Autor Thema: Neues aus dem KRD 2/2017  (Gelesen 35575 mal)

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dtx

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Re: Neues aus dem KRD 2/2017
« Antwort #300 am: 23. Februar 2017, 15:20:09 »
Sie begreifen es nicht, oder?

Zitat
Peter hatte bereits vor Jahren seinen in der BRD erworbenen Führerschein freiwillig abgegeben, um neue Strukturen zu etablieren und als Pionier den KRD-Führerschein zu nutzen.

Als Autopionier sozusagen. Wenn die Pudel dafür gesorgt haben, daß außer ihm im Krankenhausgelände keiner rumfährt, dann ist das ja auch zutreffend. Aber an der Kinderpost hätte sich eben die Staatsflotte oder jemand anders, der/dem das Autofahren in der BRD erlaubt war und das durch den Besitz eines gültigen Führerscheines belegen konnte, ans Steuer setzen müssen. Denn die Abgabe kann eben bei 40 Flensburg-Treffern doch nicht ganz so freiwillig gewesen sein.

Was folgern wir daraus, liebe Pudel? Genau - es reicht NICHT, den Führerschein der BRD zurückzugeben und dann mit einem Eurer Micky-Mouse-Ausweise durch die Gegend zu fahren. Man sollte dann, da man sich ja dann aus Eurer Sicht im Ausland befindet, vorher in diesem Ausland nachfragen, ob es selbstgemalte Führerscheine als gültige Papiere akzeptiert.

So drastisch muß man das noch nicht einmal ausdrücken. Die Gepflogenheiten der Führerscheinbehörden sind weltweit nicht hamonisiert, weshalb es eben vorkommt, daß der paraguayanische von Peter zwar hier als glatte Fälschung angesehen, so dort aber durchaus gang und gäbe ist. Das hat auch etwas damit zu tun, wie dieser Führerschein erworben wurde. Und so hat das eben zur Folge, daß die Angehörigen anderer Länder hier entweder unbegrenzt, nur ein halbes Jahr lang oder gar nicht fahren dürfen, ohne das letztere sich ihre Führerscheine alle selbst ausgestellt hätten.

Alternativ hätte Euer oberster Heerführer natürlich auch seinen Führerschein behalten können.

Warum er noch die Wahl hatte, erschließt sich mir nicht ganz. Es gab vermutlich Schwierigkeiten, ihm die diesbezüglichen Bescheide zuzustellen.

Apropos Papiere:
Wie geht's denn Eurem regen Briefverkehr mit dem Königshaus Oranje? Schon eine Antwort bekommen? Oder wenigstens eine Empfangsbestätigung? Oder ist Eure Schwurbelei gleich in der Rundablage gelandet?

Wahrscheinlich letzteres. Den Pudeln ist natürlich nicht zu vermitteln, daß es schon ein ziemlicher diplomatischer Affront ist, wenn sich irgendein subalterner Ministerialbeamter erdreistet, fremde Staatsoberhäupter zu belästigen. Da das KRD aber nirgendwo Botschafter hat, können die auch von keinem Außenministerium einbestellt werden, um ihnen für die Frechheiten an ihrer Heimatfront gehörig die Ohren lang zu ziehen.
 
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Re: Neues aus dem KRD 2/2017
« Antwort #301 am: 23. Februar 2017, 15:24:42 »
Apropos Ohren langziehen: Ich wüsste zu gerne, ob der ganze Stuss (sie übertreffen sich ja derzeit regelmäßig selbst), den die Pudel seit Peterchens Einfahrt so treiben, im Sinne oder auf Anweisung des Sektenchefs geschieht.
"Tuska jedoch verteufelt alle, die nicht in Sack und Asche gehen. Entweder, weil sie mit Konsum oder aber (doppelmoralistisch, versteht sich) mit Tugenden protzen. Mich deucht, unser Vorzeige-Katholik ist ein kleiner Luther." – Rechtsfinder
 
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Re: Neues aus dem KRD 2/2017
« Antwort #302 am: 23. Februar 2017, 15:33:11 »
Peterle wäre den Führerschein eh losgeworden, da hatten sich schon paar Sachen gesammelt, ich meine mich an eine MPU zu erinnern, die anstand. der Tuppel dachte wenn er den Führerschein abgibt, bevor der eingezogen und somit die Erlaubnis entzogen wird, kann er weiter fahren.

