Autor Thema: Alexander E. Schröpfer - AKQUISEscout  (Gelesen 173955 mal)

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Offline Don

Re: Alexander E. Schröpfer - AKQUISEscout
« Antwort #345 am: 26. Februar 2018, 21:55:53 »

Wie verlässt man ein Trauma?

Ernsthafte Antwort: Gar nicht. Man hat es zeitlebens, kann aber damit leben lernen. Wenn gewünscht, kann ich das auch mal beschreiben.


Hatten wir das schon:
Schröpfer ist mit Frau und Kind mal wieder zur Polizei um eine Zeugenaussage wegen Kindswohlgefährdung in der Grundschule zu machen. Das ist leider etwas eskaliert. Ich hoffe wirklich das Schröpfer bald das Kind weggenommen wird, das ist ja nicht zum aushalten, was das arme Kind alles mitmachen muss.


Da bleibt einiges sehr fragwürdig:

Wurde er (und Partnerin) zur Schule zitiert wegen einer Kindeswohlgefährdung?

Oder: Glaubt er selbst, dass die Schule das Kindeswohl gefährdet?

Egal wie es sein mag: Es ist bemerkenswert! Sollte er finden, dass die Schule das Kindeswohl gefährdet so darf ich konstatieren: Dem dürfte nicht so sein. Staatliche (wie auch private) Schulen unterliegen einer Aufsicht und das sind im Falle der staatlichen Schulen zumindest das Staatliche Schulamt. Das Schulamt stellt sicher, dass die Schule als Institution "ordnungsgemäß" arbeitet, also als Institution die Vorgaben erfüllt, nach Recht und Gesetz das tut, was jede staatliche Institution tun muss.
Eine Grundschule im Besonderen (wie jede Schule im Allgemeinen) hat neben dem Lehr- und Bildungsauftrag auch die Aufgabe, das Wohl des Kindes im Blick zu haben, ist also qua Institution schon mal beauftragt, sich auch darum zu kümmern. Ich würde nun mal behaupten wollen, dass eine Schule als Institution das Kindeswohl nicht gefährden kann. Wenn dem so wäre, würde die Schule ausschließlich Sadisten, Perverse und Pädophile beschäftigen.

Es gibt aber natürlich auch den Fall, dass einzelne Lehrer "daneben hauen". Siehe Halbdackelleererlein. Das kommt vor in allen Institutionen vom Amt bis zum Sportverein. Eine Kindeswohlgefährdung in einem solchen Fall gibt es aber nicht, wenn es um Ideologie geht. Extrem noch nicht mal dann, wenn es um Vergewaltigung geht. Das sind klare Straftaten, die jetzt stattfinden. Eine Gefährdung aber ist etwas, das in Zukunft stattfindet oder stattfinden könnte. Das Wort Gefahr drückt es schon aus.

Ich würde daher sagen wollen: Eine Schule KANN gar nicht kindeswohlgefährdend sein, es sei denn sämtliche Organe vertuschen alles und versagen auf der ganzen Linie und alle Lehrer ziehen am selben menschenverachtenden Strang. Dann mag das evtl. gehen. Aber nur dann.



Aaaaalso. Und dann sind wir bei der Kindeswohlgefährdung, die durch ihn ausgehen könnte. Einfach mal weil der Schröpfer so dermaßen konfus ist und nicht so recht weiß, was er sabbelt eine kurze Erklärung:
Kindeswohlgefährdung ist geregelt gem. §1666BGB plus §8aSGBVIII. Genauer ist es so, dass Schulen, Kitas, Ärzte etc. eine solche Anzeige machen KÖNNEN. Institutionen die der Jugendhilfe unterliegen MÜSSEN einen Verdacht anzeigen. Das macht schon mal einen Unterschied. Wenn also eine Schule einen solchen Verdacht anzeigt müssen die Anzeichen immens groß sein, weil Schulen halt auch darauf angewiesen sind (und das ja auch gefordert wird), mit den Eltern zusammenzuarbeiten, so schwierig das auch sein mag. Heißt: Eine Institution wie die Schule schaut im Zweifel ein kleines Weilchen durchaus zu, ehe sie mit dem Prügel kommt (v.a. auch deshalb, weil Vormundschaftsgerichte in der Vergangenheit wenig bis gar nicht gegen die Eltern entschieden haben), weil: Wenn man schon den Prügel auspackt, dann will man damit auch prügeln sonst in die letzte Autorität gleich futsch. Nur bellen und nicht beißen ist eben schwierig.



