Autor Thema: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle  (Gelesen 201506 mal)

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Offline lobotomized.monkey

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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #1260 am: 24. Januar 2019, 06:39:48 »
Die einzige Komplexität bei dem Fall ist doch, dass die Bahn der Kugel etwas eigenartig ist. Genau das sollte von Anfang an im Mittelpunkt stehen, und nicht irgendwann am 48. Prozesstag.

Als Laie ist mir das alles ein wenig unklar. Es soll doch geklärt werden, ob der Ursache überhaupt geschossen hat. Man hat Kugelfragmente gefunden, die zu der Munition von Ursache jedoch nicht zu der Munition der Beamten passt. Die physikalische Evidenz der Fragmente, die plausible Zuordnung und die Einsatzsituation sind doch so stimmig, so dass doch eher die Verteidigung darlegen müsste, warum die Fragmente nicht von Ursache stammen sollten.
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Offline Rabenaas

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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #1261 am: 24. Januar 2019, 07:56:53 »
Man hat Kugelfragmente gefunden, die zu der Munition von Ursache jedoch nicht zu der Munition der Beamten passt.

Damit ist die Herkunft geklärt; das ganze Drumrum um die Einsatzkleidung sind wahrscheinlich Nebelkerzen der Verteidiger.

Die andere Frage bleibt offen, ob erst ein Beamter schoß und der getroffene Ursache im Reflex abdrückte oder ob vorsätzlich auf diese schoß. Damit hätte ich aber kein großes Problem: wwozu zieht man schon angesichts eines angerückten SEK wohl eine geladene Waffe? Also entweder schoß er gezielt oder aber ein Beamter kam ihm zuvor. Macht letztlich keinen Unterschied.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 

Offline Neubuerger

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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #1262 am: 24. Januar 2019, 08:05:08 »
Die andere Frage bleibt offen, ob erst ein Beamter schoß und der getroffene Ursache im Reflex abdrückte oder ob vorsätzlich auf diese schoß. Damit hätte ich aber kein großes Problem: wwozu zieht man schon angesichts eines angerückten SEK wohl eine geladene Waffe? Also entweder schoß er gezielt oder aber ein Beamter kam ihm zuvor. Macht letztlich keinen Unterschied.

Das ist meiner Meinung nach tatsächlich nachrangig. Da er da mit einer schussbereiten Waffe den Polizisten gegenüberstand und sich diese Waffe nicht dafür eignet, Zwiebeln damit zu schneiden (das wäre was anderes gewesen, wenn ihn die Beamten mit einem grossen Küchenmesser in der Küche erwischt hätten), kann man wohl annehmen, das er diese Waffe auch zum Einsatz bringen wollte. Das die Beamten ihm letztendlich zuvorgekommen sind, hat was mit solchen Einsätzen zu tun.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #1263 am: 24. Januar 2019, 08:59:52 »
und Steffen Könau wird ganz arg viele Pressepreise gewinnen!

Wie der Typ vom Spiegel meinst du?
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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #1264 am: 24. Januar 2019, 09:10:19 »
Da er da mit einer schussbereiten Waffe den Polizisten gegenüberstand und sich diese Waffe nicht dafür eignet, Zwiebeln damit zu schneiden (das wäre was anderes gewesen, wenn ihn die Beamten mit einem grossen Küchenmesser in der Küche erwischt hätten), kann man wohl annehmen, das er diese Waffe auch zum Einsatz bringen wollte.

Der Sachverhalt ist anhand der Presseberichte eher schlecht zu beurteilen. Aber auch wenn der Herr vom Staat Ur in seiner arroganten reichsdeppischen Dümmlichkeit ein Unsymphat ersten Ranges ist, neige ich langsam dazu, mich auf dessen Seite zu schlagen:

1. Wenn der Staat Schusswaffen gegen seine Bürger (mögen die sich dafür halten oder nicht) einsetzt, ist es zunächst einmal legitim, die Notwendigkeit des Schusswaffeneinsatzes zu hinterfragen. Hier wäre der Betroffene beinahe zu Tode gekommen. Wenn keine Notwehrsituation vorgelegen haben sollte, wäre dies (!) ein Skandal ersten Ranges. Die Frage nach dem genauen Ablauf ist daher nicht nur mit Blick auf eine etwaige Strafbarkeit des schönen Adrian von Interesse. 

