Autor Thema: Gutefrage (2)  (Gelesen 60037 mal)

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Offline Richard Sharpe

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Re: Gutefrage (2)
« Antwort #255 am: 17. März 2015, 08:31:27 »
Rechtsgrundlage für die Steuererhebung gesucht:
Zitat
In welchem Gesetz steht eigentlich ganz klar das jeder Bürger verpflichtet ist Steuern zu zahlen???

Bitte umgehend beantworten bzw. den genauen Paragraphen nennen falls einer vorhanden ansonten falls nirgendwo gesetzlich klar definiert sein sollte haben wahrscheinlich sämtliche Bürger bzw. Bevölkerung Deutschlands gesamtes Rückerstattungsrecht ?!?!?!
Der Fragesteller scheint ein richtiger Formulierungskünstler zu sein:
Zitat
BIn hier ungefragt hinein geboren war bzw. ist meiner Familie Heimat der Staat sollte sich bzw. das was an ihm nicht passte ändern, da ich es mir nicht ausssuchtebzw. auswählte bzw. wählte ?!?!?! Staatssysteme das er sich unseren Bürgern derart aufbürdete, von Steuern für Steuern zu leben sollten wenn dann bereits auch derart ausgleichend umsetzbar sein waren bzw. sind sie aber nicht ?!?!?! ehrlich Du klingst bereits auch wie ein Staatsbediensteter das Du den Staat derart verteidigst ?!?!?! bist Du zuviel abgesichert oder zu unerfahren ?!?!?! zum Ausgleich dazu denen in dieser sogeannter sozialer Marktwirtschaft bereits auch existenzentzogen wurden Kein Thema war bzw. ist dem Staat ihm seitens meiner Person bereits auch gedient zu haben, schliesslich bildete er für sich aus, das heißt, die bereits auch erbrachte Leistung rang er allem voran mir ab erfuhr bis heute keine Vorteile in Deutschland und war bereits auch zwischenzeitlich im Ausland ohne Sponsoren Stipendium oder sonstige Subventionen gearbeitet usw usf. in Deutschland war bzw. bin nur eierlegende Wollmilchsau brave Steuerzahlende bzw. als ich wirklich Hilfe benötigte nichts ausser Tritte in Hintern erhielt ...
Oder so.
https://www.gutefrage.net/frage/in-welchem-gesetz-steht-eigentlich-ganz-klar-das-jeder-buerger-verpflichtet-ist-steuern-zu-zahlen?foundIn=unknown_listing&randomReloadId=643084#comment-89933697
" Artikel 19 Grundgesetz ist zu akzeptieren! Da steht, was da steht. Aufgrund dessen sind quasi alle Gesetze ungültig. "
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Offline Richard Sharpe

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Re: Gutefrage (2)
« Antwort #256 am: 19. März 2015, 13:56:17 »
Mal wieder eine neue Frage zu einem uralten Thema:

https://www.gutefrage.net/frage/hat-deutschland-eine-verfassung-?foundIn=unknown_listing

Und ein User mit den üblichen Problemen mit der deutschen Sprache:
Zitat
Nein, haben wir aktuell für die Bundesrepublik Deutschland nicht. Das ist aber ein sehr heikles Thema und würde sehr schnell sehr komplex werden. Das lässt sich nicht auf GF klären.

Behalte mal im Kopf, dass es Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland heißt. (Von wem für wen?)
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Offline Richard Sharpe

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Re: Gutefrage (2)
« Antwort #257 am: 24. März 2015, 18:05:27 »
Der Frühling ist da, die Reichsdeppenthemen bei gutefrage werden mehr (kann aber auch daran liegen, dass neuerdings kaum noch etwas gelöscht wird wg. neuer Richtlinien).
Zitat
Deutschland immer noch ohne Friedensvertrag
ich finds unfassbar, aber Deutschland ist nach fast 70 Jahren kein unabhängiger Staat. Oder wie interpretiert ihr das?:
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 146
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
wenn man sich zu dem Thema weiter beliest, wirds immer besser. Pommern, Schlesien und Ostpreußen gehören auch immernoch zu Deutschland, werden nur fremdverwaltet.

