Autor Thema: Adrian Ursache - Die Presse  (Gelesen 31774 mal)

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Re: Adrian Ursache - Die Presse
« Antwort #165 am: 11. März 2018, 18:30:31 »
ich weiß nicht, in welchen polizei- technischen Lagen man das SEK einschalten sollte.
Ich übersetze das mal: "Ich habe zwar keine Ahnung, aber trotzdem eine feste Meinung."

für die befragten Polizisten war das wohl ein bisschen peinlich, woher sie denn gewusst haben wollen, dass Ursache eine Waffe hatte.
Das SEK ist ja normalerweise spezialisiert bei zb Geiselnahmen uä.
Da muss es einen Grund gegeben haben, warum die Polizei von so einer hohen Gefährdungslage ausgegangen ist.
 

Offline Reichsschlafschaf

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Re: Adrian Ursache - Die Presse
« Antwort #166 am: 11. März 2018, 18:32:42 »
...
Da muss es einen Grund gegeben haben, warum die Polizei von so einer hohen Gefährdungslage ausgegangen ist.

Die Polizei ist von gar nichts ausgegangen, sondern der Gerichtsvollzieher.

Und das wegen Ursaches Videos völlig zu Recht wie man gesehen hat.
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Re: Adrian Ursache - Die Presse
« Antwort #167 am: 11. März 2018, 18:41:21 »
Bla bla bla ...

Da muss es einen Grund gegeben haben, warum die Polizei von so einer hohen Gefährdungslage ausgegangen ist.

Deiner Ansicht nach ist ein Hinzuziehen des SEK also erst dann statthaft, wenn der Betroffene amtsbekannt einen Leopard 2 in der Garage hat?

Es reicht schon ein früheres Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung aus, um einen behördlichen Hausbesuch mit der Polizei zu dekorieren.

Off-Topic:
Fürs Protokoll:

Zitat von: Artikel 35 Abs. 1 Grundgesetz
Alle Behörden des Bundes und der Länder leisten sich gegenseitig Rechts- und Amtshilfe.
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Re: Adrian Ursache - Die Presse
« Antwort #168 am: 11. März 2018, 19:21:49 »
Von einer Bewaffnung Ursaches war der Polizei nichts bekannt. Ob die Polizei vom Besuch Plans wusste? kann sein.

Also... bevor man hier munter gegen jeden und alle argumentiert, sollte man sich wirklich mit den Dingen befassen und wenigstens die Artikel der MZ oder diesen Thread gelesen haben.

Die Polizei wusste vorab von der Waffe, weil Ursache vor Dritten damit geprahlt hatte. Das kam im Prozess zur Sprache und wurde mehrfach hier behandelt.

Ob die Polizei zu dem Zeitpunkt des SEK-Einsatzes von Plans Besuch wusste, ist irrelevant. Plan galt zu dem Zeitpunkt als unbescholtener Bürger und wurde daher sicher nicht anders eingeschätzt als die anderen Unterstützer.
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Re: Adrian Ursache - Die Presse
« Antwort #169 am: 11. März 2018, 19:44:02 »
Deiner Ansicht nach ist ein Hinzuziehen des SEK also erst dann statthaft, wenn der Betroffene amtsbekannt einen Leopard 2 in der Garage hat?

nein, ich finde ja auch richtig, dass man unzuverlässige Leute entwaffnet. Nicht ich habe den SEK-Einsatz in Zweifel gezogen, sondern @stk
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ICH habe geschrieben, dass das nicht darstellbar ist(von der Personaldecke), bei der Vielzahl  der Videos.

UND

das wenn man "nur aufgrund Videobotschaften", solchen "Zirkus" machen würde, der Rechtsstaat abgeschafft wäre
 

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Re: Adrian Ursache - Die Presse
« Antwort #170 am: 11. März 2018, 20:03:00 »
Deiner Ansicht nach ist ein Hinzuziehen des SEK also erst dann statthaft, wenn der Betroffene amtsbekannt einen Leopard 2 in der Garage hat?

nein, ich finde ja auch richtig, dass man unzuverlässige Leute entwaffnet. Nicht ich habe den SEK-Einsatz in Zweifel gezogen, sondern @stk
Nicht als Privatmeinung, sondern als "4. Gewalt"  :eek:
ICH habe geschrieben, dass das nicht darstellbar ist(von der Personaldecke), bei der Vielzahl  der Videos.