2. Die Verteidiger machen Ihren Job. Und sie machen ihn gut. Fragen nach der Plausibilität des behaupteten Sachverhalts zu stellen, ist ihre Aufgabe. Das kann man ihnen nicht vorwerfen.

3. Das Gericht und die StA erweisen sich hingegen als unfassbar schlecht vorbereitet. Das Ermittlungsergebnis war erkennbar einseitig und nicht hinreichend belastbar; der Vorsitzende hat das ganze Verfahren erkennbar nicht im Griff. Dass ein überschaubarer Sachverhalt nach 48 (!!1111!!!! - Einself) Verhandlungstagen immer noch nicht abschließend geklärt werden konnte und erst jetzt durch einen Gutachter die Plausibilität einer fragwürdigen Sachverhaltsdarstellung überprüft wird, ist ein erschreckendes Armutszeugnis und lässt an der Fähigkeit der Behörden und der Justiz in Sachsen-Anhalt zur Erfüllung der ihnen obliegenden Aufgaben zweifeln. Es liegt auf der Hand, dass die Darstellung eines Polizisten der Überprüfung bedarf, wenn der von ihm behauptete Sachverhalt nach Maßgabe der Spurenlage nicht erkennbar zutrifft. Es hätte daher schon im Ermittlungsverfahren geprüft werden müssen, ob tatsächlich ein "spurenloser Abpraller" möglich ist. Dazu wäre weiter zu klären (gewesen), ob vorangegangene Erkenntnisse auf die heutigen Materialien übertragbar sind. Mal sehen, ob StA oder Gericht auf den Gedanken kommen, den Gutachter nach so etwas zu fragen. Ansonsten ist das Verfahren eindeutig nicht auf Verurteilungskurs. Ansonsten macht fassungslos, dass diesen Fragen erst jetzt und erst auf nachhaltiges Drängen der Verteidiger nachgegangen wird. Was für Dilettanten sind dort bei StA und Polizei eigentlich am Werk?
 
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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #1265 am: 24. Januar 2019, 09:28:27 »
1. Wenn der Staat Schusswaffen gegen seine Bürger (mögen die sich dafür halten oder nicht) einsetzt, ist es zunächst einmal legitim, die Notwendigkeit des Schusswaffeneinsatzes zu hinterfragen. Hier wäre der Betroffene beinahe zu Tode gekommen. Wenn keine Notwehrsituation vorgelegen haben sollte, ...

Nun, ja. Die Schußwaffen des SEK dienen zunächst einmal der Eigensicherung und sind nicht gegen den Bürger gerichtet.
Notwehr durch den schönen Adrian war es sicher nicht, denn Notwehr ist die erforderliche Abwehr gegen einen rechtswidrigen Angriff auf ein Rechtsgut (hier z.B. die Unverletzlichkeit der Wohnung). Die Räumung war aber nicht rechtswidrig, sie war sogar angekündigt und wurde auch erwartet. Erforderlich war die Abwehr auch nicht. Hätte der König einen Anwalt als Zeugen hinzugezogen, so wäre das sicher sinnvoller gewesen.

2. Die Verteidiger machen Ihren Job.

Das sollen sie. Vor allem Verstöße gegen die StPO rügen. Daß da auch bei der Polizei nicht alles läuft wie es wünschenswert ist, dürfte klar sein. Daß die Kleidung des Beamten nicht untersucht wurde, zeigt es.

der Vorsitzende hat das ganze Verfahren erkennbar nicht im Griff.

An ein absichtliches "Labernlassen" Ursaches glaubt wohl niemand mehr. Der Vorsitzende ist überfordert.

Welche Biographie hat eigentlich dieser Vorsitzende Richter Jan Stengel?
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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #1266 am: 24. Januar 2019, 09:52:13 »
Ist es nicht ein vermessen wenn man aus der Ferne heraus die Prozessführung des Richters beurteilt?
Keiner von uns ist vor Ort, die einzige Quelle sind die Artikel aus der Zeitung, die ich als tendenziös empfinde.

