Autor Thema: Sächsische Verhältnisse und ungelöste Probleme  (Gelesen 56123 mal)

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Offline Gutemine

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Re: Sächsische Verhältnisse und ungelöste Probleme
« Antwort #225 am: 13. November 2019, 09:43:27 »
Obwohl laufendes Strafverfahren und politische Gesinnung bekannt sind...in Sachsen hat man gegen solche Refrendare wohl nichts einzuwenden. Der einzige "Fehler" dürfte im Moment sein, dass die "Lügenpresse" berichtet.
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Prozess gegen Juristen am LG Leipzig Als Ver­fas­sungs­feind im Refe­ren­da­riat?

Wegen schweren Landfriedensbruchs wurde ein Rechtsreferendar zu einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung verurteilt – das Ende seiner juristischen Ausbildung? Eine Vorentscheidung wird bald das LG Leipzig treffen.

Aufschluss darüber, wie es um die Verfassungstreue von Brian E. steht, könnte möglicherweise auch sein nackter Oberkörper bringen. Ein Foto, gepostet auf Facebook, soll den Hobby-Kampfsportler zeigen: mit geballter Faust und in Siegerpose, mit nackter Brust und einem aufwendigen Tattoo darauf. Der Verdacht: In die verwinkelten Linien sollen auch mehrere Hakenkreuze integriert sein.

Doch um das Tattoo des Rechtsreferendars ging es am Dienstag vor dem Landgericht (LG) Leipzig nur am Rande. Denn E. steht vor Gericht, weil er vom Amtsgericht (AG) Leipzig Ende 2018 wegen schweren Landfriedensbruchs zu einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung verurteilt wurde. Dagegen legte er Berufung ein.

Dem 27-Jährigen wird vorgeworfen, sich am Überfall von Neonazis und Hooligans auf den Leipziger Stadtteil Connewitz im Januar 2016 beteiligt zu haben. An jenem Abend waren hunderte Rechtsradikale, zum Teil mit Schlagstöcken und Holzlatten bewaffnet, durch Connewitz gezogen. Dabei entstand laut Staatsanwaltschaft ein Sachschaden von über 100.000 Euro.
Bei rechtskräftiger Verurteilung droht das Ende des Referendariats

Der Mann ist als Referendar dem LG Chemnitz zugeordnet, für seine Einstellung ist das Oberlandesgericht (OLG) Dresden verantwortlich. Dort wurde er auch zum Referendariat zugelassen – obwohl bekannt war, dass gegen ihn ein entsprechendes Verfahren läuft. Die Justizverwaltung hatte sich dennoch entschieden, ihn in den Vorbereitungsdienst aufzunehmen.

Für die Behörde ist es eine Sache der Abwägung. Sie hat das Ausbildungsmonopol und wenn sie einem angehenden Juristen das Referendariat verweigert, versperrt sie ihm damit den Weg zum Volljuristen. Er könnte dann nicht als Richter, Staatsanwalt, oder als Rechtsanwalt arbeiten. Solange das Urteil gegen E. noch nicht rechtskräftig ist, gilt zu seinen Gunsten die Unschuldsvermutung.
§ 34 der sächsischen Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen lässt sich entnehmen, dass E. vom Referendariat ausgeschlossen werden müsste, wenn er wegen einer vorsätzlich begangenen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr rechtskräftig verurteilt werden würde.
Sächsische Referendare schicken Stellungnahme ans OLG

Bereits im Juli 2019 hatte eine Gruppe sächsischer Referendare sich mit einer schriftlichen Stellungnahme an ihr Ausbildungsgericht, das OLG Dresden, gewandt. Sie wiesen darauf hin, dass jeder Referendar vor Antritt des Referendariats eine Erklärung zur Verfassungstreue unterzeichnet habe - und zitieren eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) aus dem Jahr 2017 zu verfassungsfeindlichen Tätowierungen eines Polizisten.

