Autor Thema: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle  (Gelesen 201512 mal)

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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #1155 am: 9. Dezember 2018, 22:26:52 »
Unglücklicherweise entstehen Widersprüche in der Version der Verteidigung nur zur Version der Verteidigung.  :whistle:
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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #1156 am: 9. Dezember 2018, 22:35:50 »
evtl. müsste ein "Rabatt" für die Verfahrensdauer gewährt werden - wobei diese allerdings m. E. vor allem von Ursache selbst und seiner Verteidigung verursacht wurde, der Rabatt nach meiner ganz persönlichen Meinung daher nicht gerechtfertigt wäre.
Und ein Erschwerniszuschlag wegen den Heldenromanen, die regelmäßig vorgelegt wurden, diese merkwürdigen Schriften könnten den Rabatt auch ausgleichen.
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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #1157 am: 9. Dezember 2018, 23:23:49 »
... Weiter behauptet die Verteidigung, Ursache habe keinen Schuss gezielt abgegeben (was die Anklage übrigens gar nicht unterstellt), wobei offen bleibt, wie man einen Schuss nicht gezielt abgegeben haben kann, den man doch angeblich gar nicht abgegeben hat.

Ach? Ich dachte, das wäre unumstritten, und die aktuelle Verteidigungslinie läuft ungefähr so, dass Ursache seine Waffe zeigen wollte, aber gemeinerweise niedergeschossen wurde und sich dann unglücklich ein Schuss aus der eigentlich gar nicht geladenen Waffe gelöst haben soll.

Sowas in der Art soll das Gericht glauben, oder? Hab ich was verpasst? In diesen endlos langen Threads überlese ich manchmal etwas ...

Bislang war ich da auch der Ansicht von @Sandmännchen, ich hatte die Berichte so verstanden, dass die Verteidigung aufzeigen wollte, dass Ursache gar keine von seinem Willen getragene Handlung (Schußabgabe) vorgenommen hat; dass er gar nicht geschossen hat, weil die Bedienung des Revolvers eine bewußte, gesteuerte Handlung (Krümmung des Zeigefingers) erfordert, Ursache aber aufgrund des zuerst abgegebenen Schusses des Polizisten, der ihn traf, gar keine Kontrolle mehr hatte, vielmehr - wenn denn überhaupt eine Schußabgabe aus seiner Waffe erfolgte - sich dieser Schuß löste, entweder weil der Zeigefinger krampfte, oder die Energie des Treffers / der Aufprall auf dem Boden eine Erschüterung hervorrief o.ä..   

Weil dem Polizisten nichts passiert ist, muss sich das Gericht mit dem Versuch einer Straftat auseinandersetzen und dabei entscheiden, wie Juristen so schön sagen, ob: der Angeklagte nach seiner Vorstellung die Schwelle zum "jetzt geht es los" überschritten hatte..

Darum wurde meine ich das ganze Theater um die Frage veranstaltet wurde, inwieweit aus medizinischer Sicht festgestellt werden kann, ob jemand, der von einer (Polizei-)Kugel getroffen wird, überhaupt noch über Steuerungsfähigkeit verfügt und handeln kann. Wer gar nicht weiß, dass er etwas tut, sollte wegen dieser "Handlung" nicht bestraft werden können. Diesen Ansatz der Verteidigung fand ich durchaus nachvollziehbar, selbst wenn etwas passiert ist (objektiv), dies jedenfalls nicht auf dem Willen des Angeklagten beruhte (subjektiv), weil der in dem Moment seinen Willen gar nicht mehr ausüben konnte. Egal, was er sich vorher gedacht hat, er konnte es schlicht nicht mehr umsetzen. Damit fehlte ein wesentliches Element für den Versuch.

Allerdings habe ich in letzter Zeit auch nur noch sporadisch mitlesen können (zu viel Arbeit), möglicherweise habe ich da nicht alles mitbekommen.  :scratch:
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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #1158 am: 9. Dezember 2018, 23:49:48 »
wie Juristen so schön sagen, ob: der Angeklagte nach seiner Vorstellung die Schwelle zum "jetzt geht es los" überschritten hatte..