Was die Waffe betrifft - unstrittig scheint zu sein, das Ursache eine Schusswaffe (ob echt, geladen, Fake oder ungeladen ist hier primär völlig egal) in der Hand hielt, das Stichwort ist Anscheinswaffe. Ursache hat den Rechtsstaat bis zum Schluss herausgefordert, inkl. sehr eindeutigen Drohungen gegen den Gerichtsvollzieher. Du wedelst nicht vor dem SEK mit einer Waffe rum, es sei denn du willst draufgehen oder bist komplett irre.

Der Kerl kann verdammt nochmal froh sein das er noch lebt! Ich verstehe ehrlicherweise nicht, wie man sich auf seine Seite schlagen kann.
Der Kerl lebt seine Wahnvorstellungen aus, spuckt dem Staat und seinen Vertretern ins Gesicht und macht jetzt auf armes Hascherl dem man ja nur nachgestellt hat, weil er ein „kritischer und hinterfragender Mensch“ ist?
Der sich ja nur verteidigen wollte?
Tut mir leid, aber da entgleiten mir sämtliche Gesichtszüge, der Mann ist kein Unsympath, der Kerl hat versucht und versucht weiterhin dem Staat seine Spielregeln aufzudrücken, tritt mit einer Waffe in der Hand den Vertretern der Staatsmacht gegenüber und überlebt nur durch Glück.

Ursache gehört hinter Gitter und das für sehr lange Zeit


« Letzte Änderung: 24. Januar 2019, 09:55:23 von SchlafSchaf »
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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #1267 am: 24. Januar 2019, 09:56:58 »
Ist es nicht ein vermessen wenn man aus der Ferne heraus die Prozessführung des Richters beurteilt?

Inzwischen nicht mehr. Der Vorsitzende kann und darf den Labernden unterbrechen und abwürgen, wenn er sich nicht zur Sache äußert.
Und das tut der Richter nicht.

Der Kerl kann verdammt nochmal froh sein das er noch lebt!
Auf jeden Fall!
Das liegt daran, daß ein SEK. kam. Der normale PVB wäre völlig überfordert in solch einer Situation und würde womöglich schießen, wo es nicht angebracht wäre. Die Jungs vom SEK sind Spezialisten und bewahren Ruhe.
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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #1268 am: 24. Januar 2019, 11:59:07 »
Ist es nicht ein vermessen wenn man aus der Ferne heraus die Prozessführung des Richters beurteilt?

Wenn bei einem letztlich überschaubaren Sachverhalt nach 48 Prozesstagen erst angefangen wird, beweiserheblichen Fragen nachzugehen, die schon im Ermittlungsverfahren hätten geklärt werden können und müssen, kann man das auch mal bewerten.

Du wedelst nicht vor dem SEK mit einer Waffe rum, es sei denn du willst draufgehen oder bist komplett irre.

Das ist richtig. Dass der an seiner Verletzung überwiegend selbst Schuld ist, ist unbestritten. Im Ausgangspunkt fand eine völlig legale Zwangsräumung statt, die er widerstandslos zu dulden hatte. Für einen Schusswaffeneinsatz der Polizei gelten zwar auch in diesem Fall erhöhte Anforderungen. Wenn man vor einem SEK mit einer Waffe rumfuchtelt, muss man sich aber nicht wundern, wenn man den Kürzeren zieht.
 
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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #1269 am: 24. Januar 2019, 12:02:24 »
Ist es nicht ein vermessen wenn man aus der Ferne heraus die Prozessführung des Richters beurteilt?

Wenn bei einem letztlich überschaubaren Sachverhalt nach 48 Prozesstagen erst angefangen wird, beweiserheblichen Fragen nachzugehen, die schon im Ermittlungsverfahren hätten geklärt werden können und müssen, kann man das auch mal bewerten.


Ist das Ermittlungsverfahren nicht Aufgabe der Staatsanwaltschaft und nicht die des Richters?
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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #1270 am: 24. Januar 2019, 12:06:04 »
Klar, so lange das Ermittlungsverfahren andauert. Das endet jedoch mit Anklageerhebung, und nach Eröffnung des Hauptverfahrens liegt der Ball im Feld des Gerichts.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 

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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #1271 am: 24. Januar 2019, 13:10:34 »
Ist es nicht ein vermessen wenn man aus der Ferne heraus die Prozessführung des Richters beurteilt?
Keiner von uns ist vor Ort, die einzige Quelle sind die Artikel aus der Zeitung, die ich als tendenziös empfinde.