Es fitzt wo es geht. Das ist Ehrensache bei Peterle.
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Re: Neues aus dem KRD 2/2017
« Antwort #303 am: 23. Februar 2017, 15:34:07 »
Ich weiss nicht, ob das Haus Oranje geantwortet hat, ich vermute aber zu wissen, an wen unsere beiden Freiherren (zwei Lügen in einem Wort, sie sind weder Frei noch Herren, aber das nur am Rande) als nächstes schreiben werden.


http://www.bund-der-vertriebenen.de/

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Re: Neues aus dem KRD 2/2017
« Antwort #304 am: 23. Februar 2017, 15:47:52 »
Das lustige an der Führerscheinsache war ja, dass Peter den Lappen abgegeben hat und danach geklagt hat, weil er seine Fahrerlaubnis - auf die er zwangsläufig mit Rückgabe des Führerscheins verzichtet hat - behalten wollte. Soviel zu "neue Strukturen etablieren".

Begründet hat er seine Klage dann damit, dass er nicht gewusst habe, auch auf seine FE zu verzichten. Sowas aber auch. Das völlig humorlose Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt zeigte sich natürlich unbeeindruckt.

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 20. November 2015, Az. 3 L 102/15
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Re: Neues aus dem KRD 2/2017
« Antwort #305 am: 23. Februar 2017, 15:52:57 »
Ich weiss nicht, ob das Haus Oranje geantwortet hat, ich vermute aber zu wissen, an wen unsere beiden Freiherren (zwei Lügen in einem Wort, sie sind weder Frei noch Herren, aber das nur am Rande) als nächstes schreiben werden.
http://www.bund-der-vertriebenen.de/
Tja bei der Wohnsitzfrage hat es ihr König wieder mal besser getroffen: Darüber muss der sich ja im Gegensatz zu den Freiherren für die nächsten Jahre nun überhaupt keine Gedanken machen. ;D
Ich kann mir vorstellen, dass die Pudel ihn sogar dafür noch bewundern werden.
 
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Re: Neues aus dem KRD 2/2017
« Antwort #306 am: 23. Februar 2017, 18:45:15 »
Ob da die Pudel neidisch werden? Unbestätigten Meldungen zu Folge soll es in mehreren Städten zu spontanen Aufständen gekommen sein in deren Folge unter anderem die Rathäuser von Köln und Düsseldorf in die Hände von gekrönten Häuptern gefallen sind. Man munkelt davon, dass es in den nächsten Tagen zu Siegesparaden kommen soll, bei denen die bis vor kurzem noch herrschenden Eliten verspottet werden sollen.
 
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dtx

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Re: Neues aus dem KRD 2/2017
« Antwort #307 am: 23. Februar 2017, 19:08:52 »
OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 20. November 2015, Az. 3 L 102/15

Zitat
6
Neben der Entziehung der Fahrerlaubnis ist auch ein Verzicht auf die Fahrerlaubnis möglich. Der Verzicht auf eine Fahrerlaubnis wird in § 2a Abs. 1 Satz 6 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) genannt und dort mit dem Entziehung der Fahrerlaubnis gleichgestellt (s. auch §§ 29 Abs. 5 Satz 1, 28 Abs. 3 Nr. 7 StVG). Dies zeigt, dass durch den Verzicht das die Fahrerlaubnis einräumende Rechtsverhältnis als beendet angesehen wird, wenn gegenüber der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ein solcher erklärt wird.

Soweit ich mich erinnere, hat Fitzek genau das gewollt - alle Rechtsverhältnisse mit der Bundesrepublik zu beenden.
 

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Re: Neues aus dem KRD 2/2017
« Antwort #308 am: 23. Februar 2017, 21:49:36 »
Gut dass der Zopf gerade soviel Zeit hat.
Jetzt werden nebenbei noch sein Fahren ohne Führerschein und Beleidigung eines Richters verhandelt:
http://koenigreichdeutschland.org/de/neuigkeit/peter-vor-gericht-wegen-angeblicher-beleidigung-eines-richters.html
Also die guten Neuigkeiten häufen sich in letzter Zeit.  :dance:

PS: Am 27.02.2017 erst  11:00 Uhr Landgericht Halle und schon um 14:00 Uhr Amtsgericht Wittenberg?  :scratch:

Ich finde ja das im KRD-Artikel verlinkte OLG-Urteil interessant. Natürlich verdrehen sie wieder alles, aber die Passage könnte in anderen Prozessen mit Fantasiekennzeichen zmd. dem Rechtsgedanken nach auch auftauchen. Auf den ersten Blick klingt das sehr nach Freifahrtschein (im wahrsten Sinne des Wortes), wenngleich wohl aus anderen Gründen, als im KRD vermutet wird.

