@Schattendiplomat Das Wort "Salve" behagt mir in diesem Zusammenhang nicht. Zwei Beamte haben, wenn ich das der Berichterstattung richtig entnommen habe, insgesamt drei Dubletten (also zwei Schüsse kurz hintereinander) abgegeben. Eine Salve ist etwas Anderes. Eine Salve liegt dann vor, wenn alle Geschütze einer Feuerstellung gleichzeitig abgefeuert werden. Eine Salve wäre dann bei einem SEK, wenn alle Beamten gleichzeitig feuern würden. Das war bei Ursache eindeutig nicht der Fall.
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Laut der Aussage des Beamten, der zuerst geschossen hat, sah er die Lage als so bedrohlich an, dass er keinen anderen Weg mehr sah, als Ursache mit einer Dublette niederzustrecken. Ich entnehme seiner Aussage, dass er erwartete, dass seine Dublette Ursache zu Boden werfen und reaktionsunfähig machen würde.
Das geschah aber, wenn ich die verfügbaren Informationen verknüpfe, augenscheinlich nicht, sondern Ursache blieb trotz der Treffer noch aufrecht. Erst dieser Umstand führte zu den weiteren Schussabgaben des SEK.
Die Beamten durften, m. E. berechtigt, davon ausgehen, dass ein zwar angeschossener, aber noch aufrecht stehender und reaktionsfähiger Bewaffneter nun erst recht motiviert sein würde, seinerseits (auch unkontrolliert) seine Waffe abzufeuern.
Daher blieb in dieser Lage, meine ich, wirklich nur, weitere Schüsse abzugeben, bis Ursache endlich zu Boden ging.
Ich schreibe dies unter dem Vorbehalt, dass sich das Bild durch weitere Informationen ändern könnte, die mir allerdings derzeit nicht vorliegen.
Sollte der Ablauf aber etwa so gewesen sein, wie ich ihn rekonstruiere, dann ist die Eskalation allein Ursache geschuldet.
Was bliebe denn letztlich als Alternative?
Wenn wir davon ausgehen, dass Recht auch durchgesetzt werden muss, notfalls eben auch einmal mit Gewalt, gibt es keine Alternative, nicht in Ursaches Fall.
Ursache bediente den Kredit für sein Grundstück nicht mehr, blieb auch Anschlussgebühren u. dgl. schuldig, überzog die Gläubiger mit bizarren Schreiben, bot zu keinerlei Verständigung Hand und eskalierte so die Lage längst vor dem fraglichen Einsatz. Letztlich blieb den Gläubigern kein anderer Weg, als sich zwischen einem vollständigen Verzicht und der Zwangsvollstreckung zu entscheiden. Sie entschieden sich, durchaus nachvollziehbar und jedenfalls im Einklang mit dem Recht, für den Weg der Zwangsvollstreckung. Wie der Namensbestandteil "Zwangs-" schon andeutet, führt dieser Weg mitunter zu Zwang, und Zwang ist eine Form der Gewalt.
Da Ursache nicht bereit war, das Grundstück zu räumen, sich jeder Aufforderung verweigerte, sogar mehrfach massiv öffentlich drohte, die bereits angesagte Räumung mittels seiner zahlreichen Unterstützer verhinderte und den Gerichtsvollzieher in die Flucht schlug, blieb nur ein Einsatz übrig, die Räumung mittels Gewalt zu erzwingen.
Alternative dazu wäre nur gewesen, Ursache weiter gewähren zu lassen und damit dem
neuen Eigentümer den Zugriff auf sein Eigentum zu verwehren. Das Recht hätte somit vor dem Unrecht kapituliert.
Anders als Moral, Sitte oder Brauch ist Recht eben gerade das, was notfalls auch erzwungen, d. h. mit der Staatsgewalt durchgesetzt werden kann. Wollte man das nicht, weil man Gewalt aus welchem Grund auch immer selbst in solchen Fällen ablehnt, müsste man das Unrecht gewähren lassen.