Autor Thema: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?  (Gelesen 145372 mal)

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Offline mork77

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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #255 am: 15. März 2019, 12:04:27 »

Art. 2 GG

.

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) 1Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. 2Die Freiheit der Person ist unverletzlich. 3In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Es geht also. Sicher können Menschen per Gesetz auch zu Impfungen gezwungen werden! 
Die Erfahrung lehrt uns, dass Liebe nicht darin besteht, dass man einander ansieht, sondern dass man gemeinsam in gleicher Richtung blickt.
Antoine de Saint-Exupéry (1900-44), frz. Flieger u. Schriftsteller
 

Offline Sandmännchen

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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #256 am: 15. März 2019, 12:20:02 »
Medizinische Behandlung gegen den Willen sind ein Fall für Artikel 1 (1).
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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #257 am: 15. März 2019, 12:21:25 »
Willensbruch oder Völkermord, das ist hier die Frage...  ::)
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 

Offline Reichsschlafschaf

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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #258 am: 15. März 2019, 12:38:24 »
Medizinische Behandlung gegen den Willen sind ein Fall für Artikel 1 (1)

Grundrechtekollision, denn auch die anderen Menschen haben ein Recht auf körperliche Unversehrtheit und Wahrung ihrer Würde, also nicht zu erkranken (die Folgen wären evtl. Meningitis oder Taubheit etc.).
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Offline Anmaron

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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #259 am: 15. März 2019, 12:42:18 »
Willensmord.

Zitat
Konsequenzen aufbürden, etwa höhere Krankenversicherungskosten
Man könnte den Nichtimpfern auch die allgemeinen Zusatzkosten wegen Erkrankung von durch Impfung verhinderbaren Krankheiten aufdrücken, aber dies durchzusetzen ist kaum möglich.
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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #260 am: 15. März 2019, 12:51:58 »
Da gibt es keine Grundrechtekollision, da gar keine Gefahr besteht, solange Nichtgeimpfte nicht erkrankt sind und kein Ausbruch besteht. Und im Fall einer Epidemie wären sie halt zu isolieren.

Bedenkt außerdem mal die Rechtsprechung zum Abschuss eines Flugzeugs, das von Terroristen gesteuert wird. Die Abwägung des Rechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit von einigen Menschen auf Kosten anderer ist nicht zulässig.

Wenn man sich vom Impfen mal wegbewegt, dürfte Einigkeit bestehen: Darf man jemandem eine Niere gegen seinen Willen entfernen, um das Leben eines anderen Menschen zu retten? Wohl kaum.
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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #261 am: 15. März 2019, 12:54:44 »
Nicht mit dieser Version des Grundgesetzes in dieser Version von Deutschland. Ich kann mir durchaus Szenarien vorstellen, in denen das möglich ist und vermute, dass es auch "Menschen" gibt, die eine solche Machbarkeit befürworteten.
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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #262 am: 15. März 2019, 13:07:14 »
Dahin führt leider in Deutschland auf absehbare Zeit kein Weg. Da ist man so von der Vergangenheit traumatisiert, dass man sich auch nicht traut, etwas eigentlich Gutes durchzusetzen.

Schuldkult?!

Äh... nein! Und die Ansicht, dass das GG einer Impfpflicht entgegenstehen würde, ist auch falsch!

In Deutschland gab es seit 1874 eine Impfpflicht, die alle Irrungen, Wirrungen und Wendungen der deutschen Geschichte überstanden hat. In der BRD war die Pockenschutzimpfung bis 1975 eine Pflicht und in der DDR war der gesamte Impfkatalog bis zur Vereinigung eine Pflicht. Und die bis nach der Ausrottung verpflichtende Pockenschutzimpfung war von allen Impfungen bekanntermaßen die gefährlichste; mit manchmal erheblichen Nebenwirkungen bei etwa einer Person von 1000. Trotzdem war das Pflicht und auch mit dem Grundgesetz vereinbar.
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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #263 am: 15. März 2019, 13:17:40 »
@BlueOcean : Danach ist die Nichtimpfung eine Ordnungswidrigkeit, aber ich finde keinen Passus, nachdem eine Impfung mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden kann. Außerdem fehlt die Angabe, dass Art 2 (2) dadurch eingeschränkt wird.

Gesetz über die Pockenschutzimpfung
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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #264 am: 15. März 2019, 14:18:05 »
@Sandmännchen

Am Ende von §1 steht: "Das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz) wird insoweit eingeschränkt."

