Autor Thema: Der Volksleerer - Nikolai Nerling  (Gelesen 1440791 mal)

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Offline Ehrenburg

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #165 am: 30. Januar 2018, 12:03:34 »
Wenn der Lehrer Reichsbürger ist

http://www.spiegel.de/lebenundlernen/schule/berlin-wenn-der-lehrer-reichsbuerger-ist-a-1190323.html

Das "Sturmgeschütz der Demokratie" beschäftigt sich also inzwischen auch mit dem Lehrerlein, darauf wird ihm sicher Einer ... . Allerdings sollte der Spiegel noch lernen den Worten eines Reichsdeppen eher nicht zu Vertrauen. Denn sein Youtube Video zum Holocaustgedenktag ist mitnichten gesperrt. In Deutschland ist es nicht abrufbar, aber mit US-IP (Proxy) kann man es anschauen. Was Youtube allerdings gemacht hat, ist die Kommentarfunktion zu deaktivieren. Wenn man gesehen hat, was für Kommentare dort standen, ist das kein Wunder.

Ich denke wir werden am Donnerstag eine neue Kostprobe der Schaffenskraft unsers Sportlehrers präsentiert bekommen. Vielleicht hilft die mediale Aufmerksamkeit, dass die Verantwortlichen im Lüneburger Rathaus ein Auge darauf haben war dort so auftaucht.
   
 
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #166 am: 30. Januar 2018, 12:22:58 »
Gibt ein neues Video vom Volksleerer. ...

Vielen Dank für den Hinweis!

Selbstverständlich ist seiner Schule weder im Jahresbericht, in Elterneinladungen oder sonstwo ein fehlender Buchstabe unterlaufen!

Vermutlich führt dieser eine fehlende Buchstabe zum Nichtvorhandensein einer Verfassung bzw. zum Ungültigwerden derselben ...   :scratch:

Da man ja vom Dienst freigestellt ist, kommt man dann weiter unten zum eigentlichen Kern der Sache. Ist ja immer nur eine Frage der Zeit. Bei allen:     ;)

Zitat
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Offline Schattendiplomat

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #167 am: 30. Januar 2018, 12:26:57 »
(...)
Zitat
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HAR! ich liebe es wenn ein Plan funktioniert! Aber ich warte noch immer auf das mündliche Mimimi in Form eines Videos das die Arbeit ihn von PayPal sperren zu lassen angemessen würdigt! Ob es wohl bei der Berliner Sparkasse (da ist sein Konto) erlaubt ist Spenden über ein Konto wie das von Nikolai zu empfangen? :scratch:
« Letzte Änderung: 30. Januar 2018, 12:30:59 von Schattendiplomat »
NWO-Agent auf dem Weg zur uneingeschränkten Weltherrschaft

*mMn - meiner (ganz persönlichen) Meinung nach
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #168 am: 30. Januar 2018, 12:36:09 »
...
HAR! ich liebe es wenn ein Plan funktioniert! Aber ich warte noch immer auf das mündliche Mimimi in Form eines Videos das die Arbeit ihn von PayPal sperren zu lassen angemessen würdigt!

Ein derartiges Video wird uns bestimmt nicht lange vorenthalten werden.  :)

Nun mag ja die Steuerverwaltung von PayPal-Konten nicht unbedingt Wind bekommen, aber unser Leererlein weiß hoffentlich, daß alle derartigen Einnahmen bei der Einkommenssteuer anzugeben sind? Auch dann, wenn sie unter den Freibeträgen sind.

Zu seinem eigenen Schutz könnte ein Hinweis an das zuständige Finanzamt gegeben werden. Das kontrolliert hat bei DE-Konten leichter die Übersicht als bei Paypal.

Nicht, daß das Leererlein noch auf dem Pfaden der Untugend wandelt ...   :whistle:
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Müll Mann

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #169 am: 30. Januar 2018, 12:48:20 »
Zu seinem eigenen Schutz könnte ein Hinweis an das zuständige Finanzamt gegeben werden. Das kontrolliert hat bei DE-Konten leichter die Übersicht als bei Paypal.

