Autor Thema: Der Volksleerer - Nikolai Nerling  (Gelesen 1441279 mal)

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Offline Rabenaas

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #8175 am: 11. Dezember 2019, 04:03:18 »
Falls er jemals eine Rechtsschutzversicherung hatte, ist die schon lange gekündigt.

Ohnehin entfällt eine Rechtsschutzversicherung bereits beim Vorwurf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Straftat.

Off-Topic:
Demnach wäre keine Straftat abgedeckt. Fahrlässigkeitstaten - meist allerdings nur im Straßenverkehr - sind allerdings im Versicherungsumfang enthalten.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline Agrippa

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #8176 am: 11. Dezember 2019, 06:07:48 »
Der Volksneonazidarsteller hat schon vor einer ganzen Weile (schätze, ungefähr ein Jahr) die Kündigung seiner Rechtsschutzversicherung erwähnt. Ich habe mich allerdings schon damals gefragt, warum man als Lehrer dafür blecht, ich denke, das hing mit seinen zwangsweisen Versetzungen zusammen.
Diesen Sommer war das, nach der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht hat die Versicherung ihm gekündigt.
Das soll auch maßgeblich seinen weiteren Zug durch die Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit verhindert habe, da, so der VolXleere, das monetäre Risiko er nicht eingehen wollte/konnte.

Wir werden sicherlich zeitnah Kenntnis erhalten wie der Nervling das Geld auftreiben, sowohl für seine Rechtsanwälte als auch für die Geldstrafe.
Tertius gaudens!
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #8177 am: 11. Dezember 2019, 08:45:56 »
Das soll auch maßgeblich seinen weiteren Zug durch die Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit verhindert habe, da, so der VolXleere, das monetäre Risiko er nicht eingehen wollte/konnte.

Wobei dieser Zug jäh beim LAG geendet wäre. Die Revision zum Bundesarbeitsgericht wird so gut wie nie zugelassen, gerade auch in so einem Fall, dem eine klassische Einzelfallentscheidung zugrunde läge.
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #8178 am: 11. Dezember 2019, 09:39:14 »
Der Leerer hatte gleich zwei Verteidiger: Den Nazi-Anwalt Wölfel und seinen treuen Arbeitsrechtler aus Berlin Geisler.
Und welcher der Beiden brachte den Spruch, dass das was Nixolai tut moralisch verwerflich ist?

Zitat
Diesen Sommer war das, nach der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht hat die Versicherung ihm gekündigt.
Das soll auch maßgeblich seinen weiteren Zug durch die Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit verhindert habe, da, so der VolXleere, das monetäre Risiko er nicht eingehen wollte/konnte.
Das wird hoffentlich auch den Weg durch weitere Instanzen bezüglich seinen Strafverfahrens verhindern  ;D Biliger wird es mit weiteren Rechtsanwaltskosten mit Sicherheit nicht werden!
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #8179 am: 11. Dezember 2019, 09:48:10 »
180 Tagessätze - damit ist er vorbestraft. Das kommt auch ins Führungszeugnis.
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #8180 am: 11. Dezember 2019, 09:52:16 »
Naja, erstmal dürfte er bis zum EGMR prozessieren - mindestens. Kennen wir ja schon von Haverbeck. Bis ihre Haftstrafe rechtskräftig wurde, hat es ja auch ein paar Jährchen gedauert.
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #8181 am: 11. Dezember 2019, 09:54:32 »
Das kommt auch ins Führungszeugnis.


Das ist doch mindestens seine zweite Verurteilung?

Dann kommt das doch sowieso ins normale Führungszeugnis und nicht nur ins Erweiterte? 
(Schön, daß das Forum jetzt wieder erreichbar ist!)
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Offline Rabenaas

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #8182 am: 11. Dezember 2019, 09:58:53 »
Meiner Kenntnis nach die erste: im Netz schwirrt auch noch ein Strafbefehl herum - wegen der hier gegenständlichen Tat; dagegen hat er jedoch Einspruch eingelegt und wurde nunmehr erstinstanzlich verurteilt.
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #8183 am: 11. Dezember 2019, 10:29:11 »
Die Verurteilung in Potsdam war wegen einer Ordnungswidrigkeit (Verkehr mit Gefangenen), sowas zählt nicht als Vorstrafe.
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #8184 am: 11. Dezember 2019, 10:34:07 »
Noch zwei Kommentare zum Urteil

Spoiler
Dachau:"Eine angemessene rechtsstaatliche Reaktion"