Die Leipziger Richter stellten damals fest, dass mit dem Tragen einer verfassungsfeindlichen Tätowierung eine besonders plakative Kundgebung verbunden sei, die ein "dauerhaftes Bekenntnis" darstelle. Die Entfernung aus dem Staatsdienst sei gerechtfertigt. Die Unterzeichner sorgen sich, "dass in der Öffentlichkeit manchmal der Eindruck entsteht, einige Repräsentanten des Freistaates würden nicht auf dem Boden unserer Verfassung stehen." Sie bitten das OLG, den Sachverhalt aufzuklären. 

Die Ausbildungsleiterin am OLG antwortete den Referendaren auf ihr Schreiben im August 2019. Sie verwies darauf, dass wegen der Fotos Anzeige erstattet worden sei. In dem Antwortschreiben wird darauf verwiesen, dass die Behörde bei ihrer Ermessensentscheidung auch die Berufsfreiheit nach Art. 12 Grundgesetz (GG) zugunsten des Referendars zu berücksichtigen habe.

Sie verweist auch auf einen wesentlichen Unterschied zwischen diesem Fall und jenem, den das BVerwG 2017 zu entscheiden hatte. "Erheblich wird ferner sein, dass für einen Vorbereitungsdienst außerhalb eines Beamtenverhältnisses nicht die gleichen Anforderungen an die Gewähr der Verfassungstreue gestellt werden dürfen, wie für einen Vorbereitungsdienst im Beamtenverhältnis auf Widerruf", heißt es in dem Antwortschreiben, das LTO vorliegt.
Anwalt von E.: "Gesinnungsprüfung" vor Gericht?

Wegen der Tätowierung ermittelt nach Informationen des MDR derweil die österreichische Staatsanwaltschaft der Stadt Wels, denn in ihrem Zuständigkeitsbereich soll das Foto aufgenommen worden sein. In Deutschland ist das Verwenden verfassungsfeindlicher Kennzeichen nach § 86a Strafgesetzbuch strafbar, bei Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.

Angesprochen auf das Foto soll E. im Prozess am Dienstag laut dem Bericht des Leipziger Kreuzer gefragt haben: "Wollen Sie jetzt die Tätowierung über meine persönliche Gesinnung stellen?". Sein Verteidiger Jürgen Schäfer soll zusätzlich gefragt haben, ob das nun auf eine "Gesinnungsprüfung" hinauslaufen solle. "Wir haben hier einen Rechtsreferendar und der muss um jeden Preis zur Räson gebracht werden", soll Schäfer zu Prozessbeginn gesagt haben.

Eine Entscheidung gab es am Dienstag bis zum Erscheinen dieses Textes noch nicht, für den 27. November ist noch ein weiterer Verhandlungstag terminiert.
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https://www.lto.de/recht/studium-referendariat/s/lg-leipzig-brian-e-verfassungsfeind-rechtsreferendar-juristische-ausbildung/
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dtx

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Re: Sächsische Verhältnisse und ungelöste Probleme
« Antwort #226 am: 13. November 2019, 11:37:36 »
Obwohl laufendes Strafverfahren und politische Gesinnung bekannt sind ... in Sachsen hat man gegen solche Referendare wohl nichts einzuwenden.
Der einzige "Fehler" dürfte im Moment sein, dass die "Lügenpresse" berichtet.

Im Grunde hast Du Recht. Aber bis zum Abschluß des Verfahrens (d. h. im Zweifel, bis zum Ergehen einer abschließenden Revisionsentscheidung) gilt die Unschuldsvermutung und der Grundsatz, daß man Leuten nicht auf lauer Grundlage den Berufsweg verbauen darf. Man wird solcher Fälle wegen nicht auf das Ausbildungsmonopol des Staates verzichten.

In Weiterstadt sitzt m. W. ein Mensch ein, der wegen seiner Straftaten bundesweit Bekanntheit erlangte und der in der JVA ein Jurastudium begonnen hat. Da ist schon eher die Frage berechtigt, ob und wenn ja wie man den das regulär zu Ende bringen läßt.
 

Offline A.R.Schkrampe

 
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Offline Gutemine

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Re: Sächsische Verhältnisse und ungelöste Probleme
« Antwort #228 am: 3. Dezember 2019, 17:57:50 »
Das Urteil gegen den "sächsischen Patrioten" und Rechtsrefrendar wurde bestätigt.