Insgesamt. Conclusio. Wenn vonseiten der Schule das 8a-Verfahren inkraft ist dürfte er sich eine ganze Menge geleistet haben (was aber leider noch nicht heißt, dass auch was passiert, wenngleich die Richter im Zuge dessen, was in Freiburg vor ein paar Wochen herausgekommen ist, eine neue Sensibilität hervorgerufen hat7 haben könnte). Da liegt wesentlich mehr im Argen als "Kind kommt zu spät" oder "Kind hat nicht ausreichend Futter mit" oder "Eltern erziehen Kind falsch". Wesentlich mehr! Ob das aber ausreicht, ein Kind aus der Familie zu nehmen: Ich zweifle daran. Bislang haben sich die Richter nahezu ausschließlich auf "Gefahr für Leib und Leben" entschieden.




Was Schröpfer unter "Trauma" versteht, nimmt mich schon länger wunder.
Überhaupt ist die ganze Schilderung sehr unklar und vage.

Ganz exakt! Was Schröpfer unter "Trauma" versteht ist völlig beliebig und deshalb ist der Begriff für ihn simplerweise nur ein Schlagwort dafür, wenn ihm etwas nicht passt. Und genau deshalb bleibt das auch so unklar und vage.
 
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Re: Alexander E. Schröpfer - AKQUISEscout
« Antwort #346 am: 26. Februar 2018, 21:59:18 »
Was Schröpfer unter "Trauma" versteht ist völlig beliebig und deshalb ist der Begriff für ihn simplerweise nur ein Schlagwort dafür, wenn ihm etwas nicht passt. Und genau deshalb bleibt das auch so unklar und vage.

Ganz einfach: Ich bin sauer, weil ich nicht das gekriegt habe, was ich will.  :snooty:
 
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Re: Alexander E. Schröpfer - AKQUISEscout
« Antwort #347 am: 27. Februar 2018, 07:48:15 »
Weiter geht die wilde Fahrt nach unten.
Schröpfer fordert 1.000.000 € (wieso eigentlich keine Feinunzen Silber?) von Olaf Scholz
Wobei ich immer noch nicht verstehe, was er mit Olaf Scholz hat.
Ich hoffe doch, dass jedem dem er eine seiner Obligationen gestellt hat, gleich eine Anzeige wegen Nötigung macht. Dann wäre Schröpfer ziemlich schnell im Knast. Und das Kind hoffentlich endlich bei einer Pflegefamilie!

https://bewusstscout.wordpress.com/2018/02/26/forderung-von-1-000-000e-aus-der-einstweiligen-verfuegung-interdikt-zur-regelung-eines-einstweiligen-zustandes-%c2%a7-12-bgb-%c2%a7%c2%a7-17-362-hgb-mit-abmahnung-des-rechtwidrigen-verhaltens-z/
Spoiler
Mit den Schreiben 79750120047959 vom 15.02.2018, 59700160018365 vom 15.02.2018, 52216150114570 vom 15.02.2018 und 9750.58.443449.6 vom 22.02.2018 ist die Unterlassungsverfügung zur Regelung eines einstweiligen Zustandes (§362 HGB) wirksam geworden.

Ich erwarte den Eingang der Zahlung von 1.000.000€ bis zum 06.03.2018, 23.59 Uhr auf das Konto: Bordesholmer Sparkasse AG

IBAN: DE87 2105 1275 0155 1294 14, BIC: NOLADE21BOR

Bei Fristversäumnis erfolgt die Vollstreckung.