https://www.gutefrage.net/frage/deutschland-immer-noch-ohne-friedensvertrag?foundIn=answer-listing&randomReloadId=611730#comment-90517857

Vom selben User:
Zitat
Warum finden so viele die Annektion der Krim so furchtbar
... ich versteh es nicht warum sich so viele Mensche von der Stimmungsmache zum Thema Putin und Krim so anstecken lassen. Obwohl hierzulande erst 1990, die wiederrechtliche Annektion von Stettin und weiteren nach potsdamer Abkommen eigtl. deutschen Grenzgebieten, still und leise völkerrechtlich anerkannt wurden. .... nicht falsch verstehen, ich selbst bin alles andere wie in irgendeiner weise rechts angehaucht....
https://www.gutefrage.net/frage/warum-finden-so-viele-die-annektion-der-krim-so-furchtbar?foundIn=user-profile-question-listing
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Offline Pantotheus

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Re: Gutefrage (2)
« Antwort #258 am: 24. März 2015, 21:57:36 »
Zitat
nicht falsch verstehen, ich selbst bin alles andere wie in irgendeiner weise rechts angehaucht....
Das muss schon ausdrücklich gesagt werden, sonst kann man es ja auch nicht wissen.
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Offline Pantotheus

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Re: Gutefrage (2)
« Antwort #259 am: 24. März 2015, 22:09:22 »
Artikel 146 GG muss auch mal wieder herhalten. Wenn der arme Artikel ein Lebewesen wäre, wäre er wohl Dauerpatient in der wiederherstellenden Chirurgie.
Dabei könnte man ja lesen:
Zitat
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Da steht also wörtlich, dass das Grundgesetz "für das gesamte deutsche Volk gilt", m. a. W. dass es keine irgendwie "unerlösten" Volksteile gibt, die man noch "heim ins Reich" holen könnte. Weiter ist da auch die "Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands" erwähnt, was umgekehrt auch bedeutet, dass es eben nichts mehr gibt, was man noch mit Deutschland "vereinigen" könnte (von dem denkbar unwahrscheinlichen Fall abgesehen, dass irgendein Gebiet eines anderen Staates plötzlich Lust auf Sezession und Angliederung an Deutschland bekäme). Auch die erwähnte "Freiheit" spricht dafür, dass Deutschland keinen Souveränitätsbeschränkungen unterliegt, die es nicht selbst wünscht (etwa die Mitgliedschaft in der EU).
Die Tragweite der Bestimmung in Artikel 146 besteht eigentlich ja nur darin, eine Gesamtänderung des Grundgesetzes bzw. den Erlass einer völlig neuen Verfassung rechtlich abzusichern. Wie ein solcher Vorgang genau abzulaufen hätte, wird nicht näher bestimmt. Dies müsste wohl im konkreten Fall geklärt werden.
Es fragt sich zudem, ob dieser Artikel nicht eine Binsenwahrheit ausspricht, denn immerhin ist es auch Folge der allgemein anerkannten Souveränität eines Staatsvolkes, sich eine Verfassung geben zu können. Selbst wenn das Grundgesetz dazu nichts sagte, müsste man die Frage stellen, ob Deutschland nicht über-konstitutionell das Recht hätte, sich eine neue Verfassung zu geben. Eine Verfassung bindet ja bekanntlich den pouvoir constitué, der Erlass einer Verfassung ist hingegen Sache des pouvoir constituant.
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Offline kairo

Re: Gutefrage (2)
« Antwort #260 am: 25. März 2015, 10:55:56 »
Es fragt sich zudem, ob dieser Artikel nicht eine Binsenwahrheit ausspricht, denn immerhin ist es auch Folge der allgemein anerkannten Souveränität eines Staatsvolkes, sich eine Verfassung geben zu können. Selbst wenn das Grundgesetz dazu nichts sagte, müsste man die Frage stellen, ob Deutschland nicht über-konstitutionell das Recht hätte, sich eine neue Verfassung zu geben. Eine Verfassung bindet ja bekanntlich den pouvoir constitué, der Erlass einer Verfassung ist hingegen Sache des pouvoir constituant.