Ich besorge mir demnächst mal das vollständige Urteil…

Edit: Hier ist es. ;-)
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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Re: Neues aus dem KRD 2/2017
« Antwort #309 am: 23. Februar 2017, 22:38:05 »
Gut dass der Zopf gerade soviel Zeit hat.
Jetzt werden nebenbei noch sein Fahren ohne Führerschein und Beleidigung eines Richters verhandelt:
http://koenigreichdeutschland.org/de/neuigkeit/peter-vor-gericht-wegen-angeblicher-beleidigung-eines-richters.html
Also die guten Neuigkeiten häufen sich in letzter Zeit.  :dance:

PS: Am 27.02.2017 erst  11:00 Uhr Landgericht Halle und schon um 14:0030 Uhr Amtsgericht Wittenberg?  :scratch:

Ich finde ja das im KRD-Artikel verlinkte OLG-Urteil interessant. Natürlich verdrehen sie wieder alles, aber die Passage könnte in anderen Prozessen mit Fantasiekennzeichen zmd. dem Rechtsgedanken nach auch auftauchen. Auf den ersten Blick klingt das sehr nach Freifahrtschein (im wahrsten Sinne des Wortes), ...

Aber nur für Leute, die nicht lesen können. Kennzeichenmißbrauch ist also das Verwenden eines einem amtlichen Kennzeichen zum Verwechseln ähnlichen oder eines Kennzeichens, welches diesem Fahrzeug nicht zugeteiltr wurde, um im Straßenverkehr falsches Zeugnis abzulegen. Fitzek hatte - rechtlich gesehen - gar keine Kennzeichen am Auto, was als Ordnungswidrigkeit gilt und insofern hinter das strafbare und bei ihm sehr wahrscheinliche Fahren ohne Zulassung und ohne Haftpflichtversicherung zurücktrete.

Auf andere Reichsdödel übertragen heißt das, daß man ihnen solange nur einen Strafzettel ausstellen kann, wenn das Auto ordnungsgemäß zugelassen und versichert ist, bis der Gesetzgeber die Rechtslage ändert. Das bedeutet nun aber nicht, daß man ihnen nicht auf anderem Wege gut am Zeuge flicken könnte.
 

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Re: Neues aus dem KRD 2/2017
« Antwort #310 am: 23. Februar 2017, 23:19:13 »
Ich finde ja das im KRD-Artikel verlinkte OLG-Urteil interessant. Natürlich verdrehen sie wieder alles, aber die Passage könnte in anderen Prozessen mit Fantasiekennzeichen zmd. dem Rechtsgedanken nach auch auftauchen. Auf den ersten Blick klingt das sehr nach Freifahrtschein (im wahrsten Sinne des Wortes), wenngleich wohl aus anderen Gründen, als im KRD vermutet wird.

Ich besorge mir demnächst mal das vollständige Urteil…

Edit: Hier ist es. ;-)
Aufschlussreich ist auch eine Kleinigkeit:
Im URL des im KRD-Artikel verlinkte OLG-Urteils scheuten die Pudel sich nicht, das Wort Freispruch zu verwenden:
http://koenigreichdeutschland.org/files/krd/aktuelles/artikel/presse/richtigstellung-artikel-von-die-welt/120118-Freispruch-OLG-Kennzeichen.pdf
In dem Beschluss taucht nicht ein einziges mal "Freispruch" auf. Und der Tenor ist doch eindeutig:
Zitat
Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau zurückverwiesen.

Wer hier von Freispruch faselt ist entweder saublöd oder ein Lügner. Oder beides.
« Letzte Änderung: 23. Februar 2017, 23:21:33 von Pirx »
 

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Re: Neues aus dem KRD 2/2017
« Antwort #311 am: 24. Februar 2017, 02:08:42 »
Da Peterleang ja Wert darauf legte, den "Faschisten" gleich mehrmals von sich zu geben, davon zwei Mal einer laufenden Kamera gegenüber, ist natürlich denkbar, dass die beiden Vorkommen als zwei verschiedene Beleidigungen gewertet werden.

Unwahrscheinlich. Die Richterbeleidigung als "Faschist" erfolgte im Wittenberger Kurzverfahren wegen Fahren ohne Führerschein. Es war daher äußerst überraschend als Fitzek nur etwa drei Monate später aus der Untersuchungshaft in die Ersatzhaft verbracht wurde, um einen mutmaßlichen Strafbefehl wegen Beleidigung abzusitzen. Eine so schnelle Bearbeitung dieses Falls erschien (gerade bei den bekanntlich nicht so fixen Akteuren) unwahrscheinlich. Da aber damals nur diese Beleidigung bekannt war und ein Strafbefehl auch angemessen erschien, wurde vermutet, dass es sich um diese Richterschelte gehandelt haben muss.

Jetzt erscheint mir viel wahrscheinlicher, dass Fitzek früher noch anderswo beleidigt hat und dafür (in normaler Laufzeit) einen der vielen Strafbefehle kassiert hat, die er ohnehin oft schweigend unter den Tisch fallen lässt (und fast immer ganz stillschweigend bezahlt hat).

