Autor Thema: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition  (Gelesen 95851 mal)

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dtx

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #195 am: 14. Mai 2017, 15:30:06 »
Altes österreichisches Sprichwort:

Was der Bauer net kennt, des frisst er net!

Für Piefke: Was ein Landwirt nicht gewohnt ist. kommt bei ihm nicht auf den Speiseplan.

Ja ja, aber Piefke spricht in dem Zusammenhang von Eseln - mancherorts werden Bauern eben doch nicht für blöde gehalten.
 

Offline Evil Dude

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #196 am: 15. Mai 2017, 11:43:46 »
In der BriD nicht, aber weiß man's ob in der Diktatur Österreich andere Regeln gelten (lebenslanges Lungenstrudelverbot? ?

Besser wäre die Todesstrafe auf Wiener Schnitzel mit Sauce weil ich damals in Berlin das starke Verlangen hatte den Koch zu erdolchen! So etwas frisst bei uns nicht mal die Monika!



Verschandelt das Österreichische Kulturerbe!



Schnitzel mit Teigklumpen (die wohl Spätzle sein sollen?) und Blaukraut? Da ist nicht nur die Soße schlimm! Es sind doch Barbaren!
Und Monika frisst ihre Schnitzel doch sicher nur so!

Zyniker, der - Schuft, dessen mangelhafte Wahrnehmung Dinge sieht, wie sie sind, statt wie sie sein sollten.
Wörterbuch des Teufels - Ambrose Bierce
 

Igor Strawinski

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #197 am: 15. Mai 2017, 18:05:51 »
Same shit, different day:

http://www.nachrichten.at/oberoesterreich/Staatsverweigerin-schwaenzte-erneut-Prozess-Nun-droht-die-U-Haft;art4,2565812

Frage an die Rechtsgelehrten: Hat das zweimalige unentschuldigte Fernbleiben Konsequenzen für die Angeklagte? Z.B. eine vom Ausgang des eigentlichen Strafprozesses unabhängige Geldstrafe?

Was so ein Wochenende in Haft bewirken kann

„Staatsverweigerin“ in Linz verurteilt


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Eine 43-jährige „Staatsverweigerin“ ist am Montag am Landesgericht Linz wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt verurteilt worden.

Im Oktober hatte die 43-Jährige, die den österreichischen Staat sowie seine Behörden und Organe nicht anerkennt, einen Rechtspfleger in seiner Arbeit zu behindern versucht. Außerdem drohte sie dem Mann mit erheblichen Zahlungsforderungen, sollte er nicht bereits exekutierte Zahlungen zurückgeben.

„Österreich hat keine Hoheitsrechte“

Seit Oktober soll die Frau Mitglied einer Vereinigung mit dem Namen „Verfassungsgebende Versammlung für das Völkerrechtssubjekt, Staat Österreich“ sein. Die Mitglieder der Verbindung vertreten die Ansicht, dass der Staat Österreich über keine Hoheitsrechte verfügt und ein Privatunternehmen ist.

120 Tagessätze zu je vier Euro

Beim ersten Prozess hatte die Frau wortlos das Gericht verlassen, zum zweiten Termin war sie erst gar nicht erschienen. Die Staatsanwaltschaft beantragte daher die Festnahme. Am Montag wurde die 43-jährige Frau schließlich verurteilt: wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt zu einer unbedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je vier Euro und zu einer bedingten Freiheitsstrafe von sieben Monaten.

Frau vor Gericht reumütig geständig

Das Urteil ist rechtskräftig. Die Frau zeigte sich am Montag reumütig geständig und schwor den Staatsverweigerern ab. Sie wurde deshalb aus der Haft entlassen.
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Offline kairo

Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #198 am: 15. Mai 2017, 20:51:47 »
4 € Tagessatz ... wahrlich eine Stütze der Gesellschaft.
 

dtx

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #199 am: 15. Mai 2017, 21:14:39 »
4 € Tagessatz ... wahrlich eine Stütze der Gesellschaft.