KZ-Gedenkstätte und Förderverein für Internationale Jugendbegegnung begrüßen Urteil gegen den rechtsradikalen Aktivisten Nikolai Nerling wegen Volksverhetzung

Das Gerichtsurteil gegen den rechtsradikalen Youtuber Nikolai Nerling ist in Dachau von Bürgerinnen und Bürgern, die in der Erinnerungsarbeit engagiert sind, begrüßt worden. Am Montag wurde der 38-Jährige vom Amtsgericht Dachau für schuldig befunden, bei einem Besuch des Gedenkorts im Februar dieses Jahres den Holocaust geleugnet zu haben. Er wurde wegen Volksverhetzung und Hausfriedensbruchs in erster Instanz zu einer Geldstrafe von 10 800 Euro verurteilt. Der Kameramann, der ihn damals begleitet hatte, muss wegen Beihilfe in beiden Fällen eine Geldstrafe von 3000 Euro bezahlen.

In einer Pressemitteilung schreibt Gedenkstättenleiterin Gabriele Hammermann, das Urteil stelle "eine angemessene rechtsstaatliche Reaktion auf die Leugnung der historischen Fakten über die nationalsozialistischen Verbrechen dar". Auch Andrea Heller, Geschäftsführerin des Fördervereins für Internationale Jugendbegegnung und Gedenkstättenarbeit, begrüßte das Urteil. Der Förderverein hatte als erster den Vorfall im Februar öffentlich gemacht. Nerling und sein Begleiter besuchten am 4. Februar die Gedenkstätte, offenbar in der Absicht ein Video gegen den "Schuldkult" zu drehen, wie das Gedenken an die Opfer des Holocaust in rechtsextremen Kreisen abwertend bezeichnet wird. Allerdings scheiterten die beiden an einer Referentin, die gerade auf dem Gelände mit einer Schülergruppe unterwegs war, und den selbsternannten "Volkslehrer" erkannte und zur Rede stellte. Sie verständigte die Verwaltung. Mitarbeiter riefen die Polizei und verwiesen Nerling und seinen Begleiter vom Gelände. Gabriele Hammermann weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Interviews und Filmaufnahmen "ohne ausdrückliche Erlaubnis der Gedenkstättenleitung" nicht gestattet sind. Bevor Nerling vom Gelände verwiesen wurde, äußerte er sich gegenüber den Schülerinnen und Schülern noch verharmlosend über die Verbrechen im KZ Dachau.

In der neunstündigen Verhandlung am Montag vor dem Amtsgericht Dachau sagte eine ganze Reihe von Zeugen aus, darunter auch viele der Schüler. Zwar habe Nerling nicht das Wort Holocaust ausgesprochen, "so schlau ist er", sagte Richter Lukas Neubeck in der Urteilsbegründung. Gleichwohl würden die Aussagen "in der Gesamtschau darauf abzielen, den Völkermord nicht nur zu verharmlosen, sondern auch zu leugnen". Nerling war in Berlin Grundschullehrer und wurde wegen seiner rechten Umtriebe gefeuert.

Zum Urteil in Dachau erklärte Hammermann weiter: "Die Gedenkstättenleitung sieht sich dadurch in ihrer Haltung bestätigt, auch zukünftig in ähnlich gelagerten Fällen mit entsprechenden Maßnahmen die Würde der Opfer des NS-Regimes zu verteidigen und weiterhin deutlich Haltung gegen rechtsradikales Gedankengut zu zeigen." Andrea Heller vom Förderverein, die den ganzen Prozess am Montag verfolgte, sagte: "Das Urteil ist das richtige Signal gerade aus Dachau, der Stadt, die sich als Lernort versteht."

Andrea Heller freute sich über die vielen Vertreter der Erinnerungsarbeit. Darunter Mitglieder des Zeitgeschichtsvereins "Zum Beispiel Dachau" sowie Referenten der Gedenkstätte, die ihrer Kollegin beistehen wollten, die im Februar Nikolai Nerling erkannt hatte und als Zeugin aussagte. Auch Mitarbeiter und Leiter der Bildungsabteilung der Gedenkstätte waren als Zeugen geladen. Etliche Besucher, darunter auch welche aus München, fanden in dem Gerichtssaal keinen Platz mehr und mussten wieder gehen.

In der Pressemitteilung dankt Gabriele Hammermann den vielen Aktiven in der Erinnerungsarbeit, die beim Prozess Solidarität mit der KZ-Gedenkstätte gezeigt hätten. Sie hätten damit ein Zeichen gesetzt, dass das Verhalten von Nerling in Dachau auf keinerlei Verständnis stoße.