Die sagen ja tatsächlich so. Und da heißt es immer, Sprachbeherrschung sei in dem Metier wichtig ...

In meiner laienhaften Vorstellung frage ich mich, warum Ursache denn nun angesichts des SEK eine Waffe gezogen hat. Welche Absicht könnte er gehabt haben?

a) Da war ein Kaninchen, er hatte Hunger, und das SEK gar nicht bemerkt
b) Er geht grundsätzlich immer mit Waffe aus dem Haus
c) Er wollte sich selber erschießen oder verstümmeln
d) oder vielleicht doch aufs SEK schießen?

Wie klärt man das denn als Richter? Das Problem taucht doch eigentlich immer auf, wenn die Polizei schneller als das Gegenüber ist.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #1159 am: 10. Dezember 2018, 00:14:35 »
Wie klärt man das denn als Richter? Das Problem taucht doch eigentlich immer auf, wenn die Polizei schneller als das Gegenüber ist.

Der Täter muss halt, um verurteilt werden zu können, zur Tat "ansetzen". Das ist in solchen Fällen nicht einfach zu entscheiden.

Vor ewigen Zeiten hatte ich hier schon einmal einen Fall gepostet, in dem ein Mandant wegen eines Versuchs angeklagt war; er soll die Absicht gehabt haben, bei einer Demo einem hinter ihm gehenden Polizisten einen Faustschlag zu versetzen.

Die Aussage des Beamten lautete dann, er habe so etwas nicht bemerkt, die Aussage eines weiteren Beamten im Prozess lautete dann in etwa: "der Angeklagte drehte sich nach links um und bewegte seinen rechten Arm. Ich hatte den Eindruck, er wolle zuschlagen, da habe ich ihn fixiert, bevor etwas passieren konnte."

Passiert war daher nix (mal davon abgesehen, dass der Mandant von einer auf die andere Sekunde bewegungsunfähig am Boden lag). Seine (etwaige) Absicht zuzuschlagen, konnte aus den äußeren Umständen nicht geschlossen werden (was er natürlich nie und nimmer überhaupt nur in Erwägung gezogen hätte, gewollt zu haben  :whistle:).

In solchen Fällen muss die Polizei immer zwischen Prävention und Strafverfolgung abwägen.
Warten, bis etwas passiert, erhöht die Chancen der Bestrafung durch ein Gericht, es gibt aber voraussichtlich ein oder mehrere Opfer, Eingreifen, bevor etwas passiert, mindert diese Aussichten einer Verurteilung, verhindert aber vermutlich, dass jemand zu Schaden kommt.

Solange Ursache für die konkrete Situation nicht einräumt, er wolle - egal was passiert - auf Beamte (Menschen) schießen, wird die Position der Verteidigung - er habe allenfalls das Bild eines verteidigungsbereiten Individuums abgeben wollen, ohne jemals einen Einsatz der Waffe ernsthaft in Erwägung zu ziehen - kaum widerlegt werden können. Was immer er vorher alles von sich gegeben hat, das Gericht wird nicht darum herum kommen, auf die konkrete Situation und seine Absichten an diesem Tag in den fraglichen Minuten abzustellen - schwierig ohne mindcontrol  :-X - warten wir's ab...
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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #1160 am: 10. Dezember 2018, 06:43:15 »
Das ist bei einem unbewaffneten in der Tat schwer, weil niemand beurteilen kann, wann eine Tat beginnt.
Ein Waffenträger hat in meinen Augen mit dem Griff zur Waffe die Tat gewollt.
Ich kann mir nicht leicht eine Situation vorstellen in der ich in meinen Augen berechtigt zu Waffe greifen würde.
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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #1161 am: 10. Dezember 2018, 08:09:54 »
Ich kann mir nicht leicht eine Situation vorstellen in der ich in meinen Augen berechtigt zu Waffe greifen würde.

