Autor Thema: Der Volksleerer - Nikolai Nerling  (Gelesen 1440789 mal)

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Offline Danny black

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #195 am: 4. Februar 2018, 19:20:56 »
Also ich habe mal gelernt, dass man zur Vergasung mit Motorenabgasen Ottomotoren verwendete, die absichtlich extra dafür "zu fett" eingestellt waren, damit sie extra viel CO produzieren. Ich habe daran keine Zweifel, denn es war  technisch so machbar.

Quelle: Ausstellung "Topographie des Terrors" anlässlich der 750 Jahrfeier von Berlin in der DDR
 

Offline Reichsschlafschaf

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #196 am: 4. Februar 2018, 19:51:21 »
... Ich habe daran keine Zweifel, denn es ist technisch so machbar.

...

Bessere Formulierung: "denn es war technisch so machbar".

Lkw und Busse hatten damals nicht notwendigerweise Diesel-Motoren (offenbar auch so ein ein Denk-Fehler des Herrn Lüftl), sondern  durchaus häufig (noch) Otto-Motoren (der erste Diesel wurde - glaube ich - erst 1926 in einen Lkw eingesetzt).

Suizid oder Mord durch Pkw-Abgase war nicht ohne Grund auch immer wieder Thema in Fernsehkrimis ("Der Kommissar", "Oberinspektor Marek" etc).

Aber heute geht es eben nicht mehr so einfach, man müßte Pkw oder Lkw erst aufwendig umrüsten und sich damalige Treibstoffe beschaffen. Das mit dem Selbstversuch wird also eher nichts werden.

Und deshalb sagt ein heute durchgeführter Versuch mit heutigen Motoren und Treibstoffen eben gar nichts über die Mordaktionen der Nazis.
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Offline Danny black

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #197 am: 4. Februar 2018, 19:57:09 »
@ Reichsschlafschaf : Die Formulierung war unpassend. Habs geändert.
 

Offline Reichsschlafschaf

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #198 am: 4. Februar 2018, 20:10:22 »
Nicht so schlimm, ich wollte es nur präzisieren!  Liegt am Beruf.  ;)

Beim Diesel lag ich etwas daneben, erst 1928 gelang es, einen Dieselmotor in einen Lkw einzubauen (das liegt am Gewicht und an der Technik):

https://de.wikipedia.org/wiki/Adolph_Saurer_AG

Zitat
1928 erschien der erste wirklich brauchbare Diesel-Lastwagen auf dem Markt, für den Saurer anfänglich auf das Acro-Luftspeicherverfahren nach Herbert Akroyd Stuart (1864–1927) zurückgriff und bis 1934 zum Saurer-Kreuzstromverfahren zur direkten Treibstoffeinspritzung weiterentwickelte, ergänzt durch eine spezielle Verwirbelung der Verbrennungsluft. Darauf erhielt Saurer 1936 ein Patent
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Offline Tuska

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #199 am: 4. Februar 2018, 20:24:47 »
Bitte mal wieder zurück zum Thema. :innocent:
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dtx

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #200 am: 4. Februar 2018, 20:43:22 »
https://www.youtube.com/watch?v=HYX11vmGHOc

Der Kanal an sich scheint auch interessant zu sein ...
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #201 am: 4. Februar 2018, 21:19:37 »
Aus der Kanalbeschreibung:

Zitat
Die beweislastigen Dokumente über die gesamte BRD und ihre Persönlichkeiten sollen der Nachwelt und den Deutschen erhalten bleiben, damit eines Tages ein neutrales Gerichtsverfahren gegen jene BRD-Prominenz eingeleitet werden kann.

https://www.youtube.com/channel/UCJJFcdhkDsp9EnAjwE4i_CQ/about
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Offline KarlKlammer

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #202 am: 5. Februar 2018, 16:43:46 »
Das ganze Thema Holocaustleugnung und Strafbarkeit möchte ich hier mal näher betrachten.

