Autor Thema: Gutefrage (2)  (Gelesen 60011 mal)

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Offline Richard Sharpe

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Gutefrage (2)
« am: 18. Mai 2014, 11:51:06 »
Da der alte Thread inzwischen ein bisschen lang geworden ist (unter anderem auch wegen 'Gururji'), fange ich mal einen einen neuen an.
Ich bin da bei gutefrage.net, gerade auf jemanden gestoßen, der sich als Reichsdeppenanwärter qualifiziert:
Zitat
Auch die derzeitige Verfassung ist nur offiziell eine Demokratie, aber nicht wirklich. Das sieht man besonders schnell ein, wenn man eine Versicherung auf ihre Verpflichtung verklagt, einen hohen Schaden zu begleichen. Dann schlagen sich die Richter stets auf die Seite der Versicherung, weil diese systemrelevant ist und hohe Kapitaleinkommen in Deutschland ebenso systemrelevant sind. Auch wenn die Beweislage eindeutig ist, wird sich das Gericht stets dumm stellen, also Rechtsbeugung begehen. Gemäß der ständigen Rechtsprechung des BGH kann man gegen Rechtsbeugung nicht machen.
Ich würde mich freuen, wenn es anders wäre und mir einer beweisen kann, dass man doch als ganz normaler Bürger einen Prozess gegen eine Versicherung gewinnen kann, weil sich die Richter an die Gesetzeslage halten. Aber bisher konnte mir noch NIE einer ein positives Gegenbeispiel geben.
http://www.gutefrage.net/frage/frage-zum-grundgesetz-art-79-wie-ist-eine-abschaffung-unserer-demokratie-dann-ueberhaupt-mueblich#answer123820494

Anscheinend geht er davon aus, dass es sich immer dann um Rechtsbeugung handelt, wenn ein Gericht ihm nicht Recht gibt.
" Artikel 19 Grundgesetz ist zu akzeptieren! Da steht, was da steht. Aufgrund dessen sind quasi alle Gesetze ungültig. "
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Offline A.R.Schkrampe

Re: Gutefrage (2)
« Antwort #1 am: 18. Mai 2014, 15:55:25 »
Schön, wenn dem so wäre - sage ich mal aus Sicht eines in der Versicherung Tätigen. Ist es aber nicht.

Es kommt vor, daß genau das Gegenteil zutreffend ist. Etwa am LG Frankfurt. Da sitzt (saß?) eine fanatische Versicherungshasserin als Richterin. Mit den abenteuerlichsten und absurdesten Begründungsverschlingungen entschied sie immer zugunsten der gegnerischen Partei. Wenn klar wurde, daß die zuständig war, wurde der Prozeß bereits vorab abgehakt und nach Möglichkeit gleich die Berufung vorbereitet. Was allerdings nicht immer möglich war.  :-\
 

Offline BlueOcean

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Re: Gutefrage (2)
« Antwort #2 am: 19. Mai 2014, 01:50:17 »
Zitat
Gemäß der ständigen Rechtsprechung des BGH kann man gegen Rechtsbeugung nicht machen.

Genau! Der BGH hat nämlich in einem bahnbrechenden Grundsatzurteil festgestellt, dass Rechtsbeugung keine Rechtsbeugung ist (vergl. Sürmeli, gesammelte Schriften, S. 20753).

Strafbar bleibt somit nur noch die Linksbeugung, die Verbeugung und die von den Reichsdödeln ersehnte Geradeausbeugung. Nur die Ausbeugung der Arbeiterklasse bleibt unverändert straffrei.
"Teurer als die bittere Wahrheit ist uns der erhabene Wahn." (Alexander Puschkin)
 
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Offline Richard Sharpe

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Re: Gutefrage (2)
« Antwort #3 am: 19. Mai 2014, 10:41:55 »
Mal etwas anderes - Verschwörungstheorien zum Nord- und Südpol.  Haunebu, Neuschwabenland und Axel Stoll lassen herzlich grüßen:

Zitat
Wer oder was sind denn die Haunebu Menschen?
Frage von Mikael93 Mikael93Mikael93 vor ca. 1 Std.