UND

das wenn man "nur aufgrund Videobotschaften", solchen "Zirkus" machen würde, der Rechtsstaat abgeschafft wäre

Zu deinem letzten Statement:

Das ist ein bißchen sehr einfach gedacht. Ursache hatte - sei es durch seine Videos, sei es durch die Kontakte mit den verschiedenen Behördenvertretern - konsequent eine Verrohung und Eskalation dokumentiert. Da gibt es in unserer Klientel massig andere, die zwar auch sich steigernde Aggressivität und so weiter zeigen, aber nicht mit ganz klar und extrem blutig geschilderten Tötungsankündigungen.

Und in diesem Fall wäre es dem zu schützenden Behördenmitarbeiter und auch den mehr oder weniger unbeteiligten Zuschauern sträflich gefährdend gewesen, in diese Aktion, sagen wir mal, mit zwei Streifenwagenbesatzungen, rein zu gehen.
 
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Re: Adrian Ursache - Die Presse
« Antwort #171 am: 12. März 2018, 12:52:02 »
Deiner Ansicht nach ist ein Hinzuziehen des SEK also erst dann statthaft, wenn der Betroffene amtsbekannt einen Leopard 2 in der Garage hat?

nein, ich finde ja auch richtig, dass man unzuverlässige Leute entwaffnet. Nicht ich habe den SEK-Einsatz in Zweifel gezogen, sondern @stk
Nicht als Privatmeinung, sondern als "4. Gewalt"  :eek:
ICH habe geschrieben, dass das nicht darstellbar ist(von der Personaldecke), bei der Vielzahl  der Videos.

UND

das wenn man "nur aufgrund Videobotschaften", solchen "Zirkus" machen würde, der Rechtsstaat abgeschafft wäre

Ich Versuch es mal anders herum. Herr Ursache droht dem GV mit dem Tod, sollte er seiner Pflicht nachkommen und den gerichtlichen Beschluss über die Räumung vollstrecken. Jetzt bist dummerweise du dieser GV und bekommst eine Morddrohung. Du fährst alleine zum Termin der Räumung und siehst da so 100 Leute vor der Tür stehen. Was würdest du denn machen? Gar nicht Räumen und dem Eigentümer sagen, tja tut mir leid, aber da waren 100 Leute vor der Tür, da ist nix zu machen. Oder dann doch am nächsten Tag mit Hilfe wiederkommen. Und dann erklär mir mal bitte wie viel Hilfe du mitnehmen würdest, wenn du davon auszugehen hast, das da 100 Leute vor der Tür stehen. Zwei, oder drei? Oder dann doch besser ein paar mehr?
 
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Re: Adrian Ursache - Die Presse
« Antwort #172 am: 12. März 2018, 13:48:10 »
Weil jemand oben insistierte, ich würde nicht auf "konkrete Fragen" oder Vorwürfe antworten. Tut mir leid, aber man kann hier keinen Überblick gewinnen und auf konkrete Vorhalte antworten, das geht einfach nicht, ich hatte es ja weiter oben versucht. Aber das Medium lädt dazu ein, jeden Erklärung gegen den Erklärer zu wenden, wer mag, kann das weiter oben nachlesen.

Dann  wird  die Erklärung entweder für unzulänglich erachtet oder ihr der Sachgrund abgesprochen oder gefordert, man müsse deutlicher werden. Ich sage mal so: Die Informationsvermittlung gleicht der, die ein Lehrer vor einer kurz vor den Sommerferien durch den Klassenraum tobenden Gruppe von Achtklässlern leisen kann. Ich möchte damit niemanden kritisieren und keinem zu nahe treten, aber so sieht es von meiner Seite des Schirms aus.