Nicht, daß das Leererlein noch auf dem Pfaden der Untugend wandelt ...   :whistle:

Dürfte den Dienstherrn auch interessieren, Thema Nebentätigkeitsanzeige.
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #170 am: 30. Januar 2018, 14:59:26 »
Dürfte den Dienstherrn auch interessieren, Thema Nebentätigkeitsanzeige.
Reichsideologische, blaubraun-schmuddelige Verschwörungstheorien verbreiten als Nebentätigkeit. Das hat ja irgendwie was. Wobei er vermutlich behaupten würde, er betreibe ehrenamtliche Aufklärungsarbeit.
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Offline Reallife

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #171 am: 30. Januar 2018, 15:07:05 »
Unser Leererlein ist ja nicht verbeamtet. Also kann man ihn, wie schon öfter hier diskutiert, nicht über Beamtenpflichten packen...
VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer: "Das Obsiegen von bloßem Geschwätz aus Betroffenheit oder Empörung ist das Schlimmste, was einem Rechtsstaat passieren kann."
 

Müll Mann

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #172 am: 30. Januar 2018, 15:08:42 »
Wobei er vermutlich behaupten würde, er betreibe ehrenamtliche Aufklärungsarbeit.

Deswegen könnte das mit dem Energieausgleich via PayPal interessant werden, gerade wenn es um Munition für eine Kündigung geht. Ehrenamtlich bräuchte nach TV-L nicht angezeigt werden, bei jeder Form von "Aufwandsentschädigung" aber ist eine Anzeige an den Arbeitgeber notwendig.

Unser Leererlein ist ja nicht verbeamtet. Also kann man ihn, wie schon öfter hier diskutiert, nicht über Beamtenpflichten packen...

Glücklicherweise ist das mit der Anzeige von Nebentätigkeiten im TV-L geregelt, greift somit für angestellte Leerkörper. Wäre er Beamter so brächte er sogar eine Genehmigung nach § 29 Abs. 1 Landesbeamtengesetz Berlin, allerdings könnte es sich bei seinen Schmuddelvideos um eine Vortragstätigkeit handeln, die wäre nach § 30 Abs. 1 Nr. 3 Landesbeamtengesetz Berlin sogar genehmigungsfrei, müsste aber trotzdem angezeigt werden.
« Letzte Änderung: 30. Januar 2018, 15:17:08 von Müll Mann »
 
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Offline Pantotheus

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #173 am: 30. Januar 2018, 16:44:41 »
Ein Blick in den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder erleichtert in diesem Fall die Rechtsfindung:
Zitat
Paragraf 3 (4)
1 Nebentätigkeiten gegen Entgelt haben die Beschäftigten ihrem Arbeitgeber rechtzeitig vorher schriftlich anzuzeigen.
2 Der Arbeitgeber kann die Nebentätigkeit untersagen oder mit Auflagen versehen, wenn diese geeignet ist, die Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflichten der Beschäftigten oder berechtigte Interessen des Arbeitgebers zu beeinträchtigen.
3 Für Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst kann eine Ablieferungspflicht nach den Bestimmungen, die beim Arbeitgeber gelten, zur Auflage gemacht werden.

Interessant ist der Punkt "berechtigte Interessen des Arbeitgebers zu beeinträchtigen".
"Vom Meister lernen heißt verlieren lernen." (hair mess über Peter F., auf Bewährung entlassenen Strafgefangenen )
 
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dtx

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #174 am: 30. Januar 2018, 17:16:20 »
Ein Blick in den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder erleichtert in diesem Fall die Rechtsfindung:
Zitat
Paragraf 3 (4)
...

Interessant ist der Punkt "berechtigte Interessen des Arbeitgebers zu beeinträchtigen".

Der Punkt drei ist auch nicht zu verachten. Zumindest solange, wie er für seine Vortragstätigkeit freigestellt und nicht gekündigt ist.
 

Offline Arno

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #175 am: 1. Februar 2018, 22:12:33 »
Der Volkslehrer hat in seinen letzten Videos ja angekündigt, heute bei der Lüneburger Stadtratsversammlung anwesend sein zu wollen:

Dr. Scharf hat nun doch gesagt dass es ihm Leid tut, wurde nicht abgewählt (20:17 Stimmen) und der Volkslehrer war tatsächlich vor Ort (ab Minute 0:41 kurz im Bild).

https://www.lzplay.de/index.php/2018/02/01/abstimmung-im-stadtrat-scharf-bleibt-buergermeister/

Kommt bestimmt bald ein Video in dem Herr Nerling sich über die Entschuldigung enttäuscht zeigt.


