Autor Thema: Gutefrage (2)  (Gelesen 60010 mal)

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Offline A.R.Schkrampe

Re: Reichsbürger bei Wer-Weiss-Was
« Antwort #15 am: 3. Juni 2014, 19:11:59 »

Die Antwort finde ich gut:
Zitat
Ja, und es gibt auch Einheitswerte in DM
Servus,

ja, auch die DM findet man noch - in Einheitswerten.

Das macht sie aber nicht wieder zum gesetzlichen Zahlungsmittel.

Schöne Grüße

Nicht nur D-Mark, sondern auch Mark (des Deutsches Reiches - nicht Reichsmark!). Es ist heute noch üblich, den Versicherungswert von Wohngebäuden in "Mark 1914" zu berechnen. Bei gewerblich genutzen Gebäuden nimmt man den D-Mark-Wert von 1970.
Jedes Jahr wird ein Faktor zur Hochrechnung ermittelt, mit dem dann der Wert in Mark 1914 (oder D-Mark 1970) multipliziert wird. Das Ergebnis ist der Betrag in Euro, den die komplette Wiedererrichtung des Gebäudes kosten würde. Nicht zu verwechseln mit dem Verkehrswert!
 
Für Details: http://de.wikipedia.org/wiki/Gleitender_Neuwertfaktor

Es wurden die Jahre 1914 und 1970 genommen, weil es Jahre mit geringer Inflation waren.
 

Müllmann

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Re: Gutefrage (2)
« Antwort #16 am: 3. Juni 2014, 20:05:10 »
Hallo Schkrampe,

mit der Geschichte könntest Du der neue Star der Kloppi-Szene werden, da können Frühköllsch und Klasen einpacken. Lieferst Du doch den "Beweis", dass das Deutsche Reich von seelig Kaiser Wilhelms Zeiten noch fortbesteht. Da hätte sich der Onkel in dem "Preußen organisiert sich"-Video sich gar nicht so echauvieren brauchen.
 

Offline A.R.Schkrampe

Re: Gutefrage (2)
« Antwort #17 am: 3. Juni 2014, 21:07:50 »
Es gibt noch einen "Beweis" - die Schaumweinsteuer. Die von Kaiser Wilhelm II anno 1902 durchgedrückt wurde. Der Anlaß für die Einführung befindet sich seit 95 Jahren hier:

http://www.scapaflowwrecks.com/

...was auf die Lebensdauer der Schaumweinsteuer aber keinen Einfluß hatte  :-\


Zur Mark des Deutschen Reiches fällt mir noch ein Verwandtschaftszweig ein, der seit nunmehr 110 Jahren nicht gut auf einen Urururopa zu sprechen ist. Hätte der Doofmann sein hinterzogenes Schwarzgeld doch bloß in 20 Mark-Münzen und nicht in 1000 Mark-Scheinen angelegt. Dann wären die 93 Riesen heute 1,45 Mio € wert und nicht 279 €  :banghead:
 

Offline Richard Sharpe

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Re: Gutefrage (2)
« Antwort #18 am: 4. Juni 2014, 06:46:04 »
Die Geschichte der Schaumweinsteuer ist doch noch viel schlimmer. 1933 abgeschafft, wurde sie 1939 wieder eingeführt. Eindeutig ein Nazi-Gesetz, das nach Reichsdeppenlogik gar nicht gelten kann, und somit ein Grund, die gezahlte Steuer rückwirkend zurückzufordern.  :) Da ich die meisten Reichsdeppen allerdings der Dosenbier-Fraktion zurechne, kann das nicht viel sein.

Zitat
Die Steuer wurde 1933 als eine Maßnahme zur Überwindung der Wirtschaftskrise abgeschafft, aber 1939 in Form eines Kriegszuschlages, besonders zur Entwicklung der U-Boot-Flotte, wieder eingeführt
http://de.wikipedia.org/wiki/Schaumweinsteuer
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Offline A.R.Schkrampe

Re: Gutefrage (2)
« Antwort #19 am: 4. Juni 2014, 20:39:15 »
Was Gesetze und Vorschriften aus Reichszeiten angeht, so basiert meine berufliche Existenz auf diesen.   :salut:

Das http://de.wikipedia.org/wiki/Versicherungsvertragsgesetz_%28Deutschland%29 ist zwar von 1908, in den 30ern kam aber ein guter Schwung heute noch gültiger Vorschriften dazu.