Wenn die Notstandshilfe (die offenbar nicht wie die Leistungen nach SGB II in D allgemeingültig festgelegt wird) in ihrem Fall nicht mehr hergibt ... Hier wären das TS von 13 Euro.
 

Igor Strawinski

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #200 am: 17. Mai 2017, 16:08:23 »
Noch eine am Schauplatz Folge morgen.

Österreich nein Danke II     ORF 2


Die erste Folge von Österreich nein Danke auf YouTube.
 

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #201 am: 17. Mai 2017, 16:16:55 »
Drohbriefe an Richterin und Staatsanwältin: Schuldspruch

Ein 42-Jähriger ist am Mittwoch von einem Schöffengericht in St. Pölten nicht rechtskräftig zu zehn Monaten Haft, davon acht bedingt, verurteilt worden. Der Mann wurde wegen versuchter Bestimmung zum Amtsmissbrauch und versuchter Nötigung schuldig gesprochen. Er hatte laut Anklage in Zusammenhang mit einem Strafverfahren gegen ihn einer Richterin und einer Staatsanwältin Drohbriefe geschickt.

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Der Mann aus dem Bezirk Amstetten war von Ende Februar bis 4. Mai in Untersuchungshaft. Die etwas mehr als zwei Monate lange Vorhaft werde dem Angeklagten angerechnet, führte der Richter aus. Damit habe er den unbedingten Teil seiner Freiheitsstrafe bereits verbüßt.

Nach einem von einer Linzer Staatsanwältin eingebrachten Strafantrag wegen angeblichen Förderbetrugs hatte die Richterin am Landesgericht St. Pölten dem 42-Jährigen Anklage und Ladung zur Hauptverhandlung zugestellt. Der Mann schickte Monate später - im Februar 2017 - je ein Schriftstück an die Beamtinnen. In "langen, verklausulierten Schreiben" forderte er laut Staatsanwalt die beiden auf, das Hauptverfahren ohne Durchführung zu beenden, sonst würde er Schadenersatzansprüche geltend machen.

Von der Richterin hatte er zwei Millionen Euro, von der Staatsanwältin das 600-Fache des entstandenen Schadens bzw. einen Euro pro Sekunde Wartezeit gefordert. Zudem drohte er laut Anklagebehörde, den Schaden durch Dritte eintreiben zu lassen. Dabei habe es sich um eine Anspielung auf die "Malta-Masche" gehandelt, führte der Staatsanwalt aus - nämlich die Forderung im US-amerikanischen Handelsregister UCC einzutragen und über Malta eine Mahnklage einzubringen.

Der 42-Jährige zeigte sich geständig und entschuldigte sich - wie zuvor schriftlich bei den Opfern - für die Schreiben. "Ich habe zwei Briefe geschrieben, der Inhalt war völlig falsch. Mir war nicht bewusst, was die Schreiben auslösen", meinte der Niederösterreicher. Der Unternehmer nannte falsche Anschuldigungen und Existenzsorgen als Gründe für die Schreiben. Sie seien ein "Akt der Entrüstung", eine "Kurzschlusshandlung" gewesen, "weil ich es nicht mehr ertragen habe". Es habe ihm gereicht, weil seine Beweise nicht berücksichtigt worden seien. Die Schreiben habe er danach schriftlich widerrufen, hieß es.

Bei seinem Mandanten handle es sich nicht um einen "Staatsverweigerer", sagte sein Rechtsanwalt, der um ein mildes Urteil ersuchte. Den Inhalt der Briefe habe er aus dem Internet, berichtete der Angeklagte. Der Staatsanwalt räumte ein, dass es sich beim Beschuldigten nicht um einen typischen "Staatsverweigerer" handle - allerdings habe er Musterschreiben von staatsfeindlichen Organisationen verwendet. Auf Zeugen wurde verzichtet.

