Die Robennpflicht ab LG wird hingegen ziemlich konsequent durchgesetzt, abgesehen von Hochtemperaturen.
Ist ja auch alles in Ordnung, das ist halt Tradition, ich ordne das ungefähr da ein, wo ich auch die szenetypischen Masken und Verkleidungen während der fünften Jahreszeit einordne. Muss man nicht verstehen, aber wenn man den Vertretern deswegen krumm kommt, dann gibt's keinen Schnaps mehr. Also immer schön mitmachen, lächeln, nicken und weitertrinken.
So ein bisschen Klamauk muss ja auch sein, damit der Pöbel was zu lachen hat. Nur wenn eine Verhandlung
an der Krawatte am weißen Langbinder scheitert … es ist, allerdings nicht bei uns, schon mal ein Prozess wegen eines Handschuhes geplatzt, war dann auch irgendwie nicht recht. Gut, war allerdings nicht der des Verteidigers.
So ein bisschen Folklore ist ja gut und schön, und für die Kameras sieht es immer toll aus, wenn die hohen und höchsten Gerichte wie die Würdenträger der Kirche zu Weihnachten alle im gleichfarbigen Fummel auftreten, vor dieser nikotingelben Siebziger-Jahre-Pressspan-Wand (die Richter, die Kirchenoberen haben sich ein ordentlich protziges Setting bereits ergau…, er… dings, also das ganze Gold und so, das wurde ihnen halt früher mal "geschenkt") … aber mal ernsthaft: ändert so ein Langbinder, egal welcher Farbe oder ob er überhaupt getragen wird, etwas an der rechtlichen Beurteilung?
Tut mir leid, aber das ist schon ein bisschen sehr kleinkariert, und genau das sollte Justitia eigentlich nicht sein. Die ist ja erst mal blind. Und so lange kein Querulant brüllt "Der trägt aber keine Krawatte und wenn hat sie die falsche Farbe, ich hab hier die RAL-Tabelle zum Abgleich, Beweisstück 1", so lange sollte sie solch weltliches und überflüssiges Gehabe eigentlich nicht stören.
Aber, IANAL, und da bin ich auch ganz froh drum, ich werd' schon über den Rest der Welt verrückt genug, da muss ich mir sowas nicht auch noch gehen. Aber eine Meinung erlaube ich mir mit allen ihr innewohnenden Irrungen, Wirrungen und zufälligen Bonmots.