Andere Quellen sagen, man möchte mich entmündigen und in die geschlossene Psychiatrie stecken. Das ist nur bei Eigen- oder Fremdgefährdung möglich. Beides liegt nicht vor, ...
So, so, Waldi, warum sollte Fremdgefährdung nicht vorliegen, wenn man anderen Menschen wiederholt androht, sie totzupeitschen, zu exekutieren, zu Streifen zu schneiden, zu Humus zu verarbeiten usw... usw..... ?
Richter und Ärzte können bei Deinen Publikationen da auf eine riesige Fundgrube zurückgreifen.
Einfach mal nachdenken, Waldi! Den Antrag auf Einweisung in die geschlossene Psychiatrie hast Du Dir schon selber zuzuschreiben. Da können doch wir vom SSL nichts dafür!
Die Einweisung in die Psychiatrie dürfte einfach zu bewerkstelligen sein:
Morgens in Wien
Klingeling
Wer stört?
Baron Walter von der Eichelburg?
Ja?
Wir sind die Gesandten des Kaisers ...
Ahhh, endlich, der Systemwechsel ...
Noch nicht ganz, Baron, der kommt erst noch ...
Nein ...
Doch ...
Nein ...
Doch ...
Ooooch ...
Wir haben den kaiserlichen Auftrag, Euch in Eure neue Fluchtburg zu geleiten
Aber, aber, ich habe bereits eine Fluchtburg ...
Ihre Majestät ist der Ansicht, dass diese Fluchtburg Eurer Bedeutung nicht angemessen ist.
Oooooh
*** wird fortgesetzt ***