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Autor Thema: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen  (Gelesen 1287074 mal)

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Offline Schnabelgroß

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #10050 am: 19. Oktober 2021, 08:34:43 »
Zitat
Michael Wendler: Deutschland-Rückkehr trotz Schulden? Anwalt klärt auf
 Stephanie Heckl vor 14 Std.

Eine Million Euro will das Land NRW von Michael Wendler (49) haben. Bislang wartet es darauf allerdings vergebens, der Schlagermusiker wohnt mit seiner Gattin Laura Müller (21) in den USA. Angesichts des Schuldenbergs dachte man eigentlich, der Wendler würde nie wieder einen Fuß auf deutschen Boden setzen, selbst für laufende Gerichtsverfahren kam er nicht in seine Heimat zurück. Doch in einem Gespräch mit der "Bild"-Zeitung verkündete er jetzt seine Rückkehr. Der Schlagersänger, dessen Karriere nach dem Verbreiten von Verschwörungstheorien viele als beendet ansahen, wolle hier wieder Konzerte geben. "Ich hatte niemals vor, meine Karriere zu beenden. Das haben immer nur andere behauptet", so der 49-Jährige.


Spoiler
Der Haftbefehl, der im Juli wegen Nichterscheinens zu einem Strafprozess gegen Wendler erlassen wurde, ist mittlerweile aufgehoben. Doch die Steuerschulden bleiben. Wir sprachen mit Rechtsanwalt Christian Solmecke (47) über die Deutschland-Rückkehr des Musikers. Droht dem Wendler nun Gefängnis, sobald er deutschen Boden betritt?


Comeback geplant: Michael Wendler kommt zurück nach Deutschland – mehr dazu im obigen Video.

BUNTE.de: Herr Wendler will nach Deutschland zurückkehren. Was erwartet ihn hier, da er doch in Deutschland große Schulden hat? Eine Million Euro will das Finanzamt von ihm. Kann ihm Gefängnis drohen, sobald er einreist?

Christian Solmecke: Der Haftbefehl gegen ihn wurde bereits am 22. September aufgehoben. Dieser war erlassen worden, da er einen Verhandlungstermin versäumt hatte. Der Beschwerde dagegen wurde jedoch stattgegeben, da das Gericht den Sitzungshaftbefehl "nicht als verhältnismäßig" ansah. Das Verfahren gegen ihn in zwei Fällen wegen Beihilfe zum Vereiteln der Zwangsvollstreckung in Tateinheit mit Bankrott wird jedoch im Dezember stattfinden. Hier droht ihm dann eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe. Aktuell aber dürfte ihm keine Haft drohen.

Anwalt über Michael Wendler: "Es besteht dann die Möglichkeit, dass der Wendler aus den USA abgeschoben wird"
Seinen Wohnsitz will er in den USA belassen. Wie wirkt sich das auf die Sachlage aus?

Klar ist, dass Schulden nicht erlöschen, nur weil jemand seinen Wohnsitz in einem anderen Land wie den USA hat. Grundsätzlich ist die Beitreibung von Steuerschulden daher auch im Ausland möglich. Deutsche Vollstreckungsmaßnahmen im Ausland bereiten allerdings häufig Schwierigkeiten, da bei Vollstreckung gegen die Souveränität des ausländischen Staates verstoßen wird. Die deutschen Behörden sind daher auf die Amtshilfe der US-Kollegen angewiesen.

Und sollte der Wendler im Verfahren im Dezember rechtskräftig verurteilt werden, gilt das bestehende Auslieferungsabkommen mit den USA auch bei fiskalischen Straftaten. Es besteht dann die Möglichkeit, dass der Wendler aus den USA abgeschoben wird. Nach einer Verurteilung zu mehr als drei Monaten Haft würde Michael Wendler als vorbestraft gelten, was vor allem auch seiner Einbürgerung in Amerika im Weg stehen dürfte.

Michael Wendlers Plattenfirma läuft über Tochter Adeline: Seine Einnahmen können nicht gepfändet werden
Er will hier wieder arbeiten. Was bedeutet das für sein Einkommen? Kann dies gepfändet werden, da er seine Schulden nicht freiwillig begleichen will?

