Autor Thema: Angela Masch  (Gelesen 56852 mal)

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Offline emz

Re: Angela Masch
« Antwort #225 am: 5. April 2018, 14:35:36 »
Mir liegt nur das Urteil bzw. die Abschrift des Urteils vom Landgericht Kaiserslautern, welches mir am 22.04.2017 schriftlich zugestellt wurde, vor. Anfang Mai 2017 wurde die Revisionsbegründung fristgerecht eingereicht. Hiervon habe ich bis heute nichts gehört. Daher kann bis jetzt keine rechtsgültige Verurteilung erfolgt sein.
Bevor ich mir da irgendwas falsch zusammengoogle, hätte ich eine Frage an die Juristen:
Das Verfahren war am 15.03.2017 (wenn ich mich nicht ganz arg irre)
Die Zustellung des Urteils erfolgte am 22.04.2017
Der Revisionsantrag erfolgte Anfang Mai 2017

Wie schaut's denn da mit den Fristen aus?
 
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Offline Rima882

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Re: Angela Masch
« Antwort #226 am: 5. April 2018, 14:47:09 »
@emz

Danke für die Transkription.

Die bei der Staatsanwaltschaft Verden tätige Dame mit dem unklaren Namen heißt richtig "Gresel-Appelbaum". Sie ist - was die Engelsgleiche nicht kapiert hat - Leitende Oberstaatsanwältin und damit die Leiterin der Behörde (Angela spricht immer nur von einer "Oberstaatsanwältin").

Zu den Fristen bei der Revision:

Die Revision muss innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe des Urteils (meist ist das die Verkündung in der Hauptverhandlung) schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des vorinstanzlichen Gerichts eingelegt werden (§ 341 Abs.1 StPO).

Die Revisionsbegründung mit dem Revisionsantrag muss spätestens binnen eines Monats nach Ablauf der Frist zur Einlegung des Rechtsmittels bei dem Gericht, dessen Urteil angefochten wird, eingereicht werden. War bei Ablauf der einwöchigen Revisionsfrist das Urteil noch nicht zugestellt, so beginnt die Frist mit der Zustellung des Urteils (§ 345 Abs.1 StPO). Seitens des oder der Angeklagten kann die Revisionsbegründung nur in einer von dem Verteidiger oder einem Rechtsanwalt unterzeichneten Schrift oder zu Protokoll der - im Falle der Reichis höchst bedauernswerten - Geschäftsstelle eingereicht werden (§ 345 Abs.2 StPO).

Dass ein Strafurteil innerhalb einer Woche nach Verkündung zugestellt wird, ist in der Praxis eine eher seltene Ausnahme. Das Gericht hat mindestens fünf Wochen Zeit für die Abfassung des schriftlichen Urteils und dieser Zeitraum wird gern und oft ausgenutzt. Dementsprechend verlängert sich die Revisionsbegründungsfrist (§ 345 Abs.1 Satz 2 StPO).

Will sagen: Die Formalien der Revision sind hier wohl wahrscheinlich eingehalten worden. Da eine Revisionshauptverhandlung anscheinend nicht stattgefunden hat, Angela aber auch nicht freigesprochen wurde (sonst müsste sie jetzt ja nicht einrücken), spricht  sehr viel dafür, dass die Revision hier durch Beschluss nach § 349 Abs.2 StPO als offensichtlich unbegründet verworfen wurde. Das wäre auch alles andere als überraschend.
Seinlassen ist das Sicheinlassen auf das Seiende.

(Martin Heidegger)
 
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Offline Pantotheus

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Re: Angela Masch
« Antwort #227 am: 5. April 2018, 16:07:38 »
Maschs Angaben sind immer mit Vorsicht zu nehmen. Zum Beispiel wirft sie dem Polizeibeamten J. vor, sie angezeigt zu haben, obwohl er das nicht dürfe. Damit habe er gegen ein Urteil des BVerfG verstossen, das sei Hochverrat. Den Straftatbestand nennt sie dann auch noch "Vertraulichkeit des Wortes", dabei geht es natürlich um den Bruch der Vertraulichkeit des Wortes. Kurz: Wer so wenig Ahnung vom Recht hat und so viele Schnitzer in wenigen Sätzen machen kann, darf sich auch nicht wundern, wenn eine Revision verpeilt wird.