Beispiel kurz oben drüber: Ich schreibe, Euch mag es egal sein, wer euch etwas aus dem Internet löscht. Zack, ist die Entgegnung, wer mir denn etwas vom Rechner gelöscht habe - nebst der Ergänzung, dass ich ja wohl nicht vom Internet verstünde.

Was soll man dazu sagen? Für mich ist die Sachlage, was das Video betrifft, sehr übersichtlich. Es ist geleakt worden, das wäre eine Straftat, bekäme man heraus, wer es war. Dann war es öffentlich - und das war der Polizei kein Ermittlungsverfahren wert, weil es - nach Aussage von Stawa, Gericht und Verteidigung - nicht prozesshinderlich ist. Aber da draußen wollte man es auch nicht, also Trick 17, Mail an Youtube, bitte wegmachen.

Youtube sieht keinen Grund, eigentlich, will aber, in der augenblicklichen Atmosphäre, auch nicht rumstreiten. Also: Sperrung nur für Deutschland, zudem, so anfangs angewiesen, nicht wegen der Bitte der Polizei, sondern wegen einer Meldung eines Unbekannten, der sich "verleumdet" fühlte.

Auf Nachfrage wird als Rechtsgrundlage das Gesetz über Sicherheit und Ordnung genannt, inklusive des Hinweises, dass die Rechtsgrundlage keine Rolle spiele, weil YT ja darauf gar nicht reagiert habe, sondern auch die Verleumdungsmeldung eines Dritten. Auf Nachfrage im Ministerium diesselbe Auskunft: Ob das genannte Gesetz eine Anregung zur Sperrung eines Videos erlaube, spiele keine Rolle, weil die Anregung schließlich nicht zum Erfolg geführt habe.

Aus meiner Sicht geht es darum aber gar nicht, sondern allein darum, welche Art grundsätzlichen Umgang Behörden hierzulande mit derartigen neuen Phänomenen pflegen, völlig unabhängig von U., der Schießerei etc. Guckt Euch den aktuellen Fall des GV an, der ein Kind auf Gerichtsbeschluss zur Mutter bringen soll. Ich kann den nicht bewerten, aber er ist ein Fall, der in der Öffentlichkeit nur einer ist, wegen eines Videos. Was nun, wenn die Polizei auch da beschließt, huch, da sehen wir nicht gut aus, da lassen wir mal löschen, weil wir ja wissen, wir müssen nur "anregen" (so heißt das offiziell), dann ist das schnell weg?

Für jeden sichtbar gefährdet dieses Video die öffentliche Sicherheit in LSA so wenig wie das vom SEK-Einsatz bei Ursache. Aber bequemer ist natürlich, wenn es trotzdem keiner sieht.

Dass in unserem Fall das Presserecht noch hinzu kommt und damit ein Verfassungsgrundsatz, auf dem meine Arbeit und die meiner Kollegen aufbaut, ist das I-Tüpfelchen, um wenigstens mal aufzuschreiben, wie sowas läuft bzw. in diesem Falle gelaufen ist.

Ich darf versichern, ich habe ja mit den Zuständigen gesprochen und das war nicht zu verkennen, dass sich dort im Nachhinein niemand mit dieser Sperr-Aktion wohlfühlt.

Was die Anfragen und Aussagen zum Prozess hier betrifft, möge man mir vergeben. Ich habe echt nicht die Kraft, mich durch all die zum Teil sehr hellsichtigen und klugen, zum Teil aber auch von keiner Sachkenntnis getrübten Einträge zu wühlen und sie je nachdem einzuordnen. Eins nur, weil mir das gerade ins Auge fiel: Nein, die Unterstützer saßen bzw. zelteten nicht auf dem zu räumenden Grundstück, auf das sich der Einsatz richtete, sondern auf einem nebengelegenen, das Verwandten der Us gehört(e).  Das wussten die Einsatzkräfte allerdings nicht.
« Letzte Änderung: 12. März 2018, 13:50:59 von stk »
 