Eine Vielzahl der Vertragsbedingungen der verschiedenen Versicherungszweige wurde auch damals erschaffen. Von der Basis her haben sich z.B. die Bedingungen für die Hausratversicherung, seit die VHB 42 im gleichnamigen Jahr eingeführt wurden, nicht groß geändert (die Freigabe ab Juli 1994 änderte daran nicht viel). In Ost wie West übrigens. Die DDR-Hausratversicherung basierte z.T.wörtlich  auf derselben Grundlage wie die Verträge im Westen. Bei der Elementarschadendeckung war die Staatliche Versicherung der DDR großzügiger als die (teils öffentlichen, teils privaten) Versicherer im Kapitalismus. Was der Arro.. ääh Allianz  :whistle: anläßlich der Hochwasserereignisse 1997, 2002 und noch 2013 böse in die Hacken gelaufen ist...
 
Anm.: es muß vorher auch schon Hausratversicherungsbedingungen gegeben haben. Ich habe noch Unterlagen vom Vertrag meiner Oma von 1939. Diese entsprechen bereits den späteren VHB.
 

Offline A.R.Schkrampe

Re: Gutefrage (2)
« Antwort #20 am: 4. Juni 2014, 20:45:07 »
Die Geschichte der Schaumweinsteuer ist doch noch viel schlimmer. 1933 abgeschafft, wurde sie 1939 wieder eingeführt. Eindeutig ein Nazi-Gesetz, das nach Reichsdeppenlogik gar nicht gelten kann, und somit ein Grund, die gezahlte Steuer rückwirkend zurückzufordern.  :) Da ich die meisten Reichsdeppen allerdings der Dosenbier-Fraktion zurechne, kann das nicht viel sein.

Deine Äußerung wirft eine interessante Frage auf, und zwar, was jetzt (zurück) gefordert werden muß:

a) die Rückzahlung der Schaumweinsteuererträge rückwirkend ab dem 21. Juni 1919
oder
b) die Wiedererrichtung und -inbetriebnahme der Kaiserlichen Flotte, und das kostenneutral, da hierfür ja bereits Steuergelder in die jeweiligen Staatshaushalte eingeflossen sind   :think:
 

Offline Richard Sharpe

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Re: Gutefrage (2)
« Antwort #21 am: 9. Juni 2014, 15:29:35 »
Zwar schon von April 2014 (die Frage ist sogar noch wesentlich älter), aber ich bin gerade erst darüber gestolpert:

Zitat
schön zu lesen, wie viel mist im umlauf ist. als deutscher: >>BR-D GG Art 116 (1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.<< darfst du, selbst wenn du der br-d kündigst, denn du bist personal der durch besatzer verwalteten wirtschaftszone br-d, nicht vom staatsgebiet ausgewiesen o an der einreise gehindert werden. grund eins ist, dass die br-d dir dies garantiert, punkt zwei ist, dass du automatisch bürger des deutschen reiches bist u diese defakto nach völkerrecht u nach beschlüssen der BR-D kontrollgremien, zwar nicht mehr handlungsfähig, aber doch existent ist. die br-d ist nicht rechtsidentisch mit dem deutschen reich u nicht in seinem namen handlungsbefugt, es darf nur land u werte verwalten u pflegen. dementsprechend sind alle gebietsabtretungen völkerrechtswidrig u selbst nach dem gg der br-d, wären diese volksabstimmungpflichtig. das ist ein grosses rechtsblabla....! FAKT ist: dein führerschein ist ein zeitlich unbegrenztes ausweisdokument. deine wohnung wird nicht gekündigt. deine konten werden es ebenfalls nicht. deine sozialversicherungen u rentenversicherungen auch nicht (stammt nahtlos aus dem kaiserreich). dies ist alles nicht an eine bundesrepublikanische staatsbürgerschaft geknüpft. schreibe die vertretungen der besatzungsmächte an, erkläre deinen willen u entschluss, zum austritt aus den zusammengefassten sektoren br-d u verlange alle notwendigen informationen u dokumente, zur erlangung einer deutschen staatsbürgerschaft. in der regel wird sich nur der "russe" melden u dir unterlagen u kontakt zum internationalen gerichtshof übermitteln. dieser stellt dir dann papiere aus. die un kann dies auch. willkommen in deutschland. allerdings, wird dich dann der staatsschutz beobachten (in brandenburg sind es über 700, falsche u echte "reichsbürger" die betreut werden). u alle anwält hier, die murxs geschrieben haben, macht mal eure hausaufgaben über die rechtlichen hintergründe.
http://www.gutefrage.net/frage/deutsche-staatsangehoerigkeit-ablegen-folgen-konsequenzen
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Offline Richard Sharpe