SchlafSchaf, Du schläfst ja Wirklich...


(...)

09.10.2017

Nach meinem vergnüglichen Ausflug nach Zwickau zum Prozess gegen die Pionierin der Maltamasche Birgit Fazekas, nun mein zweiter Ausflug als Prozessbeobachter. Diesmal zum Prozess gegen Adrian Ursache, der angeklagt ist, am 25.08.2016 im Rahmen einer bei ihm in Reuden bei Zeitz durchzuführenden Zwangsräumung, mit einer illegalen Waffe auf einen anwesenden SEK-Beamten in Verletzungsabsicht geschossen zu haben und nur durch das erwidern der Schüsse durch weitere anwesende SEK-Beamten an weiteren Tathandlungen zu Lasten der anwesenden Beamten abgehalten wurden zu sein. Soweit die, zugegeben sehr trockene, Zusammenfassung der Ereignisse für den noch nicht oder nicht mehr orientierten Leser.

Aber beginnen wir von Anfang an. Ich bin tatsächlich mal nicht in letzter Minute bei Gericht, sondern schon 45 min. vor Verhandlungsbeginn. Eine Leistung, da die Stadt Höalle scheinbar zu Geld gekommen ist und gefühlt alle Straßen gleichzeitig saniert.

Die Sicherheitsvorkehrungen im Gericht sind auch nicht ohne. Überall stehen vermummte Polizisten und Justizangestellte herum und halten die Augen offen.

(...)

Somit ist Deine Behauptung "Keiner von uns ist vor Ort, die einzige Quelle sind die Artikel aus der Zeitung" komplett falsch. Und es gibt übrigens für uns  nicht nur die  Zeitungsquellen, sondern auch Fernseh Quellen und andere wie Social Plattformen usw. Ausserdem hast Du SchlafSchaf sogar verschlafen den ersten Post dieses Threads zu lesen.
 
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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #1272 am: 24. Januar 2019, 13:45:55 »
Da er da mit einer schussbereiten Waffe den Polizisten gegenüberstand und sich diese Waffe nicht dafür eignet, Zwiebeln damit zu schneiden (das wäre was anderes gewesen, wenn ihn die Beamten mit einem grossen Küchenmesser in der Küche erwischt hätten), kann man wohl annehmen, das er diese Waffe auch zum Einsatz bringen wollte.
Aber auch wenn der Herr vom Staat Ur in seiner arroganten reichsdeppischen Dümmlichkeit ein Unsymphat ersten Ranges ist, neige ich langsam dazu, mich auf dessen Seite zu schlagen:

1. Wenn der Staat Schusswaffen gegen seine Bürger (mögen die sich dafür halten oder nicht) einsetzt, ist es zunächst einmal legitim, die Notwendigkeit des Schusswaffeneinsatzes zu hinterfragen. Hier wäre der Betroffene beinahe zu Tode gekommen. Wenn keine Notwehrsituation vorgelegen haben sollte, wäre dies (!) ein Skandal ersten Ranges. Die Frage nach dem genauen Ablauf ist daher nicht nur mit Blick auf eine etwaige Strafbarkeit des schönen Adrian von Interesse. 

@Gelehrsamer Du hast, ausgehend von Deinen anderen Posts, grundlegend Ahnung vom deutschen Recht. Daher kann ich den zitierten Abschnitt in keinster Weise nachvollziehen.

Denn das Verhalten der Polizisten (das wir übrigens aufgrund uns vorliegender Originalaufnahmen durchaus beurteilen können) hat mit der Anklage kaum etwas zu tun. Die einzige Möglichkeit, wie das Verhalten der Polizisten den Mordprozess beeinflussen könnte, wäre – und das solltest Du als Jurist wissen! – wenn Ursache Notwehr hätte üben können.

Das steht aber nicht zur Diskussion, denn Notwehr setzt – wie Du weißt – voraus, dass man Ziel eines rechtswidrigen Angriffs ist.

Doch der Beschuss durch die Polizisten war nicht rechtswidrig. Ganz im Gegenteil.

