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Reichsbürger-Prozess Wo ist das SEK-Video vom Adrian-Ursache-Einsatz hin?
Von Steffen Könau 04.03.18, 11:00 Uhr
[...] Das geleakte Video, Bestandteil der Gerichtsakten und von Unbekannten veröffentlicht, ist ein Dokument, dessen Veröffentlichung nach Ansicht der Verteidigung „zur Aufklärung der Öffentlichkeit“ beiträgt.
[...]
Zwar gab der Onlineriese an, dieses Ansinnen abgelehnt zu haben, weil das Video bereits aufgrund der Anfrage einer Privatperson auf Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte gesperrt worden sei.
Geleaktes Video von Adrian Ursache gelöscht: Behörde regt an, Youtube entscheidet
Doch in Zeiten zunehmender Netzsperren, Geoblockaden und der Säuberung von Suchmaschineneinträgen stand natürlich die Frage, auf welcher Rechtsgrundlage die Polizeidirektion Süd eine Sperrung oder Löschung des geleakten Filmes beantragt hat.
[...]
– Quelle: https://www.mz-web.de/29809018 ©2018
Tja Herr Könau
@stk , wo fange ich da an?
Vielleicht damit, daß das Video, wie Sie selbst feststellen "Bestandteil der Gerichtsakten" ist. Nur weil ein Verteidiger sagt, das sei irgendwie wichtig für die Öffentlichkeit heißt das noch lange nicht, daß Sie die Nichtverfügbarkeit des Videos als Einschränkung der Pressefreiheit deklarieren können. Sollten Sie das ernst meinen, dann hätte ich - natürlich im Rahmen der Pressefreiheit - gerne einen vollständigen Auszug aus dem Bundeszentralregister zu Ihrer Person. Schuhgröße und Bankdaten bitte auch. Und wenn Sie schon dabei sind, Namen und Adressen der Sexualpartner der letzten fünf Jahre. Das ist wirklich nichts persönliches, aber Sie wissen ja, die Freiheit der Presse wird eingeschränkt, wenn nicht alles jederzeit und für jeden uneingeschränkt verfügbar ist. Und das wollen wir ja nicht, oder?
Wie sie auf die Idee kommen, in einem Satz zu erklären, daß das Video "bereits aufgrund der Anfrage einer Privatperson auf Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte gesperrt worden" ist, andererseits aber auf der Polizei herumzuhacken, nun, das wissen hoffentlich wenigstens Sie.
Wieso reagieren Sie sich nicht am für die Sperre Verantwortlichen, mutmaßlich jemand aus dem Umfeld Ursaches, ab? Eine Frage von Sympathie und Antipathie?
Nur am Rande: Es geht bei dem Video nicht um ein privates Filmchen, welches Sie als Rechteinhaber übrigens jederzeit sperren lassen können; es geht um ein Video, das von Polizeibeamten im Rahmen ihrer Tätigkeit erstellt wurde und für das, so wie Sie das für Ihr geleaktes privates Katzenvideo auch tun können, der Dienstherr jederzeit um eine Sperre bitten kann.
So einfach ist das. Eine staatliche Behörde regt an. Und eine private Firma aus den USA „entscheidet in eigener Zuständigkeit“ was in Sachsen-Anhalt unter die grundgesetzlich garantierte Pressefreiheit fällt.
Nein, so einfach ist das eben nicht, wie Sie selbst geschrieben haben. Das Video war schon weg, auch ohne die Intervention der Behörde.
Ich nehme an, sie haben eine sehr genaue Vorstellung davon, wie eine Firma wie Google in solchen Fällen reagieren soll. Lassen Sie mal hören, auf die Pirouetten bin ich gespannt, wie Sie Google von der Entscheidung in eigener Zuständigkeit entbinden und gleichzeitig einen Eingriff durch Meldungen staatlicher Stellen "in Zeiten zunehmender Netzsperren, Geoblockaden und der Säuberung von Suchmaschineneinträgen" verhindern wollen.
Herr Könau, der dümmlich-querulatorische Unterton in Ihrem Pamphlet macht es nicht gerade zur Freude, es zu lesen. Man sollte es aber dennoch tun um zu verstehen, wie Reichsbürgerideen entstehen.
Edit: Typos und unklare Formulierung geändert.