Autor Thema: Adrian Ursache - Die Presse  (Gelesen 31781 mal)

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Offline Schrohm Napoleon

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Re: Adrian Ursache - Die Presse
« Antwort #255 am: 29. Juli 2018, 08:49:47 »
Zitat
Halle (Saale) -

Es sollte nur eine weitere Unterbrechung werden, eine Pause, in der die drei Verteidiger des wegen versuchten Mordes angeklagten früheren Unternehmers und „Mister Germany“ Adrian Ursache neue Beweisanträge und Erklärungen formulieren wollten. Dann aber die Überraschung: Der Vorsitzende Richter Jan Stengel hob die noch vorgesehenen Verhandlungstermine auf. Und vertagte die Fortsetzung des Verfahrens auf Ende August.


http://www.mz-web.de/burgenlandkreis/ueberraschende-unterbrechung-verfahren-gegen-adrian-ursache-macht-sommerpause-31018748
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Offline hair mess

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Re: Adrian Ursache - Die Presse
« Antwort #256 am: 29. Juli 2018, 08:57:21 »
Und was hat jetzt das wieder zu bedeuten?
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Offline kairo

Re: Adrian Ursache - Die Presse
« Antwort #257 am: 29. Juli 2018, 09:09:35 »
Und was hat jetzt das wieder zu bedeuten?

Dass das Gericht dringend mal eine Erholung braucht.
 
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Offline Stief

Re: Adrian Ursache - Die Presse
« Antwort #258 am: 29. Juli 2018, 09:17:08 »
Und was hat jetzt das wieder zu bedeuten?

Wozu beeilen, der Angeklagte sitzt sowieso in U-Haft und Besoldung und Jobsicherheit sind nicht von schnellem Arbeiten abhängig.
 

Offline John

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Re: Adrian Ursache - Die Presse
« Antwort #259 am: 29. Juli 2018, 10:02:53 »
Zitat
[...] ob Adrian Ursache nach mehreren Treffern aus einer Polizeiwaffe überhaupt noch in der Lage gewesen sein kann, bewusst und willentlich zurückzuschießen.

Also, die Verteidigung will die Polizisten dafür "bestraft" sehen, dass sie ihr Leben geschützt haben. Frei nach dem Motto: hättet ihr nicht auf meinen Mandanten geschossen, dann währt ihr auch nicht gefähdet worden.

Bei solchen Menschen frag ich mich nur immer wieder: Wie kann der noch in den Spiegel sehen?

Einen Menschen, egal was er auch immer getan hat, ein rechtsstaatliches Verfahren ermöglichen und auch etwas zu seinen Gunsten auszulegen\vorzutragen, ist eine wichtige Angelegenheit.
Die Täter- und Opferrolle zu vertauschen, ist aber nur erbärmlich. Wir sind in unserer Gesellschaft endlich an dem Punkt angekommen, an dem es einen Aufschrei gibt, wenn die Aussage kommt: "Das die vergewaltigt wurde, hat sie selbst provoziet, so wie die angezogen ist!". Aber es ist in dieser Gesellschaft immer noch absolut akzeptiert zu sagen, dass Polizisten die Täter sind, weil sie dafür gesorgt haben, dass sie Abends noch nach Hause kommen.
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Offline Stief

Re: Adrian Ursache - Die Presse
« Antwort #260 am: 29. Juli 2018, 11:09:51 »
Zitat
[...] ob Adrian Ursache nach mehreren Treffern aus einer Polizeiwaffe überhaupt noch in der Lage gewesen sein kann, bewusst und willentlich zurückzuschießen.

Also, die Verteidigung will die Polizisten dafür "bestraft" sehen, dass sie ihr Leben geschützt haben. Frei nach dem Motto: hättet ihr nicht auf meinen Mandanten geschossen, dann währt ihr auch nicht gefähdet worden.

Ich weiß nicht, woraus du das herausliest. Im Artikel steht es jedenfalls nicht.

Die Argumentation der Verteidigung scheint zu sein: Ursache war durch den Schuss nicht mehr in der Lage, bewusst die Waffe abzufeuern. Also fehlte es am Vorsatz und es kann kein versuchter Totschlag gewesen sein.

