[...] ich führe keinen "Privatkrieg", sondern vermerke allein, dass die Polizei Ordnungsrecht nutzt, um auf eine sehr trickreiche Art und Weise bei einem US-Konzern Maßnahmen "anzuregen", die der wiederum mit seinem Hausrecht begründet. Die Behörden in Sachsen-Anhalt waren nicht in der Lage - PD & Ministerium - eine Rechtsgrundlage für die Löschaufforderung der PD zu nennen, deshalb kam dann der Rückzug auf "Anregung", die zudem gar nicht befolgt worden sei (sicher ist sicher).
Jedermann darf gegenüber jedermann etwas anregen. Das ist nun mal die Rechtslage in einem freiheitlich-demokratischen Staat. Wenn dann jemand auf Anregung hin von seinem eigenen Recht Gebrauch macht, ist das - sein gutes Recht.
Mehr gibt es dazu im Grunde nicht zu sagen.
Im Übrigen, Herr
@stk, wäre es nett, wenn Sie einmal Stellung zu den
konkreten Kritikpunkten nehmen würden, die Sie selbst eingefordert und deren Ausbleiben Sie bemängelt hatten. Kaum wurde es konkret, haben Sie es allerdings vorgezogen, der Debatte auszuweichen.
reicht dir Lebenslang im Fall Plan nicht aus und willst du die Todesstrafe wieder eingeführt haben, oder was ?
Nur nebenbei bemerkt: Ursaches Verhalten hätte gut und gerne dazu führen können, dass er erschossen worden wäre. Da fehlte nicht viel. Es wäre durchaus auch denkbar gewesen, dass er sich mit seiner eigenen Waffe verletzt hätte.
Das Besetzen fremden Eigentums ist nicht in jedem Fall strafbar(Braunkohlerevier) !
Ursache ist - man möge mich eines Besseren belehren, falls ich falsch liege! - nicht wegen der Besetzung fremden Eigentums angeklagt, sondern wegen Mordversuches, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und des unerlaubten Waffenbesitzes.
Es gibt einen Straftatbestand namens Hausfriedensbruch. Dieser setzt aber voraus, dass sich jemand in einem Haus, einer Wohnung oder einem befriedeten Gelände gegen den Willen des jeweiligen Besitzers aufhält. Ursache war aber damals noch der Besitzer des fraglichen Grundstücks, jedoch nicht dessen Eigentümer. Er hätte das Grundstück längst selbst räumen und den Besitz dem Eigentümer herausgeben müssen. Da er das nicht getan hatte und mehrfach öffentlich gedroht hatte, "sein" Grundstück zu verteidigen, notfalls auch zu töten oder getötet zu werden, war eine Räumung unvermeidlich. Nicht nur das: Als der Gerichtsvollzieher ohne Polizeischutz ankam, wurde er von Ursache und dessen durchaus zahlreichen Unterstützern mit Gewalt vertrieben.
Was soll ein Staat in einer solchen Lage tun? Einfach klein beigeben?
Was soll der Eigentümer des Grundstücks machen? Auf sein Grundstück verzichten?
Und was sollen die Gläubiger machen? Ihre Forderungen einfach in den Kamin schreiben?