Vom Staat Österreich hat sich ein 57-Jähriger aus Haag losgesagt, Gesetze erklärte er für ungültig und wer die Einhaltung dieser forderte, den bedachte er mit bedrohlichen Briefen. Versuchter Widerstand gegen die Staatsgewalt wird ihm nun vorgeworfen.
Zwei Termine hatte er bereits platzen lassenPolizisten führen den 57-Jährigen zum Prozess vor, zwei Termine davor hatte der Haager platzen lassen, war freiwillig nicht erschienen. Die Vorwürfe gegen ihn listet Erster Staatsanwalt Leopold Bien auf.
„Eine Beamtin der Bezirkshauptmannschaft Amstetten hat er versucht, an der Einleitung eines Verfahrens zu hindern, hat ihr hundert Unzen Silber in Rechnung gestellt. Die Überprüfung seiner Zentralheizung hat er verweigert und von einem Mitarbeiter der Gemeinde Amstetten fünf Millionen Euro gefordert. Von einem Polizisten, der ihm eine Beschuldigtenladung überbracht hat, forderte er Feingold im Wert von einer Million Euro“, so der Staatsanwalt.
Zu all dem will der Angeklagte nichts sagen: „Es gibt keine rechtliche Grundlage, dass ich Auskunft gebe, Sie haben kein Recht, Fragen zu stellen. Ich bin der Glaubensgemeinschaft der Menschen beigetreten, mein Gerichtshof ist der Gerichtshof der Menschen“, erklärt er dem Richter lautstark und verbietet ihm, ihn mit Familiennamen anzusprechen.
„Sie sind der klassische Staatsverweigerer. Alles, was Sie sagen, macht wenig Sinn.“Erster Staatsanwalt zu dem Angeklagten
„Wenn Sie mich in die Personalisierung drängen, begehen sie Völkermord. Ich heiße nicht Karl (Name geändert), ich bin der Mensch Karl und der Mensch Karl ist unter Zwang hier“, schreit er. Auch dass der Richter ihn siezt, passt ihm nicht: „Die Anrede mit Sie gibt es nur im Seerecht, aber davon haben Sie keine Ahnung.“ Zwei Mal wird der Haager wegen Zwischenrufen aus dem Gerichtssaal verwiesen.
„Sie sind der klassische Staatsverweigerer. Alles, was Sie sagen, macht objektiv betrachtet wenig Sinn und Sie stehen, ob Sie es glauben oder nicht, unter der österreichischen Gerichtsbarkeit“, erklärt Ankläger Bien dem Haager.
Für den 57-Jährigen setzt es ein Jahr teilbedingt, davon zwei Monate Gefängnis. Einverstanden ist er damit nicht. „Nein, ich nehme Ihr Handelsangebot nicht an“, sagt er zum Richter.