Ob sie mit dieser Argumentation durchkommen, ist fraglich. Aber ich sehe das im Gegensatz zu Ausführungen zur Souveränität Deutschlands und der Staatlichkeit des Grundstücks eines ehemaligen Schönheitskönigs und seiner Verwandten als valide Verteidigungsstrategie, die man im Interesse des Mandanten wählen kann.
 
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Offline Evil Dude

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Re: Adrian Ursache - Die Presse
« Antwort #261 am: 29. Juli 2018, 11:22:56 »
Zitat
die den schwerverletzten Ex-Solarunternehmer, der von den Behörden als Reichsbürger bezeichnet wird

Mal wieder eine Meisterleistung des Qualitätsjournalisten!  :facepalm:
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Offline hair mess

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Re: Adrian Ursache - Die Presse
« Antwort #262 am: 29. Juli 2018, 12:18:01 »

. . . als valide Verteidigungsstrategie, die man im Interesse des Mandanten wählen kann.
Wohl sogar wählen muss, so sympathisch mir die Ausführungen von John auch sind. Auf einem anderen Papier steht die mangelnde geistige und juristische reife der journaille. Die in diesem fred genannten Werke wünschte ich mir schon häufig in der traditionellen papierausgabe, um sie hinterrücks vernichten zu können. Das einzige was mir ihrer Qualität entsprechend angemessen erscheint.

« Letzte Änderung: 29. Juli 2018, 22:00:35 von hair mess »
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dtx

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Re: Adrian Ursache - Die Presse
« Antwort #263 am: 29. Juli 2018, 12:34:15 »
Die Argumentation der Verteidigung scheint zu sein: Ursache war durch den Schuss nicht mehr in der Lage, bewusst die Waffe abzufeuern. Also fehlte es am Vorsatz und es kann kein versuchter Totschlag gewesen sein.

So ziemlich das einzig Sinnvolle, was man im Interesse des Mandanten vortragen kann (und folglich auch muß).

Ob sie mit dieser Argumentation durchkommen, ist fraglich. ...

... zumindest nach dem von ihm produzierten Video, welches ja dem Vernehmen nach im Prozeß gezeigt wurde und seine Wirkung nicht verfehlt haben dürfte.

Aber bleiben wir zunächst einfach mal bei den Tatsachen:
Wenn sich aus Ursaches Waffe ein Schuß lösen konnte, muß sie geladen und entsichert gewesen sein. Tritt jemand einem anderen Menschen mit geladener und entsicherter Waffe gegenüber, ist davon auszugehen, daß er auf diesen schießen will. Auf die Idee, Ursache habe mit der Waffe gar nicht sachgerecht umgehen können, weil er diese unberechtigt besaß (also aus einem Vergehen einen Schuldminderungsgrund zu machen), scheint nicht mal die Verteidigung gekommen zu sein. Es sind auch keine Platzpatronen in der Knarre gewesen, also hat Ursache, als er mit dem Ding so aus dem Haus lief, zumindest billigend in Kauf genommen, daß es losgeht und er einen der Leute auf dem Platz umlegt. Das konnte ja genauso gut einer seiner Unterstützer oder jemand aus seiner Familie sein. 

Nun wissen wir aber, daß das Ur schon früher laut und öffentlich über einen Suicide by Cop (bzw. über einen erweiterten Suizid) nachgedacht hat. Also muß man sich zumindest die Frage stellen, wie es strafrechtlich zu bewerten ist, wenn die Selbsttötungskomponente aus dem Paket schiefgeht und sich nur die billigend in Kauf genommene Schädigung Fremder realisiert. Die Anklage ist (als Ergebnis dieser Betrachtung?) durchaus hinnehmbar und folglich vom Gericht auch zugelassen worden.
« Letzte Änderung: 29. Juli 2018, 12:35:55 von dtx »
 
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Offline Anmaron

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Re: Adrian Ursache - Die Presse
« Antwort #264 am: 29. Juli 2018, 13:37:04 »
Gewöhnlich lernt man: "Wer eine Waffe auf dich richtet, wird sie auch benutzen." dabei ist egal ob sie geladen oder entsichert ist, das erkennt man nicht. Auch erkennt man nicht, wenn es sich um eine Spielzeugwaffe handelt, dazu braucht man diese Sekunden, die im Ernstfall nicht vorhanden sind. Ob Eigensicherung durch Angriff sinnvoll und gerechtfertigt sind, ist subjektiv. und was das Gesetz davon hält, entscheiden die Gesetzgeber. und wie die Richter das alles auslegen, ist immer Einzelfallentscheidung.