Die Frage stellt sich mir, wann das Urteil eröffnet wurde. Wenn es mündlich Ende der Verhandlung eröffnet wurde, begann die Wochenfrist zur Anmeldung der Revision mit dem Tag des letzten Verhandlungstermins. Wurde das Urteil erst mit der Zustellung samt Begründung eröffnet, dann wäre die Wochenfrist mit "Anfang Mai" wohl eingehalten (wobei ich Leute kenne, die "Anfang Mai" durchaus als den 15. oder 16. ansehen ...).
Die Frist ist das Eine, das Andere ist die Form: Sowohl die Anmeldung der Revision als auch deren Begründung haben entweder durch einen zugelassenen Rechtsanwalt oder aber zu Protokoll des Urkundsbeamten des urteilenden Gerichts zu erfolgen. Es kann nun sein, dass die Masch ihre eigene Revision erklärt hat, aber halt ohne Urkundsbeamten und ohne Rechtsanwalt. Auch denkbar scheint mir, dass sie zwar die Begründung binnen Monatsfrist nach Zustellung der Urteilsbegründung abgegeben hat, aber die Anmeldung der Revision binnen Wochenfrist nach Urteilsverkündung verpasst hat.
Letztlich ist auch denkbar, dass sie zwar alle Formalien eingehalten hat, aber die Revision nicht stichhaltig war. Wenn sie nichts Besseres zu bieten hat als "Aber ich habe den Tritt gesehen!", "Ich handle im öffentlichen Interesse" und "Die dürfen mich gar nicht anzeigen!", dann ist das nicht erstaunlich, dient die Revision doch dazu, Rechtsfehlern abzuhelfen und nicht der Durchsetzung irriger und abwegiger Rechtsauffassungen.
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Offline emz

Re: Angela Masch
« Antwort #228 am: 5. April 2018, 16:48:47 »
Dafür, dass er so gar keinen Kontakt zu Angela hat, legt sich der Michael Langhans aber ganz kräftig ins Zeug :whistle:

https://www.activinews.com/activinews/eilmeldung-ersatzfreiheitsstrafe-fuer-angela-masch-is-polizeigewalt-kucharz-2231.html

Zitat
Angela weist in ihrem Video zu Recht darauf hin, dass sie wohl wesentliche Infos nicht hatte. Das lag aber auch daran, dass ihr damaliger Anwalt es nicht für nötig erachtet hatte, mit dem anderen Verteidiger Kontakt aufzunehmen… Den Namen dieses verstorbenen Anwaltes benenne ich mal lieber nicht. Fakt ist dass es wichtige Informationen gibt, die zumindest das Informationsinteresse der Öffentlichkeit belegen, Informationen die ich leider nicht preisgeben darf da ich schweigepflichtig bin. Aber vielleicht beschafft mir ja jemand eine Schweigepflichtsentbindung…
 
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Re: Angela Masch
« Antwort #229 am: 5. April 2018, 17:04:13 »
Zitat
Aber vielleicht beschafft mir ja jemand eine Schweigepflichtsentbindung…
[/quote]
Eine Schweigepflicht besteht in der Regel zu Gunsten einer bestimmten Person, einem Personenkreis oder eines Institution, bei Rechtsanwälten meist zu Gunsten eines Mandanten. Von dieser Pflicht entbinden kann in der Regel nur, zu wessen Gunsten sie besteht.
Wie kann dann "jemand" eine "Schweigepflichtsentbindung" (sic!) beschaffen?  :think:
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Offline systemtreu

Re: Angela Masch
« Antwort #230 am: 5. April 2018, 21:08:06 »
Weil es mich gerade köstlichst amüsiert :dance:, mal eine Anmerkung am Rande:

Wenn sich der Busenfreund BeDumm erst vor wenigen Tagen schon so ins Zeug gelegt hat:

https://beamtendumm.wordpress.com/2018/03/22/hat-dina-einen-vogel/
Zitat
Angela und Langhans sind sich zwar in Kaiserslautern bei Gericht über den Weg gelaufen, aber das ist schon Monate her.
Zwischen Angela und Langhans gibt es sonst überhaupt keinen Kontakt.

dann sollte man doch wenigstens so schlau sein, dass man seinen alten Dateien einen neuen Namen verpasst und sie nicht gedankenlos unter langhans... einstellen  :whistle:

´Dat Angie´ hat wohl mitgelesen und die Dateinamen nun geändert  ;D   ;D
 
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Offline Gutemine

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Re: Angela Masch
« Antwort #231 am: 6. April 2018, 04:38:36 »
"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 
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Re: Angela Masch
« Antwort #232 am: 6. April 2018, 07:46:31 »
Ich verliere langsam den Überblick über die ganze "Wer? wen? wann? wo? warum?"-Rettungsindustrie unserer Kundschaft.

Es gibt wohl bald mehr "Retter" als wirklich vor der  NWO zu Rettende. Und deswegen zoffen die sich um die übriggebliebenen vermeintlich zu Rettenden.

Und ob Papa Möbius noch lebt oder über den Jordan gegangen ist kann uns egal sein.

Aber Winfried Sobottka gegen Masch und Conrad...da muss ich ja schon am noch fast frühen Morgen lachen.
 