In einem Rechtsstaat haben Gesetze, Verordnungen und Regelwerke ein Schutzziel.
Ich möchte das mal bildlich mit dem Thema Brandschutz verdeutlichen, da auch von geistiger Brandstiftung gesprochen wird.
Schutzziel des §130 StGB ist es, die Bevölkerung vor geistiger Brandstiftung zu schützen sowie ein bereits loderndes "Feuer" zu begrenzen und im Keim zu ersticken. Der §130 ist sozusagen eine Art "Brandschutzwand".
Dieser Paragraph ist  die "DIN 4102" (regelt baulichen Brandschutz) der Gesellschaft.
Die Zeit von 1933-1945 hat sehr eindrucksvoll gezeigt, wie leicht es ist, mit wenigen propagandistischen Mitteln den Flächenbrand einer Diktatur zu entfachen, Menschen dazu zu bringen, in einen Vernichtungskrieg zu ziehen und industriellen Massenmord zu begehen.
Und es dürfte jedem klar sein, dass mit der Zeit der NS-Diktatur verantwortungsvoll umgegangen werden muss.
Das zeigt sich deutlich bei den sog. Vorbehaltsfilmen. Für diese sind nicht nur wegen ihrer selbstentzündlichen und explosiven Trägerschicht aus Nitrocellulose der Originale besondere Sicherheitsvorkehrungen erforderlich. Die Gefahr geht eben auch besonders von der Bild-und Toninformation aus. Denn so wie falscher Umgang mit dem Filmmaterial selbst eine Katastrophe auslösen kann, so kann auch der falsche Umgang mit der darauf enthaltenen Propaganda eine Katastrophe auslösen. 
Und genau diese Sicherheitsmaßnahmen versuchen der Volkslehrer und die anderen Holocaustleugner aufzuweichen, indem sie versuchen, die "Brandschutzwand" der Gesellschaft einzureißen und ihre "Nitrofilme" auf Youtube unter das Volk bringen, um zu ermöglichen, sich das  Feuer der NS-Ideologie dann explosionsartig ausbreiten kann. Und dieser Gefahr und der Notwendigkeit von Schutzmaßnahmen dagegen sollte ich jeder bewusst sein.

Diese Ausführungen klingen sehr pathetisch. Abgesehen davon, dass die Holocaustleugnung, die in § 130 Abs. 3 StGB geregelt ist, wohl eher nicht dazu geeignet ist, einen "geistigen Flächenbrand" zu verursachen (dazu dienen eher die in Abs. 1 und Abs. 2 geregelten Konstellationen, auch wenn Abs. 3 die Eignung zur Störung des öffentlichen Friedens voraussetzt), wäre es für einen Staat auch sehr traurig, wenn einzig so ein Paragraf zwischen einer ansatzweise zivilisierten Gesellschaft und einem Regime von skrupellosen Massenmördern stünde. Andere Länder reglementieren die Meinungsfreiheit sehr viel weniger stark und sind trotzdem bislang nicht zu Diktaturen verkommen.
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #203 am: 5. Februar 2018, 17:09:39 »
... Andere Länder reglementieren die Meinungsfreiheit sehr viel weniger stark und sind trotzdem bislang nicht zu Diktaturen verkommen.

Der 130 hat ja auch mit "Meinungsfreiheit" nichts zu tun.
Die Schweiz hat eine ähnliche Regelung, auch im Militärstrafgesetzbuch, dort und im zivilen Bereich fällt das unter die Rassismusnorm.
Auch in Österreich ist Holocaustleugnung meines Wissens nach strafbar.

Es handelt sich bei der Holocaustleugnung eben nicht um eine Meinung, sondern um eine Lüge!

Denn der Holocaust ist bewiesen, zum einen durch Zeugenbeweis vor Gericht (Höß, General Lahousen und General Paulus, alle als glaubwürdig eingestuft), zum andern durch Sachbeweise wie Dokumente, unterschrieben von Göring, Kaltenbrunner und anderen.

Diese Lüge dient einem Zweck, nämlich entweder nachträglich die Würde der Ermordeten entgegen Art. 1 GG anzutasten oder vorbereitend weitere derartige Taten zu verharmlosen und damit wieder gegen Art 1 GG zu verstoßen.

Der 130 besteht also völlig zu Recht.
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #204 am: 5. Februar 2018, 17:29:32 »

Der 130 hat ja auch mit "Meinungsfreiheit" nichts zu tun.
Die Schweiz hat eine ähnliche Regelung, auch im Militärstrafgesetzbuch, dort und im zivilen Bereich fällt das unter die Rassismusnorm.
Auch in Österreich ist Holocaustleugnung meines Wissens nach strafbar.

Es handelt sich bei der Holocaustleugnung eben nicht um eine Meinung, sondern um eine Lüge!

Denn der Holocaust ist bewiesen, zum einen durch Zeugenbeweis vor Gericht (Höß, General Lahousen und General Paulus, alle als glaubwürdig eingestuft), zum andern durch Sachbeweise wie Dokumente, unterschrieben von Göring, Kaltenbrunner und anderen.

Diese Lüge dient einem Zweck, nämlich entweder nachträglich die Würde der Ermordeten entgegen Art. 1 GG anzutasten oder vorbereitend weitere derartige Taten zu verharmlosen und damit wieder gegen Art 1 GG zu verstoßen.