Die polizeiliche Maßnahme "Schusswaffengebrauch" war von vorne bis hinten durch die Buchstaben des Gesetzes gedeckt und zudem auch verhältnismäßig. Sie ist daher zu Recht nicht Gegenstand dieses Threads.
« Letzte Änderung: 24. Januar 2019, 13:51:42 von Rechtsfinder »
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 

Offline SchlafSchaf

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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #1273 am: 24. Januar 2019, 13:56:34 »

SchlafSchaf, Du schläfst ja Wirklich...
Somit ist Deine Behauptung "Keiner von uns ist vor Ort, die einzige Quelle sind die Artikel aus der Zeitung" komplett falsch. Und es gibt übrigens für uns  nicht nur die  Zeitungsquellen, sondern auch Fernseh Quellen und andere wie Social Plattformen usw. Ausserdem hast Du SchlafSchaf sogar verschlafen den ersten Post dieses Threads zu lesen.

Wer die Nadel im Heuhaufen sucht, findet sie in der Regel auch.

Ein Verhandlungstag rechtfertigt also eine Einschätzung aller 48 bisherigen Verhandlungstage?

Fernsehen zeigt wenn überhaupt nur ein kurzen Zusammenschnitt aber garantiert nicht die vollständigen Verhandlungen.
Social Media zeigt was? Die persönlichen Wahrnehmungen des Posters; ist das eine neutrale Berichterstattung? Garantiert nicht. Die einzigen Social Media Berichte die ich bisher gesehen habe, erfüllen keinesfalls eine neutrale und umfassende Berichterstattung. Das taugt noch nicht mal als Kommentar, geschweige denn als Quelle.
Vielleicht magst du mir ja noch das unsägliche Video des Volkslehrers als Quelle andingen...


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Offline Gelehrsamer

Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #1274 am: 24. Januar 2019, 14:33:46 »
Die polizeiliche Maßnahme "Schusswaffengebrauch" war von vorne bis hinten durch die Buchstaben des Gesetzes gedeckt und zudem auch verhältnismäßig. Sie ist daher zu Recht nicht Gegenstand dieses Threads.

Das ist eine Behauptung, die ich nicht überprüfen kann: Ein Schusswaffengebrauch ist nicht schon deshalb zulässig, weil die Zwangsräumung zu dulden war. Das Verhältnismäßigkeitsprinzip, stellt vielmehr hohe Anforderungen an einen Schusswaffengebrauch. Videos zu dem Vorgang habe ich nicht gesehen. Ich zitiere aber mal aus einem Bericht des MDR:

Spoiler
"Durch Zeugenaussagen, darunter des SEK-Beamten selbst, der an jenem 25. August 2016 geschossen haben soll, ergibt sich ein anderes Bild als bisher von der Anklage gezeichnet. Der SEK-Beamte räumt ein, zuerst geschossen zu haben. Wie die "Mitteldeutsche Zeitung" zu der ausführlichen Zeugenaussage berichtet, sagte der Polizist: "Der Mann stellte eine stetige Bedrohung dar." Und: "Irgendwann dachte ich, jetzt muss gehandelt werden." Demnach hatte er sich bedroht gefühlt, weil Ursache mit einem Revolver auf die Beamten gezielt hatte. Der SEK-Beamte wurde mit Perücke und Bart verfremdet und anonym befragt".
[close]

https://www.mdr.de/sachsen-anhalt/halle/chronologie-reichsbuerger-prozess-adrian-ursache-100.html

Die Behauptung, der Schusswaffeneinsatz sei ohne Weiteres rechtmäßig gewesen, ist auf dieser Grundlage außerordentlich kühn: Das kann zwar sein (um etwa einem erwarteten Waffeneinsatz des Betroffenen zuvorzukommen), lässt sich aber auf Grundlage der derzeit vorliegenden Informationen nicht mit letzter Sicherheit sagen. Davon unabhängig scheint die (freilich nicht sehr überzeugende) Verteidigungsstrategie zu sein, schon eine bewusste Handlung des Angeklagten (nach Schusswaffengebrauch durch die Polizei?) zu verneinen, um den Tatvorwurf insgesamt auszuräumen.

im Übrigen spielt die Gesinnung des Angeklagten für die Strafbarkeit keine Rolle. Ein etwaiger überzogener Polizeieinsatz gegenüber einem Reichsbürger wäre auch dann nicht zu beklatschen, weil es sich bei dem Betroffenen um einen Reichsdeppen handelt.