Im Konzentrationslager Dachau und seinen zahlreichen Außenlagern waren zwischen 1933 und 1945 mehr als 200 000 Menschen aus ganz Europa inhaftiert. 41 500 wurden ermordet oder starben an den Folgen von Hunger und Zwangsarbeit. "Die KZ-Gedenkstätte ist ein weltoffener Ort und steht allen interessierten Besucherinnen und Besucher offen, um einen Einblick in die Zeit und den Terror der nationalsozialistischen Herrschaft zu gewinnen und sich mit der Aufarbeitung dieser Thematik auseinanderzusetzen", schreibt die Leiterin Gabriele Hammermann.
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https://www.sueddeutsche.de/muenchen/dachau/dachau-eine-angemessene-rechtsstaatliche-reaktion-1.4718508

Spoiler
ach Urteil gegen rechtsradikalen Youtuber Nikolai Nerling: Gedenkstättenleitung sieht sich bestätigt
„Werden weiterhin Haltung zeigen“

Nach Urteil gegen rechtsradikalen Youtuber Nikolai Nerling sieht sich Gedenkstättenleitung in Dachau bestätigt.

Dachau – Wegen Volksverhetzung und Hausfriedensbruchs wurde der unter dem Pseudonym „Der Volkslehrer“ bekannte rechtsradikale Youtuber Nikolai Nerling am Montag vom Amtsgericht Dachau zu einer Geldstrafe verurteilt (wir berichteten).

In den Augen der KZ-Genkstätte Dachau stellt dieses Urteil „eine angemessene rechtsstaatliche Reaktion auf die Leugnung der historischen Fakten über die nationalsozialistischen Verbrechen dar“, wie es in einer entsprechenden Pressemitteilung heißt. Die Gedenkstättenleitung sehe sich dadurch „in ihrer Haltung bestätigt, auch zukünftig in ähnlich gelagerten Fällen mit entsprechenden Maßnahmen die Würde der Opfer des NS-Regimes zu verteidigen und weiterhin deutlich Haltung gegen rechtsradikales Gedankengut zu zeigen“.

Lesen Sie dazu auch:

Der Prozess war auf reges öffentliches Interesse gestoßen: Zahlreiche Dachauer hatten beim Prozess Solidarität mit der KZ-Gedenkstätte gezeigt; der Sitzungssaal war zwischenzeitlich so voll, dass die Polizei gar nicht mehr alle Besucher einlassen konnte. Durch lautstarke Äußerungen auf die Einlassungen Nerlings machten die Besucher deutlich, dass dessen Verhalten in Dachau auf keinerlei Verständnis stößt.

Grundsätzlich sieht sich die KZ-Gedenkstätte Dachau nach eigenen Worten als „ein Ort der interkulturellen Erinnerung an die Opfer der nationalsozialistischen Verbrechen, die im Konzentrationslager Dachau sowie den zahlreichen Außenlagern zwischen 1933 und 1945 begangen wurden“. Daneben vermittele die Gedenkstätte wissenschaftliche Erkenntnisse über die Strukturen der NS-Diktatur und biete Möglichkeiten zum Austausch über nationale Grenzen hinweg. „Die KZ-Gedenkstätte Dachau ist ein weltoffener Ort und steht allen interessierten Besuchern offen, um einen Einblick in die Zeit und den Terror der nationalsozialistischen Herrschaft zu gewinnen und sich mit der Aufarbeitung dieser Thematik auseinanderzusetzen“, so die Einrichtung.  dn
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https://www.merkur.de/lokales/dachau/dachau-ort28553/dachau-nach-urteil-gegen-rechtsradikalen-youtuber-nikolai-nerling-gedenkstaettenleitung-sieht-sich-bestaetigt-13285753.html

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #8185 am: 11. Dezember 2019, 10:36:37 »
Der Strafbefehl schwirrt im Netz herum? Wo?  8)

Edith sagt: "Mimimi", siehe:

https://volkslehrer.info/videoarchiv/in-dachau-verurteilt-aktuell
« Letzte Änderung: 11. Dezember 2019, 11:28:22 von Volksleerer »
 
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Offline Schrohm Napoleon

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #8186 am: 11. Dezember 2019, 12:02:04 »
Der Strafbefehl schwirrt im Netz herum? Wo?

