Angela, bist du noch da?
Ich hab noch was gefunden (
https://www.anwalt.org/gerichtsberichterstattung):
Der Pressekodex Ziffer 8 Richtlinie 8.1 Absatz 2 lautet:
„Kommt das Medium beim Abwägen dieser beiden Punkte zu dem Schluss, dass ein überwiegendes Öffentliches Interesse besteht, kann eine identifizierende Gerichtsberichterstattung stattfinden.
Dies ist … vor allem gegeben, wenn ein Zusammenhang bzw. Widerspruch besteht zwischen Amt, Mandat, gesellschaftlicher Rolle oder Funktion einer Person und der ihr zur Last gelegten Tat … vorliegt.“
1. Die Widersprüche von Amt und gesellschaftlicher Rolle sind in deinem Fall mindestens beim Staatsanwalt, Richter so wie beim POK gegeben.
2. Das Abwägen hat das Medium zu tun (du bist jetzt also ein Medium ;-)).
3. Wo du dies schon nachvollziehbar getan hast, darfst du (allerdings nur nach diesem vielleicht allein nicht rechtsdurchgreifenden Pressecodex) auch identifizierend Bericht erstatten.
Was ich aber – neben dem, das du als Unschuldige verfolgt wirst – sehr schlimm finde:
Welches Bild soll das Kind von Staat und Staatsgewalt entwickeln, wenn sein Kindeswohl unter Inkaufnahme eines solchen Szenarios gesichert wird?
Der Tritt ist hier eigentlich sogar noch das Wenigste, schlimmer finde ich das brutale Brechen des erklärten Willens des Kindes, die Einschüchterung und Hilflosigkeit der Mutter und das anschließende Lügen darüber mit dem Gipfel der rechtsstaatliche Legitimation!
Jes. 5, 20: „Weh denen, die Böses gut und Gutes böse nennen, die aus Finsternis Licht und aus Licht Finsternis machen, die aus sauer süß und aus süß sauer machen!“