@gastarbeiter Das Video kann auch von "Kreisen" kommen, die Zugriff auf die originale Gerichtsakte haben.
Soweit mir bekannt ist, gab es dazu auch konkrete Verdachtsmomente sowie eine Reaktion des Gerichtes, die die Adressaten überhaupt nicht lustig fanden. Und Ursache schien ja auch reagiert zu haben, worauf auch immer.
Daraus erschloß sich auch, weshalb das LKA wohl auf die zahlreichen Hinweise recht zögerlich reagierte. Dem
@gastarbeiter sei deshalb dringend empfohlen, doch regelmäßiger mitzulesen, bevor er hier auf so eine hohe Leiter steigt. Er ist im Begriff, runterzufalllen.
Es war zudem als Teil einer Berichterstattung über den SEK-Einsatz bei mz.de eingebunden und fällt damit in den Schutzbereich des Presserechts, ganz egal, wo (auf welcher Internetplattform) es steht.
Das ist dann nicht egal, wenn sich der Zusammenhang nur beim Lesen des Online-Artikels, jedoch nicht beim isolierten Betrachten des Videos ergibt. Und es ist außerdem dann nicht egal, wenn sich das Presseorgan bei der Auswahl der Plattform mit Vorbedacht für eine entschieden hat, bei deren Nutzung sie sich mit solchen Eingriffen einverstanden erklärte.
Vielleicht noch der Hinweis, dass ein anderes Video dazu geführt hat, dass Plan als anwesend bei U. identifiziert werden konnte.
Soweit ich mich erinnere, war Plan auf Fernsehaufzeichnungen zu sehen. Die könnten zwar auf YT ohne Zutun des Senders gelöscht werden, nicht aber aus dessen Mediathek.
Auf den Hinweis, ich hätte das Video ja noch auf meiner Festplatte, gehe ich nicht ein. Das ist genau dieses obstruktive Argumentieren, das ich oben meinte. Die Frage bei dem Ganzen ist doch im Grundsatz: Wer bestimmt darüber, was wir im Internet sehen können?
Unter anderem auch derjenige, der auf Portalen, auf denen vom Betreiber ohne Rücksichtnahme auf deutsches Recht nicht nur gelöscht werden
kann, sondern auch regelmäßig gelöscht wird, publiziert. Sorry - den Schuh muß sich die MZ leider anziehen. Wer die Gewalt über seine Inhalte behalten will, verläßt sich nicht ausschließlich auf soziale Plattformen, sondern nutzt eigene.
Kann ein Hauptwachtmeister mit Internetanschluss künftig wünschen, was gelöscht werden soll? Ohne rechtliches Gehör, ohne Beschwerdeinstanz, letztlich ohne rechtliche Grundlage, aber doch erfolgreich? Und wenn man nachfragt, sagt er dann, ich war es ja gar nicht? Es war Youtube!
Was spielt es für eine Rolle, ob derjenige, der bei YT eine Meldung abgibt, Hauptwachtmeister, Oberstudienrat oder Schneidermeister ist? Der Meldebutton steht sogar notorischen Parksündern, Behördenquerulanten oder Reichsdeppen offen. Wenn Ursache nicht in Haft wäre, hätte die Beschwerde auch von ihm kommen können.
Ich bin wirklich erstaunt, dass in einem Forum, das - soweit mein Eindruck - von Teilnehmern besucht wird, die für eine aufgeklärte Weltsicht stehen, mehrheitlich (mein Eindruck) Stimmen für eine solche voluntaristische Löschpraxis sprechen.
Ich bin immer noch erstaunt, daß Sie die Realität auf dieser Plattform so konsequent ausblenden.
Nochmal: Sie haben diese Entscheidung nicht getroffen. Aber sich über die Polizei zu beschweren, so als hätte die die MZ gezwungen, ihr Material bei YT dem Risiko des Gelöschtwerdens auszusetzen, ist nicht nachvollziehbar. Wer so mit der Geschäftspolitik seines Ladens uneins ist, muß über Konsequenzen anderer Art nachdenken, als Staatsbedienstete anzuschwärzen.