Dass Anwälte alles für ihre Mandanten versuchen, ist ihre Aufgabe, auch wenn für die Außenstehenden und Unbeteiligten alles klar ist. Dass dann Täter zum Opfer geredet werden, gehört zum Alltag dieser Aufgabe, sonst könnte man gleich die Verteidigung bleiben lassen. Dass solche Täteropferisierung oft moralisch fragwürdig ist, ist auch wirder Ansichtssache. Anwälte leben nicht davon, Fälle zu einem schlechten Ende zu bringen.
« Letzte Änderung: 29. Juli 2018, 13:41:22 von Anmaron »
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
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Offline Stief

Re: Adrian Ursache - Die Presse
« Antwort #265 am: 29. Juli 2018, 16:24:01 »
So ziemlich das einzig Sinnvolle, was man im Interesse des Mandanten vortragen kann (und folglich auch muß).

Eine andere Möglichkeit wäre ein volles Geständnis und Bitten um eine milde Strafe, was Ursache aber offenbar nicht möchte, und das ist in einem Rechtsstaat zu respektieren.
 
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dtx

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Re: Adrian Ursache - Die Presse
« Antwort #266 am: 29. Juli 2018, 22:40:21 »
Gewöhnlich lernt man: "Wer eine Waffe auf dich richtet, wird sie auch benutzen." dabei ist egal, ob sie geladen oder entsichert ist, das erkennt man nicht. Auch erkennt man nicht, wenn es sich um eine Spielzeugwaffe handelt, dazu braucht man diese Sekunden, die im Ernstfall nicht vorhanden sind. Ob Eigensicherung durch Angriff sinnvoll und gerechtfertigt sind, ist subjektiv. und was das Gesetz davon hält, entscheiden die Gesetzgeber. und wie die Richter das alles auslegen, ist immer Einzelfallentscheidung.

Wir reden aneinander vorbei. Angeklagt ist Ursache, nicht die Polizisten (auch wenn die sich zeitweise da nicht so sicher waren). Daß Ursaches Waffe mit scharfer Munition geladen und entsichert war, ist folglich nicht egal, sondern Anhaltspunkt dafür, daß er (Ursache) damit schießen (können) wollte. Anderenfalls wäre die Waffe zumindest gesichert gewesen, was - wie Du selbst schreibst - für eine glaubhafte Drohung ausgereicht hätte.

Zitat
Dass Anwälte alles für ihre Mandanten versuchen, ist ihre Aufgabe, ... Anwälte leben nicht davon, Fälle zu einem schlechten Ende zu bringen.

Das stimmt zwar, aber dennoch stellt sich die Frage, ob es für das angeklagte Delikt nicht nur der Absicht, sondern auch der Fähigkeit, die Tat erfolgreich zu Ende zu bringen, bedurfte. Wenn nicht, dann wäre das Gerede abseits der Rechtfertigung des  Honoraranspruches gegen den Mandanten obsolet, weil es ihm keine Strafminderung verschaffen könnte.
 
 

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Re: Adrian Ursache - Die Presse
« Antwort #267 am: 29. Juli 2018, 23:44:40 »
Von ein paar wenigen Exoten abgesehen, besitzen Revolver üblicherweise keine vom Schützen manuell - also willentlich - zu bedienende Sicherung. Den Teil der Diskussion dürft ihr euch also getrost sparen.
Ich mein ja nur.  ???
 
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Offline tobias-vom-rias

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Re: Adrian Ursache - Die Presse
« Antwort #268 am: 30. Juli 2018, 01:46:29 »
Richtig im Gegensatz zu einer Halbautomatischen Pistole wie die HK P8 https://de.wikipedia.org/wiki/HK_P8 ,bei der es die Möglichkeit gibt zu sichern, besteht diese Möglichkeit bei Revolvern (bis auf Ausnahmen) nicht. Ladezustand – Sicherungszustand für eine Halbautomatische Faustfeuerwaffen bspw. 