In der Tat hat der Artikel heute eine rein deklaratorische Funktion. Er ist wohl eher so zu verstehen, dass der Wiedervereinigungsauftrag von 1949 erfüllt worden ist.

Eine neue Verfassung kann sich das Volk jederzeit geben, dazu ist keine Ermächtigung aus der alten Verfassung erforderlich.
 

Offline Nachfrager

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Re: Gutefrage (2)
« Antwort #261 am: 25. März 2015, 11:09:59 »
Eine neue Verfassung kann sich das Volk jederzeit geben, dazu ist keine Ermächtigung aus der alten Verfassung erforderlich.

Der Artikel 146 bindet die verfasste Gewalt an die Regeln die das GG für seine Ablösung vorsieht. Also 2/3 Mehrheit von Bundestag und Bundesrat für die Einberufung eines Verfassungskonvents. Nur das "wie" überläßt das GG der verfassten Gewalt, also z.B. Wahl einer Nationalversammlung durch das Volk oder Ausarbeitung einer neuen Verfassung mit anschließender Volksabstimmung usw.
 

Syssi

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Re: Gutefrage (2)
« Antwort #262 am: 26. März 2015, 17:44:42 »
Wir können über eine neue Verfassung reden, wenn Deutschland in einem europäischen Bundesstaat aufgeht/gehen soll.
Vorher ist das komplett sinnlos - was sollte auch anderes in einer neuen Verfassung drinstehen als jetzt?
 

Offline Richard Sharpe

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Re: Gutefrage (2)
« Antwort #263 am: 31. März 2015, 10:42:24 »
Typisches 'Reichsbürger-Problem':
Zitat
Warum "Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland" und nicht "Grundgesetz *der* Bundes..."

Hallo zusammen,

warum heißt das Grundgesetz "Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland" als wäre er von unabhängigen Dritten für Deutschland geschrieben? Sollte es eigentlich nicht "Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland" heißen?

https://www.gutefrage.net/frage/warum-grundgesetz-fuer-die-bundesrepublik-deutschland-und-nicht-grundgesetz-der-bundes?foundIn=unknown_listing

PS: Das war die erste Frage dieses Users. ich gehe jede Wette ein, dass es auch seine letzte sein wird.
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Offline Pantotheus

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Re: Gutefrage (2)
« Antwort #264 am: 31. März 2015, 11:34:54 »
Eigentlich wäre es ja aus der damaligen Lage heraus mehr als verständlich: Eine "Bundesrepublik Deutschland" gab es ja noch gar nicht, als das GG geschaffen wurde. Der parlamentarische Rat war ja damit beauftragt, eine Verfassung zu schreiben für einen Staat, den es noch gar nicht gab, sondern der auf der Grundlage der zu erlassenden Verfassung erst noch zu schaffen war.
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Offline kairo

Re: Gutefrage (2)
« Antwort #265 am: 31. März 2015, 11:47:36 »
In der alten Präambel stand tatsächlich "Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland". Wahrscheinlich konnten die Mitglieder des Parlamentarischen Rates gar nicht so blöd denken, um auf so eine Idee zu kommen.
 