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Offline Schattendiplomat

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Re: Adrian Ursache - Die Presse
« Antwort #173 am: 12. März 2018, 13:57:34 »
Konkrete Frage die mich sehr massiv interssiert:
Wieso berichten sie beim Bericht über das Video nur, dass man "ohne Polizei zu rufen ins Grundstück eindrang und dabei gewaltsam einen Unbeteiligten fixierte" aber nicht darüber, dass die SEK-Beamten absolut ruhig und professionell gegenüber Ursaches Schwiegereltern agierten, die nachrückenden Beamten sogar dazu brachte den Schwiegervater nicht am Boden zu reagieren und dass es ein Sanitäter des SEK war der Ursache medizinisch betreute nachdem dieser niedergeschossen wurde?
Mein Schluss: Entweder sie berichten selektiv oder sie haben das Video nicht komplett angesehen - beides wäre für einen erfahrenen Journalisten mMn* nicht tragbar.
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Offline Pantotheus

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Re: Adrian Ursache - Die Presse
« Antwort #174 am: 12. März 2018, 14:20:26 »
Herr @stk, Sie haben sich hier freiwillig angemeldet. Niemand hat Sie gezwungen, hier mitzudiskutieren. Wenn Sie sagen: "Nein, ich habe keine Zeit und Kraft, in einem solchen Forum auch noch zu schreiben", dann ist das Ihr gutes Recht.
Allerdings haben Sie sich hier angemeldet und als erstes gleich einmal kritisiert, dass wir hier völlig ohne Sachkenntnis diskutierten, dass wir Sie pauschal kritisieren würden usw. Ich hatte Ihnen danach an einem Beispiel, das Sie selbst hier gepostet hatte, ganz konkrete Kritikpunkte aufgezeigt. Dann war von Ihrer Seite erst einmal Stille, bis Sie erneut hier aufschlagen und wieder pauschale Vorwürfe verbreiten: "Es geht nicht", "das Medium" usw.
Wenn Sie sich der Diskussion nicht stellen wollen, gut, aber bitte seien Sie dann ehrlich und sagen Sie es so.

Zum "Presserecht" will ich jetzt nichts ausführen, mir scheint allerdings, dass Sie überall "Presserecht" sehen, auch da, wo keines ist, keines sein kann.

Von meiner Seite her gibt es keinen Grund, mit Ihnen weiter zu diskutieren zu versuchen. Sie haben mir ausreichend bewiesen, dass Sie nicht diskutieren wollen.
"Vom Meister lernen heißt verlieren lernen." (hair mess über Peter F., auf Bewährung entlassenen Strafgefangenen )
 
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Offline stk

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Re: Adrian Ursache - Die Presse
« Antwort #175 am: 12. März 2018, 14:29:41 »
Konkrete Frage die mich sehr massiv interssiert:
Wieso berichten sie beim Bericht über das Video nur, dass man "ohne Polizei zu rufen ins Grundstück eindrang und dabei gewaltsam einen Unbeteiligten fixierte" aber nicht darüber, dass die SEK-Beamten absolut ruhig und professionell gegenüber Ursaches Schwiegereltern agierten, die nachrückenden Beamten sogar dazu brachte den Schwiegervater nicht am Boden zu reagieren und dass es ein Sanitäter des SEK war der Ursache medizinisch betreute nachdem dieser niedergeschossen wurde?

Weil Beamte im Zeugenstand mehrfach behauptet haben, dass sie "Polizei" gerufen haben.

Dass ein SEK-Sanitäter Ursache erste Hilfe leistete, haben wir berichtet, sogar mehrfach, meine ich mich zu erinnern.

Dass ich geschrieben habe soll, es sei "ein Unbeteiligter" fixiert worden, kann nicht stimmen, denn es wurden ja  ein halbes bis ein Dutzend Menschen fixiert. Das müssen Sie woanders gelesen haben.