   
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Re: Alexander E. Schröpfer - AKQUISEscout
« Antwort #348 am: 27. Februar 2018, 08:31:12 »
Ich habe die Sparkasse angemailt, die freuen sich sicher über die Werbung.
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Re: Alexander E. Schröpfer - AKQUISEscout
« Antwort #349 am: 27. Februar 2018, 08:49:16 »
Denkt er eigentlich, das wenn er oft genug seine lächerlichen Forderungen wiederholt, das irgendwann das Geld reinflattert? Seine abstrusen Forderungen kommen ja mittlerweile fast im Wochenrhythmus.
Die EON „durfte“ sich ja auch schon über so etwas freuen, beim Kundenservice hat man jedenfalls sehr herzlich gelacht- hat mir ein Vögelchen verraten  ;D
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Re: Alexander E. Schröpfer - AKQUISEscout
« Antwort #350 am: 27. Februar 2018, 08:53:29 »
Wobei ich immer noch nicht verstehe, was er mit Olaf Scholz hat.

Also ich verstehe das wirre Geschreibsel so:

1. Der Geschröpfte forderte seine gezahlten Steuern zurück, weil er meint, mit seinen Steuern würde er Kriegsverbrechen der BRD unterstützen. Warum er die Steuren nun ausgerechnet in Hamburg zurückfordert, obwohl er in Schleswig-Holstein wohnt und sich auf ein Schreiben der ODF Hannover bezieht, bleibt ungeklärt. Möglicherweise kommt er mit der Umorganisation der Finanzverwaltungen im Jahr 2007 nicht klar.

Er begründet dies damit, dass ja Oskar Gröning verurteilt wurde und damit bewiesen sei, dass jeder Mensch privat für die Unterstützung von Kriegsverbrechen haften würde. Daher sei es die Pflich des Geschröpften, seine Steuern zurückzuverlangen.

2. Auf dieses Schreiben hat er keine Antwort bekommen. Da jedoch der Staats und seine Bediensteten Kaufleute nach § 133 Grundgesetz [sic!]  :facepalm: seine, gelte für diese der § 362 HGB.

Der Reihe nach. Art. 133 GG regelt, dass der Bund (also die Bundesrepublik Deutschland) in die Rechte und Pflichten des Vereinigten Wirtschafstgebietes (Ursprüngliche Bezeichnung für die Zusammenfassung der amerikanischen und britischen Besatzungszonen 'Bizone', im März 1948 erweitert um die französische Besatzungszone 'Trizone'), eintrtitt. Wirtschaft klingt irgendwie nach Geschäft, also müssen alle Menschen, die Geschäfte betreiben, Kaufleute sein. Das HGB sieht das etwas anders, aber egal.

Der § 362 HGB regelt das "Schweigen des Kaufmanns". Kaufleute müssen auf Anträge zur Besorgung von Geschäften unverzüglich antworten, wenn sie mit dem Antragenden in einer Geschäftsbeziehung stehen oder der Kaufmann sich dem Antragenden gegenüber zur Besorgung dieses Geschäfts erboten hat. Die Erwachten bestehen doch immer darauf, dass sie keinerlei Geschäftsbeziehungen mit der bösen BRD GmbH haben, daher scheidet die Anwendbarkeit des § 362 HGB aus, zumal sich Olaf Scholz auch nicht erboten haben wird, dem Herrn Schröpfer seine Steuern zurückzuzahlen.

Die Rechtsfolge des § 362 HGB ist, dass der angetragene Vertrag zustande kommt, wenn der Kaufmann nicht unverzüglich widerspricht. Hier aber fordert der Geschröpfte Schadenersatz für die fehlende Antwort, was erst einmal einen Schaden voraussetzen würde (Ok, Schaden hat Schröpfer wohl unzweifelhaft, aber es fehlt an der Kausalität seines Dachschadens zu dem nicht beantworteten Schreiben).

Wenn er seienn Schwachfug halbwegs konsistent durchziehen würde, dann würde er schreiebn "Ha, Du hast nicht geantwortet, damit ist der Vertrag über die Rückzahlung meiner Steuern nach § 362 HGB zustande gekommen. Her mit dem Geld", aber Schadenersatz für fehlende Antwort ist nicht mal innerhalb des Wahngebildes konsistent.

