An dem Text von der verehrten
@theodoravontane mißfällt mir, dass er impliziert, auf dem Polizeivideo seien irgendwelche Handlungen zu erkennen, die nicht in Ordnung sind. Da ist sie leider
@stk auf den Leim gekrochen. Daher verstehe ich den Vorwurf gegen die Fachkompetenz der Journalisten auch nicht, der versteht sein Handwerk sehr gut. Durch ständiges Wiederholen bleibt eine Aussage im Gedächnis. Die Aussage kommt uns dann bekannt vor und bekannten Aussagen wird eher geglaubt. So kann ganz subtil erreicht werden, dass die Leser davon ausgehen, dass auf dem Video schon was zu sehen sein wird, was nicht in Ordnung ist. Gut gemacht Herr Journalist.
Zu
@Stief ist zu sagen, dass es dem Journalisten ja unbenommen ist, die Frage gerichtlich klären zu lassen,
@Das Chaos hat ja bereits auf den Rechtsweg hingewiesen. Aber das Justiziariat der MZ sieht die Erfolgsaussichten wohl als nicht allzu hoch an, dass die das gar nicht erst versuchen. Es geht also mehr um eine gefühlte als eine tatsächliche Ungerechtigkeit.
@Stief möchte ich noch auf den Weg geben, sich mal mit den Begriffen "grundrechtsverpflichtet" und "grundgrechtsberechtigt" zu befassen. Dann klärt sich sehr schnell, ob YouTube überhaupt in der Lage ist, die Pressefreiheit zu beschränken.
Zu dem Hinweis auf Prese-Grosso:
Zunächst handelt es sich nicht um eine gesetzliche Regelung sondern eine Selbstverpflichtung der Grossisten und Verlage, dass die Grossistenebene sich neutral verhalten solle. Dies ist nicht nur auf die Inhalte bezogen, es geht auch um das Wettbewerbsrecht. Der Zusammenschluss der 49 Pressevertriebsorganisationen führt zu einer monopolartigen Stellung. Diese muss gegen Mißbrauch geschützt werden. Insbesondere sollen Verlage nicht in der Lage sein, Konkurrenzprodukte aus der Distribution zu drängen (zB dass Springer den Vertrieb der BILD selbst organisiert, wenn die Grossisten weiter die Taz und das Neue Deutschland vertreiben). Erklärtes Ziel der Selbstverpflichtung ist daher die Presse-Vielfalt und weniger die Presse-Freiheit. Geschützt ist das Recht des Verbrauchers, sich umfassend zu informieren und nicht das Recht des Verlegers, seine Meinung ungehindert zu verbreiten.
Nachzulesen unter:
http://www.pressegrosso.de/index.php?eID=tx_nawsecuredl&u=0&file=fileadmin/user_upload/Downloads/Branche/07-03-06_Gemeinsame_Erklaerung.pdf&t=1521183856&hash=cfc445ed14073c398631ba6396af1c62 Die Kehrseite davon ist aber, dass Zeitungsläden über die Grossisten mehr oder weniger gezwungen werden, so Schmierblätter wie Compact zu verkaufen. Oft bestimmt nämlich nicht der Zeitungshändler das Angebot, sondern der Grossist legt fest, was in dem jeweiligen Absatzgebiet geliefert wird. Zeitungen und Zeitschriften werden ja nach einer Art Kommissionssystem verkauft. Alle im Einzelhandel nicht verkauften Zeitungen gehen zurück, der Händler erhält eine Gutschrift.
Ein Einzelhändler, der keine Compact verkaufen will könnte sie also einfach nicht auslegen und die gelieferten Exemplare zurückschicken, die Lieferung selbst kann er aber kaum verhindern. Die Situation ist somit anders als bei YouTube.
Zurück zu dem Video. Ich vermisse noch immer die inhaltliche Auseinandersetzung. Mir ist jedenfalls kein Artikel erinnerlich, in dem erläutert wird, an welcher Zeitmarke man sehen kann, dass da X oder Y schief gelaufen seien. Bisher kenne ich nur den pauschalen Vorwurf: "Die haben beim Betreten des Grundstücks nicht gesagt, dass sie von der Polizei sind. Die hatten keinen Durchsuchungsbeschluss." Wenn es so eine inhaltliche Auseinandersetzung gäbe, dann könnte man über Meinungsäußerung oder Pressefreiheit nachdenken, aber ein bloßes Hinrotzen des Links stellt für mich keine journalistische Bearbeitung dar.
Fehlt bloß noch der Hinweis, dass die keine Mützen getragen haben und laut PDV xyz doch die Mütze zur Uniform gehören würde. Ohne vollständige Uniform aber hätten die Polizsiten keine hoheitliche Befugnis blablub. Ein in Querulantenkreisen gerne genutzte Argumentation
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