Der Fiskus kann grundsätzlich selbstverständlich Maßnahmen ergreifen, um Schulden einzutreiben. So kann das Finanzamt Pfändungen z. B. via Kontopfändung durchführen. Das Finanzamt benötigt nicht erst einen gerichtlichen Beschluss, um die Forderungen zu vollstrecken. Doch offenbar laufen einige Firmen wie z.B. die Plattenfirma Cape Music Inc. über seine Tochter. Eine solche Übertragung wird (leider) immer wieder genutzt, um das Familienvermögen vor dem Zugriff von Gläubigern zu schützen. Und ein solches Konstrukt kann durchaus auch legal betrieben werden. Daher wären die Einnahmen, die auf die Firma seiner Tochter laufen, offiziell nicht Michael Wendlers, sondern die seiner Tochter. Er muss dann mit diesem Geld auch nicht das Finanzamt oder seine Gläubiger befriedigen. Und dieses kann auch nicht gepfändet werden.

Droht auch seiner Frau Laura etwas, wenn sie mit ihm nach Deutschland zurückkommt?

Grundsätzlich bilden Eheleute eine sogenannte Zugewinngemeinschaft. Das heißt vereinfacht gesagt: Jeder Ehegatte haftet für Verbindlichkeiten selbst, die er mit in die Ehe gebracht hat. Die Schulden des Michael Wendler werden damit nicht automatisch zu Eheschulden. Für seine Schulden, die er mit in die Ehe brachte, muss nach wie vor Michael Wendler selbst haften. Etwas anderes könnte indes gelten, sollte ein anderslautender Ehevertrag vorliegen.
[close]
https://www.msn.com/de-de/unterhaltung/other/michael-wendler-deutschland-r%C3%BCckkehr-trotz-schulden-anwalt-kl%C3%A4rt-auf/ar-AAPFgWr?ocid=msedgntp
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #10051 am: 19. Oktober 2021, 17:03:50 »
Es soll ja Vorsitzende Richter am OLG geben, die einen Anwalt, der nicht silbergrauen Binder oder Fliege trägt, als nichterschienen ansehen. Insofern  ...  :whistle:



Zitat
Düsseldorfer Richterin entscheidet

„Wer keine Maske trägt, ist nicht verhandlungsfähig“

19. Oktober 2021 um 13:21 Uhr



Düsseldorf In öffentlichen Gebäuden gilt Maskenpflicht. In Gerichtssälen dürfen die jeweiligen Richter entscheiden, ob der Mund-Nase-Schutz getragen werden muss oder nicht. Ein Anwalt hätte deshalb in Düsseldorf fast sein Mandat verloren.

Von Wulf Kannegießer

Ohne Schutz geht gar nichts. Darauf hat eine Amtsrichterin am Dienstag im Disput mit einem Rechtsanwalt auf dem Gerichtsflur im Justizzentrum an der Werdener Straße bestanden. Der Advokat weigerte sich nicht nur, eine Schutzmaske zu tragen, er erklärte auch, dass er von der Maskenpflicht grundsätzlich nichts halte und per Attest davon befreit sei.

Als Argument ließ die Richterin das nicht gelten: „Meinen Gerichtssaal betritt niemand ohne Maske.“ Falls der Jurist keinen Mund-Nasen-Schutz tragen könne oder wolle, müsse er formell als „nicht verhandlungsfähig“ gelten. Für dessen Mandantin, die unter Raubvorwurf in U-Haft sitzt, würde dann eben ein Pflichtverteidiger (mit Maske) amtlich bestellt. Richter dürfen nämlich anhand ihrer sitzungspolizeilichen Gewalt frei entscheiden, was sie im Gerichtssaal dulden und was nicht.