"Obligatorische Haftung" ist auch so ein Euphemismus. "Obligatorisch" bedeutet in diesme Zusammenhang einfach, dass die Haftung nicht durch Rechtsgeschäft beschränkt oder gar ausgeschlossen werden kann. Mit einer "Obligation" hat das nichts zu tun. Hier macht sich der Einflus der Schweiz auf die Sürmeli-Truppe bemerkbar. In der Schweiz ist eine Obligation das, was in Deutschland als Rechtsgeschäft bezeichnet wird. Eine "obligatorische Haftung" im Sinne von Gelaber nach Sürmeli meint also einfach eine "rechtsgeschäftliche Haftung" nach §§ 280 ff. BGB im deutschen Recht.

So, jetzt habe ich Kopfweh von zuviel  :doh:

PS: Das Schrieben trägt keine Unterschrift "nach § 12 BGB". Schröpfer hat also Sorge, dass er seinen eigenen Namen unbefugt nutzen könnte oder eine andere Person ihm die Nutzung seines Names streitig macht.  :banghead:
 

Offline Mr. Devious

Re: Alexander E. Schröpfer - AKQUISEscout
« Antwort #351 am: 27. Februar 2018, 09:19:03 »
Wobei ich immer noch nicht verstehe, was er mit Olaf Scholz hat.

Olaf Scholz ist designierter Bundesfinanzminister, falls die GroKo zustande kommt. Natürlich ist er noch nicht ernannt, aber versuch mal einem Reichsdeppen zu erklären, wie unser Staatswesen funktioniert.
Ich weiß nicht immer, was ich will, aber ich weiß immer, was ich nicht will.
 
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Re: Alexander E. Schröpfer - AKQUISEscout
« Antwort #352 am: 27. Februar 2018, 09:30:40 »
Schröpfer hat auch die Deutsche Botschaft in der USA angeschrieben! Er wollte Unterhalt nach dem Genfer Abkommen. Blöderweise hat er von den zuständigen Behörden keine Antwort bekommen. Deshalb wendet er sich jetzt an die Botschaft. Als Grundlage sieht er den § 84 Sozialgerichtsgesetz (SGG)

Zitat
(1) Der Widerspruch ist binnen eines Monats, nachdem der Verwaltungsakt dem Beschwerten bekanntgegeben worden ist, schriftlich, in elektronischer Form nach § 36a Absatz 2 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch oder zur Niederschrift bei der Stelle einzureichen, die den Verwaltungsakt erlassen hat. Die Frist beträgt bei Bekanntgabe im Ausland drei Monate.

(2) Die Frist zur Erhebung des Widerspruchs gilt auch dann als gewahrt, wenn die Widerspruchsschrift bei einer anderen inländischen Behörde oder bei einem Versicherungsträger oder bei einer deutschen Konsularbehörde oder, soweit es sich um die Versicherung von Seeleuten handelt, auch bei einem deutschen Seemannsamt eingegangen ist. Die Widerspruchsschrift ist unverzüglich der zuständigen Behörde oder dem zuständigen Versicherungsträger zuzuleiten, der sie der für die Entscheidung zuständigen Stelle vorzulegen hat. Im übrigen gelten die §§ 66 und 67 entsprechend.
Markierung von Schröpfer.

Auch hier schreibt Schröpfer eine Obligation. Dieses Mal sind es gleich 250.000.000 €

Das unwichtige Rechtsgelaber, dass er immer schreibt hab ich mal gekürzt und kann auf seiner Homepage nachgelesen werden:
https://bewusstscout.wordpress.com/2018/02/26/unterhalt-nach-dem-genfer-abkommen-iv-in-verbindung-mit-%c2%a7-25-grundgesetz-und-%c2%a7-84-sgg/
Spoiler
Unterhalt nach dem Genfer Abkommen IV in Verbindung mit § 25 Grundgesetz
Bezug: § 84 Sozialgerichtsgesetz (SGG)

Liebe Mitmenschen in Washington,

bereits im Oktober 2017 habe ich für meine Frau Hicran, meinen Sohn und mich Unterhalt nach dem Genfer Abkommen IV in Verbindung mit dem Artikel 25 GG gefordert (Gemeinde Sankt Margarethen, Amt Wilstermarsch, Landkreis Itzehoe). Bis zum heutigen Tage bekommen wir weder diese Leistungen noch einen Bescheid.

