Autor Thema: Der Volksleerer - Nikolai Nerling  (Gelesen 1441277 mal)

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Offline Neubuerger

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #8145 am: 9. Dezember 2019, 20:34:45 »
Da hat er im Vergleich zum ursprünglichen angedachten Betrag einen kleinen Rabbat erhalten, aber dafür ist er in naher Zukunft zum ersten Mal rechtskräftig als Holocaustleugner verurteilt. Ich schätz doch sehr, dass man ihn dann auch so nennen darf?

In der ersten Runde waren es 150 Tagessätze zu 85 Euro, nun sind es 180 Tagessätze zu 60 Euro. Von der Summe her etwas besser (knapp 2500 Euro), von den Tagessätzen her schlechter.
Und das Gericht scheint ihn ja finanziell noch als recht potent einzuschätzen. Kein wirklicher Erfolg.

Tante Edith meint noch, das man auch darauf hinweisen kann, das sein Jammervideo über den Strafbefehl vom 20. September 2019 irgendwie aus seinem Account verschwunden ist. Komische Zufälle sind das aber auch...der Kanal "Friedrich von Hessen unbesiegt" hat es noch (mal sehen wie lange...):

Jammervideo über Strafbefehl
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« Letzte Änderung: 9. Dezember 2019, 22:21:48 von Neubuerger »
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 

Offline Gerichtsreporter

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #8146 am: 9. Dezember 2019, 20:37:06 »
von den Tagessätzen her schlechter.
Tja, hätte er seinen Einspruch auf die Tagessatzhöhe beschränkt, dann hätte er noch mehr sparen können.
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #8147 am: 9. Dezember 2019, 20:42:27 »
er wird genügend Nazifreunde finden, die ihm Geld spenden
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Offline Frankonius

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #8148 am: 9. Dezember 2019, 20:47:12 »
Zitat
180*60€

Sehr schön, damit ist er vorbestraft - kann aber gerne noch deutlich mehr werden.
Ich erwarte dann mal  ein langes Mimimi-Video (Unterdrückung der patriotischen Kräfte und bla bla). Da wird er wohl wieder laut und vernehmlich um Spenden betteln. Müsste er nur noch ein Konto habe - als vorbestrafter Krimineller wird das auch nicht einfacher.
Ist so was im  Zusammenhang mit einer Verurteilung eigentlich erlaubt?
« Letzte Änderung: 9. Dezember 2019, 20:49:39 von Frankonius »
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #8149 am: 9. Dezember 2019, 20:47:59 »
Sein selbstgefälliges Grinsen scheint ihm aber erhalten geblieben zu sein.
Das fällige Geld hätte er ja anscheinend noch auf der hohen Kante.
Hoffentlich war das nur der Auftakt.
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #8150 am: 9. Dezember 2019, 20:54:17 »
Ist so was im  Zusammenhang mit einer Verurteilung eigentlich erlaubt?
Was meinst Du? Wenn  andere die Geldstrafe für ihn zahlen?
Das ist ein Streitpunkt in der Rechtswissenschaft. Die juristische Literatur hält das überwiegend für Strafvereitelung, da die Strafe den Täter treffen soll. Die Rechtsprechung dagegen hält es für in Ordnung, wenn Dritte eine Geldstrafe zahlen.
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #8151 am: 9. Dezember 2019, 20:58:18 »
180 TS sind doch mal eine Ansage, bisher ist N. N. doch ohne TS aus dem Gerichtssaal spaziert (gut, es waren auch keine Strafverfahren).
Für eine echte Etablierung in der rechten Szene braucht es wenigstens ein paar Monate Haft, die Vorbereitung hat er schon mal gemacht.
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Offline Gregor Homolla

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #8152 am: 9. Dezember 2019, 21:16:22 »
Zitat
"Doch für Leute, die sein Gedankengut teilen, ist klar, worüber er redet."
Auch mir ist klar, was er meint, obwohl ich seinen Gedankenmüll keinesfalls teile.
https://www.sueddeutsche.de/muenchen/dachau/dachau-amtsgericht-volkslehrer-volksverhetzung-urteil-1.4717075
« Letzte Änderung: 9. Dezember 2019, 21:18:12 von Gregor Homolla »
Nie geraten die Deutschen so außer sich, wie wenn sie zu sich kommen wollen. (Tucholsky)
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Der viereckige Trompeter

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #8153 am: 9. Dezember 2019, 21:39:10 »
Auch wenn der Schuldspruch noch nicht rechtskräftig ist - darauf  :beer: wird man ja wohl noch dürfen!!!11!!

Wohlan Volksblödi!
 :thefinger:
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #8154 am: 9. Dezember 2019, 21:44:31 »
Ein Hoch auf Richter Neubeck, der sich anscheinend auch die Videos auf der leeren Seite angetan hat.  :dance:
 

Offline Reichsschlafschaf

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #8155 am: 10. Dezember 2019, 07:19:14 »
Sehr schön, damit ist er vorbestraft

Vorbestraft ist man schon ab dem ersten Tagessatz.

Das erscheint auch im Erweiterten Führungszeugnis so.

Lediglich im normalen Führungszeugnis nicht, da kommt erst ab 90 TS was rein.
Wenn es bei einer Verurteilung bleibt.

https://www.lawblog.de/index.php/archives/2015/10/01/wie-ist-das-mit-den-vorstrafen/

https://www.lawblog.de/index.php/archives/2005/04/14/vorbestraft-2/

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #8156 am: 10. Dezember 2019, 07:32:37 »
Das ist, nach dem Urteil gegen seine Mittelmäßigkeit, das 2. Mal dass ich von der bayrischen Justiz positiv überrascht bin, was unsere Kundschaft angeht.