Offline Pantotheus

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Re: Gutefrage (2)
« Antwort #266 am: 31. März 2015, 16:31:34 »
Ich hänge einmal ein Faksimile der originalen Verkündigung des Grundgesetzes an. Tatsächlich steht da in der Überschrift und in der Verkündigungsformel "Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland", aber in der (inzwischen geänderten) Präambel "Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland".
Was soll's? Inhaltlich laufen beide Formulierungen auf dasselbe hinaus.
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Offline A.R.Schkrampe

Re: Gutefrage (2)
« Antwort #267 am: 31. März 2015, 22:30:04 »
Ich hänge einmal ein Faksimile der originalen Verkündigung des Grundgesetzes an. Tatsächlich steht da in der Überschrift und in der Verkündigungsformel "Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland", aber in der (inzwischen geänderten) Präambel "Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland".
Was soll's? Inhaltlich laufen beide Formulierungen auf dasselbe hinaus.

Eben. Bei uns im Ruhrgebiet heißt es ohnehin: Dem Deutschland seine Bundesrepublik ihr Grundgesetz.
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Senfkorn, Steuerbeamter, Autsch !

Offline Richard Sharpe

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Re: Gutefrage (2)
« Antwort #268 am: 8. April 2015, 06:51:09 »
Derselbe alte Käse mal wieder, allerdings laut Ausage des Fragestellers Ergebnis von selbständigem Denken (wohl eher selbständiges Nachplappern):
Zitat
Ist die BRD ein "Staat" oder doch nur etwas anderes?

Das Grundgesetzt ist keine Verfassung. BRD bezahlt immernoch Besatzungskosten (Art.120GG). Das Grundgesetz spricht nicht vom Staat, sondern vom Wirtschaftsgebiet (133GG). Welche Staatsangehörigkeit haben wir? "DEUTSCH"??? Ich kenne keinen Staat namens "DEUTSCH"!
https://www.gutefrage.net/frage/ist-die-brd-ein-staat-oder-doch-nur-etwas-anderes?foundIn=answer-listing&randomReloadId=62733#comment-91762813

Vom selben Fragesteller:

Zitat
Warum haben Polizisten keine "Amtsausweise", sondern nur "Dienstausweise"?

Ein Beamter hat hoheitliche Rechte! Ein Bediensteter nicht! Ein Polizist ist eigentlich "Beamtet", hat aber nur "Dienstausweis".

Was ist nun? Ist er ein Beamter, oder nur Bediensteter?
https://www.gutefrage.net/frage/warum-haben-polizisten-keine-amtsausweise-sondern-nur-dienstausweise?foundIn=user-profile-question-listing
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Re: Gutefrage (2)
« Antwort #269 am: 8. April 2015, 09:41:27 »
Ach ja, und falls sich jemand fragt, wieso es in Deutschland Polizeifahrzeuge in grün-silber und in blau-silber gibt - die Antwort ist 'Seerecht':
Zitat
Wieso gibt es blaue Polizeiwagen und grüne Polizeiwagen???
Antwort von omegaaurum omegaaurum 03.02.2014 - 15:07

Durch Rechtsbruch im Völkerrecht (HLKO Art. 3) legten die alliierten Siegermächte für die BRiD das GG FEST und ließen den von Ihnen bestimmten parlamentarischen Rat darüber befinden, um es in dem von ihnen festgesteckten Rahmen anzupassen und setzten die BRD Verwaltung genannt Regierung [nach HANDELSRECHT SEIT 27.11.2007] für das vereinigte Wirtschaftsgebiet ein. Alle Behörden und Institutionen (Postamt, Arbeitamt, Finanzamt, Polizei usw.) verloren de facto ihre amtliche Rechtsfähigkeit! Um aus der privaten Handels- und Vertragsrechtsgrundlage herauszukommen agiert die Polizei seit 2007 nach internationelen Seerecht! Die Polizeifahrzeuge wurden blau, Zollfahrzeuge (HANDELSRECHT) blieben grün.
https://www.gutefrage.net/nutzer/omegaaurum/antworten/neue/1
« Letzte Änderung: 8. April 2015, 10:07:36 von Richard Sharpe »
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