Autor Thema: Der Volksleerer - Nikolai Nerling  (Gelesen 1441129 mal)

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Offline SchlafSchaf

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #5880 am: 8. Mai 2019, 23:35:31 »
Dann haben die Aktionen der letzten Jahre Früchte getragen, da waren auch schon mal 750+ NPDler.
Ich beglückwünsche die dortige Bevölkerung zu der gelungenen Gegenveranstaltung.
1000 wären bei einer Gesamtbevölkerung von ca 12-15000 ein relativ hoher %-Satz
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 
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Offline Emmy

Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #5881 am: 9. Mai 2019, 09:34:46 »
Wenn – mehr oder weniger – sieben Fehler in sechs Sätzen bei einem studierten Grundschullehrer das Maß aller Dinge ist, dann gute Nacht deutsche Sprache und Kultur.

Damit dieser wertvolle Schatz des Niedergangs nicht verloren geht, ist hier die Sicherung zu finden:
http://archive.is/hs6ju

PS: Im letzten Satz müsste nach "Bis dahin" noch ein Komma stehen. Die Schulnote 6 lässt sich durch diesen zusätzlichen Fehler nicht mehr steigern.
---

Neben den Rechtschreibfehlern fehlt bei Nerling, der mit seiner Web- bzw. YouTube-Seite Geld verdient, ein rechtsgültiges Impressum. Dieses muss in seinem Fall u.a. eine ladungsfähige Adresse (d.h. Straßenanschrift), eine Telefonnummer sowie eine Steuer-ID enthalten.

Ohne Impressum mit vollständiger Anschrift, Steuernummer etc. arbeiten üblicherweise kriminelle Internetshops.

Ob sich auch YouTube mitschuldig macht, wenn ein User mit seinen YouTube-Videos Geld verdient und kein gültiges Impressum vorweist und daher eventuell Steuern hinterzieht oder anderweitig kriminell handelt, müsste rechtlich überprüft werden.

Sicherung des Impressums von "volkslehrer.info" und "YouTube - Der Volkslehrer":
https://archive.is/gUPy7
https://archive.is/oVC7d

Hinweise zur Impressumspflicht:
https://www.darmstadt.ihk.de/produktmarken/Beraten-und-informieren/recht_und_fair_play/Wettbewerb_und_Schutzrechte/Internetrecht/Online_Auftritt/Telemediengesetz/2552528
https://www.it-recht-kanzlei.de/Thema/impressum-tmg.html

« Letzte Änderung: 9. Mai 2019, 10:48:01 von Emmy »
 

Offline Neubuerger

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #5882 am: 9. Mai 2019, 12:15:20 »
Neben den Rechtschreibfehlern fehlt bei Nerling, der mit seiner Web- bzw. YouTube-Seite Geld verdient, ein rechtsgültiges Impressum. Dieses muss in seinem Fall u.a. eine ladungsfähige Adresse (d.h. Straßenanschrift), eine Telefonnummer sowie eine Steuer-ID enthalten.

Ohne Impressum mit vollständiger Anschrift, Steuernummer etc. arbeiten üblicherweise kriminelle Internetshops.

Wer könnte Nerling abmahnen?
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Offline Emmy

Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #5883 am: 9. Mai 2019, 12:31:26 »
Neben den Rechtschreibfehlern fehlt bei Nerling, der mit seiner Web- bzw. YouTube-Seite Geld verdient, ein rechtsgültiges Impressum. Dieses muss in seinem Fall u.a. eine ladungsfähige Adresse (d.h. Straßenanschrift), eine Telefonnummer sowie eine Steuer-ID enthalten.

Ohne Impressum mit vollständiger Anschrift, Steuernummer etc. arbeiten üblicherweise kriminelle Internetshops.

Wer könnte Nerling abmahnen?

Jeder Rechtsanwalt/Rechtsanwältin. In dieser Branche gibt es einige, die Abmahnungen zum Geschäftsmodell für sich gemacht haben.
Siehe: https://www.abmahnung.org/falsches-impressum-melden/
https://hagendorff.org/2017/07/11/abmahnanwaelte-oder-abmahnung-wegen-falschem-impressum/
 
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Offline Rechtsfinder

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #5884 am: 9. Mai 2019, 13:12:00 »
Rechtsanwälte formulieren und verschicken zwar die Abmahnung. Abmahnen aus eigenem Recht können sie in der Regel nicht.