Zitat von: Süddeutsche Zeitung
In seinem Plädoyer sagte Nerlings Anwalt, für ihn persönlich sei es moralisch nicht vertretbar, was sein Mandant gemacht habe.
Wenn dich selbst dein Anwalt sch.... findet!  ;D

Schön auch für den kleinen Lotzlöffel. Da sieht er mal, wo er in ein paar Jahren stehen kann. Allerdings bezweifle ich, dass er das kapiert!
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #8157 am: 10. Dezember 2019, 07:55:56 »
Er hat dann in Dachau gleich mal Kontaktpflege betrieben.

Spoiler
In der kurzen Mittagspause ist Nikolai Nerling übrigens unter anderem mit dem bekannten #AfD-/#JA- bzw. #IB-Aktivisten David Sch. (#München) zum Essen gegangen. So hängt mal wieder alles mit allem zusammen in der extremen Rechten... #NoAfD #NoIB
[close]

Quelle: https://twitter.com/i/web/status/1204126403731562496
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #8158 am: 10. Dezember 2019, 09:23:55 »
In seinem Plädoyer sagte Nerlings Anwalt, für ihn persönlich sei es moralisch nicht vertretbar, was sein Mandant gemacht habe.

Wenn dich selbst dein Anwalt sch.... findet!



Klar, damit wollte er sich von seinem Mandanten distanzieren. Öffentlich.
Das war die Funktion der Aussage.

Aber vom Inhalt her: Gibt es in einem Rechtsstaat ein einziges Gesetz, das der Moral widerspricht?

Für mich (als Nichtjuristen) sind das GG und die Gesetze doch nichts anderes als die schriftlich fixierte Moral? Gültig für Christen, Nichtchristen, Atheisten, Inländer, Ausländer,  whoever.

Selbst als Bayern noch ein Gottesstaat war (also vor 1803, Juden durften nicht in Bayern wohnen, Evangelische auch nicht, der Kurfürst war ein von Gott legitimierter Fürst, der den Gesalbten des Herrn, den Deutschen König, in Frankfurt zu wählen hatte), bedurfte es in den Landes- und Policeyordnungen von 1516 und 1616 schriftlicher Fixierung dessen, was Recht war, da die Angeklagten sich zunehmend darauf berufen konnten, was schriftlich festgelegt war.

Die moralischen Vorstellungen der Bevölkerung sind an sich ja nicht falsch, verändern sich aber ganz plötzlich, wenn es um ein Mitglied der eigenen Sippe, des eigenen Landes, des eigenen Volkes etc geht.
Im Prinzip ist Mord stets mit dem Tod zu bestrafen, aber ... wenn ihn ein Ausländer begangen hat, dann natürlich härter! Auf jeden Fall.

Im Prinzip ist es schon richtig, an Jugendlichen zunächst mit pädagogisch milderem Jugendstrafrecht heranzugehen, aber ... wenn in Augsburg ein deutscher (!) Feuerwehrmann (also ein Uniformträger!) von einem Jugendlichen erschlagen worden ist, der einen zwei oder sogar drei (!) Pässe hat, dann ist es „natürlich“ etwas anderes ...

Wenn also die Mehrheit der Bevölkerung der Meinung ist, die Würde eines jeden Menschen sei unantastbar, dann ist es auch die Würde eines Deutschen jüdischen Glaubens und das auch über den Tod hinaus.
Wenn das so ist, dann muß Holocaustleugnung bestraft werden, weil damit die Würde des Menschen angetastet wurde.

Wenn die Mehrheit der Bevölkerung der Meinung ist, Kinder seien noch nicht so verkehrserfahren wie Erwachsene und deshalb solle vor Schulen und Kindergärten langsamer gefahren werden, dann ist es doch nur richtig, zum Schutz der Schwächeren eine Tempobegrenzung anzuordnen?

Dann kann es doch keine „Wegelagerei“ sein, wenn das entsprechend sanktioniert wird?

Und wenn Steuerhinterziehung gegen die Gemeinschaft gerichtet ist, dann ist es doch richtig, dieses Fehlverhalten zu sanktionieren?
Und so weiter.

Wenn Einbruch und Diebstahl zu bestrafen sind, dann ist doch auch der Whistleblower zu bestrafen, der einbricht und Daten klaut?

Kann ja sein, daß dieser Einbruch mal gerade von bestimmten Kreisen als ausnahmsweise moralisch legitimiert angesehen wird. Aber dann ist es das Vernichten von Menschen doch auch?

Wenn eine Mehrheit von Menschen gerade der Meinung ist, Menschenleben sei zwar grundsätzlich erst einmal wertvoll und zu schützen, aber in Ausnahmefällen dürfe man auch mal ein paar Millionen Menschen umbringen, weil der Zweck die Mittel heiligt?

Gibt es denn in einem Rechtsstaat irgendein Gesetz, das gegen moralische Grundsätze verstößt?

Sicher, das Rechtsempfinden (vor allem das „gesunde“!) weicht oft ganz erheblich von dem ab, was im Gesetz sanktioniert wird und was als Sanktion vorgegeben ist (und was zuvor von einer Mehrheit als richtig angesehen wurde), aber ist die Anwendung der Gesetze in einem Rechtsstaat nicht einfach die praktische (und logische) Umsetzung der Moral?
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #8159 am: 10. Dezember 2019, 09:48:00 »
Aber vom Inhalt her: Gibt es in einem Rechtsstaat ein einziges Gesetz, das der Moral widerspricht?
Da die Moral bei vielen ja so biegsam ist wie Gummistab, sag ich mal JA! Besonders bei unseren Reichsbürgern widersprechen ja die meisten Gesetze, bei denen sie etwas Zahlen müssen ihrer "Moral"!  ;D
Ein Geisterfahrer? Quatsch! Hunderte!
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