Wie wäre es damit: Du hast eine ernstzunehmende Morddrohung bekommen.
Eines nachts schlummerst Du friedlich in Deinem Bettchen, Deine Freundin neben Dir.
Plötzlich hörst Du, wie sich jemand an Deiner Eingangstüre zu schaffen macht. Glücklicherweise bist Du Sportschütze, hast den Waffentresor neben dem Bett, bist in der Lage - trotz Schlaftrunkenheit - den Tresor zu öffnen, den Revolver zu nehmen, zu laden und zur Tür zu wanken. Du schläffst im ersten Stock Deines Hauses und siehst hinunter zur Eingangstüre. Die hast Du nach der Morddrohung mit drei Riegeln verstärkt, wovon zwei schon aufgebrochen sind. Du rufst laut: "Verpißt Euch, Ihr Schweine!", aber die "Schweine" machen unverdrossen weiter. Gleich wird es also Dir und Deiner Freundin ans Leben gehen. Du schießt und draußen fällt einer tot um. Jetzt erst geben sich die "Schweine" zu erkennen: Es sind Polizeibeamte eines SEK und ein Staatsanwalt, die einen richterlichen Durchsuchungsbeschluß hatten, aber nicht auf die Idee gekommen sind, zu rufen: "Aufmachen, hier ist die Polizei!" und den Beschluß vorzuweisen.
Später (2011) urteilt der BGH: Klarer Fall von Putativnotwehr, weil sich die Beamten nicht zu erkennen gaben. Auf diesen Fall versucht sich später der Herr aus Georgensgmünd zu beziehen bzw seine Anwältin. Funktioniert aber nicht, weil die Sache ganz anders gelagert ist.

Anderer Fall: Du bist ein 79 Jahre alter gehbejhinderter alleinlebender Rentner, wirst auf dem Weg zur Mülltonne von drei Jugendlichen überfallen und unter Schlägen gezwungen ins Haus zu gehen. Sie wollen den Inhalt Deines Tresors. Den Du aber nicht hergeben möchtest. Über Stunden hinweg quälen sie Dich und in einem unbeachteten Moment gelingt es Dir, die Pistole, die in einem Sackerl an dem Stuhl hängt, in den sie Dich gedrückt haben, zu ergreifen und einem Täter hinterherzuschießen, der mit Deiner Geldbörse und 2500 € fliehen will. Der bricht ein paar Meter weiter tot zusammen, seine Kumpels fliehen, können aber später gefaßt werden. Der Staatsanwalt will wegen Notwehr einstellen, die Angehörigen des Toten beharren jedoch auf einem Verfahren. Das OLG urteilt später: keine Notwehr, da Du gar nicht den Verlust des Portemonnaies bemerkt hast, und verhängt aber nur 9 Monate auf Bewährung, weil Du so lange gequält worden bist.

Nächster Fall: Du bist 60 Jahre alt und pflegst Deinen 85-jährigen Vater, mit dem Du in einer Wohnung lebst. Um ca. 21.00 h klingelt es an der Türe und zwei junge Herren fragen, ob Du einen Bekannten von ihnen gesehen hast. Du verneinst und schließt die Türe. Die Sache kommt Dir spanisch vor, gerade vom Verhalten und der Art der jungen Männer her. Vorsichtshalber nimmst Du die C96 Deines Vaters an Dich. Man kann ja nie wissen. Etwa 40 Minuten später geht plötzlich mit lautem Krachen die Eingangstüre Deiner Wohnung zu Bruch, die beiden jungen Männer haben sie brutal eingetreten und wollen Dich ausrauben. Du nimmst Deine Pistole und schießt. Beide fliehen, einer der beiden bricht 300 m weiter tot zusammen. Der Staatsanwalt erkennt Notwehr und klagt nicht an. Leider hat Dein Vater die Waffe illegal besessen, deshalb gibt es dann doch 9 Monate auf Bewährung. Die Kumpels des Räubers veranstalten Mahnwachen vor Deinem Haus und erzählen der Presse und dem Lokalfernehen, der Tote sei eigentlich immer nett und freundlich gewesen.
So geschehen in Hamburg, ich glaube 2013.