Es geschehen wohl wirklich noch Zeichen und Wunder.  :o
Spoiler
Urteil gegen Rechtsreferendar bestätigt
Aktualisiert am 03. Dezember 2019, 02:38 Uhr

Leipzig (dpa/sn) - Das Landgericht Leipzig hat die Verurteilung eines Rechtsreferendars wegen Landfriedensbruchs bestätigt.

Die Kammer sah es als erwiesen an, dass sich der Kampfsportler im Januar 2016 an Krawallen von Neonazis und Hooligans im alternativ geprägten Leipziger Stadtteil Connewitz beteiligt hatte. Das Amtsgericht hatte den 27-Jährigen vor etwa einem Jahr deswegen zu einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung verurteilt (Az.: 10 Ns 617 Js 43983/16).

Hunderte von Neonazis und Hooligans hatten im Januar 2016 in Connewitz randaliert. 215 Verdächtige wurden ermittelt. "Wir sind der Meinung, das war auch Ihr Wille. Sie haben das mitgetragen", begründete die Vorsitzende Richterin Gabriela Walburg die Entscheidung. Mit dem Urteil folgte das Landgericht der Forderung der Staatsanwaltschaft, die Berufung zu verwerfen. Der Angeklagte habe "noch mehr als jeder andere erkennen müssen, auf was er sich da einlässt", sagte die Staatsanwältin mit Blick auf das Studium des angehenden Juristen, der gegenwärtig seine Ausbildung am Landgericht Chemnitz absolviert.

Der Verteidiger des Beschuldigten hatte im Berufungsprozess einen Freispruch gefordert. Sein Mandant sei "in dieser Gruppe gefangen" gewesen, hätte nichts von den geplanten Gewalttaten gewusst und hätte den Zug durch den Stadtteil auch nicht verlassen können, so Anwalt Jürgen Schäfer.

Das Urteil des Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Der 27-Jährige kündigte an, Revision dagegen einzulegen. Wird das Urteil rechtskräftig, hätte der angehende Jurist keine Zukunft im Staatsdienst. Ein Ausschluss aus dem öffentlichen Dienst sei auch wegen Zweifeln an der Verfassungstreue möglich, sagte ein Gerichtssprecher. Die juristische Ausbildung des 27-Jährigen begann im November vergangenen Jahres. Das Referendariat dauert voraussichtlich noch bis Ende November 2020.

Auch die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft im österreichischen Wels gegen den angehenden Juristen könnten sich auf die Zukunft des 27-Jährigen auswirken. Ermittelt werde wegen des "Verdachts der nationalsozialistischen Wiederbetätigung", wie eine Sprecherin der Behörde mitteilte. Dafür könnten ihm zwischen einem und zehn Jahren Haft drohen.

Auf Facebook waren Fotos vom entblößten Oberkörper des 27-Jährigen aufgetaucht - darauf sollen Tätowierungen von Hakenkreuzen zu sehen sein. Laut Staatsanwaltschaft entstanden die Fotos bei einer Kampfsportveranstaltung am 1. Juni 2019 im oberösterreichischen Gmunden. Auch der Präsident des Oberlandesgerichts in Dresden, verantwortlich für die Zulassung von Rechtsreferendaren, hatte ihn angezeigt.  © dpa
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https://web.de/magazine/regio/sachsen/urteil-prozess-rechtsreferendar-erwartet-34235386
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Offline Kontra-Bass

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Re: Sächsische Verhältnisse und ungelöste Probleme
« Antwort #229 am: 3. Dezember 2019, 18:09:20 »
...und das in Sachsen!

Allerdings ist es ja noch nicht rechtskräftig, und dann.... mal schauen was passiert. Ich erwarte nichts Gutes.
 

Offline Schreibtischtäter

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Offline dieda

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Re: Sächsische Verhältnisse und ungelöste Probleme
« Antwort #232 am: 6. Dezember 2019, 00:02:44 »
Zitat von:  Dazu der Komiker, der sich im Grunde immer selbst gespielt hat:
Bei sich sieht Steimle kein kritikwürdiges Verhalten. (...) Uwe Steimle sieht sich wenigstens gemobbt. "Ich wurde entfernt, das ist eindeutig Berufsverbot, Zensur ersten Grades!"(...)

