Der Volkshampel wird sich in Moabit ganz schön wundern
Moabit steht für ihn noch nicht zur Diskussion. Ersatzfreiheitsstrafen kommen nach Plötzensee.
Moabit ist für Untersuchungsgefangene (inkl. Überhaft), Abschiebeverfahren (daher der hohe Migrantenanteil), Sicherungsverfahren sowie die Einweisung bei Haftstrafen über 30 Monaten.
Und wieder zeigt sich, dass die Glaskugelseherei Unfug ist. Hat meine Handleserin doch recht gehabt...
Also, Ersatzfreiheitsstrafen in der Plötze, U-Haft in Moabit (dauert wahrscheinlich noch ein wenig, N.N. segelt ja meist im braunversifften Graubereich)
Bei zukünfigen Haftstrafen unter 2,5 Jahren vllt. in JVA Kisselnallee, sofern Selbstellung.
Bei Nicht-Selbststellung und/oder mehr als 2,5 Jahren JVA Tegel (?), wir werden es verfolgen dürfen bei seinem Mitteilungsbedürfnis.
Aber warten wir erstmal ab, inwiefern das Amtsgericht Urteil. Das Urteil kann dann noch von beiden Parteien angriffen werden und darf dann in die nächsten Instanz.
Wie stehen eigentlich seine anderen Verfahren? Gab es nicht ungefähr ein Dutzend Anzeigen? Alle eingestellt, eingeschlafen?
Halten wir aber das Positive fest, dass das jetzige Verfahren relativ schnell - die SZ meldet den zugrundliegenden Vorfall in seiner Ausgabe vom 7. Februar 2019, also vor knapp zehn Monaten - durchgeführt wurde. Andere Staatsanwaltschaften/Gerichte -
schräger Blick nach Dessau - sind langsamer...
Wird der Strafbefehl bestätigt bzw. verbleibt über 90 Tagessätze (und wird rechtskräftigt, um den hiesigen Rechtsgelehrten gerecht zu werden;) ), ist N.N. vorbestraft. Ein Malus bei folgenden Verfahren.
Wie verhält sich so etwas bei laufenden Verfahren, die begonnen wurden vor der Rechtskraft eines anderen Verfahrens? Fliesst dies mit ein? In welcher Art und Weise?