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Re: Gutefrage (2)
« Antwort #22 am: 9. Juni 2014, 19:52:41 »
Reichsdeppen gibt es ja mittlerweile weniger bei gutefrage, dafür haben ich jetzt den ersten Vertreter der 'Freeman-on-the-land'-Bewegung entdeckt.
Nr. 1:
Zitat
ich denke dass 'materielles recht' ein misnomer ist. es gibt verschiedene rechtsarten aber die nennen sich 'statutarrecht' (=recht eines UNTERNEHMENS und nur INNERHALB dieses unternehmens gueltig und ergo nur auf die mitarbeiter und vertragspartner die es willentlich und wissentlich akzeptiert haben anwendbar! alle westlichen 'regierungen' sind PRIVATgesellschaften!!!) oder zb. allgemeines recht (common law)-
http://www.gutefrage.net/frage/unterschied-zwischen-materiellem-und-formellen-recht
Nr. 2:
Zitat
die GEZ ist illegal!!!

such dir auf www.manta.com die registrierungsnummer heraus und du wirst feststellen dass es sich um ein privatunternehmen handelt ... begonnen bei 'bundesrepublik deutschland' ueber diverse 'ministerien' etc. es handelt sich dabei bis hin zum bundesgerichtshof um PRIVATUNTERNEHMEN die keinen WISSENTLICH UND WILLENTLICH unterzeichneten vertrag vorweisen koennen!

siehe auch unter kanzlei 'graf von andechs' und UCC ... Uniform Commercial Code!

das ist alles samt ausschliesslich statutarrecht und ergo nur auf die MITARBEITER des unternehmens anwendbar!
http://www.gutefrage.net/frage/muss-ich-gez-nach-zahlen#answer124552689

Abes demnächst wird ja alles besser:

Zitat
das problem ist/WAR ein fraudulentes weltgeldwesen - ein ponzischema ungeahnten ausmasses. ein reset -oder auch Global Currency Revaluation genannt- ist de facto erledigt und bedarf noch der publikation. damit verbunden ist die freigabe von über 5000 patenten die im laufe der zeit erteilt aber als top secret eingestuft und nur für militärische zwecke genutzt wurden. darunter befinden sich dinge wie die nutzung freier energie (google: 'free energy', 'free energy device'), antigravitationsantrieb (google: 'anty gravity propulsion'), teleportation (google: 'jump room') etc. bis hin zur replikatortechnik die materielle objekte (verdichtete energie!) aus freier energie produziert respektive vice versa beliebige objekte in energie rückführt (auch zb. 'atommüll'!!!).
http://www.gutefrage.net/frage/wie-koennen-wir-die-welt-veraendern#answer125372189
« Letzte Änderung: 9. Juni 2014, 19:58:37 von Richard Sharpe »
" Artikel 19 Grundgesetz ist zu akzeptieren! Da steht, was da steht. Aufgrund dessen sind quasi alle Gesetze ungültig. "
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Offline Richard Sharpe

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Re: Gutefrage (2)
« Antwort #23 am: 9. Juni 2014, 20:11:48 »
Einen habe ich noch:

Zitat
das ist etwas differentiierter zu sehen! ein unternehmen ist eine juristische person gemaess statutarrecht. fuer jede juristische person gibt es eine natuerliche person die fuer diese juristische person zeichnungsberechtigt ist. diese natuerliche person kann einen kredit entweder im namen dieser juristischen person, genannt firma, oder fuer sich selbst aufnehemen. genau dieser punkt ist fuer die uebernahme eines rechtsnachfolgers der firma entscheidend.