Ohne jetzt allzu tief in die Materie einzudringen:
Eine Mahnung ist die nachdrückliche Aufforderung, sich in einem konkreten Fall rechtstreu zu verhalten. Verbraucher werden mit sowas für gewöhnlich nur dann konfrontiert, wenn sie eine Rechnung nicht bezahlen. Dann mahnt der Gläubiger seinen Schuldner an, sich rechtstreu zu verhalten, d.h. z.B. den vereinbarten Kaufpreis für eine Sache zu bezahlen. Eine solche (dann: vorherige) Mahnung ist z.T. Voraussetzung dafür, seinen Anspruch irgendwann gerichtlich geltend zu machen, z.T. entstehen durch einen sog. "fruchtlosen" Fristablauf (also Ablauf der Frist, ohne, dass das gewünschte Ergebnis eingetreten wäre) weitere Rechte. Verbraucher kennen das vielleicht als Voraussetzung eines Rücktritts aus Verbrauchsgüterkäufen...

Die Mahnung ist aber ein sekundäres Recht; das Recht zur Mahnung entsteht immer dann, wenn zuvor eine Primärpflicht verletzt wurde. Mit anderen Worten: Es muss schon eine (Rechts-)beziehung zwischen Mahner und Gemahntem geben. Wenn der Gemahnte eine Pflicht aus dieser (Rechts-)beziehung verletzt (also rechtswidriges Verhalten an den Tag legt), dann kann der Mahner das Rechtstreue Verhalten an- bzw. den Rechtsverletzer abmahnen.

Wenn wir das jetzt auf das fehlende Impressum abmahnen lautet die Frage: Wer hat mit dem Obersturmbannleerer genug zu tun, dass er in einem Verhältnis zu ihm steht, dass ihn zum Abmahnen berechtigte. Sicher nicht jeder Anwalt, nicht einmal, weil Anwälte "Organe der Rechtspflege" sind. Es benötigt für soetwas einen Wettbewerber. Auf die allermeisten Personen dürfte sich das Versagen des Obersturmbannleerers, sich ein anständiges Impressum zuzulegen, kaum auswirken.

Mit anderen Worten: Abmahnen kann den Volxwinsler nur, wer mit ihm in Konkurrenz steht. So jemanden zu finden dürfte schwierig werden.
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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Offline Rabenaas

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #5885 am: 9. Mai 2019, 13:16:08 »
Man könnte ihm aber nach § 21 Berliner Pressegesetz ein Bußgeld überhelfen. Ich habe aber keine Lust mehr, ihn anzuzeigen - auf meine bisherigen bei berliner Behörden habe ich keinerlei Reaktionen bekommen.  :snooty:
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline mork77

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #5886 am: 9. Mai 2019, 13:18:32 »
Zitat
Und yep, alle Videos sind in der BRD geblockt.

Im Opera sind die VPN-Verbindungen Nord- und Südamerika auch geblockt, Asien geht noch.
In den Kommentaren darunter großes Mimimi wegen dem 8.5. 1945.

In Schweden ist auch alles dicht. Die Reise über das grüne Land von den singenden Nazizicken ( Ostaraschwestern) ist noch da. Er hat es aber auch erst vor 38 Minuten ins Netz gestellt. Hoffen wir mal, dass die Blockierung konsequent durchgehalten wird.
Die Erfahrung lehrt uns, dass Liebe nicht darin besteht, dass man einander ansieht, sondern dass man gemeinsam in gleicher Richtung blickt.
Antoine de Saint-Exupéry (1900-44), frz. Flieger u. Schriftsteller
 
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Offline Anti Reisdepp

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #5887 am: 9. Mai 2019, 14:15:40 »
Rüdiger Hoffmann könnte ihn abmahnen, Strafanzeige gegen ihn hat er ja schon gestellt. Die beiden stehen ja in Konkurrenz! :))
In einem sozialen Umfeld in dem der Wahnsinn regiert, ist der Irrsinn Norm.
 

Offline Emmy

Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #5888 am: 9. Mai 2019, 14:56:23 »
Rüdiger Hoffmann könnte ihn abmahnen, Strafanzeige gegen ihn hat er ja schon gestellt. Die beiden stehen ja in Konkurrenz! :))

Schon geprüft. Die könnten sich gegenseitig abmahnen. Wobei Hoffmann im Vorteil wäre. Er gibt Tel. an.
 
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Offline Lonovis

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #5889 am: 9. Mai 2019, 17:36:50 »
Man braucht keine Abmahnung. Dabei verdienen nur Rechtsanwälte.