HK P8:
a) entladen / entspannt / gesichert d.h. keine Patrone im Magazin, keine Patrone im Lauf oder
b) teilgeladen / entspannt / gesichert d.h. Magazin befüllt und in die Waffe eingeführt oder
c) fertiggeladen / entspannt / gesichert d.h. Magazin befüllt, in die Waffe eingeführt, Munition wurde in das Patronenlager eingeführt

Ab dem Zeitpunkt wo eine Waffe teilgeladen ist, ist sie Juristisch gesehen Geladen und damit einsatzbereit bzw. mit wenigen Handgriffen einsatzbereit (Schussbereit). Dabei ist unerheblich ob der Hahn gespannt oder entspannt ist. Eine Waffe ist nur dann nicht Einsatzbereit wenn sich die Waffe in einem Transportbehälter befindet und die Munition sich davon separat in einem weiteren Behälter befindet.

Da ein Revolver kein Separates Magazin hat (die Patronen werden direkt in das sich drehende Munitionslager eingebracht) ist dieser immer Schussbereit. Eine Sicherung wie bei den meisten Halbautomatischen Faustfeuerwaffen ist nicht vorhanden. Daher ist ein Revolver, welcher auf eine Person gerichtet wird, immer als Schussbereit anzusehen. Das bedeutet weiter dass dieser immer eine potenzielle und unmittelbare Gefahr für anwesende Personen ist.

Eine Person auf die eine Waffe gerichtet ist kann nicht einschätzen ob diese geladen ist oder nicht, ob es sich um eine scharfe "echte" Waffe handelt oder um einen Nachbau, Spielzeug, Softairpistole, einen Druck aus dem 3-D-Drucker oder was auch immer. Daher ist eine Schussabgabe durch Polizisten in so einer, für die Beamten und umliegenden Personen, Gefährlichen Situation, meiner Meinung nach statthaft und nachvollziehbar.
Wie aber bereits gesagt wurde, müssen dies nun die Richter prüfen und beurteilen.
Ich geh jetzt Raptoren streicheln, Löwen sind mir zu kuschelig!

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Offline KarlKlammer

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Re: Adrian Ursache - Die Presse
« Antwort #269 am: 30. Juli 2018, 10:21:10 »
Aber bleiben wir zunächst einfach mal bei den Tatsachen:
Wenn sich aus Ursaches Waffe ein Schuß lösen konnte, muß sie geladen und entsichert gewesen sein. Tritt jemand einem anderen Menschen mit geladener und entsicherter Waffe gegenüber, ist davon auszugehen, daß er auf diesen schießen will. Auf die Idee, Ursache habe mit der Waffe gar nicht sachgerecht umgehen können, weil er diese unberechtigt besaß (also aus einem Vergehen einen Schuldminderungsgrund zu machen), scheint nicht mal die Verteidigung gekommen zu sein. Es sind auch keine Platzpatronen in der Knarre gewesen, also hat Ursache, als er mit dem Ding so aus dem Haus lief, zumindest billigend in Kauf genommen, daß es losgeht und er einen der Leute auf dem Platz umlegt. Das konnte ja genauso gut einer seiner Unterstützer oder jemand aus seiner Familie sein. 

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Das wäre auch eine sportliche Argumentation: Ob jemand eine Waffe berechtigt oder unberechtigt besitzt, sagt nichts darüber aus, ob er mit ihr sachgerecht umgehen kann. Im Übrigen kann er es offensichtlich nicht: Er hat Polizisten grundlos mit einer Waffe bedroht, das ist offensichtlich kein sachgerechter Umgang.

Letztendlich führt die Beantwortung der Frage, wie gut er die Waffe kannte, aber ohnehin nicht weiter: Wenn er nicht argumentieren will, er sei zu dumm, das grundlegende Prinzip einer Schusswaffe zu verstehen, wird das für eine Strafminderung nicht reichen.
« Letzte Änderung: 30. Juli 2018, 10:38:07 von KarlKlammer »
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