Und wegen der öffentlich bekannt gewordenen Richterbeleidigung gibt es jetzt halt noch ein Verfahren. Hatte Fitzek nicht mal selbst mit sechzehn anhängigen Verfahren geprahlt? Seltsam nur, dass seine Intransparenz so erstaunlich wenige davon genauer benennt.
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Re: Neues aus dem KRD 2/2017
« Antwort #312 am: 24. Februar 2017, 10:15:36 »
Tja bei der Wohnsitzfrage hat es ihr König wieder mal besser getroffen: Darüber muss der sich ja im Gegensatz zu den Freiherren für die nächsten Jahre nun überhaupt keine Gedanken machen. ;D
Ich kann mir vorstellen, dass die Pudel ihn sogar dafür noch bewundern werden.

Gut möglich. Ich werfe dazu hier noch einmal § 22 SGB II in den Raum:

Zitat
(1) Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind. Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, wird nur der bisherige Bedarf anerkannt. ...

und

Zitat
(4) Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll die leistungsberechtigte Person die Zusicherung des für die neue Unterkunft örtlich zuständigen kommunalen Trägers zur Berücksichtigung der Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen. Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind.

Der den meisten nicht geläufige Witz ist dabei die Tatsache, daß an die Erforderlichkeit eines Umzugs von den Sozialgerichten ziemlich hohe Anforderungen gestellt werden. Solange der Hilfsempfänger nicht im Räumungsverfahren definitiv hinten runter gefallen ist, ist ein Umzug eben formell noch nicht erforderlich. Einen in solchen Verfahren eigentlich sinnvollen Vergleich kann nicht eingehen, wer aus eigener Tasche nichts anzubieten hat - das übersehen oft selbst die Beklagtenanwälte geflissentlich.
Daß die JobCenter in der Vergangenheit selbst dann noch gemauert haben, wenn der Gerichtsvollzieher den Räumungstermin schon festgelegt hatte, fand zwar nunmehr auch der Gesetzgeber übertrieben (der letzte Satz des Absatzes 4 kam erst im August letzten Jahres ins Gesetz). Aber in der Realität gibt es in den Kommunen eben kaum Wohnungen, auf die die von denen selbst festgelegten Angemessenheitskriterien zutreffen, weshalb diese Kriterien auch immer wieder mal von Hilfsempfängern vor den Sozialgerichten gekippt werden müssen.

Die formellen Hürden für eine neue Bleibe dürften also von Leuten vom Schlage der Pudel kaum zu nehmen sein. Derzeit beträgt ihr Bedarf an Kosten der Unterkunft exakt Null Euro. Bei einem ungenehmigten Umzug wird ihnen der neue Mietvertrag also schon in den ersten Wochen um die Ohren fliegen, weil sie weder die Kaution noch die erste Miete zahlen können. Es sei denn, sie hätten Zugriff auf Fitzeks Depot ...

In dem Beschluss taucht nicht ein einziges mal "Freispruch" auf. Und der Tenor ist doch eindeutig:
Zitat
Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau zurückverwiesen.

Wer hier von Freispruch faselt ist entweder saublöd oder ein Lügner. Oder beides.

Hm, nicht ganz. Angeklagt war Kennzeichenmißbrauch. Verurteilt werden konnte demgegenüber wegen sehr wahrscheinlichen Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz und die StVZO, wogegen der Gebrauch des Kfz. ohne amtliche Kennzeichen als schlichte OWi nicht ins Gewicht falle.
Auch wenn Fitzek am Ende verurteilt wurde, waren die Vorwürfe nicht dieselben. Es gibt eben einen Unterschied zwischen Halbwahrheiten und Lügen, auch wenn die Absicht natürlich dieselbe ist.

« Letzte Änderung: 24. Februar 2017, 10:38:22 von dtx »
 
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Re: Neues aus dem KRD 2/2017
« Antwort #313 am: 24. Februar 2017, 10:23:42 »
Das wird einfach zurück zu Hotel Mami ins Kinderzimmer gehen, was den Vorteil bietet, daß sie sich mal wieder normaler Gesellschaft aussetzen müssen.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 

dtx

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Re: Neues aus dem KRD 2/2017
« Antwort #314 am: 24. Februar 2017, 10:36:14 »
Das wird einfach zurück zu Hotel Mami ins Kinderzimmer gehen, ...

Mami wird sich aber herzlich dafür bedanken, den längst erwachsenen Nachwuchs jetzt entweder durchfüttern und krankenversichern zu müssen oder vom JobCenter als Mitglied einer HG bzw. BG verpflichtet zu werden, selbst als Hilfsbedürftige die Hosen runterzulassen (siehe § 7 Abs. 3 Nr. 2 SGB II, wobei die Altersgrenze auch schon mal geflissentlich übersehen wurde). Einen zivilrechtlichen Anspruch auf Hotel Mami haben die Blagen ja längst nicht mehr.