Es gibt also durchaus Situationen, in denen man  um sein Leben fürchten muß und selbst den Verlust des Vermögens (ab ca. 50 € aufwärts) muß man nicht tatenlos hinnehmen.

Nur: Auf den schonen Adrian trifft dies alles nicht zu. Das SEK war angemeldet, daß die Räumung rechtens war, konnte er wissen.

Dabei hat er Riesenglück gehabt, daß es ein SEK war und nicht die Wald- und Wiesenpolizei. Denn das SEK hat Schießdisziplin und Übung, was man beides von der normalen Polizei nicht sagen kann. Gar nicht zu reden von den USA, dort hätte er seinen eigenen Schuß vermutlich nicht lange überlebt.
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #1162 am: 10. Dezember 2018, 09:14:17 »
Zitat
Nur: Auf den schonen Adrian trifft dies alles nicht zu. Das SEK war angemeldet, daß die Räumung rechtens war, konnte er wissen.
Ach komm nicht wieder mit Systemrecht von maskierten Hafensängern und so. Zeig mir doch erstmal auf dem Globus wo DEUTSCH ist. Beziehst Du Dich auf das Grundgesetz in der Fassung vom 8. Mai 1949, ja oder nein? Aua mein Kopf.
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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #1163 am: 10. Dezember 2018, 11:57:09 »
@Reichsschlafschaf
Du schilderst da oben eine wirklich gefährliche Situation. Weiß nun wirklich nicht, ob, schliefe tatsächlich meine Freundin neben mir, meine Frau ihre gleichmut behalten würde.
Aber auch da würde ich die gerechte Strafe annehmen.
Habe mir bereits seit Jahren abtrainiert, körperlich zureagieren, was nicht meinem fluchtreflex entspringt. Macht halt bei mir auch gar keinen Sinn. Bei mir springen sofort die spiegelneuronen an und ich leide bei jeder Gewalt die von mir ausgeht dreifach. Einmal weil ich mir beim Schlag die Hand stauche. 
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Offline Pantotheus

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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #1164 am: 10. Dezember 2018, 14:07:15 »
Anderer Fall: Du bist ein 79 Jahre alter gehbejhinderter alleinlebender Rentner, wirst auf dem Weg zur Mülltonne von drei Jugendlichen überfallen und unter Schlägen gezwungen ins Haus zu gehen. Sie wollen den Inhalt Deines Tresors. Den Du aber nicht hergeben möchtest. Über Stunden hinweg quälen sie Dich und in einem unbeachteten Moment gelingt es Dir, die Pistole, die in einem Sackerl an dem Stuhl hängt, in den sie Dich gedrückt haben, zu ergreifen und einem Täter hinterherzuschießen, der mit Deiner Geldbörse und 2500 € fliehen will. Der bricht ein paar Meter weiter tot zusammen, seine Kumpels fliehen, können aber später gefaßt werden. Der Staatsanwalt will wegen Notwehr einstellen, die Angehörigen des Toten beharren jedoch auf einem Verfahren. Das OLG urteilt später: keine Notwehr, da Du gar nicht den Verlust des Portemonnaies bemerkt hast, und verhängt aber nur 9 Monate auf Bewährung, weil Du so lange gequält worden bist.
Der Fall ist mir bekannt. Tatsächlich hat der beschuldigte Rentner vor Gericht, wenn ich mich recht erinnere, angegeben, dass er den Fliehenden habe aufhalten wollen. Hätte er das nicht gesagt, hätte er angegeben, er hätte damit gerechnet, dass die ihm körperlich überlegenen Jungen wieder kämen, weswegen er sich bedroht gefühlt hätte, dann wäre er vielleicht freigesprochen worden. Aber da er im Grunde selbst sagte, es habe zum Zeitpunkt, als er schoss, keine unmittelbare Gefahr mehr bestanden, konnte das Gericht gar nicht anders.
Das ist einer jener Fälle, in denen meine Kenntnis des geltenden Rechts und mein Bauchgefühl erheblich auseinanderklaffen.
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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #1165 am: 10. Dezember 2018, 16:03:02 »
Off-Topic:
Tatsächlich hat der beschuldigte Rentner vor Gericht, wenn ich mich recht erinnere, angegeben, dass er den Fliehenden habe aufhalten wollen. Hätte er das nicht gesagt, hätte er angegeben, er hätte damit gerechnet, dass die ihm körperlich überlegenen Jungen wieder kämen, weswegen er sich bedroht gefühlt hätte, dann wäre er vielleicht freigesprochen worden.

