den Angaben zufolge weitere Ermittlungen nach Durchsuchungen im Juni. Diese würden noch einige Zeit in Anspruch nehmen, hieß es.
https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/dresden/dresden-radebeul/anklage-aerztin-atteste-covid-corona-100.html

https://www.tag24.de/justiz/gerichtsprozesse-dresden/reichsbuerger-aerztin-wegen-falscher-corona-atteste-angeklagt-2890479


Als Germanitin ist sie doch immun und exempt?

Wem untersteht sie denn da?   :scratch:
 
Widukind?

Otto I.?
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
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