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Re: Angela Masch
« Antwort #233 am: 6. April 2018, 09:00:03 »
Verrückte gegen Wahnsinnige - toll!
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Re: Angela Masch
« Antwort #234 am: 6. April 2018, 09:14:36 »
Verrückte gegen Wahnsinnige - toll!

Super, oder? Es kann nur Gewinner geben und für uns wird das amüsant.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 

Offline Brüllaffe

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Re: Angela Masch
« Antwort #235 am: 6. April 2018, 09:42:36 »
Ist der Sobottka noch hier angemeldet?
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Re: Angela Masch
« Antwort #236 am: 6. April 2018, 09:45:20 »
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Re: Angela Masch
« Antwort #237 am: 6. April 2018, 11:20:29 »
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Offline emz

Re: Angela Masch
« Antwort #238 am: 6. April 2018, 12:07:25 »
Wir erinnern uns. Dave Möbius war anonym untergebracht worden, nachdem man ihn bei Angela Masch rausgeholt hatte. Anonym, weil sein Vater schon mal versucht hatte, Sohn und Tochter auf einem Parkplatz unter Gewalt ins Auto zu zerren, was ein zufällig vorbeikommender Passant zu verhindern wusste.

Was hatte die Masch lamentiert, der Junge müsse bei Gericht gehört werden, bezweifelte, dass der Junge immer noch so traumatisiert sei, dass er gar nicht aussagen könne, was dann schlussendlich darin gipfelte, man wüsste ja gar nicht, ob er denn überhaupt noch leben würde. Als ob das Madam Größenwahn überhaupt was anginge.

Nun also stellt sich Papa Möbius tot, scheint die mütterliche Behausung verlassen zu haben und auf der Suche nach einem Unterschlupf zu sein, wie die Gerüchteküche verlauten lässt.

Als ich vorgestern von selbigem FB-Eintrag Kenntnis bekam, hab ich erst mal gedacht, mir haut's den Vogel raus:

Zitat
Kerstin Walther Wo der Dave war habe ich diesem Jo... Mitgeteilt
und das war sogar noch aktuell. Es gab keine Rückmeldung oder
Danke oder ob er das überhaupt an den Vater weitergegeben hat.
Dave war in der selben Unterbringung wie mein Kind,in Mose bei
Wernigerrode

Da frage ich mich doch gerade:

- war wenigstens ein Jo schlau genug, hier Klappe zu halten?
- aber wie blöd ist diese Kerstin Walther, dies ins Netz zu stellen?
- und wieviel blöder ist ein Michael Langhans, das zu verbreiten?

Dass Dave dort untergebracht ist, das mag stimmen oder auch nicht. Ist auch nicht mein Job, das herauszufinden. Aber zu verhindern, dass diese Einrichtung womöglich völlig unvorbereitet von ein paar wildgewordenen Kinderklau-Gläubigen überrannt wird, das sah ich dann durchaus als meine Aufgabe. Und so nehmen sich nun Staatsanwaltschaft und Polizei der Angelegenheit an.
 
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Offline Neubuerger

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Re: Angela Masch
« Antwort #239 am: 6. April 2018, 12:32:30 »
Dass Dave dort untergebracht ist, das mag stimmen oder auch nicht. Ist auch nicht mein Job, das herauszufinden. Aber zu verhindern, dass diese Einrichtung womöglich völlig unvorbereitet von ein paar wildgewordenen Kinderklau-Gläubigen überrannt wird, das sah ich dann durchaus als meine Aufgabe. Und so nehmen sich nun Staatsanwaltschaft und Polizei der Angelegenheit an.

Sehr gut, vielen Dank dafür.

Beamtendumm hängt sich dafür heute voll für Angela rein - mit dem üblichen mimimi über die arme Angela, die bösen Gerichte und das ganze Unrecht. Der Hammer ist allerdings das folgende Zitat:

Zitat
Ich glaube, die Worte von Rudolf Freisler waren gar nicht so verkehrt. Als er damals durch den GerichtSSaal schrie:

    „… sie sind ja ein schäbiger Lump“.

Da waren es die richtigen Worte an die falsche Person und zum falschen Zeitpunkt. Diese Worte im 21. Jahrhundert, gerichtet an seine rechtsbeugenden Berufskollegen und einen widerlichen Kindertreter, wären kaum zu bemängeln gewesen.

Siehe hier.
Das hatte Freisler (der übrigens Roland hieß, aber soviel Bildung müssen wir hier wohl nicht erwarten) einem der Angeklagten des 20. Juli entgegengeschrieen. Dazu fällt mir nicht mehr viel ein.
« Letzte Änderung: 6. April 2018, 12:44:07 von Neubuerger »
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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