Sie zweifeln weiter, dass Ursache bewusst geschossen, geschweige denn getroffen habe.
Daran dürfen sie gerne zweifeln. Fraglich bleibt, ob solche Zweifel der Darstellung der Anklage wirklich schaden. Wenn ich diese nämlich richtig verstanden habe, argumentiert sie ungefähr so: Ursache war es völlig egal, wen er trifft. Damit hat er billigend in Kauf genommen, dass einer, mehrere oder alle der beteiligten SEK-Beamten getroffen, verletzt und ggf. getötet würden. Dadurch hat er diesen im Grunde das Menschsein abgesprochen und sie auf den Status von Objekten herabgewürdigt.
Wenn ich die Argumente vergleiche, dann
- sagt die Staatsanwaltschaft, Ursache sei es gleichgültig gewesen, wann er auf wen schießt,
- die Verteidigung kontert, dass Ursache nicht bewusst geschossen habe,
- aber die Staatsanwaltschaft behauptet das ja gar nicht, sondern sagt, dass es Ursache darauf nicht angekommen sei
- weiter sagt die Staatsanwaltschaft, dass es Ursache gleichgültig gewesen sei, wen er wie treffe und ggf. verletze oder töte,
- die Verteidigung wendet ein, Ursache habe nicht getroffen (nicht treffen können),
- aber die Staatsanwaltschaft sagt ja eben gerade, dass Ursache das Trefferergebnis egal gewesen sei.
Meiner bescheidenen Meinung nach argumentiert die Verteidigung hier zumindest nicht gezielt gegen die Vorbringen der Staatsanwaltschaft. Wie das Gericht die Rechtslage sieht, wird sich zeigen, eine Entkräftung der Anklage durch die Argumente der Verteidigung sehe ich hier allerdings nicht.
Weiter bleibt auch ungeklärt, wie denn ein Geschosstrümmer, dessen Zusammensetzung nur derjenigen der Geschosse in Ursaches Revolver entspricht, aber nicht der der Geschosse der Polizeiwaffen, in ein Halstuch des besagten Beamten gelangt ist. M. E. die nach wie vor wahrscheinlichste Erklärung bleibt ein Schuss.