Zum großen Finale also auch noch eine Kündigung von einem Berufsverbot nicht unterscheiden können. :facepalm:

Zitat von:  Der MDR:
Durch diese Aussage habe Uwe Steimle die Glaubwürdigkeit des MDR und des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschädigt und gegen den Mitarbeiterkodex des MDR verstoßen.

Das nennt man zwar landläufig auch Diffamierung, aber

Zitat von:  dazu der "Jammerossi"
"Eine Demokratie, die der freien Meinungsäußerung keinen Raum lässt, muss sich fragen lassen, ob sie noch eine Demokratie ist", sagt er.

Ach, die liebe "Meinungsfreiheit" und die liebe "Demokratie" mal wieder, ist klar.  :facepalm:

Typische Steimle- Realsatire und offensichtlich die einzige Form der Satire, die er wirklich beherrscht, oder wie "demokratisch" ist das eigentlich, wenn man seine eigene, leicht zweifelhafte "Kunstfigur", nämlich die eines Schmäh- Zerrbildes des sächselnden und leicht kongnitiv beschränkten "Ossis" selbst schon zum angeblichen "Symbol" der "demokratischen Meinungsfreiheit" erheben will?

Welche angebliche "Meinung" wird hier transportiert und welche Sorte Publikum damit angesprochen? Ist das überhaupt noch "Meinung" oder schon hochmütige Publikumsbeleidigung und was ist dann eigentlich mit der "Meinung" der ganzen Teile des Publikums, die Steimle und seine plumpen Tiraden und subtilen Provokationen schon eine Weile schon rein optisch und akustisch nur noch unlustig bzw. unerträglich finden?


Und sogar sein "Honecker" war auch nur geklaut:


« Letzte Änderung: 6. Dezember 2019, 00:05:06 von dieda »
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Re: Sächsische Verhältnisse und ungelöste Probleme
« Antwort #233 am: 6. Dezember 2019, 07:17:57 »
also auch noch eine Kündigung


Noch nichtmal eine Kündigung.
Ein befristeter Vertrag wird einfach nicht verlängert, das ist alles

Laut "Volk" macht ihm das gar nichts, denn er macht die Säle voll.

Die gesammelten Stimmen sagen:

das ist DDR 2.0, er hat jetzt Berufsverbot - (macht aber komischerweise die Säle voll), der erste Schritt in die Dikatur und darf Steimle soo froh sein, dem MDR nicht mehr dienen zu müssen, "zwangsfinanzierte Lügenmedien", das ist "Stasi-Fernsehen" und gleichzeitig "Stasi-Methoden", erinnert "an andere Zeiten", Wer nicht spurt, fliegt raus, "wurde Mundon" gemacht ward ausgebessert in "wurde Mundod gemacht" ...


 :facepalm:
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Re: Sächsische Verhältnisse und ungelöste Probleme
« Antwort #234 am: 6. Dezember 2019, 07:54:43 »
Noch nichtmal eine Kündigung.
Ein befristeter Vertrag wird einfach nicht verlängert, das ist alles
Laut "Volk" macht ihm das gar nichts, denn er macht die Säle voll.

Das übliche Mimimi, was wir ja auch aus der Ecke der AfD gewohnt sind. Offenbar ist man da überall der Meinung, dass alles, was irgendeine sich besonders wichtig nehmende Person mündlich oder schriftlich äußert, sofort in sämtlichen privaten und öffentlichen Medien veröffentlicht werden muss, da es sonst keine Meinungsfreiheit sei.
Ich frage mich zwar, wie der Säle voll bekommt, aber das habe ich mich bei Mario Barth auch schon immer gefragt.
Ich habe mir bereits eine feste Meinung gebildet! Verwirren Sie mich bitte nicht mit Fakten!
 