Und die (mehrfach verhängbare) Geldstrafe von bis zu 5.000 DM dürfte wohl eine gesonderte Regel über Zwangsimpfungen überflüssig gemacht haben. Galt übrigens sogar noch 1976.
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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #265 am: 15. März 2019, 14:28:55 »
OK, danke fürs Ausgraben. Das in § 1 war aber echt gut versteckt!

Ich habe in diversen Entscheidungen des BVerfG gegraben und nichts gefunden, das sich tatsächlich auf Art. 1 (1) gestützt hätte. Da habt ihr wohl recht. Ich bin verblüfft.

Mit meinem Verständnis von Menschenwürde tue ich mich allerdings schwer, das nachzuvollziehen. Ich möchte ehrlich gesagt nicht dazu gezwungen werden können, medizinische Behandlungen über mich ergehen zu lassen, wenn ich das nicht will; wobei mein Wille allerdings typischerweise von purem Egoismus und Blindheit geschlagen ist als der von Impfgegnern.

Vielleicht bin ich selber die Abwesenheit ernster Krankheiten aber auch schon viel zu sehr gewöhnt.
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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #266 am: 15. März 2019, 17:51:05 »
Ich möchte ehrlich gesagt nicht dazu gezwungen werden können, medizinische Behandlungen über mich ergehen zu lassen, wenn ich das nicht will; wobei mein Wille allerdings typischerweise von purem Egoismus und Blindheit geschlagen ist als der von Impfgegnern.
Musst Du auch nicht, mit wenigen Ausnahmen ist jede Behandlung ohne Einwilligung des Patienten per se eine Körperverletzung.
Ausnahmen sind nur bei Kindern möglich,wo (bedauerlicherweise oft) die Eltern entscheiden können, Eingriffe oder Maßnahmen bei Menschen, die ihre Entscheidungen aus welchen Gründen auch immer nicht mehr selbst treffen können und keine entsprechende Vorsorge getroffen haben. Und selbst dann muss in wenigen Fällen noch ein Richter entscheiden.

Und natürlich in Notfällen, wo dann der mutmaßliche Wille vorausgesetzt wird. Aber auch hier gilt- liegt eine Patientenverfügung vor, dass z.B. nach einem Herzinfarkt keine Reanimation vorgenommen werden soll - dann muss ich die Finger weg lassen. So schwer es fällt. 

Im Kontext der Palliativarbeit führe ich die Diskussion im Grunde ständig an unterschiedlichen Fronten, wegen lebensverlängernden Maßnahmen. Ein sehr polarisierendes Thema.
Zitat
Vielleicht bin ich selber die Abwesenheit ernster Krankheiten aber auch schon viel zu sehr gewöhnt.
Das ist einer der Hauptmotivationen und Sichtweise vieler.
2-3 Generationen in relativer Sicherheit, in geordneten Verhältnissen ohne Krieg und Seuchen, mit Fortschritten in der Medizin und Komfort im Leben, lassen die Sinne für Gefahren und Risiko verkümmern.
Die Wahrscheinlichkeit des eigenen Betroffenseins wird als so gering eingeschätzt, dass es zur Wohlstandsverwahrlosung im Wesen kommt, die übel ausgehen kann.
Wenn Erwachsene die Entscheidung für sich selbst treffen, kann ich damit leben, wenn sie mit ihrer Ideologie, Dummheit, Ignoranz auf Kosten ihrer Kinder agieren, hört der Spaß auf.
« Letzte Änderung: 15. März 2019, 18:10:19 von Caligula »
 
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Aldebaraner

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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #267 am: 19. März 2019, 12:54:27 »
Zur Menschenwürde:

Ich sehe nicht, dass die Menschenwürde tangiert ist. Ein Piekser mit der Spritze ... . Wie ist das mit der Menschenwürde der potentiell Erkrankten, die erkranken, ggf. mit bleibenden Folgen (Kinderlähmung etc.), weil ein paar esoterisch Verstrahlte nicht gepiekst werden wollen?
« Letzte Änderung: 19. März 2019, 13:52:31 von Aldebaraner »
 

Offline Schattendiplomat

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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #268 am: 19. März 2019, 13:16:33 »
Das ist halt die Crux an der Sache wessen "Recht" ist hier wichtiger? das eines Einzelnen oder das von Vielen?
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Offline Anmaron

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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #269 am: 19. März 2019, 14:12:43 »
Bauernantwort: Da Impfungen die Allgemeinheit schützen sollen, wahrscheinlich das der Allgemeinheit.
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