Auch mein Rentenanspruch bzw. Sozialhilfeantrag wurden seit über 6 Monaten entweder nicht oder mit für mich befremdlichen Begründen abgelehnt bzw. äußerst befremdlich beschieden. Ich verstehe überhaupt nicht, was die Behörden machen oder von mir wollen. Auf jeden Fall ist es gegen mein Recht!

[juristisches Geschwubbel]


Für jede und gleichartige Rechtverletzung gegen die einstweilige Verfügung nehmen sie gemäß § 362 HGB selbstschuldnerisch in der Gesamthaftung mit allen Bediensteten (alternativ UKlaG, VStGB) und sofort vollstreckbar in der Obligationsschuldpflicht

 250.000,00 €uro / Zuwiderhandlung zzgl. Obligation,

ersatzweise 6 Monate Haft pro angefangene 250.000,00 €uro / Gesamtschuldner

an, oder unterlassen es Zuwiderhandlungen zu begehen. Die Obligation kann im außervertraglichen Schuldverhältnis nicht verhandelt werden, da mein Glaube frei ist.

Da die Justiz keine Grundrechtberechtigung und keine Grundrechtbefugnis besitzt, – und die Justiz, Gerichte sowie Richter (§ 16 GVG) selbst Partei durch die Finanzierung sind oder bei denen sie zu im System im Verhältnis eines Mitberechtigten, Mitverpflichteten oder Regreßpflichtigen steht -, gilt der Gerichthof der Menschen im Gerichtstand gemäß Art. 6, 38-42 EGBGB.

Darüber hinaus verweise ich auf das Genfer Abkommen IV als völkerrechtlicher Vertrag, der einzuhalten ist. (Pacta servanda sunt)

zu Recht im Heiligen Auftrag der Präambel – Rechtamt
 originäres-prärogatives Recht

Alexander von Ludwigshafen, der Schöpfer im Recht,
 handelnd in heiligem Auftrag von Menschen für Menschen

Schreiben gemäß § 12 BGB ohne Unterschrift gültig
 in Verbindung mit Inhaber- und Urheberrecht ohne Rechtverlust
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« Letzte Änderung: 11. Juli 2018, 09:33:06 von Tuska »
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Re: Alexander E. Schröpfer - AKQUISEscout
« Antwort #353 am: 27. Februar 2018, 11:21:05 »
@Don

..und auch den Rest.

Schröpfer hat gegen die Schule, das Jugendamt, einen Schularzt/-ärztin Anzeige erstattet. Der Sohnemann ist -nicht zuletzt aufgrund der Indoktrinierung der meschuggen Eltern- zwischenzeitlich auffällig in der Schule. Er muss aber wohl auch "körperliche Anzeichen" gehabt haben (blaue Flecke?). Auf jeden Fall hat die Schule erst versucht mit der Mutter zu reden, die hat natürlich Schröpfer (der NICHT der Vater des Kindes und mit der Tussi auch nicht verheiratet ist) mitgebracht. Ein Gespräch war nicht möglich. Das Jugendamt wurde eingeschaltet, die beiden sollten sich dort zu einem Gespräch einfinden. Passierte natürlich auch nicht, das einzige was Schröpfer macht sind irre Briefe schreiben.
Also hat die Schule die Eltern nochmal eingeladen, diesmal war das Jugendamt dabei. Einer der JA-Mitarbeiter hat wohl vorher auch ein Gespräch mit dem Sohn geführt...alleine.
Es folgten weitere Anzeigen per Mail/Fax, die aber niemanden beeindruckt haben.
Das Jugendamt kümmert sich weiter und entweder gabe sjetzt wirklich eine "Einladung" zur Zeugenaussage oder Schröpfer meinte, er muss jetzt nochmal direkt bei der Polizei (also ohne Mail oder Fax) Strafanzeige gegen Schule, Jugendamt, Arzt wegen "Kindewohlgefährdung" stellen.