Im übrigen gilt hier natürlich immer der alte satz vom Mann und vom Hund: Polizisten, die professionell agieren, wird kein Kranz gewunden,  weil man davon ausgeht, dass sie professionell agieren. Besteht aber der Anschein, dass nicht professionell auftreten - etwa, wenn sie Handys ohne Rechtsgrundlage einsammeln oder behaupten, sie seien mit gezückter Waffe vorgegangen, weil U. eine gezückte Waffe gehabt habe (wobei dazu der Zeitablauf herumgedreht werden müsste), dann schreibt man das auf.

Mein Schluss: Entweder sie berichten selektiv oder sie haben das Video nicht komplett angesehen - beides wäre für einen erfahrenen Journalisten mMn* nicht tragbar.

Gern können Sie ihre Schlüsse ziehen, wie Sie möchten. Ausnahmsweise noch mal der Hinweis auf ganz vorn und oben: Natürlich berichte ich "selektiv", genau wie Sie das täten oder wie es jeder andere Kollege tut, weil er es tun muss. Wir (ich) habe/n ca. 3000 bis 5000 Zeichen für fünf bis 6,5 Stunden Prozess, in denen meiner ad-hoc-Schätzung nach etwa 100.000 bis 150.000 Zeichen gesprochen werden. Leuchtet Ihnen ein, oder?

Ob allerdings Ihre Expertise ausreicht, festzustellen, was "tragbar" ist und welche Bestrafung für mich angemessen wäre, da bin ich unschlüssig. Okay, war Spaß.

 
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Offline Das Chaos

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Re: Adrian Ursache - Die Presse
« Antwort #176 am: 12. März 2018, 14:56:07 »
..
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...

Das gerade will mir nicht in den Kopf.

Sie haben das Filmchen doch wohl nicht nur auf yt hochgeladen, sondern verfügen über dasselbe noch auf Ihrem Rechner oder dem der Zeitung. Außerdem haben Sie ausführlich über den Mitschnitt berichtet. Wo also wurden durch grund- bzw. presserechtlichte Eingriffe Ihr Recht auf Zugang zu Informationsquellen oder die freie Berichterstattung beschränkt? Kümmert sie also der Umstand, dass nicht jeder, der durch Ihren Artikel auf die yt-Quelle hingewiesen wurde das Filmchen dort sehen/herunterladen konnte?
Ihr emotionaler Rekurs auf das Ihrer Ansicht fehlerhaft angewendete Polizeirecht geht aus meiner Sicht fehl. Sie selbst als Journalist sind im Grunde gar nicht betroffen. Dass kein Eingriff stattfand, der durch gesetzliche Grundlagen zu rechtfertigen gewesen wäre, hat ihnen @Müll Mann erklärt.
Warum also weiter das hier als allzu ost-deutsch empfundene Liedchen von der bösen Staatsmacht, die 'uns, das Volk' unterdrückt, singen? Ich versteh's nicht.

Wenn sie spöttisch auf das Bestreben der Polizei hingewiesen hätten, aus welchen Gründen auch immer das Filmchen aus dem Verkehr zu ziehen - ein Versuch der lustigerweise auch hier im Sonnenstaatlandforum unternommen wurde - dann hätten Sie Ihrer Berichtspflicht doch mehr als genügt, zusammen mit dem nunmehrigen ungehinderten reupload, der einmal mehr zeigt, dass ein Eingriff gar nicht beabsichtigt ist.
In orientalischen und westlichen Schöpfungsmythen ist der Drache ein Sinnbild des Chaos, ein gott- und menschenfeindliches Ungeheuer

Und es erschien ein anderes Zeichen im Himmel, und siehe, ein großer, roter Drache, der hatte sieben Häupter und zehn Hörner Offenb. 12,3
 
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Re: Adrian Ursache - Die Presse
« Antwort #177 am: 12. März 2018, 15:09:03 »
@stk Wenn man bei Ihrem Blatt als Profi wahrgenommen und behandelt werden will, dann darf es nicht in einem Laientheater auftreten - YT ist eine Plattform für Hinz und Kunz, die gerne mal über die Stränge schlagen und die der deutsche Gesetzgeber ebenso gerne diszipliniert sehen will. Und da brät Google bei der schieren Masse an Filmen niemandem eine Extrawurst.
Sprich: Wenn sich drei Leute von Ihnen auf den Schlips getreten fühlen, ist nicht nur das Triple Videos weg, sondern die MZ gänzlich draußen. Das müssen die Leute aus Ihrem Verlag gewußt haben, als sie sich für YT als Plattform entschieden. Schließlich kann man von DuMont erwarten, daß es dort jemanden gibt, der die dortigen AGB lesen und auch verstehen kann.