Er hat ihn in seinem Viedeo https://volkslehrer.info/videoarchiv/12750-euro-strafe-fr-waaas-aktuell selbst vorgelesen. Los geht´s bei 5:07. Ab 13:47 hält er die letzte Seite mit der "fehlenden Unterschrift" des Richters ins Bild. Unter anderem deshalb sei der Strafbefehl für den Malifikanten "eine Lachnummer und natürlich ungültig".  :whistle: :D


Edit: Und natürlich kommen seine Nachrichten bei seinem Zielpuplikum an. Aus den Kommentaren unter einem anderen Video vom Strafbefehl:

"Gab den Daumen Hoch halte den Volkslehrer für unschuldig. Warum : Er ist doch nicht dumm und er weiß wie er den § StGB 130 umschifft.....
Gut das du ihn hier zu Wort kommen lässt...."
« Letzte Änderung: 11. Dezember 2019, 12:12:22 von Schrohm Napoleon »
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #8187 am: 11. Dezember 2019, 12:11:46 »
Der Strafbefehl schwirrt im Netz herum? Wo?  8)

Edith sagt: "Mimimi", siehe:

https://volkslehrer.info/videoarchiv/in-dachau-verurteilt-aktuell

Mal eine kurze Zusammenfassung...

Spoiler
Mal wieder der arme Märtyrer.

Es hätte zu wenig Öffentlichkeit gegeben, der Saal war zu klein. --> Das nächste Mal bitte im Freien auf dem Reichsparteitagsgelände in Nürnberg...

Aus "Rücksicht" auf die "armen Schüler" hatte er seine Jünger nicht eingeladen...

150 Tagessätze für §130 StGB + 30 Tagessätze Hausfriedensbruch.

Er versucht es so hinzustellen, als wären die Schüler zu aufgeregt, um sich korrekt an die Tatsachen zu erinnern. "Arme Schüler, viel Stress ["böses Gericht"]..." - Auch behauptet er, die Schüler hätten sich widersprochen... (das zu erwartende Mimimi)... Er selbst kann aber nicht zwischen RA und Staatsanwältin unterscheiden (wurde dann als Korrektur eingeblendet).

Er schafft natürlich einen Schlenker zu "seinem Onkel" in den Rheinwiesen... Ist ja das Selbe...  :facepalm:

Ob er Revision geht, ist noch nicht entschieden... [er kam ja gut weg, es wurden ja von der Staatsanwaltschaft eine ca. 2000€ höhere Strafe sowie 4 Jahre auf Bewährung gefordert]

Vergleicht dann Äpfel und Birnen mit Tagessätzen aus einem anderen Urteil, welches sich er herausgepickt hat (häusliche Gewalt)...

Böse Richterin, war natürlich voreingenommen...

Aber ansonsten alles Friede, Freude, Eierkuchen...

Hinterher noch Essen gehen und Glühweinkotzen auf dem Weihnachtsmarkt.

Natürlich muss die böse Süddeutsche so schreiben, da der Mann von Frau Gruberova dort arbeitet.
[close]

Am Schluss natürlich die übliche Bettelei... Schickt BitCoins... Die findet er toll... (klar, er braucht jetzt auch Geld)
« Letzte Änderung: 11. Dezember 2019, 12:22:17 von Vollmond »
 

Offline Finanzbeamter

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #8188 am: 11. Dezember 2019, 12:13:28 »
Zitat von: Volksleerer-Homepage
Folgte der Richter dieser Forderung? Sprach er mich frei?
Schon blöd so was unter sein Video zu schreiben, um dann 2 Zeilen darunter den Artikel aus der Süddeutschen so zu verlinken, dass man schon aus dem Link erkennen kann, wie es ausging  :facepalm:
« Letzte Änderung: 11. Dezember 2019, 12:15:00 von Finanzbeamter »
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #8189 am: 11. Dezember 2019, 12:51:48 »
150 Tagessätze für §130 StGB + 30 Tagessätze Hausfriedensbruch.
Das kann nicht sein. Gemäß § 54 Abs. 2 Satz 1 StGB darf bei einer Gesamtstrafenbildung die Gesamstrafe die Summe der Einzelstrafen nicht erreichen. Einfach zusammenzählen funktioniert nicht. Genausowenig Sinn ergibt die angebliche Forderung der Staatsanwältin nach 6 Monaten zur Bewährung plus 180 Tagessätze. Nikk :liar: entweder oder hat es schlicht nicht verstanden.

Nikki, die Tagessatzhöhe richtet sich nach dem Einkommen und nicht nach der Schwere der Tat. Die Schwere der Tat wird durch die Anzahl der Tagessatzhöhe abgebildet.

Die einzige Aussage aus dem Video, die ich ihm glaube, dass er sich über jede Aufmerksamkeit freut.
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