In seinen -bzw. richtiger Sürmelis- Augen/Logik ist alles, was nicht zu 100% dem "Willen des geistig-sittlichen Fleisch-Blut-Menschen" entspricht, sprich worauf er einfach keine Lust hat, ein "Trauma" bzw. löst ein solches aus. Deshalb sind ja alle auch schwer Geschädgit und Sürmeli will nicht nur Reha-Maßnahmen von den Krankenkassen, sondern auch entsprechende (Millionen)Entschädigungen für diese schweren "Traumata" die ja auch zu schweren Wesensveränderungen führen.

Daher ist es kein Wunder, dass auf der Wache keiner auf das Theater reagiert hat und auch der telefonisch von Schröpfer gerufene Notarzt nichts machen wollte. In der Klinik müssen sie sich solche Leute aber trotzdem erst mal ansehen bevor sie sie heimschicken.

Also, die Tatsache, dass sich die Schule kümmert, dass sie merkt, dass bei den Eltern nicht nur im Oberstübchen so manches nicht am Laufen ist, ist eine schwere Straftat bzw. Kindeswohlgefährdung.

Man kann -im Interesse des Kindes- wirklich nur hoffen, dass das JA bald mal Nägel mit Köpfen macht. In Anbetracht der Tatsache, dass es ja nur noch eine Frage der Zeit ist, bis die beiden Strom- und Heizungs- wahrscheinlich sogar wohnungslos sind, dürfte das auch möglich sein.
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Re: Alexander E. Schröpfer - AKQUISEscout
« Antwort #354 am: 27. Februar 2018, 11:57:21 »
@Gutemine Wie immer Dank für diese zusammenfassende Darstellung.

Wo ich noch nicht durchgestiegen bin, hat Schröpfer erst mit Sürmeli angebändelt und dann die Frau kennen gelernt oder ist er durch sie zu Sürmeli gekommen? Soweit mir bekannt stammt Frau U aus dem Raum BW, könnte also mit der Stöffler-Truppe in Kontakt gewesen sein.

Möglich wäre natürlich auch, dass die sich erst durch Sürmeli begegnet sind, also unabhängig zu ihm gefunden haben.
 

Offline Gutemine

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Re: Alexander E. Schröpfer - AKQUISEscout
« Antwort #355 am: 27. Februar 2018, 18:12:37 »
Das neueste "Hilfeprojekt".  :devil: :puke: :puke:



Ach ja, das ist die FB-Seite dazu
https://www.facebook.com/Recht.Kinder/?hc_ref=ARRKQlj1nq9ddJpAi8tgMdCd-2b7_A5tR4Rbq3A9XcnQnALUpJiIInA7OSOJFvPpddU

@Müll Mann

Soweit ich weiß haben die beiden sich über FB kennengelernt. Beide waren in den gleichen Gruppen aktiv und als er mal wieder eine Schlafstatt gesucht hat, hat sie ihn aufgenommen. Kann aber natürlich auch sein, dass sie vorher schon Kontakt hatten.
« Letzte Änderung: 27. Februar 2018, 18:30:31 von Gutemine »
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Re: Alexander E. Schröpfer - AKQUISEscout
« Antwort #356 am: 27. Februar 2018, 18:56:59 »
 :shifty: Die macht mir Angst :shifty:
„These are attacks by Democrats willing to do anything to stop the almost 75 million people (the most votes, by far, ever gotten by a sitting president) who voted for me in the election—an election which many people, and experts, feel that I won. I agree!“ anonymous
 
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Re: Alexander E. Schröpfer - AKQUISEscout
« Antwort #357 am: 27. Februar 2018, 20:26:25 »
Nur als kleiner Hinweis: Zum Thema "Obligation" haben wir im Wiki bereits unter dem Lemma "konkludenter Schadensersatzvertrag" einen Abschnitt, der alles Wichtige enthalten sollte.
"Vom Meister lernen heißt verlieren lernen." (hair mess über Peter F., auf Bewährung entlassenen Strafgefangenen )
 

Offline Gutemine

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Re: Alexander E. Schröpfer - AKQUISEscout
« Antwort #358 am: 27. Februar 2018, 20:26:54 »
Schröpfer ist live, es ist irgendein Willkürakt passiert, aber, er ist sich sicher: Er und Sürmeli werden siegen, sie "tragen nämlich das Recht in sich".