Ich weiß, daß Sie diesen Unsinn nicht verzapft haben. Aber sich wegen zweifelhafter Entscheidungen Ihrer Chefetage öffentlich über die sachsen-anhaltinische Polizei zu beschweren, geht gar nicht. Sie müssen entweder mit den Folgen dieser Entscheidungen leben können oder sich andere Chefs suchen.
« Letzte Änderung: 12. März 2018, 15:13:33 von dtx »
 
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Offline BlueOcean

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Re: Adrian Ursache - Die Presse
« Antwort #178 am: 12. März 2018, 15:20:58 »
Da mit gutem Grund schon mehrfach auf @Müllmanns Begründung verwiesen wurde, weswegen die unbearbeitete Veröffentlichung des Videos eben nicht unter die Meinungs- und Pressefreiheit fällt, zitiere ich den Text hier noch einmal:

Spoiler
Dabei gibt eben besagtes SOG auch für eine "Bitte" (im Original: "Anregung") keine Handhabe, weil in §11 alle einschränklbaren Grundrechte genannt sind, und Art. 5 GG ist eben nicht dabei.

Das hatte ich schon oben erwähnt. Unter das Zitirgebot fallen nur Grundrechte mit einfachem Gesetzesvorbehalt. Bei Art. 5 Abs. 1 GG jedoch handelt es sich um Grundrechte mit einem qualifizierten Gesetzesvorbehalt. Bei einem allgemeinen Gesetzesvorbehalt wird im Grundgesetz nur erwähnt, dass dieses Grundrecht durch Gesetz eingeschränkt werden kann. Bei einem qualifizierten Gesetzesvorbehalt jedoch wird im Grundgesetz angegeben, durch welches Gesetz oder welche Art von Gesetzen das Grundrecht eingeschränkt werden kann. In Art. 5 Abs. 2 GG sind diese Arten von Gesetzen aufgezählt, die Meinungs-  und die Pressefreiheit können daher durch allgemeine Gesetze, sowie Regelungen zum Schutz der Jugend und zum Schutz der persönlichen Ehre eingeschränkt werden. Ein Verweis auf die Einschränkung von Grundrechten nach Art. 5 Abs. 1 GG brauchen diese Gesetze aber gerade nicht enthalten.

Zum zweiten Teil des Kommentars, dass eine Bitte oder Anregung nicht vom SOG LSA abgedeckt sei. Ja, es gibt im SOG LSA keine Norm, die eine Bitte oder Anregung explizit regelt, aber es gibt den § 13 SOG LSA, die polizeirechtliche Generalklausel, quasi das Taschhenmesser des Gefahrenabwehrrechts. Die Generalklausel greift dann, wenn es keine speziellere Maßnahme gibt, die im Polizeirecht geregelt ist. Notwendig ist eine solche Generalklausel weil der Gesetzgeber nicht jeden eventuell mal eintretenden Fall voraussehen kann und ein Eingriff im Rahmen der Gefahrenabwehr nur zulässig ist, wenn eine Norm dies vorsieht, das ergibt sich aus der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung.

Strittig ist seit jeher, was denn nun ein Eingriff überhaupt ist. Nach dem klassischen Verständnis ist ein Eingriff jeder staatliche Rechtsakt, der unmittelbar auf die Beeinträchtigung von Grundrechten bei bestimmten Grundrechtsträgern gerichtet ist.Nach dem klassichen Verständnis läge hier kein Eingriff vor, da es bereits an einem staatlichen Rechtsakt fehlt der unmittelbar wirkt. YouTube wurde die Veröffentlichung des Videos ja nicht untersagt, eine solche Untersagung wäre mangels Durchsetzbarkeit bei einem ausländischen Unternehmen auch wirkungslos.