„Die Forderung einer großen Mehrheit der Bürger dieser Vereinigten Staaten vorwegnehmend, ernenne ich, Joshua Norton, [...] mich selbst zum Kaiser dieser Vereinigten Staaten." 17.09.1859
 
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Offline BlueOcean

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #176 am: 1. Februar 2018, 23:54:13 »
Dr. Scharf hat nun doch gesagt dass es ihm Leid tut, wurde nicht abgewählt (20:17 Stimmen) und der Volkslehrer war tatsächlich vor Ort (ab Minute 0:41 kurz im Bild).

Wagemutig zwischen all den AntiFanten, die er auch eingeladen hatte. :))
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Offline Anti Reisdepp

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #177 am: 2. Februar 2018, 00:06:44 »
In einem sozialen Umfeld in dem der Wahnsinn regiert, ist der Irrsinn Norm.
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #178 am: 3. Februar 2018, 14:23:25 »
Wie nicht anders zu erwarten, beglückt uns der Sportlehrer mit einem Lüneburg Video. Natürlich genießt er seinen Auftritt vor den internationalen Medien(okay war wohl nur der NDR)

https://www.youtube.com/watch?v=sgfs6q-oqY4

Das erschreckendste bei diesem Auftritt, sind nicht die Aussagen des Lehrerleins(da kommt ja nichts neues) sondern, dass niemand seine Aussagen zur Shoa widerlegen kann. Dabei gehört, dass was er sagt, seit Jahrzehnten zum festen Inventar der Holocaustleugner. Das der Mann ein Holocaustleugner ist, war ja schon vorher klar. Aber zu versuchen, dass er das vor der Kamera zugibt ist schon arg blauäugig.

Dabei ist es so einfach:
- Die Gedenktafel in Auschwitz sprach von 4 Mill. Opfern(bis 1990) die westliche Wissenschaft hat dies schon früh verworfen. z.B.:Reitlinger(1953) oder Hillberg(1961) gehen von etwa 1 Mill. aus.   
- Schrumpfköpfe und den Lampenschirm aus Menschenhaut hat es laut Zeugenausagen gegeben, dazu erzählt der Sportlehrer nur Blödsinn und keiner widerspricht.
https://www.buchenwald.de/1132/

Mit der Ausage, dass die Lampenschirme eine Lüge sein, entlarvt der Sportlehrer aber vorallem sich selbst. Denn er war es, der Kogons "SS-Staat" rezitiert hat. Dieser berichtet ganz ausführlich über den Sachverhalt(Kogon S.162). Das Lehrerlein wird sicher nicht zugeben ein Holocaustleugner zu sein, aber er ist wahrlich nicht gut es zu verstecken.
« Letzte Änderung: 3. Februar 2018, 14:30:28 von Ehrenburg »
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #179 am: 3. Februar 2018, 17:34:12 »
Niemand macht sich die Mühe, trifft es besser.

Lehrerlein will die Opferzahlen schönreden? Bitte, dann muss er entsprechende Beweise vorlegen, nach Möglichkeit Primärquellen, kurz, er muss seine Thesen wissenschaftlich beweisen.
Das kann er nicht.
1. hat er mehrfach unter Beweis gestellt, dass ihm die Fähigkeiten dazu schlicht und ergreifend fehlen.
2. Wird es ihm schwer fallen, die Realität zu widerlegen.

Kein Holocaustleugner hat das bisher gekonnt.

Holocaustleugner sind kein Fall für eine Diskussion, sondern ein Fall für den Staatsanwalt. Auch Lehrerlein wird über kurz oder lang vor Gericht landen.

Man muss das Rad nicht neu erfinden, bloß weil Lehrerlein zu blöd ist, zu begreifen, wie es funktioniert.

Zu den 4 Millionen. Höß sagte schon 1945!   Dass er die von Eichmann erhaltene Zahl von 2,5 Millionen für zu hoch hielt. Die Gesamtzahl lag seinen Angaben zufolge bei ca. 1,1 Millionen.
Das nur als Anmerkung für alle Interessierten.

Leute wie Lehrerlein wird man damit nicht erreichen.
« Letzte Änderung: 3. Februar 2018, 18:54:47 von mork77 »
Die Erfahrung lehrt uns, dass Liebe nicht darin besteht, dass man einander ansieht, sondern dass man gemeinsam in gleicher Richtung blickt.
Antoine de Saint-Exupéry (1900-44), frz. Flieger u. Schriftsteller
 
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