Verzeih die späte Antwort, das richtige Leben fordert seinen Zoll.
Also:
...
Es war zudem als Teil einer Berichterstattung über den SEK-Einsatz bei mz.de eingebunden und fällt damit in den Schutzbereich des Presserechts, ganz egal, wo (auf welcher Internetplattform) es steht.
Ach! Da hätte ich wiederum gerne die rechtliche Grundlage gewußt. Du ziehst Dir ein Video aus dem Netz, an dem Du weder Urheber- noch andere Rechte hast und speicherst es auf einer privaten Plattform. Dann kommt der Urheber (Du erinnerst Dich, es war ein Polizei-Video) und gibt zu verstehen, dass er es ich gerne sieht und er bittet einen Dritten, in dessen Verfügungsmacht das Video steht, dieses zu entfernen. Wessen Rechte verletzt er (der Urheber = die Polizei) dabei nochmal Deiner Meinung nach?
Auf den Hinweis, ich hätte das Video ja noch auf meiner Festplatte, gehe ich nicht ein. Das ist genau dieses obstruktive Argumentieren, das ich oben meinte.
Nein, das ist schlicht die Frage des Juristen nach der Verletzung subjektiver Rechte, ohne die Du nicht mit Grundrechtseinschränkungen argumentieren kannst.
Die Frage bei dem Ganzen ist doch im Grundsatz: Wer bestimmt darüber, was wir im Internet sehen können?
Das ist eine gesellschaftspolitische Frage, die jedoch in den vergangenen Jahren nicht zu Gunsten der Staatsmacht ausgefallen ist, daher auch dieses unsägliche Netzwerk-Durchsetzungsgesetz.
Kann ein Hauptwachtmeister mit Internetanschluss künftig wünschen, was gelöscht werden soll?
Wieso künftig? Er konnte es bisher auch schon. Wir haben nicht nur eine Anfrage von Polizeibehörden im
SonnenstaatlandSSL erhalten. Warum sollte man den Sachbearbeiter tadeln, dass er es mit einer Bitte versucht, wo ihm wahrscheinlich klar ist, dass er mit einer Forderung ich durchkommt. Pranger doch Youtube an, dann sind wir bei Dir.
Ohne rechtliches Gehör, ohne Beschwerdeinstanz,
Wie das? Wenn Du der Ansicht bist, dass Dir vom Staat Unrecht widerfahren ist bleibt Dir die ganze Palette von der Dienstaufsichtsbeschwerde (in solchen Fällen gar nicht so aussichtslos) über Fortsetzungsfeststellungsklage (§ 40 VwGO) bis zum Bundesverfassungsgericht.
letztlich ohne rechtliche Grundlage,
das ist das was Du glaubst
aber doch erfolgreich? Und wenn man nachfragt, sagt er dann, ich war es ja gar nicht? Es war Youtube!
Wie machen es denn die anderen, denen jetzt nicht von der Polizei sondern von missliebigen Gegnern die Videos rausgestreikt werden? Der Willkür des Mediengiganten sind alle ausgesetzt - sogar die Ermittlungsbehörden. Schreib doch mal darüber und erreg' Dich, dann sind wir wieder bei Dir.
Ich bin wirklich erstaunt, dass in einem Forum, das - soweit mein Eindruck - von Teilnehmern besucht wird, die für eine aufgeklärte Weltsicht stehen, mehrheitlich (mein Eindruck) Stimmen für eine solche voluntaristische Löschpraxis sprechen.
Da hast Du was falsch verstanden, wir leiden ebenso an der Willkür von Youtube.
Den Hinweis von @Müllmann hatte ich gelesen und verworfen, nachdem ich mit Juristen gesprochen und die maßgeblichen Behörden gehört habe.
Achso, dann meinst Du braucht es keine Argumente mehr. Was gibt sich dann der
@Müll Mann solche Mühe.
... und ich (also
das Chaos)? Weiß auch nich'!