Und warum wissen wir so wenig über Sie. Ich habe vor kurzen einen Bericht über Sie gesehen. Und mich danach informiert und herausgefunden das die USA den südlichsten und den nördlichsten Punkt der Erdkugel bewachen und es dort eine Sperrzone gibt.

http://www.gutefrage.net/frage/wer-oder-was-sind-denn-die-haunebu-menschen#answer123959493
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Offline A.R.Schkrampe

Re: Gutefrage (2)
« Antwort #4 am: 19. Mai 2014, 12:20:40 »
...
Zitat
Und mich danach informiert und herausgefunden das die USA den südlichsten und den nördlichsten Punkt der Erdkugel bewachen und es dort eine Sperrzone gibt.
...

Was soll der spöttische Untertin, Ritschie? Beachte bitte informiert und herausgefunden -beides in einem Satz!- und nehme zur Kenntnis, daß es sich somit um Fakten handelt. 
 

Offline Richard Sharpe

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Re: Gutefrage (2)
« Antwort #5 am: 19. Mai 2014, 14:16:55 »
Das war doch nicht spöttisch.   :)
Bin mal gespannt, was da noch kommt, denn er hat angekündigt, dass er seine Berichte sammeln will und dann morgen eine neue Frage stellt.
Einen Beweis hat er aber immerhin schon, und wie es der Zufall will, ist das ein Youtube-Video.

Zitat
OK. Ich denke es wäre besser wenn ich mal die ganzen Berichte darüber zusammenkratze und morgen Abend eine Neue Frage dazu schreibe. Aber hier wäre schon mal ein extra sehr umstrittenes Interview eines ehemaligen CIA Mitarbeiters:
https://www.youtube.com/watch?feature=player_detailpage&v=7_Z44iI6ZYw

Übrigens: Wenn man nach dem Namen des 'CIA-Mitarbeiters' googelt, wird es lustig.
« Letzte Änderung: 19. Mai 2014, 14:51:18 von Richard Sharpe »
" Artikel 19 Grundgesetz ist zu akzeptieren! Da steht, was da steht. Aufgrund dessen sind quasi alle Gesetze ungültig. "
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Offline Das Chaos

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Re: Gutefrage (2)
« Antwort #6 am: 19. Mai 2014, 14:38:38 »
Übrigens: Wen man nach dem Namen des 'CIA-Mitarbeiters' googelt, wird es lustig.

Zitat
Am 27. Februar 2008 verließ Virgil Armstrong kurz vor der Vollendung seines 85. Lebensjahres unseren Planeten. Vielen Menschen ist er als einer der seriösesten und mutigsten Pioniere der UFO-Forschung, als spiritueller Lehrer, Berater und Autor bekannt. Mit seinem Wissen war er seiner Zeit weit voraus. Inzwischen ist bereits ein erheblicher Teil seiner noch vor Jahren unglaublich erscheinenden Prophezeiungen eingetreten.
Virgil Armstrong wurde 1923 in West-Virginia / USA geboren. Nach seiner Schulzeit meldete er sich 1942 als Reaktion auf den japanischen Überfall auf Pearl Harbour zum Militär. Das führte ihn zu einer Militärkarriere bei den Organisationen des Geheimdienstes, des heutigen CIA. 1946 war Virgil Armstrong bei der AIR FORCE INTELLIGENCE Zeuge von Vorgängen zum höchst geheim gehaltenen 2. UFO-Absturz, über den es nie Veröffentlichungen gab. Er überlebte zahlreiche so genannte „Selbstmordkommandos, 675 Fallschirmabsprünge und 3 Vietnameinsätze vor allem, wie er sagte, aufgrund seiner Intuition. Als er sein Schweigen brach, drohte man seiner Familie und ihm und man versuchte ihm zu beseitigen, ohne Erfolg. Die letzten 5 Jahre erlebte Virgil Armstrong, bedingt durch einen Schlaganfall, bewegungseingeschränkt und für längere Strecken auf den Rollstuhl angewiesen jedoch bei völliger geistiger Klarheit. Bis zum Schluss übermittelte er Hinweise und Botschaften. Virgil Armstrong hat in seinem Leben viele Menschen berührt. Mit ihm verließ ein außergewöhnlicher Mensch unseren Planeten. Mein Anliegen an euch ist was haltet ihr von diesen Interview. Einige Aspekte sind mir zu subtiel, aber andere er scheinen mir doch sehr glaubwürdig. Wenn einige Sachen stimmen Würde das auch einige Ufosichtungen und sichtungen von Aliens erklären. Eure Meinung interessiert mich sehr.
http://www.allmystery.de/themen/gg49235