abgesehen davon gibt es -was leider weitgehendst unbekannt ist!!!- zu jeder natuerlichen person -wie etwa Max Meier- eine weitere juristische person GLEICHEN namens die via geburtsurkunde geschaffen wurde!!!!! JEDE rechtsangelegenheit -insbesondere das 'geldwesen'- beruhen auf diesem betrug. die geburtsurkunden, abgesehen von gratifikationsurkunden etc. bis hin zur fahrerlaubnis, sind das kollateral gegen welche die BIS (Bank of International Settlement, Basel) eine kreditlienie (300.000,-€) eroeffnet und der ursprung des 'geldes' das die bank als kredit ausweist, bereits VOR auszahlung an den 'kreditnehmer' seitens der BIS erhaelt womit die buecher der bank ausgeglichen sind, der kreditnehmer daher schuldfrei ist zumal er kein geschaeftsverhaeltnis mit dritten hat und daher der BIS gegenueber keine zahlungsverpflichtung besteht - abgesehen von dem faktum, dass die BIS bloss das kollateral monetisiert hat und somit ebenfalls ausgeglichene buecher hat!!!

es ist ein BETRUGSSYSTEM epischen ausmasses! darueber hinaus ist aber wesentlich, sobald 'kreditrueckzahlungen' eingestellt werden und seitens der bank ein gerichtsverfahren angestrengt wird die vorlage des ORIGINALkreditvertrags zu verlangen und KEINE beglaubigte KOPIE anzuerkennen ... denn genau dieses dokument kann KEINE bank vorweisen, da diese originalpapiere en block gebuendelt auf umwegen an unternehmen wie Fanny May oder Freddy Mac in den USA zum nominale verkauft werden ... wodurch die Bank ein und die selbe summe bereits zum zweiten mal kassiert hat und on top die 'rueckzahlung vom kreditnehmer' fordert ... ;-)

http://www.gutefrage.net/frage/betriebsuebernahme---was-passiert-mit-schulden-#answer124428437
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Offline Decimus

Re: Gutefrage (2)
« Antwort #24 am: 9. Juni 2014, 20:40:54 »
Na toll. Jetzt fangen sie auch noch mit Denglisch an.  >:(
 

Offline Richard Sharpe

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Re: Gutefrage (2)
« Antwort #25 am: 10. Juni 2014, 13:17:30 »
Das ist ein echter Sprachexperte. Auf die Frage, wie der Satz 'Das, was man ist, zeigt sich an dem, was man tut' auf Englisch lautet, kam folgende Antwort:

Zitat
what you do uncovers who you are
http://www.gutefrage.net/frage/satz-von-deutsch-auf-englisch-uebersetzen#answer123759658

Der ist wirklich schwer auf Draht, oder wie die Engländer es ausdrücken: "He is heavy on the wire".  :)
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Offline Ferkel

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Re: Gutefrage (2)
« Antwort #26 am: 10. Juni 2014, 13:50:01 »
My english is under all pig.  :chickencatch:
Und ich mache NEUE EIGENE Regeln. Und da ist mir alles alte ♥♥♥GAL, denn es gilt für mich nicht. ICH bin ein göttliches Wesen, handle NUR im Naturrecht und ich passe MIR die WELT an so wie es mir gefällt und es mein göttlicher Auftrag ist. - Peter Fitzek, König von Deutschland, geistig gesund?
 

Offline hair mess

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Re: Gutefrage (2)
« Antwort #27 am: 10. Juni 2014, 14:01:40 »
It hit yet in.
(Das haut schon hin.)
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 

Offline BlueOcean

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Re: Gutefrage (2)
« Antwort #28 am: 10. Juni 2014, 16:13:20 »
Auuuuaaaaaa..... hair mess..... ausgerechnet Du........ ;)
"Teurer als die bittere Wahrheit ist uns der erhabene Wahn." (Alexander Puschkin)
 

Offline drxdsdrxds

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Re: Gutefrage (2)
« Antwort #29 am: 10. Juni 2014, 16:36:22 »
Auuuuaaaaaa..... hair mess..... ausgerechnet Du........ ;)

Glaub ihm nix.  :D
Hermes rennt immer zwei Schritte weiter vorne.  :whistle: