Wenn ich die bisherigen Beiträge des Herrn
@stk überblicke, dann kann ich eigentlich jeden davon kurz so zusammenfassen:
"So ist es nicht."
Erstens lässt sich auf dieser Grundlage, dass jemand einfach immer wieder behauptet, die anderen Beteiligten lägen falsch, nicht diskutieren. Zweitens macht man sich gerade in diesem Forum gewiss nicht beliebt.
Ein deutliches Beispiel sind die langen Ausführungen von
@Müll Mann zum angeblichen Schutz der geleakten Filmen durch das Presserecht. Seine Ausführungen folgen juristischer Methodik, stützen sich aufs geltende Recht und sind nach meiner Einschätzung korrekt. Er ist auch nicht allein, sondern andere hier mitlesende und mitschreibende Juristen sind aus ähnlichen Gründen gleicher Meinung.
Lesen wir nun, was Herr
@stk dazu sagt:
Den Hinweis von @Müllmann hatte ich gelesen und verworfen, nachdem ich mit Juristen gesprochen und die maßgeblichen Behörden gehört habe.
Nur als kleine Beckmesserei (ja, ist halt so eine Berufskrankheit von mir): Müll Mann schreibt sich eben Müll Mann und nicht Müllmann. Das kann man neben jedem seiner Beiträge sehen.
Wer ist Herr
@stk, dass er ohne nähere Begründung einen sachlich begründeten, juristischer Methodik folgenden Beitrag einfach "verwerfen" kann? Die Wortwahl ist im Grunde entlarvend.
Ah ja, Juristen. Leider erfahren wir nicht, was für Juristen es sind, die eine diametral entgegengesetzte Meinung vertreten.
Aber dann sind da ja noch "die maßgeblichen Behörden". Dagegen kann man ja nichts machen.
Meines Wissens - ich bin aber natürlich kein allwissender Journalist - sind zur Entscheidung solcher Fragen, wie weit z. B. die Sonderrechte der Presse reichen, Gerichte berufen, allen voran und in letzter Instanz das Bundesverfassungsgericht. Gerichte sind, jedenfalls in ihrer Rechtsprechungstätigkeit, keine Behörden. Man könnte den Begriff "Organe" verwenden, aber gut, das mag wieder Beckmesserei sein. Begriffliche Klarheit und Richtigkeit darf man ja von Journalisten nicht erwarten.
Immerhin gibt es ja auch noch folgendes Argument:
Global geantwortet: das Video war nicht "unbearbeitet", sondern um die Passagen gekürzt, in denen nach dem direkten Zugriff Personen unvermummt zu erkennen sind.
Allerdings wage ich zu bezweifeln, dass bloßes Kürzen schon eine ausreichende "Bearbeitung" im Sinne des angerufenen Rechts darstellt. Aber es geht ja noch weiter:
Es war zudem als Teil einer Berichterstattung über den SEK-Einsatz bei mz.de eingebunden und fällt damit in den Schutzbereich des Presserechts, ganz egal, wo (auf welcher Internetplattform) es steht. Der aktuelle Screenshot spricht zudem gegen die oben wohl aus Unkenntnis gemachte Behauptung, es gehe hier um eine Verleumdungsbeschwerde eines Privatmannes oder Polizisten.
Auch die Qualifizierung des angeblichen "Einbindens" wage ich zu bezweifeln.
Aus meiner Sicht kommt hier aber ein wesentlich anderes Problem ins Spiel: Wer bei Youtube oder einem vergleichbaren internationalen Konzern etwas hochlädt, muss sich bewusst sein, dass darauf nicht automatisch deutsches Recht anzuwenden ist. Aus Sicht von YT sicher nicht, YT bzw. die Muttergesellschaft haben ihren Sitz nicht in Deutschland. Ob man hier ein quasi virtuelles Hoheitsrecht des deutschen Staates annehmen kann und soll, ist eine nach wie vor ungeklärte juristische Frage.
Wenn deutsches Recht aber nicht auf YT anwendbar ist, dann erledigt sich auch das Gejammer über die Verletzung des deutschen Presserechts "global", ohne dass es einer weiteren Betrachtung bedarf. Wenn ein Sachverhalt nicht unter deutsches Recht fällt, kann dieses auch nicht verletzt sein.
Ob man nun das Handeln von internationalen Konzernen wie YT usw. gut findet oder nicht, ist keine Frage des deutschen Rechts. Man könnte z. B. darauf hinarbeiten, dass die Staaten der Welt sich auf einen völkerrechtlichen Vertrag einigen, der in solchen Fragen weltweite Rechtseinheit schafft. Das wäre dann aber ein politisches Handeln und hat mit der gegenwärtigen Rechtslage, deren Auslegung und Anwendung nichts zu tun.
Über Rechtsfragen will ich hier aber gar nicht hauptsächlich schreiben, sondern nur die Methode des Herrn
@stk darstellen, wie er jegliche Diskussion durch seine apodiktischen Behauptungen torpediert.
Aus meiner Sicht ist somit jeder Diskussionsversuch mit ihm verlorene Zeit. Dies ist daher mein letzter Beitrag zu ihm.