Autor Thema: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?  (Gelesen 145419 mal)

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Offline califix

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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #1320 am: 28. Juli 2021, 00:48:42 »
Zucker als Wirkstoff, D30 potenziert und das dann auf Zuckerkügelchen gesprüht? Ja, das wird sicher einen unglaublichen therapeutischen Erfolg haben. :facepalm:
 
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Offline oschy

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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #1321 am: 28. Juli 2021, 00:57:25 »
Warum gibt es eigentlich noch keine Globuli für Diabetiker? Sollte doch kein Problem sein.
Darauf willst du doch keine ernstgemeinte Antwort - oder?

gruß oschy
 
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Offline theodoravontane

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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #1322 am: 28. Juli 2021, 04:41:43 »
Zucker als Wirkstoff, D30 potenziert und das dann auf Zuckerkügelchen gesprüht? Ja, das wird sicher einen unglaublichen therapeutischen Erfolg haben. :facepalm:
Gibt's doch schon. Nennt sich Placebo-Globuli :doh:

https://shop.plazenta-nosoden.net/produkt/placebo-globuli/
"Wenn ich mein Leben noch einmal leben könnte, würde ich die gleichen Fehler wieder machen, aber ein bißchen früher anfangen, damit ich mehr davon habe."

Marlene Dietrich
 
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Offline Anmaron

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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #1323 am: 28. Juli 2021, 06:43:54 »
Für Diabetiker wird das in Alkohol gelöst, ihr Systemler!
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
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Offline Greybeard

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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #1324 am: 28. Juli 2021, 07:19:26 »
Gibt's doch schon. Nennt sich Placebo-Globuli :doh:

Sind Placebo-Globulis die weißen Schimmel unter den homöopathischen Mitteln?  :think:

Für Diabetiker wird das in Alkohol gelöst, ihr Systemler!

Puh, ein Glück - und ich dachte schon, ich müsste auf Homöopathie verzichten.

Oh, wait, ich glaube da als Schlafschaf nicht dran...
Mein Luftkissenfahrzeug ist voller Aale.
 
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Offline Lonovis

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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #1325 am: 28. Juli 2021, 09:28:50 »
Puh, ein Glück - und ich dachte schon, ich müsste auf Homöopathie verzichten.

Oh, wait, ich glaube da als Schlafschaf nicht dran...

Da wirst du dich aber freuen, wenn du einen D20 Cocktail bekommst. Du kannst aber sicher sein, dass er gut  geschüttelt ist. :beer:
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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #1326 am: 28. Juli 2021, 09:49:39 »
Der Plan der Planlosen. :))
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-Chan-jo Jun, Philosoph (und Rechtsanwalt)
 
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Offline Knallfrosch

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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #1327 am: 28. Juli 2021, 09:55:36 »
Anke B. ist übrigens Fachkrankenschwester für Anästhesie und Intensivmedizin.

Hier noch ein Bericht zum BG-Mun-Prozess in Ingolstadt:

Zitat
Prozess um unwirksames Krebsmittel: Zeugen über "miese Masche"
Es ist ein spektakulärer Fall am Landgericht in Ingolstadt: Zwei Angeklagte müssen sich des Betrugs in 70 Fällen verantworten. Sie sollen Krebspatienten ein unwirksames Mittel zu horrenden Preisen verkauft haben.
Am Landgericht Ingolstadt stehen im Prozess um ein unwirksames Krebsmittel heute die Zeugenaussagen von zwei Frauen an. Die Mutter der Zeuginnen hatte laut Staatsanwaltschaft im November 2017 eine Packung BG-MUN für 5.900 Euro gekauft. Die Geisenfelderin war zu diesem Zeitpunkt bereits schwer an Brustkrebs erkrankt.
Eine Patientin 2018 verstorben
Sie kaufte BG-MUN vom dem angeklagten Unternehmer. Der hatte ihr "zuvor erklärt, das Mittel würde die Krebszellen verflüssigen und zerstören", so die Staatsanwaltschaft weiter. Die Brustkrebs-Patientin aus Geisenfeld verstarb ein Jahr später im November 2018.  Das Gericht hört heute zum ersten Mal die Opferseite.
Unternehmer soll BG-MUN an krebskranke Frau verkauft haben
Die beiden jungen Frauen haben ihre Mutter Ende 2017 zu einem Treffen mit dem angeklagten Unternehmer begleitet. Das fand in einer angemieteten Immobilie in Wolnzach statt. Bei dieser Gelegenheit soll der heute 66-jährige Ingolstädter der kranken Frau versichert haben, dass das von ihm hergestellte Mittel BG-MUN "die Metastasen auflösen" und damit den Krebs besiegen werde. Der Kranken und ihren Töchtern zeigte der Angeklagte zudem Videos mit angeblich geheilten, anderen Patienten.
Falsches Versprechen von Heilung
Diesen Angaben schenkte die Tochter, die Medizin studierte, damals schon keinen Glauben. Sie machte es stutzig, dass der Angeklagte kaum medizinische Fachausdrücke kannte. Außerdem wollte er auch ihr selbst, als gesunder junger Frau, dasselbe Präparat BG-MUN verkaufen, sagte die Zeugin aus. Bei ihr sollte BG-MUN die Haut verbessern und ihre Jugend erhalten, also "einfach ein Wundermittel gegen alles", so die Tochter weiter. Bei dem Treffen präsentierte sich der Angeklagte als Arzneimittelproduzent und bezeichnete BG-MUN als Arzneimittel, erinnert sich die Medizinstudentin. Ihrer Mutter versprach der Unternehmer laut Aussage der Tochter "definitiv, dass sie mit BG-MUN geheilt werden wird".
Fast 6000 Euro für wirkungsloses Mittel
Ihre schwerkranke Mutter schenkte den Heilungsversprechen des Unternehmers Glauben. Sie kaufte das flüssige Präparat für knapp 6.000 Euro und zahlte noch vor Ort mit Kreditkarte. Das Mittel zeigte keine Wirkung. Der "einzige Erfolg des Mittels war, dass der Geldbeutel leichter war. Ihr ging es ab 2017 immer schlechter", so die Medizinstudentin. Die Brustkrebs-Patientin verstarb ein Jahr später im November 2018 an ihrer Tumorerkrankung. Kurz vor ihrem Tod hatte sie gegenüber ihrer Tochter erklärt, dass sie "dem Unternehmer so gerne die Meinung geigen würde und ihm so gerne sagen würde, was für eine miese Masche das war". Dies war einer der Momente, in denen man die Wut der Tochter auf den Angeklagten spüren konnte.
Verhandlung verzögerte sich
Auch an diesem Prozesstag kam es zu Verzögerungen. Der Verteidiger des angeklagten Unternehmers ließ verkündigen, dass sein Mandant aktuell verhandlungsunfähig sei. Er habe Diabetes und leide unter starken Schmerzen. Nach Überzeugung des Gerichts ist der Unternehmer jedoch uneingeschränkt verhandlungsfähig. Nach rund eineinhalbstündiger Unterbrechung setzte der Richter die Verhandlung fort.

Quelle: BR
« Letzte Änderung: 28. Juli 2021, 10:23:12 von Knallfrosch »
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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #1328 am: 28. Juli 2021, 10:22:14 »
Praktisch. Spart Blutkonserven.
Macht halt unter Umständen die Friedhöfe voll, aber einen Tod muss man ja sterben.

Ich würde noch empfehlen, auf den Zettel zu schreiben, dass man sich wegen der Ansteckungsgefahr nicht von geimpften Ärzten behandeln lassen will.
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Offline Knallfrosch

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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #1329 am: 28. Juli 2021, 10:24:16 »
Praktisch. Spart Blutkonserven.

Die sind momentan - mit regionalen Unterschieden - übrigens sehr knapp.
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Offline kairo

Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #1330 am: 28. Juli 2021, 10:54:30 »
Frag mal ob das gefährlich ist, wenn Du das ganze Fläschchen auf einmal in den Kafee getan hast, also Überdosierung vorliegt.

Das ist ganz gefährlich, denn mit so viel Zucker schmeckt doch der Kaffee gar nicht mehr.
 
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #1331 am: 28. Juli 2021, 17:06:47 »
So geht's natürlich auch nicht!   :naughty:

Zum Kren gehört immer Süßer Senf!

Tip: Vorher im Verhältnis 1:4 vermischen. Dann auftragen.
Man reicht ein kühles Bier dazu.



Zitat
StartHokus Pokus
Hokus Pokus
Kronen-Zeitung haftet nicht für falsche Tipps vom “Kräuterpfarrer”

Von Jannina Schäffer
24. Juni 2021

Die österreichische Kronen-Zeitung druckte Gesundheitstipps von einem “Kräuterpfarrer” ab. Eine Leserin probierte die Empfehlung zu Hause aus und bekam einen Hautausschlag. Dafür haftet die Zeitung aber nicht verschuldensunabhängig, entschied der Europäische Gerichtshof.
Spoiler
Das österreichische Boulevardblatt hatte im Dezember 2016 einen Beitrag von “Kräuterpfarrer Benedikt” veröffentlicht. In dem Artikel empfahl der angebliche Gesundheitsexperte Rheumaschmerzen durch eine Auflage aus geriebenem Kren (Meerrettich) zu lindern. Allerdings war die in dem Beitrag angeführte Dauer für die Auflage unzutreffend. Statt der angegebenen zwei bis fünf Stunden hätte es zwei bis fünf Minuten heißen müssen. Der Text lautete:

„Rheumaschmerzen lindern
Frisch gerissener Kren kann mithelfen, die im Zuge von Rheuma auftretenden Schmerzen zu verringern. Die betroffenen Zonen werden vorher mit einem fettigen pflanzlichen Öl oder mit Schweineschmalz eingerieben, bevor man den geriebenen Kren darauf legt und anpresst. Diese Auflage kann man durchaus zwei bis fünf Stunden oben lassen, bevor man sie wiederum entfernt. Diese Anwendung besitzt eine gute ableitende Wirkung.“