Der 130 besteht also völlig zu Recht.

Nach der Lesart des Bundesverfassungsgerichts stimmt das zwar, international wird die Meinungsfreiheit allerdings sehr viel weiter gefasst. Auch das Bundesverfassungsgericht muss sich den Vorwurf gefallen lassen, dass die Trennung zwischen Meinung und Tatsachenbehauptung eine künstliche ist, die sich in der Praxis kaum greifen lässt. Wenn ich sagen würde, die Forschungsergebnisse zum Holocaust seien sehr fragwürdig, da diese alleine auf Schätzungen beruhten und es völlig unrealistisch sei, dass ein Staat ungestört von der Bevölkerung eine Vielzahl von Menschen ermorde, hat das zweifellos eine wertende Komponente (so dumm die Aussage inhaltlich auch ist). Dennoch hätte ich gute Chancen, wegen Holocaustleugnung nach § 130 Abs. 3 StGB bestraft zu werden.

Damit möchte ich im Übrigen keine Wertung dazu abgeben, ob § 130 StGB zu Recht oder zu Unrecht besteht. Inhaltlich stellt er zwar Verhaltensweisen unter Strafe, welche ich auch moralisch falsch finde. Dennoch kann man durchaus diskutieren, ob die Auslegung des Begriffs "Meinung" des Bundesverfassungsgerichts und die Abgrenzung zur "Tatsachenbehauptung" überzeugend ist.
« Letzte Änderung: 5. Februar 2018, 17:48:06 von KarlKlammer »
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #205 am: 5. Februar 2018, 18:24:29 »
...
Nach der Lesart des Bundesverfassungsgerichts stimmt das zwar, international wird die Meinungsfreiheit allerdings sehr viel weiter gefasst. ...

"International" ist einerseits interessant, andererseits völlig uninteressant!

Interessant insofern, als seit 1648, also seit dem Frieden von Münster und Osnabrück das Prinzip der "Öffentlichen Ordnung" bzw. des "Öffentlichen Friedens" gilt.

Nach mehr als 350 Jahren nicht nur bei den damals kriegführenden Parteien. Also international.

Der Staat darf also festlegen, "was wir wollen sollen" (wie es Thomas Fischer, der Kommentator des StGB einmal ausgedrückt hat).

Weil RD und Holocaustleugner reglemäßig überfordert sind, mehr als zwei Zeilen zu lesen, überlesen sie jedesmal im Art.5

Zitat
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

Niemand verwehrt es den Deppen, daheim im Bonker zu sitzen und den Holocaust zu leugnen. Auch gemeinsam.

Aber öffentlich die Würde anderer Menschen anzutasten, darf vom Staat (also uns allen!) sanktioniert werden.

Und ich scheue mich nicht, eine Wertung abzugeben: Das finde ich richtig so!

"International" ist insofern uninteressant, als es der BRD nicht ansteht, den USA beispielsweise Lehren zu erteilen, ob das nun sanktioniert werden sollte oder nicht.

Seit 1648 gilt nämlich auch das Prinzip der Nichteinmischung in die Inneren Angelegenheiten eines anderen Staates und wenn die USA das anders sehen, dann sehen sie es eben anders.
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« Antwort #206 am: 5. Februar 2018, 18:32:21 »
...
Nach der Lesart des Bundesverfassungsgerichts stimmt das zwar, international wird die Meinungsfreiheit allerdings sehr viel weiter gefasst. ...

"International" ist einerseits interessant, andererseits völlig uninteressant!

Interessant insofern, als seit 1648, also seit dem Frieden von Münster und Osnabrück das Prinzip der "Öffentlichen Ordnung" bzw. des "Öffentlichen Friedens" gilt.

Nach mehr als 350 Jahren nicht nur bei den damals kriegführenden Parteien. Also international.

Der Staat darf also festlegen, "was wir wollen sollen" (wie es Thomas Fischer, der Kommentator des StGB einmal ausgedrückt hat).

Weil RD und Holocaustleugner reglemäßig überfordert sind, mehr als zwei Zeilen zu lesen, überlesen sie jedesmal im Art.5

Zitat
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

Niemand verwehrt es den Deppen, daheim im Bonker zu sitzen und den Holocaust zu leugnen. Auch gemeinsam.

Aber öffentlich die Würde anderer Menschen anzutasten, darf vom Staat (also uns allen!) sanktioniert werden.

Und ich scheue mich nicht, eine Wertung abzugeben: Das finde ich richtig so!

