Ich kann mir nicht leicht eine Situation vorstellen in der ich in meinen Augen berechtigt zu Waffe greifen würde.
Wie wäre es damit: Du hast eine ernstzunehmende Morddrohung bekommen.
Eines nachts schlummerst Du friedlich in Deinem Bettchen, Deine Freundin neben Dir.
Plötzlich hörst Du, wie sich jemand an Deiner Eingangstüre zu schaffen macht. Glücklicherweise bist Du Sportschütze, hast den Waffentresor neben dem Bett, bist in der Lage - trotz Schlaftrunkenheit - den Tresor zu öffnen, den Revolver zu nehmen, zu laden und zur Tür zu wanken. Du schläffst im ersten Stock Deines Hauses und siehst hinunter zur Eingangstüre. Die hast Du nach der Morddrohung mit drei Riegeln verstärkt, wovon zwei schon aufgebrochen sind. Du rufst laut: "Verpißt Euch, Ihr Schweine!", aber die "Schweine" machen unverdrossen weiter. Gleich wird es also Dir und Deiner Freundin ans Leben gehen. Du schießt und draußen fällt einer tot um. Jetzt erst geben sich die "Schweine" zu erkennen: Es sind Polizeibeamte eines SEK und ein Staatsanwalt, die einen richterlichen Durchsuchungsbeschluß hatten, aber nicht auf die Idee gekommen sind, zu rufen: "Aufmachen, hier ist die Polizei!" und den Beschluß vorzuweisen.
Später (2011) urteilt der BGH: Klarer Fall von Putativnotwehr, weil sich die Beamten nicht zu erkennen gaben. Auf diesen Fall versucht sich später der Herr aus Georgensgmünd zu beziehen bzw seine Anwältin. Funktioniert aber nicht, weil die Sache ganz anders gelagert ist.
Anderer Fall: Du bist ein 79 Jahre alter gehbejhinderter alleinlebender Rentner, wirst auf dem Weg zur Mülltonne von drei Jugendlichen überfallen und unter Schlägen gezwungen ins Haus zu gehen. Sie wollen den Inhalt Deines Tresors. Den Du aber nicht hergeben möchtest. Über Stunden hinweg quälen sie Dich und in einem unbeachteten Moment gelingt es Dir, die Pistole, die in einem Sackerl an dem Stuhl hängt, in den sie Dich gedrückt haben, zu ergreifen und einem Täter hinterherzuschießen, der mit Deiner Geldbörse und 2500 € fliehen will. Der bricht ein paar Meter weiter tot zusammen, seine Kumpels fliehen, können aber später gefaßt werden. Der Staatsanwalt will wegen Notwehr einstellen, die Angehörigen des Toten beharren jedoch auf einem Verfahren. Das OLG urteilt später: keine Notwehr, da Du gar nicht den Verlust des Portemonnaies bemerkt hast, und verhängt aber nur 9 Monate auf Bewährung, weil Du so lange gequält worden bist.
Nächster Fall: Du bist 60 Jahre alt und pflegst Deinen 85-jährigen Vater, mit dem Du in einer Wohnung lebst. Um ca. 21.00 h klingelt es an der Türe und zwei junge Herren fragen, ob Du einen Bekannten von ihnen gesehen hast. Du verneinst und schließt die Türe. Die Sache kommt Dir spanisch vor, gerade vom Verhalten und der Art der jungen Männer her. Vorsichtshalber nimmst Du die C96 Deines Vaters an Dich. Man kann ja nie wissen. Etwa 40 Minuten später geht plötzlich mit lautem Krachen die Eingangstüre Deiner Wohnung zu Bruch, die beiden jungen Männer haben sie brutal eingetreten und wollen Dich ausrauben. Du nimmst Deine Pistole und schießt. Beide fliehen, einer der beiden bricht 300 m weiter tot zusammen. Der Staatsanwalt erkennt Notwehr und klagt nicht an. Leider hat Dein Vater die Waffe illegal besessen, deshalb gibt es dann doch 9 Monate auf Bewährung. Die Kumpels des Räubers veranstalten Mahnwachen vor Deinem Haus und erzählen der Presse und dem Lokalfernehen, der Tote sei eigentlich immer nett und freundlich gewesen.
So geschehen in Hamburg, ich glaube 2013.
Es gibt also durchaus Situationen, in denen man um sein Leben fürchten muß und selbst den Verlust des Vermögens (ab ca. 50 € aufwärts) muß man nicht tatenlos hinnehmen.
Nur: Auf den schonen Adrian trifft dies alles nicht zu. Das SEK war angemeldet, daß die Räumung rechtens war, konnte er wissen.
Dabei hat er Riesenglück gehabt, daß es ein SEK war und nicht die Wald- und Wiesenpolizei. Denn das SEK hat Schießdisziplin und Übung, was man beides von der normalen Polizei nicht sagen kann. Gar nicht zu reden von den USA, dort hätte er seinen eigenen Schuß vermutlich nicht lange überlebt.