Hautausschlag durch Senföle im Meerrettich

Eine Leserin, die den Kräutertipp zu Hause befolgte, erlitt durch die im Meerrettich enthaltenen scharfen Senföle einen Hautausschlag. Sie verlangte daraufhin Schadensersatz. Der Fall landete vor dem österreichischen Obersten Gerichtshof. Dieser bat den EuGH daraufhin um Klärung, ob in dem Fall eine verschuldensunabhängige Haftung nach der europäischen Produkthaftungsrichtlinie 85/347 in Betracht käme. Entscheidend war, ob der Gesundheitstipp des Kräuterpfarrers ein “fehlerhaftes Produkt” darstellt. Dies verneinten die Richter:innen in Luxemburg nun. Ein Produkt sei fehlerhaft, “wenn es nicht die Sicherheit bietet, die man zu erwarten berechtigt ist. Die Fehlerhaftigkeit eines Produkts wird anhand bestimmter Faktoren ermittelt, die ihm selbst innewohnen und insbesondere mit seiner Darbietung, seinem Gebrauch und dem Zeitpunkt seines Inverkehrbringens zusammenhängen.”

Eine Ansicht beschränkt die Haftung für fehlerhafte Produkte bei Informationsträgern auf die Schäden, die durch den Träger als solchen – etwa durch den giftigen Einband eines Buches oder auch die giftige Druckfarbe – verursacht worden sind. Geistige Leistungen im Sinne eines Ratschlages sind demnach nicht als „Produkt“ im Sinne der Richtlinie anzusehen.

Eine andere Ansicht will den Anwendungsbereich dieser Haftung auch auf Fälle ausdehnen, in denen Schäden durch eine fehlerhafte geistige Leistung verursacht werden. Demnach seien auch Verlag und Autor:innen “Hersteller:innen” eventuell fehlerhafter Produkte. Diese haften dann auch für den Inhalts eines Druckwerks.

Unrichtiger Ratschlag bezieht sich nicht auf gedruckte Zeitung

Der EuGH folgte einer einschränkenden Auffassung. Demnach werde die Fehlerhaftigkeit eines Produkts anhand bestimmter Faktoren ermittelt, die dem Produkt selbst innewohnen und insbesondere mit seiner Darbietung, seinem Gebrauch und dem Zeitpunkt seines Inverkehrbringens zusammenhängen. Im vorliegenden Fall beziehe sich der unrichtige Ratschlag gerade nicht auf die gedruckte Zeitung. “Konkret betrifft diese Dienstleistung weder die Darbietung noch den Gebrauch dieser Zeitung. Folglich gehört diese Dienstleistung nicht zu den der gedruckten Zeitung innewohnenden Faktoren, die als Einzige die Beurteilung ermöglichen, ob dieses Produkt fehlerhaft ist.”

Eine verschuldensunabhängige Produkthaftung nach der europäischen Richtlinie sei deswegen nicht gegeben. Die Richter:innen wiesen aber gleichzeitig darauf hin, dass andere (verschuldensabhängige) Regelungen der vertraglichen oder außervertraglichen Haftung anwendbar sein können.

Fundstelle: EuGH, Urt. v. 10.06.2021, Az. C-65/20
[close]
https://jurios.de/2021/06/24/zeitung-haftet-nicht-fuer-falsche-tipps-vom-kraeuterpfarrer/




 :facepalm:
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #1332 am: 28. Juli 2021, 17:42:59 »
Der Plan der Planlosen. :))
Die Sau jagen die Covideppen ja gerade durchs Dorf. Dazu mal ne Frage an eventuell anwesendes Fachpersonal:
So eine Blutkonserve ist von einem Spender? Man könnte also theoretisch tatsächlich "nur von blonden blauäugigen" transfundieren?
 
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Offline Knallfrosch

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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #1333 am: 28. Juli 2021, 18:36:42 »
So eine Blutkonserve ist von einem Spender?

Im Falle von Erythrozyten ja.
Bei Thrombozyten und Plasma gibt es mehrere Varianten (Pool versus Einzelperson).

Da es keine gerichtete Blutspenden gibt (also Enkel spendet für Oma), sind die Identität des Spenders und weitere Vitaldaten auf der Konserve natürlich nicht vermerkt (aber recherchierbar).

Aber vielleicht gründet ja jemand einen "alternativen" Blutspendedienst für das genannte Publikum. Bei anderen (männlichen) Körperflüssigkeiten ist dies schon Realität...
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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #1334 am: 28. Juli 2021, 22:07:50 »
Warum gibt es eigentlich noch keine Globuli für Diabetiker? Sollte doch kein Problem sein.

Gibt es schon  ;D

« Letzte Änderung: 28. Juli 2021, 22:09:40 von klimaschutz »
 
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