Experte Fehling weiß Bescheid:
Quelle:
https://www.facebook.com/nilpferd2015Manfred Fehling
Gestern um 09:42 ·
Der 48. Verhandlungstag
gegen Adrian Ursache am 30.01.2019 beim LG Halle/Saale
Gestern war einer der wichtigsten Verhandlungstage im Prozess.
So ist das mit der Presse, sie fehlt, wenn tatsächlich etwas passiert und ist anwesend, wenn es sich um unwesentliche Dinge handelt, dann spekuliert sie.
Der Beamte 325 wurde vernommen . Ihm wurde das Polizeivideo in Teilen vorgehalten.
Außerdem legte er seine Ausrüstung an, die er an dem 25.08.2016 getragen hatte.
Bei der Vorhaltung des Polizeivideos, wurde ein weiterer Widerspruch zu seiner Aussage offenbar, nämlich, dass es sich nach dem Schlag am Hals kurz innegehalten,
die Stelle am Hals an der er vermeintlich getroffen worden war befühlt hat und dann anschließend weiter mit nach vorne in das Haus gegangen war.
Auf dem Video war das nicht zu sehen. Er sagte, dass er
sich darauf "nicht" sehe, eine außerordentlich erstaunliche Aussage.
Die Inaugenscheinnahme der Kleidung ergab, dass es immerhin sein kann, dass das
Geschoss hinter den Kragen eingedrungen ist. Nach der Meinung des Sachverständigen Kattein, ist dies aber unmöglich, denn es wäre wegen seiner hohen Energie entweder in den Hals des Beamten eingedrungen oder aus dem hinteren Kragenteil weiter ausgetreten.
Die Rechtsanwälte von Adrian Ursache werden diesbezüglich einen weiteren Sachverständigenbeweis beantragen.
Seltsam ist auch, dass der Beamte nichts dazu sagen
kann, wer das anhaftende und von ihm als metallischen Gegenstand erkannte Geschoss entfernt hat. Er hat es
selbst nicht getan und kann auch nicht sagen, dass der Beamte 330, der ihm entgegenkam, dies getan hat.
Adrian hielt diesmal einen juristisch interessanten Vortrag,
er wies unter Zitierung der einschlägigen verfassungsrechtlichen Rechtsprechung darauf hin,
dass bei der Zwangsräumung eines Hauses aufgrund
eines eigentumsentziehenden Zuschlagsbeschlusses
eine besondere sich aus dem Verfassungsrecht direkt abgeleitete Verhältnismäßigkeit gilt, bei der der Grund der Vollstreckung mit dem Ziel der Vollstreckung abzuwägen ist,.
Der Grund war ein Zuschlag aufgrund offener Raten von mehreren 1000 Euro.
Das Ergebnis war die Enteignung eines Hauses mit einem Wer von 180.000 Euro.
Die Verhandlung dauerte bis 17.30 und wird am 07.02.2019 fortgesetzt.
Dann werden die Anwälte alle angekündigten Anträge stellen.
Von Manfred Fehling, 31.01.2019
Foto: Rechtsanwalt Hartwig Meyer(r.), Adrian Ursache