Das Hauptargument der Richterin: Sie habe als Leiterin des Verfahrens ja auch gegenüber anderen Beteiligten, also Schöffen, Protokollführern, Zuschauern, Justizkräften und der Staatsanwaltschaft eine Fürsorgepflicht. Deshalb: Maske auf zum Prozess. Oder die Verhandlung absagen, bis ein Pflichtanwalt bestellt ist. Maulend und nach Rücksprache mit der Angeklagten zog der Advokat zuletzt doch die geforderte Maske über. Der Prozess war trotzdem schon nach wenigen Minuten vorbei – weil jetzt ein Gutachter erst noch prüfen soll, ob die Angeklagte überhaupt zurechnungsfähig ist.

https://rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/stadtteile/oberbilk/duesseldorfer-richterin-laesst-anwalt-ohne-maske-nicht-in-den-gerichtssaal_aid-63588863
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #10052 am: 19. Oktober 2021, 17:33:42 »
Es soll ja Vorsitzende Richter am OLG geben, die einen Anwalt, der nicht silbergrauen Binder oder Fliege trägt, als nichterschienen ansehen.

Weiß, nicht silbergrau.  :naughty:
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline Anmaron

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #10053 am: 19. Oktober 2021, 17:53:09 »
Weiß war sie vor 30 Jahren und es ist die selbe. Das gilt.
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
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Offline Judge Roy Bean

Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #10054 am: 19. Oktober 2021, 17:53:22 »
Mit dem Unterschied, dass der weiße Binder nicht dem Infektionsschutz dient …

Ich setze die Maskenpflicht im Gerichtssaal auch konsequent durch und könnte hier diverse Anekdoten ähnlicher Art erzählen.
Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und trotzdem den Mund halten (Karl Valentin).

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Offline echt?

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #10055 am: 19. Oktober 2021, 18:17:09 »
Zitat
weil jetzt ein Gutachter erst noch prüfen soll, ob die Angeklagte überhaupt zurechnungsfähig ist.

Da kann er ja den RA gleich mit überprüfen. Und wenn er dann auch eine Maske aufsetzen konnte, war das Attest wohl auch falsch.
Ich bremse nicht für Nazis!
 
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Offline Prahlhans

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #10056 am: 19. Oktober 2021, 19:00:59 »
Ich setze die Maskenpflicht im Gerichtssaal auch konsequent durch und könnte hier diverse Anekdoten ähnlicher Art erzählen.

Bidde bidde bidde  :happy1:
 
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Offline Knallfrosch

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #10057 am: 19. Oktober 2021, 19:01:37 »
Der RA ist aber wenig konfliktbereit. Ein ordentlicher Querdenker (™) hätte jetzt erst einmal die Richterin abgelehnt. (Wohl wissend, dass der Mandant dann eben in U-Haft bleibt.)

Die Sache mit den Krawatten beruht übrigens auf der anliegenden Entscheidung des BVerfG.
« Letzte Änderung: 19. Oktober 2021, 19:03:54 von Knallfrosch »
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #10058 am: 19. Oktober 2021, 19:19:42 »
Off-Topic:
Die Sache mit den Krawatten beruht übrigens auf der anliegenden Entscheidung des BVerfG.

Mal unter uns: das Nichttragen eines weißen Langbinders als schwerwiegenden Verstoß zu bezeichnen und zu ahnden ist aber schon sehr speziell.
"Wenn ich mein Leben noch einmal leben könnte, würde ich die gleichen Fehler wieder machen, aber ein bißchen früher anfangen, damit ich mehr davon habe."

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Offline Judge Roy Bean

Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #10059 am: 19. Oktober 2021, 19:28:47 »


Bidde bidde bidde  :happy1:
[/quote]

Da das Verfahren (ein Beteiligter ist klassischer Kunde) noch nicht ganz beendet ist, übe ich Zurückhaltung (sorry). Es war jedenfalls Körpereinsatz meinerseits gefragt.
Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und trotzdem den Mund halten (Karl Valentin).