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dtx

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Re: Sächsische Verhältnisse und ungelöste Probleme
« Antwort #235 am: 6. Dezember 2019, 10:50:31 »
Wer sein Geschäftsmodell auf eine Dienstleistung beschränkt, mit der nur ein einziger Kunde etwas anfangen kann, kann üblicherweise dessen Geduld nicht einmal halb so weit strapazieren, wie man es von Steimle gesehen hat. Woanders wäre er schon lange gekündigt und bis zum Vertragsende "freigestellt" worden.

Überspitzt kann man die Situation, die der Tagesspiegel ganz gut beschreibt, durchaus als "Berufsverbot" bezeichnen. Wäre Steimle bei der Wahrheit geblieben, müßte er hinzufügen, daß er sich dieses "Berufs"verbot selbst auferlegt hat.
Wenn er wirklich nur damit Quoten scheffeln konnte, daß er die Befindlichkeiten des Teils der Zuschauerschaft bediente, die seinen Auftraggeber für ein "Lügenmedium" halten, hätte er die Grenzen dieses Konzepts beachten müssen. Dazu gehört zum einen ein maximal grenzwertiges Verhalten (seines war weit überzogen) und zum anderen die Einsicht, daß so ein Format nicht solange laufen kann, bis der vernünftig gebliebene Rest der Zuschauerschaft endgültigt wegzappt. Die ARD hat sich das Drama nun schon sehr, sehr viel länger angeschaut, als für die Reputation eines öffentlich-rechtlichen Senders verträglich ist. Spätestens nach dem Polizeiruf-Eklat (2008) hätte Schluß sein müssen.

Dabei ist er ja nun wirklich kein unbeschriebenes Blatt geblieben:
https://de.wikipedia.org/wiki/Uwe_Steimle#Kontroversen_um_Steimle
Für mich bleibt es unklar, wie man einem Mann, bei dem sich mir erhebliche Parallelen zur Kundschaft aufdrängen, eine eigene Sendung geben konnte. Da hilft es auch nicht, sich mit dem Sendungstitel vom Inhalt distanzieren zu wollen.
« Letzte Änderung: 6. Dezember 2019, 11:07:03 von dtx »
 
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Re: Sächsische Verhältnisse und ungelöste Probleme
« Antwort #236 am: 6. Dezember 2019, 11:20:56 »
Ich habe ja immer gedacht, dass Steimle beim Tatort nur mitwirken darf, damit man einen "echten Ossi" dabei hat. *duck und wech*

Mal im Ernst, der Mann hat keinerlei schauspielerische Begabung oder gar "Können". Das Einzige was er überhaupt kann ist eben den "antisemitischen Jammerossi" geben, sprich sich selbst darzustellen. Nicht einmal das schafft er besonders gut.
Ich habe ihn schon immer für eine herausragende Fehlbesetzung gehalten (gut, zwischenzeitlich halte ich den Tatort ohnehin für eine pure Zumutung). Er wäre wohl besser irgendwo auf einem Schreibtischpöstchen, welches weder besonderes Engagement, noch Bildung oder gar Wissen erfordert, aufgehoben. Müllmarken ausgeben und zählen zum Beispiel.  ;)

Von daher frage ich mich, wie der überhaupt zu Rollen kommen konnte, davon, eine eigene Sendung zu haben mal gar nicht zu reden.  ;)
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Re: Sächsische Verhältnisse und ungelöste Probleme
« Antwort #237 am: 6. Dezember 2019, 11:33:22 »
@dtx "Beruf" kommt ja bekanntlich von "Berufung" und ist irgendwie das Gegenteil von einem "Job" zur Deckung des Lebensunterhalts. Und seiner ganz persönlichen "Berufung" kann Steimle nämlich in unserem Land auch weiterhin vollumfänglich nachgehen, nur eben in Zukunft auf freien Bühnen und nicht mehr mittels GEZ- Pflichtgebühren sicher finanziert, auch von allen, die ihn schon lange nicht mehr sehen können. 

Woher der sich Selbstdarsteller aber für sich nun das angebliche "Recht" herleitet, dass die Allgemeinheit als Ganzes seine öffentlichen Ausfälligkeiten bezahlen soll, bleibt dabei sein Geheimnis, ist allerdings der kleine aber feine Denkfehler von Steimle, mit dem er einem Teil seines etwas speziellen "Fanclubs" intellektuell viel näher steht, als ihm gerade langfristig wirklich lieb sein kann, was Du vermutlich meinst und was Steimle wohl selbst schon ahnt. Daher das Mimimi.