Heutzutage wird der Eingriff jedoch weiter verstanden. Ein Eingriff liegt bereits dann vor, wenn eine Grundrechtsbeeinträchtigung einem staatlichen Handeln auf sonstige Weise zugerechnet werden kann. Zunächst ist zu prüfen, ob hier überhaupt eine Grundrechtsbeeinträchtigung vorliegt. @stk hat auf den Art. 5 verwiesen. Die Freiheit von Kunst, Forschung und Lehre aus Art. 5 Abs. 3 GG kommen vier nicht in Frage, bleiben also die Meinungs- und Pressefreiheit aus Abs. 1. Meinungen sind durch ein Element der Stellungnahme und des Dafürhaltens geprägt. Ein Video, welches unkommentiert Tatsachen zeigt ist somit noch keine Meinung, kann aber der Meinungsbildung dienen. Wenn das Video dagegen mit Kommentaren versehen worden wäre, dann wäre es unstreitig eine Meinungsäußerung. Die Kombination aus Video und Artikel, der sich auf das Video bezieht, ist eine Meinungsäußerung. Der Artikel würde auch unter die Pressefreiheit fallen. Die Polizei hat nun nicht den Artikel sondern nur das Video entfernen lassen, die tatsächliche Meinungsäußerung und das Presseerzeugnis dagegen blieben unangetastet. Einen Eingriff in die Pressefreiheit mag ich daher nicht erkennen.

Fraglich bleibt, ob in die Meinungsfreiheit eingegriffen wurde, weil das tragende Element der Meinungsbildung, das Video, entfernt wurde. Dafür spricht, dass die Meinungsäußerung durch die fehlenden Belege entwertet wurde. Der Leser des Artikels kann die Meinungsbildung nicht mehr nachvollziehen und sich kein eigenes Urteil bilden. Dagegen spricht, dass es an der engen Verbindung zwischen Video und Artikel fehlte. Zumindest die entscheidenden Stellen aus dem Video hätten mit dem Artikel verbunden werden können, indem sie auf den Servern der MZ abgelegt wurden. Eine solche auszugsweise Wiedergabe wäre wie ein Zitat zu behandeln. In der gewählten Form hätte der Zusammenhang jederzeit durch den ursprünglichen Veröffentlicher des Videos zerstört werden können, wenn dieser sich entschlossen hätte, das Video zu löschen. Nach meiner Meinung handelt es sich bei dem Video daher um keine Meinungsäußerung, einen Eingriff sehe ich durch das Handeln der Polizei daher nicht.

Das Gegenteil ist aber auch vertretbar, daher sei noch kurz geprüft, ob denn ein solcher Eingriff gerechtfertigt wäre. In Frage kämen eine Rechtfertigung durch die §§ 10, 13 SOG LSA. Danach kann für die Gefahrenabwehr auch ein Dritter in Anspruch genommen werden, wenn Maßnahmen gegen den eigentlichen Störer nicht rechtzeitig oder nicht erfolgversprechend möglich sind. Handlungsstörer wäre hier die Person, die das Video hochgeladen hat, Dritter wäre YouTube. Notwendig wäre dazu aber die Abwehr einer erheblichen Gefahr, diese vermag ich durch die Veröffentlichung eines Polizeivideos nicht zu sehen. YouTube könnte aber auch als Zustandsstörer in Anspruch genommen werden. Zustandsstörer ist, wer aufgrund von Sachherrschaft für eine von der Sache ausgehenden Störung verantwortlich ist. Die Sache ist hier der Webauftritt von YouTube und die Störung die Veröffentlichung eines Videos, welches Einsatztaktiken der Polizei zeigt. Somit ist auch eine direkte Inanspruchnahme von YouTube möglich, die gewählte Maßnahme "Bitte" ist durch die Generalklausel des Polizeirechts gedeckt.