"International" ist insofern uninteressant, als es der BRD nicht ansteht, den USA beispielsweise Lehren zu erteilen, ob das nun sanktioniert werden sollte oder nicht.

Seit 1648 gilt nämlich auch das Prinzip der Nichteinmischung in die Inneren Angelegenheiten eines anderen Staates und wenn die USA das anders sehen, dann sehen sie es eben anders.

Abgesehen davon, dass ich dem zitierten Beitrag inhaltlich nicht folgen kann, möchte ich das Thema auch nicht ausdiskutieren. Ich habe den Begriff Meinungsfreiheit nicht i.S.d. Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht verwendet, sondern eine weite Auslegung vorausgesetzt. Das zeigt sich völlig unproblematisch daran, dass ich auf andere Staaten Bezug genommen habe, für die das Grundgesetz irrelevant ist. Die Kernaussage meines Beitrags ist und bleibt: Ich bezweifle, dass der § 130 StGB die in dem Beitrag von Danny black anklingenden Funktionen erfüllen kann beziehungsweise hierfür erforderlich ist.
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #207 am: 5. Februar 2018, 18:37:57 »
... und wenn die USA das anders sehen, dann sehen sie es eben anders.

... und das Chaos, also ich, möchte hinzufügen, dass Deutschland zwar vong Kultur her seit Jahrzehnten dem Kulturimperialismus der Amis unterworfen sind, also gewissermaßen eine Kolonie Amerikas (Hallo Rüdi!) sind, aber es all die Zeit geschafft haben,  sich vom Rechtssystem der USA fernzuhalten (Todesstrafe, treble damages, jury trial etc.). Das macht mich (also das Chaos)  stolz und auch ein wenig glücklich.
In orientalischen und westlichen Schöpfungsmythen ist der Drache ein Sinnbild des Chaos, ein gott- und menschenfeindliches Ungeheuer

Und es erschien ein anderes Zeichen im Himmel, und siehe, ein großer, roter Drache, der hatte sieben Häupter und zehn Hörner Offenb. 12,3
 

Offline Pantotheus

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #208 am: 5. Februar 2018, 18:47:31 »
Ich sehe keinen Grund, weshalb man den Straftatbestand der Volksverhetzung abschaffen sollte.
Ich denke aber auch, dass man nicht darauf verzichten sollte, über den Holocaust usw. aufzuklären und die "Argumente" der Leugner zu zerpflücken. In meinem bescheidenen Rahmen versuche ich das auch.
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"Vom Meister lernen heißt verlieren lernen." (hair mess über Peter F., auf Bewährung entlassenen Strafgefangenen )
 
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Offline mork77

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #209 am: 5. Februar 2018, 20:19:53 »
Nur auf eine direkte Diskussion sollte man sich nicht einlassen. Es lohnt nicht. Leererlein ist diesbezüglich durch. Er ist Argumenten nicht mehr zugänglich.
Was wird denn bei diesen Leuten kommen?

Hossbach protokoll. Gefälscht! Aussagen von Höß? Erzwungen. Posender Reden. Gefälscht! 1 Million Tote in Auschwitz? Früher waren es mal 4! Jetzt nur noch 1 Million? Morgen sind es nur 250 000! Also die Zahl der Toten von Dresden. Es waren nur 25 000? Gefälscht! Siegerjustiz! Sieger schreiben doch die Geschichte! usw. usw. ! Oder Auschwitz wird als Reaktion auf den Bombenangriff auf Hamburg verkauft! So bei Amazon gelesen. Natürlich als Frage formuliert.  „ 27 000 Tote in Hamburg. War es da eine Überraschung, dass gleichzeitig die Krematorien in Auschwitz...? Immer schön nach dem Motto ich stelle ja nur Fragen.

USW!

Man kann sich jetzt die Mühe machen, dieses Konglomerat an Schwachsinn, diesen zum Himmel stinkenden Augias-Stall schichtweise mit viel Arbeit auszumisten,

Oder man dankt dem Gesetzgeber, dass es Paragraf 130 gibt, schreibt eine Anzeige, und gut ist.

Merke. Die Leugner und Revisionisten versuchen das  wissenschaftlich, politisch und gesellschaftlich anerkannte Geschichtsbild zu revidieren.

Die sind in der Beweispflicht. Und liefern sie nicht, bleibt eben alles wie es ist!
Die Erfahrung lehrt uns, dass Liebe nicht darin besteht, dass man einander ansieht, sondern dass man gemeinsam in gleicher Richtung blickt.
Antoine de Saint-Exupéry (1900-44), frz. Flieger u. Schriftsteller