Nicht ganz.
Das Entscheidende bei der Sache war, daß er den Verlust der Geldbörse mit 2500 € Inhalt nicht bemerkt hatte.
Eigentlich war der Angriff also objektiv noch gegenwärtig und Notwehr wäre geboten gewesen. Aber die Revisionsinstanz sagt:  Wenn man den Angriff auf ein Rechtsgut nicht bemerkt, dann kann man auch keine Notwehr  zur Abwehr dieses Angriffs  üben.  Das ist logisch und konsequent.
Hätte er kurz nach der Tat sein Recht des Schweigens wahrgenommen und den Ermittlern nichts erzählt, so wäre es nach Akteneinsicht einem versierten Anwalt sicher nicht schwergefallen, die Sache "hinzubiegen".
Es wäre niemanden aufgefallen, daß er den Verlust des Portemonnaies gar nicht bemerkt hatte.
Angesichts der Tatsache, daß ein (16-jähriger, wenn ich mich recht erinnere) Mensch zu Tode gekommen ist und es eben keine Notwehr, sondern Selbstjustiz (wenn auch verständliche) war, ist er doch ganz gut weggekommen, meine ich.
Auch dieser Fall zeigt,  daß es gar nicht so einfach ist, einen Menschen zu töten. Ganz im Gegensatz zu dem, was Stammtisch- und Internet-Rambos so behaupten. Die Leute wollen danach reden. Auch zum juristisch "falschen" Zeitpunkt.
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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #1166 am: 15. Dezember 2018, 14:06:00 »
Es bleibt eine extrem zähe Verhandlung.

Die MZ titelt "Debatte um Modenschau" und die Verteidigung beharkt abermals den Richter wegen Petitessen. Der kostümierte SEK-Dauerzeuge ST325 hat endlich die Genehmigung seines Arbeitsgebers die Ausrüstung im Gericht anzulegen. Aber leider hat er nicht die Genehmigung mitzuteilen wie der Kragen seiner Schutzweste bezeichnet wird. Er darf nämlich "keine Angaben zu technischen und taktischen Details seiner Arbeit" machen...

Was für die Verteidigung wieder einmal den Untergang des Rechtsstaats bedeutet (weil der Name des Kragen gewiss die Unschuld des Adrian erweist?). Und nach längerem Geplänkel legt der Richter fest, dass zu dem nächsten Termin der Vorgesetzte von ST325 geladen wird, um auch solch eminent wichtige Fragen zu klären.
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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #1167 am: 15. Dezember 2018, 14:23:02 »
Es geht nur noc h darum, einen Revisionsgrund zu schaffen.
Zielt auf ein ähnliches Ergebnis ab wie bei Peter, Aufhebung der Untersuchungshaft.
 
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« Antwort #1168 am: 21. Dezember 2018, 22:43:57 »
Inzwischen war noch ein Verhandlungstag und selbst stk fiel auf, dass Adrian Ursache ziemlich viel ziemlich dummes Zeug erzählte:

https://www.mz-web.de/burgenlandkreis/--31778796
 
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« Antwort #1169 am: 21. Dezember 2018, 23:17:18 »
Wer weiss schon, ob er Zeit hatte, während der Verhandlung aufzupassen.

Vielleicht war er wieder mit "wichtigerem" beschäftigt?  ;D
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