Laut § 16 TMG ist es eine Ordnungswidrigkeit.

https://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__16.html


Spoiler
Telemediengesetz (TMG)
§ 16 Bußgeldvorschriften
(1) Ordnungswidrig handelt, wer absichtlich entgegen § 6 Abs. 2 Satz 1 den Absender oder den kommerziellen Charakter der Nachricht verschleiert oder verheimlicht.
(2) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

1.
    entgegen § 5 Abs. 1 eine Information nicht, nicht richtig oder nicht vollständig verfügbar hält,
2.
    entgegen § 13 Abs. 1 Satz 1 oder 2 den Nutzer nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig unterrichtet,
3.
    einer Vorschrift des § 13 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 bis 4 oder 5 oder Absatz 7 Satz 1 Nummer 1 oder Nummer 2 Buchstabe a über eine dort genannte Pflicht zur Sicherstellung zuwiderhandelt,
4.
    entgegen § 14 Abs. 1 oder § 15 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 8 Satz 1 oder 2 personenbezogene Daten erhebt oder verwendet oder nicht oder nicht rechtzeitig löscht oder
5.
    entgegen § 15 Abs. 3 Satz 3 ein Nutzungsprofil mit Daten über den Träger des Pseudonyms zusammenführt.

(3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.
[close]

Zuständig hierfür ist die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe

« Letzte Änderung: 9. Mai 2019, 17:49:27 von Lonovis »
Dummheit schützt vor Strafe nicht!

Captain Andra für die USSF
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #5890 am: 9. Mai 2019, 17:50:38 »
Man braucht keine Abmahnung. Dabei verdienen nur Rechtsanwälte.

Laut § 16 TMG ist es eine Ordnungswidrigkeit.

https://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__16.html

Das Bußgeld zahlt er aus der Portokasse. Eine Abmahnung, der sich eventuell auch ein einstweiliges Verfügungsverfahren und eine Hauptsacheklage anschließen, kostet richtig Asche.
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #5891 am: 9. Mai 2019, 22:27:31 »
Jetzt scheinen weltweit die Videos nicht mehr abrufbar zu sein.
 :wav:

*etwas zu früh gefreut.
Siehe Anhang 2.
« Letzte Änderung: 9. Mai 2019, 22:38:57 von Gregor Homolla »
Nie geraten die Deutschen so außer sich, wie wenn sie zu sich kommen wollen. (Tucholsky)
Manchmal ist etwas leiser schon viel lauterer als laut.(G.H.)
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #5892 am: 10. Mai 2019, 01:05:38 »
Auf Island kann man den Volkshampel auch noch ansehen, mit VPN sowieso. Früher oder später wird seine debile Gefolgschaft von dieser On-Off-Beziehung aber wohl gelangweilt sein, ich glaube auch nicht, dass der Volkslügner mit seiner beschissen programmierten Webseite Volklügner.desinfo oder ♥♥♥ute genug spendable Naziarschmaden zusammenbekommt.
Inhaltlich kann der ja machen was der will, die finden ja immer alles super, egal wie verlogen und dumm das ist. Die möchten aber trotzdem in der YT-Weltzentrale des Schwachmatentums hocken bleiben, da wo die ganzen anderen Schwachmaten sind, von denen immer einer noch bescheuerter sein könnte, als einem selbst bei der letzten MPU bescheinigt wurde.
Die freuen sich ja schon über 2 Minuten hingerotztes Video mit einem Distelfinken in den angeblichen Farben des Reiches und keinem fällt auf, dass der ehemalige Biologielehrer den Flattermann anscheinend nicht kennt.
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #5893 am: 10. Mai 2019, 20:40:38 »
Der Volsentleerte hat offenbar neben seinen anderen Beschäftigungen jetzt auch Zeit gefunden, ein neues Video zu drehen. Darin äußert er sich zu den Parteien, danach öffnet er noch ein wenig Post, das gibts dann im nächsten Video zu sehen. Ich werde gleich mal reinschauen.

Zitat von: Videobeschreibung
Da ich viel gefragt wurde, wie mein Verhältnis zu Parteien insgesamt und der NPD im Besonderen ist, möchte ich dazu Auskunft geben - und danach wird wieder Post geöffnet! Doch sehet und höret selbst!

« Letzte Änderung: 10. Mai 2019, 20:56:24 von Neubuerger »
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #5894 am: 10. Mai 2019, 20:52:45 »
Er versucht einfach nur etwas die Wogen zu glätten und kulminiert in einem klassischen Spendenaufruf.
Nicht um sich zu bereichern, sondern um flüssig zu bleiben.
Wozu denn, Nervilai?
Du bist doch schon mehr als flüssig; nämlich überflüssig!


*Anscheinend baut er sich gerade einen neuen Schei§§haufen auf Instagram.

**
Spoiler
[close]

« Letzte Änderung: 10. Mai 2019, 21:39:07 von Gregor Homolla »
Nie geraten die Deutschen so außer sich, wie wenn sie zu sich kommen wollen. (Tucholsky)
Manchmal ist etwas leiser schon viel lauterer als laut.(G.H.)
 
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