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #10060 am: 19. Oktober 2021, 20:15:24 »
Diese Frau hat sich ja noch zur Arbeit geschleppt, als andere längst auf der faulen Haut gelegen wären!   :o


Zitat
Pflegeheim in Schleswig-Holstein
Ungeimpfte Mitarbeiterin verursachte offenbar Corona-Ausbruch

In einem Pflegeheim in Norderstedt haben sich mehr als zwei Drittel der Bewohner mit Corona infiziert – obwohl sie geimpft sind. Wahrscheinlich trug eine Mitarbeiterin das Virus in die Einrichtung.
19.10.2021, 18.06 Uhr
Spoiler
In einem Pflegeheim in Norderstedt (Schleswig-Holstein) hat offenbar ungeimpftes Personal einen Corona-Ausbruch ausgelöst. »Nach bisherigen Erkenntnissen ist davon auszugehen, dass eine ungeimpfte Mitarbeiterin das Virus in die Einrichtung getragen hat«, sagte eine Sprecherin des Kieler Gesundheitsministeriums. Die Frau soll demnach trotz einschlägiger Symptome zur Arbeit gegangen sein. Das endgültige Ergebnis der Untersuchungen dazu stehe aber noch nicht fest.

Eine Sprecherin der Kreisverwaltung Bad Segeberg äußerte sich zurückhaltender. Zur Ursache des Ausbruchs gebe es zwar »eine Vermutung, aber keine abschließende Erklärung«. Wegen des Datenschutzes mache man »im Zuge des laufenden Verfahrens keine näheren Angaben dazu«.

Minister Garg »extrem« verärgert
Von insgesamt 76 Bewohnern der Einrichtung waren demnach 60 positiv auf Corona getestet worden. Nur drei der Infizierten seien nicht geimpft gewesen. Die Betroffenen hätten überwiegend keine bis leichte Symptome. Zwei Bewohner würden im Krankenhaus behandelt, allerdings nicht auf der Intensivstation. Von insgesamt 70 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern seien 18 positiv getestet worden, mindestens acht waren nicht geimpft. Ein Angestellter kam demnach ins Krankenhaus.

Gesundheitsminister Heiner Garg (FDP) betonte, der Ausbruch zeige, »dass die Coronaschutzimpfung wirkt«. Es beruhige ihn, dass man die Bewohnerinnen und Bewohner mit einer hohen Impfquote vor einem schweren Verlauf der Krankheit schützen könne.

Zugleich sagte er, es ärgere ihn »extrem«, dass in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und Hospizen nach wie vor ungeimpftes Personal arbeite. »Wenn es nicht gelingt, zu einer hohen Impfquote zu kommen, muss man als Ultima Ratio über eine Impfpflicht in diesen Bereichen nachdenken«, so Garg. In Norderstedt müsse »nun genau geschaut werden, ob die Hygienekonzepte eingehalten worden sind und warum gegebenenfalls eine Mitarbeitende eingesetzt wurde, obwohl sie symptomatisch gewesen ist«.
sms
[close]
https://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/pflegeheim-in-schleswig-holstein-ungeimpfte-mitarbeiterin-verursachte-offenbar-corona-ausbruch-a-5a559a18-f71a-43a5-a358-a6fe310c403a


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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #10061 am: 19. Oktober 2021, 20:37:02 »
Symptomatisch, ungeimpft, geht zur Arbeit

Kandidatin für den erweiterten Darwin-Award?

Kann man eine solchen Person hinterher fristlos kündigen mit Chance auf Erfolg vor dem Arbeitsgericht?
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #10062 am: 19. Oktober 2021, 20:54:09 »
Ich will ja nicht unken... aber gerade in der Pflege ist der Druck zur Arbeit zu erscheinen sehr groß... und bevor keiner da ist holt man lieber ne kranke Person ran. Traurig aber wahr.
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #10063 am: 19. Oktober 2021, 21:01:01 »
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Und wenn ich ein Krawatten-Attest habe?
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #10064 am: 19. Oktober 2021, 21:47:08 »
Und wenn ich ein Krawatten-Attest habe?

Es wurde tatsächlich diskutiert, dass die geringere Lebenserwartung von Männern gegenüber Frauen darin begründet sei, dass die Blutzufuhr zum Gehirn durch das Tragen von Krawatten eingeschränkt sei.

Ich habe - selbst in Bayern - öfter Organe der Rechtspflege ohne Krawatte erlebt, ohne dass dies thematisiert oder gar geahndet wurde. Die Robennpflicht ab LG wird hingegen ziemlich konsequent durchgesetzt, abgesehen von Hochtemperaturen.
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