Übrig bliebe noch zu erörtern, ob es sich bei der Veröffentlichung des Videos überhaupt um eine Störung handelt. Möglicherweise gibt es ein berechtigtes Interesse an der Veröffentlichung. Die Polizei als Teil der Exekutive ist selbst kein Grundrechtsträger, kann sich daher nicht auf eigene Rechte berufen. Eigene Grundrecht 8zB Persönlichkeitsrechte) hätten dagegen die eingesetzen Polizeibeamte. Diese sind in dem Video aber nicht identifizierbar, eine Beeinträchtigung der Persönlichkeitsrechte scheidet daher aus. Übrig bleibt nur das Recht der übrigen Bürger auf ein funktionierendes Staatswesen.

Die Bürger der Bundesrepublik haben ein Recht darauf, vom Staat vor Gefahren durch kriminelle Handlungen geschützt zu werden. Diese Schutzfunktion kann beeinträchtig werden, wenn Kriminelle von den polizeilichen Taktiken Kenntnis haben. Deswegen sind zB die meisten Polizeidienstvorschriften (PDV) als Verschlusssache eingestuft. Möglicherweise enthält das Video Taktiken aus der PDV 132 (Einsatz bei Geiselnahmen). Eine Veröffentlichung dieser Informationen könnte daher eine Straftat sein. Weiterhin ist das Video Beweismaterial in einem Strafverfahren, dessen Veröffentlichung könnte einen Verstoß gegen § 353d StGB darstellen. Zur Frage des § 353d Nr. 3 StGB hat das BVerfG bereits entschieden, dass dieser nicht gegen die Verfassung verstößt. Gegen die Einstufung des Videos als Staatsgeheimnis spricht dagegen, dass das Video in einer Gerichtsverhandlung vorgeführt wurde, bei der die Öffentlichkeit nicht ausgeschlossen wurde.

Es bleibt demnach die Rechtfertigung, dass die Veröffentlichung des Videos eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellt, weil damit ein Verstoß gegen § 353d Nr. StGB erfolgte. Jedoch ist das Video inzwischen in öffentlicher Verhandlung erörtert worden, die Gefahr ist damit weggefallen. Eine Löschung des Videos nach Behandlung im Strafverfahren wäre daher nicht mehr gerechtfertigt. Nach meinem Kenntnisstand ist die Löschung des Videos erst nach der Behandlung im Verfahren erfolgt, aber es ist unklar wann die Polizei an YouTube mit der Bitte um Löschung herangetreten ist.
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Re: Adrian Ursache - Die Presse
« Antwort #179 am: 12. März 2018, 15:29:15 »
Zitat aus dem Artikel "Reichsbürger-Prozess Wo ist das SEK-Video vom Adrian-Ursache-Einsatz hin?"
Zitat
Inzwischen haben mehrere private Nutzer das umstrittene Filmmaterial neu zu Youtube hochgeladen. Dort ist es nun wieder uneingeschränkt zu sehen.
››Direkt zum Video:
www.bit.ly/sekeinsatz
https://www.mz-web.de/burgenlandkreis/reichsbuerger-prozess-wo-ist-das-sek-video-vom-adrian-ursache-einsatz-hin---29809018

Die dort angegebene URL www.bit.ly/sekeinsatz leitet weiter zu:
https://steemit.com/police/@koenau/3b4ns7wh
Dort verlinkt wiederum 2 weitere Portale wo ein user "koenau" die Videos hochgeladen hat.
Darf man den Videoportalen trauen, dann kann der User sogar Geld mit den Uploads verdienen. Glückwunsch.

Räusper... seltem dämlich fand ich in diesen Beitrag:
https://www.mz-web.de/burgenlandkreis/festnahme-von-adrian-ursache-hat-die-polizei-die-youtube-videos-sperren-lassen--29586708
...das verwendete Bild; liefert den Beweis des Unsinns gleich mit:



...da ist jemand eindeutig nicht in der Lage zu lesen?!

Es wurde nichts gelöscht!
Die Bildunterschrift stammt vom Autor selbst.

...für weitere Anliegen bitte an Youtube wenden!
 
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