Die aktuelle "Meinungsfreiheitsdiskussion" führt dabei aber nur völlig in die Irre.
« Letzte Änderung: 6. Dezember 2019, 11:38:24 von dieda »
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Re: Sächsische Verhältnisse und ungelöste Probleme
« Antwort #238 am: 6. Dezember 2019, 11:35:15 »
Ich habe ja immer gedacht, dass Steimle beim Tatort nur mitwirken darf, damit man einen "echten Ossi" dabei hat.


Die Vermutung kann durchaus zutreffend sein.

Die Öffis achten darauf, daß auch aus den neuen Bundesländern möglichst welche vertreten sind, damit der Unmut nicht zu groß wird (der wurde ja, was Geschäftsführer und Richter z.B. betrifft im Frühjahr kräftig geschürt). Polzeiruf 110 wurde auch als Titel übernommen, es sollen sich möglichst viele Zuschauer vertreten fühlen.

Übrigens ein Geheimnis der bayerischen Politik seit der Säkularisation: Als bei der vorletzten EU-Wahl eine fränkische katholische Kandidatin gesucht wurde, mußte Monika Holhmeier umziehen.
Sonst wäre sie nicht nominiert worden.

Daß jemand bei tatort ganz schnell fliegt, wenn er Kritik äußert, mußte Christian Brückner beim tatort Saarbrücken erfahren. Als er kritisiert hat, wurde der ganze Tatort Saarbrücken aufgelöst und Devid Striesow übernahm.
Der will nun auch nicht mehr.

Weil er schön brav war, wurde das Gehalt des Ossis Jan Josef Liefers jetzt von 200.000 € auf 400.000 € pro Jahr verdoppelt.

Der Tatort ist eine gute Rückversicherung für Schauspieler.
Wenn sie brav sind.
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Re: Sächsische Verhältnisse und ungelöste Probleme
« Antwort #239 am: 6. Dezember 2019, 11:54:46 »
Seltsam, dass man das immer wieder erklären muss, dass es den Mitarbeitern, die für den öffentlich- rechtlichen Rundfunk tätig sind, selbst nicht um die eigene und rein persönliche Meinung gehen kann, da sie nur MIT- Arbeiter sind und dafür regelmäßig in der FDO andere Orte und Räumlichkeiten vorgesehen sind:

Zitat
Rundfunkstaatsvertrag (RStV) II. Abschnitt: Vorschriften für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk
§ 11 Auftrag

(1) Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist, durch die Herstellung und Verbreitung ihrer Angebote als Medium und Faktor des Prozesses freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung zu wirken und dadurch die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft zu erfüllen. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben in ihren Angeboten einen umfassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und regionale Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben. Sie sollen hierdurch die internationale Verständigung, die europäische Integration und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Bund und Ländern fördern. Ihre Angebote haben der Bildung, Information, Beratung und Unterhaltung zu dienen. Sie haben Beiträge insbesondere zur Kultur anzubieten. Auch Unterhaltung soll einem öffentlich-rechtlichen Angebotsprofil entsprechen.


Warum eine "Grundversorgung" beim "Tatort" mit bis zu 400T€/a vergütet wird und andere "Grundversorgungen" in anderen gesellschaftlich relevanten Bereichen mitunter nur mit bis zu 400€/ monatlich, ist ein anderes Thema. Auch wäre es ja immer noch theoretisch möglich, dass einer seiner finanzschweren Gönner ihm nach italienischem oder russischem Vorbild ein eigenes OpferSteimle- TV- kauft, dass dann 24/7/12 seine "Kunst" präsentiert, zum Beispiel in der Form (subtile Hinweise im Hintergrund auf mögliche Verbindungen zu bekannten "Gönnern" von "freien Medien" rein zufällig):





« Letzte Änderung: 6. Dezember 2019, 13:07:46 von dieda »
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