Ist ja auch schon ein wenig älter das Interview
In orientalischen und westlichen Schöpfungsmythen ist der Drache ein Sinnbild des Chaos, ein gott- und menschenfeindliches Ungeheuer

Und es erschien ein anderes Zeichen im Himmel, und siehe, ein großer, roter Drache, der hatte sieben Häupter und zehn Hörner Offenb. 12,3
 

Offline Richard Sharpe

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Re: Gutefrage (2)
« Antwort #7 am: 19. Mai 2014, 14:51:02 »
Mit 'lustig' meinte ich übrigens, dass beim Googeln nach Virgil Armstrong die üblichen Verdächtigen auftauchen.

Zitat
1946 war Virgil Armstrong bei der AIR FORCE INTELLIGENCE Zeuge von Vorgängen zum höchst geheim gehaltenen 2. UFO-Absturz, über den es nie Veröffentlichungen gab

Kann nicht stimmen. Es gibt einen Haufen Veröffentlichungen über angebliche 'UFO-Abstürze'.Merkwürdig auch die Bezeichnung '2. UFO-Absturz' in Verbindung mit der Jahreszahl 1946. Der angeblich erste Absturz war der in Roswell - aber das war 1947.

Etwas ausführlicher wird Armstrong hier https://plus.google.com/104449960600362244824/posts/YS8gU7mi4zZ erwähnt:

Zitat
Armstrong behauptete, selbst bei der Bergung eines abgestürzten außerirdischen Raumschiffs im Jahre 1946 beteiligt gewesen zu sein. Er war viele Jahre Mitarbeiter des OSS (heutiger CIA). Der UFO-Absturz wird laut Armstrong bis heute unter höchster Geheimhaltungsstufe der Öffentlichkeit verschwiegen. Armstrong behauptete, die außerirdische Rasse der Grey würden feindliche Absichten verfolgen und mit den USA und der geheimen Weltregierung zusammenarbeiten....  Armstrong behauptete zudem Beweise erhalten zu haben, dass Adolf Hitler nach dem zweiten Weltkrieg mit Eva Braun nach Argentinien geflohen und dort in den siebziger Jahren verstorben ist.

'Viele Jahre' kann er nicht beim OSS gewesen - das 'Office of Strategic Services gab es nur von 1942 bis 1946.
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Offline A.R.Schkrampe

Re: Gutefrage (2)
« Antwort #8 am: 19. Mai 2014, 17:59:59 »
...und natürlich liegt es an der üblichen und allseits bekannten Verschwörung, wenn das CIA auf eine Anfrage nach seiner Hochgeheimlichkeit Statements abgeben würde à la "Ach ja, dieser Vollkloppi war hier mal, aber als wir merkten, daß er voll einen an der Waffel hat, haben wir ihn als Getränkeautomatenauffüllfachkraft eingesetzt und tunlichst darauf geachtet, daß er keinen Zugriff auf jegliche Akten, Telefone oder Computer bekam."

Was nicht abwegig wäre, denn vergleichbare Karrieren sind allgegenwärtig. Sie gibt es sogar bei meinem Arbeitgeber.

 

Offline Richard Sharpe

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Re: Gutefrage (2)
« Antwort #9 am: 20. Mai 2014, 13:16:49 »
Er ist wieder da - Maik S. jetzt unter neuem Nick 'Werkuhr':