Außerdem hat er ja die UN-Charte, EU-Recht und Sürmelis Gerichtshof hinter sich. Sie werden siegen...bestimmt.  :facepalm:

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Offline Don

Re: Alexander E. Schröpfer - AKQUISEscout
« Antwort #359 am: 27. Februar 2018, 21:11:37 »
@Gutemine:

Herzlichen Dank für die Zusammenfassung! Jetzt verstehe ich das besser. Mir haben ein paar Fakten gefehlt.

Ist ja hinsichtlich Rechtsverständnis schon irgendwie tragisch bis witzig, wenn Schröpfer plus Partnerin glauben, dass sie Schule oder Jugendamt wegen Kindeswohlgefährdung meinen anzeigen zu können. Der §1666BGB richtet sich -ich würde sagen ausschließlich- an die Eltern (bzw. Sorgeberechtigten). Das ist nicht allein schon qua Text ersichtlich sondern auch daran, dass er sich -auch- auf die Zukunft bezieht: MOMENTAN besteht eine Situation, die das MOMENTANE wie auch KÜNFTIGE Wohl des Kindes gefährdet. Schröpfers Anzeigen sind nur eines: Zeit- und Energieverschwendung. Ein Richter lässt sich einen solchen Schwachsinn noch nicht mal auf den Schreibtisch legen.

Momentan sieht es für so aus, als würde Schröpfer den saudümmsten Fehler machen, den er nur begehen kann: Mangelnde Kooperationsbereitschaft in Kombi mit der Ablehnung von Hilfe- und Unterstützungsangeboten.....kommt eher nicht so gut im Falle 1666 und 8a, um das mal sehr euphemistisch auszudrücken.....
Erst recht dann, wenn es "harte Fakten" wie unerklärliche blaue Flecken gibt (wobei auch das nicht immer unbedingt was heißen muss: Kinder fallen auch mal hin und dann ist das Knie eben mal blau oder der Ellbogen aufgescheuert. Ganz anders aber, wenn die blauen Flecken an Stellen sind auf die man eher nicht fällt und medizinisch nicht erklärbar sind). "Weiche Fakten" wie "Eltern sind meschugge" oder "Kind ist halt verhaltensauffällig" sind eher vage und da ist der Prozess dann deutlich länger, weil es dann eben auch psychiatrische Gutachten braucht worin die Ursachen begründet liegen könnten, etc.

Es ist bezeichnend, dass die Schröpfers, Fridis und andere dieser Kategorie immer meinen, der Staat in Form des Jugendamts hätte nichts besseres zu tun als "Kinder zu entführen". Nur nebenbei: Vollstationäre Unterbringungen sind horrend teuer (wir sind da schnell bei 3000-5000 Euro im Monat) und die Sozialausgaben der größte Posten im Haushalt eines jeden Landkreises. Kein Leiter eines Jugendamts und kein Kreistag und kein Landrat hat auch nur das geringste Interesse daran, diesen Posten noch zu vergrößern.


Das neueste Hilfeprojekt: Man muss wahrlich kein Psychiater sein um eine Ferndiagnose stellen zu können: Die Frau ist klar ersichtlich psychisch krank. Allein IHRE Schilderungen reichen mir aus um mir deutlich vorstellen zu können wie diese Umgänge abliefen: Sie kommt und streitet während des Umgangs mit dem Kindsvater (absolutes NoGo in solchen Umgängen und das wird vorab auch exakt so kommuniziert), wird nach draußen gebeten, fängt dort laut an zu singen und als sie dann drum gebeten wird das zu unterlassen ein Riesengeschrei mit Mitarbeitern.
 
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