Zitat

Im Januar 2013 erhielt ich einen Strafbefehl. Ab Juni 2013 sollte ich monatliche Raten zahlen. Dies tat ich auch von Juni 2013 bis Januar 2014 .
Alle Zahlungen erfolgten von mir "unter Vorbehalt der rechtlichen Prüfung." ( im Verwendungszweck der Überweisungen vermerkt )
Im Januar 2014 schrieb ich dem Gericht, das ich eine Kopie des Original Strafbefehl gemäß § 475 StPO haben möchte, sonst würde ich die Zahlungen ab Februar 2014 einstellen.
Der mir vorliegende Strafbefehl ist nur mit einem gestempelten "gez. Mustermann" versehen und von einer angeblichen Urkundsbeamtin mit unleserlichen Nachnamen unterzeichnet.
Seit Januar 2014 schrieb ich ungefähr noch weitere 3 mal dem Gericht, mit der Bitte um Zusendung einer Kopie des Original Strafbefehl mit Richter Unterschrift.
Desweiteren forderte ich die bereits gezahlten Raten zurück.
In den ganzen 4 Monaten kam nur eine standarisierte Mahnung, als ob ich denen nie geschrieben hätte und am 16.05.2014 kam die Ladung zum Antritt der Ersatzfreiheitsstrafe. (!)
Diese könne ich durch Begleichung der Restsumme abwenden.
Mit keiner Silbe wird mein Anliegen erwähnt. (!)
Ich möchte nur die Original Richter Unterschrift ( Kopie reicht ) sehen. Sonst muss ich ja gar nicht zahlen.
Stattdessen behandelt man mich wie einen unwilligen Zahler. Obwohl ich 8 Raten pünktlich zahlte und nur wissen möchte, ob es auch eine Rechtsgrundlage für die Zahlungen gibt.
Offenbar nicht. Sonst hätte man mir schon längst die Kopie des Original Strafbefehl vorgelegt.
Es kann also sein, das es zur Zeit keinen richterlich unterschriebenen Strafbefehl gibt. Würde jetzt ein Rechtsanwalt Akteneinsicht verlangen, dann können die ja ganz schnell einen entsprechenden Strafbefehl nacherstellen, der dann so aussieht, als ob er vom Januar 2013 wäre.
Dadurch das die Justiz nicht auf meine Forderungen einging, kann mann daraus schließen, dass sie sich der Verantwortung entziehen/etwas zu verheimlichen haben.
Die Haftladung kam äußerst ungewohnt nur in einem Standard Brief. Ohne Einschreiben/Verfügung/Zeugenbekundung/Zustellungsurkunde. Nachweise hat die Justiz für die Zustellung also nicht.
Die ""Unterschrift"" auf der Ladung ist ein Strich schräg nach oben. Wie dieses Zeichen: /
Tatsache ist das ich ohne Kenntnis von der Richter Unterschrift nicht zahlen muss. Offenbar macht sich hier die Justiz des Betruges, der ( versuchten ) Freiheitsberaubung und der Urkundenfälschung strafbar.Was soll ich nun machen?
http://www.gutefrage.net/frage/strafbefehl-und-seine-folgen
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Offline D.B.Cooper

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Re: Gutefrage (2)
« Antwort #10 am: 20. Mai 2014, 15:52:27 »
Der glaubt allen ernstes, es gibt keinen Strafbefehl gegen ihn und wenn er Akteneinsicht bekommen würde, schnell nachträglich einer gefälscht erstellt wird. Wie blöd muss man eigentlich sein...
Das Problem der Welt ist, dass intelligente Menschen voller Zweifel und Dumme voller Selbstvertrauen sind.
 

Offline kairo

Re: Gutefrage (2)
« Antwort #11 am: 20. Mai 2014, 17:41:06 »
Wie blöd muss man eigentlich sein...

Ach, das ist ja noch gar nichts. Du kennst unsere werte Kundschaft wohl noch nicht so. Da wirst du noch viel Freude haben.
 

Offline Mad Dog

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Re: Gutefrage (2)
« Antwort #12 am: 20. Mai 2014, 18:03:25 »
Hi.

Doof bleibt doof, da helfen keine Pillen.

Greetz
Mad Dog
"Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist."
(Beschluss AG Duisburg 46 K 361/04 vom 26.01.2006)
 

Offline Richard Sharpe

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Re: Gutefrage (2)
« Antwort #13 am: 1. Juni 2014, 18:24:51 »
'Werkuhr' aka Maik S. aus Schneeberg kommt mal wieder auf eines seiner Lieblingsthemen zu sprechen - die Ungültigkeit des SGB unter besonderer Berücksichtigung von Artikel 19 GG.
Zitat
Problem: Das für Alg 2 zuständige Gesetz SGB 2 verstößt gegen zahlreiche Artikel des Grundgesetz. Da es vor allem gegen Artikel 19 Grundgesetz verstößt, ist das SGB 2 rechtlich ungültig.

http://www.gutefrage.net/frage/kann-die-arge-mich-zwingen-eine-ausbildung-zu-machen-

Merkwürdig nur, dass das echten Juristen überhaupt noch nicht aufgefallen ist.

Auch nicht übel - Maiks Meinung zu Artikel 12 GG und dazu, dass man auch ohne Ausbildung auskommt:

Zitat
Ist doch nur eine Mathearbeit. Für so nen Quatsch brauchst du nicht zu lernen. Brauchst du später eh nicht. -,-
Zitat
TSFER: Leben und arbeiten? Dafür reicht die Grundschule! Arbeiten? Artikel 12 GG ist bekannt? Wenn DU 50 Jahre für eine dann schmale Rente arbeiten möchtest - ist DEIN Wille!
Zitat
Ihr habt alle keinen Plan.
http://www.gutefrage.net/frage/was-soll-ich-tun-ich-schreibe-in-8-stunden-eine-mathearbeit
« Letzte Änderung: 1. Juni 2014, 18:32:36 von Richard Sharpe »
" Artikel 19 Grundgesetz ist zu akzeptieren! Da steht, was da steht. Aufgrund dessen sind quasi alle Gesetze ungültig. "
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Müllmann

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« Antwort #14 am: 3. Juni 2014, 15:56:52 »
Nachdem es bei Gutefrage wohl in letzter Zeit nicht so läuft für die Reichis haben sie ein neues Forum für ihre Gülle gefunden:

http://www.wer-weiss-was.de/behoerden/reichsbuergernonsens

Das Argument kannte ich noch nicht:
Zitat
Hallo,

nunja...in einigen Punkten besteht das Deutsche Reich ja sehr wohl weiterhin........

Man stürze sich einmal in den Gesetzesdschungel und siehe da......da gibt es immer noch Reichsgesetze ,die auch heute noch gültig sind.

Zum Beispiel bekommen immer noch rund 900 Reichsbeamte ihre Versorgungsbezüge durch die Bundesregierung nach Reichsrecht......................

Oder anderes Beispiel......der "Berufsschutz" der Schornsteinfeger.....ein "Reichsgesetz" der besonderen Art...

1.
I. Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung für das Deutsche Reich
Vom 13. April 1935 (RGBl. I S. 508)
Artikel 1 .1. § 39 erhält folgende Fassung:
§39
(1) Im Gebiete des Deutschen Reichs sind Kehrbezirke für Schornsteinfeger einzurichten.

(3) Kehrarbeiten dürfen nur von Bezirksschornsteinfegermeistern oder deren Gesellen ausgeführt werden.


Der Änderung der Gewerbeordnung folgte unmittelbar die "Verordnung über das
Schornsteinfegerwesen" vom 15. April 1935

Diese wurde dann zum "Gesetz" erhoben...1937 und ist in dieser Form bis heute gültig



Oder die Reichsversicherungsordnung auch immer noch gültig........

"Reichsversicherungsordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 820-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, die zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 23. Oktober 2012 (BGBl. I S. 2246) geändert worden ist"



wie man sieht,das Reich lebt weiter...........

Während das kalter Kaffee ist:
Zitat
Hallo Ebenezer,
falls du Klarheit haben möchtest, nehme ein DIN A4 Blatt, schreibe deinem Einwohnermeldeamt ( die dir deinen Ausweis gaben) mit folgendem Text:

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Frage, eine Bitte und eine Forderung.

1. Teilen sie mir rechtsverbindlich genau mit, wie heißt der Staat in dem ich und sie leben und arbeiten?
2. Erbringen sie mir ihre Legitimation!
3. Darauf ( auf diesen Staat ) hätte ich gerne einen Ausweis!

Ich bedanke mich im voraus für ihre Arbeit und verbleibe

mit freundlichen grüßen

Du wirst bezüglich der Antwort überrascht sein.

Ein Bekannter hat beim Ordnungsamt - nicht Einwohnermeldeamt- eine dt. Staatsangehörigkeitsurkunde beantragt. Diese Urkunde musste er auf der Ausländerbehörde abholen. Hier stimmt doch wohl etwas nicht.


grusspeke

Die Antwort finde ich gut:
Zitat
Ja, und es gibt auch Einheitswerte in DM
Servus,

ja, auch die DM findet man noch - in Einheitswerten.

Das macht sie aber nicht wieder zum gesetzlichen Zahlungsmittel.

Schöne Grüße