Bei einem Strafrahmen von sechs Monaten bis fünf Jahren liege die Strafe "im untersten Bereich", sagte der Richter. Als mildernd wurde das reumütige Geständnis und der bisher ordentliche Lebenswandel des Angeklagten gewertet, erschwerend wirkte sich das Zusammentreffen eines Vergehens und eines Verbrechens aus. Der 42-Jährige erbat Bedenkzeit, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.
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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #202 am: 17. Mai 2017, 19:37:34 »
Zitat
Bei einem Strafrahmen von sechs Monaten bis fünf Jahren liege die Strafe "im untersten Bereich", sagte der Richter. Als mildernd wurde das reumütige Geständnis und der bisher ordentliche Lebenswandel des Angeklagten gewertet

Dann schauen wir mal wie dieser Lebenslauf weitergeht. Das "reumütige Geständnis" dürfte wohl der Tatsache geschuldet sein, dass dadurch die Strafe etwas milder ausfiel.
 

Igor Strawinski

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #203 am: 18. Mai 2017, 17:11:01 »
ÖVP-Politiker outet sich als Staatsfeind: Rücktritt

Ein langjähriger ÖVP-Gemeinderat sorgt derzeit in Niederösterreich für Aufsehen – er trat von der Partei zu den Rebellen über.

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Vom Polit-Rhetoriker im Gemeinderat zum schrulligen Verschwörungs-Theoretiker: Nach rund zwei Jahrzehnten im Gemeinderat einer Stadtgemeinde in Niederösterreich wurde ein Unternehmer zum bekennenden Rebellen. „Er war immer schon ein Philosoph. Vor einiger Zeit dürfte er anders abgebogen sein und sympathisiert jetzt offenbar mit den Reichsbürgern“, berichtet der ehemalige Bürgermeister.

Die aktuelle ÖVP-Chefin des Ortes kommentiert auf „Heute“-Anfrage nur knapp: „Der besagte Mann hat mit Anfang Mai ein Rücktrittsschreiben an mich geschickt. Darin gab er an, dass er aus persönlichen Gründen seine politische Tätigkeit zukünftig nicht mehr ausführen wird.“

Dass der Staatsverweigerer jetzt nicht mehr alle österreichischen Gesetze, Gebühren und Strafen anerkennen könnte, lässt auch an der Spitze einer großen Freiwilligen-Organisation die Alarmglocken schrillen: Denn immerhin ist er Leiter der örtlichen Einheit und hat einst einen Eid geschworen.
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Igor Strawinski

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #204 am: 22. Mai 2017, 20:22:58 »
Haager Staatsverweigerer (57) muss sitzen

Die Einhaltung von Gesetzen hielt 57-Jähriger nicht für notwendig. Stattdessen forderte er Silber, Gold und Millionen Euro. Nun setzte es zwei Monate Gefängnis.

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Vom Staat Österreich hat sich ein 57-Jähriger aus Haag losgesagt, Gesetze erklärte er für ungültig und wer die Einhaltung dieser forderte, den bedachte er mit bedrohlichen Briefen. Versuchter Widerstand gegen die Staatsgewalt wird ihm nun vorgeworfen.


Zwei Termine hatte er bereits platzen lassen

Polizisten führen den 57-Jährigen zum Prozess vor, zwei Termine davor hatte der Haager platzen lassen, war freiwillig nicht erschienen. Die Vorwürfe gegen ihn listet Erster Staatsanwalt Leopold Bien auf.

„Eine Beamtin der Bezirkshauptmannschaft Amstetten hat er versucht, an der Einleitung eines Verfahrens zu hindern, hat ihr hundert Unzen Silber in Rechnung gestellt. Die Überprüfung seiner Zentralheizung hat er verweigert und von einem Mitarbeiter der Gemeinde Amstetten fünf Millionen Euro gefordert. Von einem Polizisten, der ihm eine Beschuldigtenladung überbracht hat, forderte er Feingold im Wert von einer Million Euro“, so der Staatsanwalt.

Zu all dem will der Angeklagte nichts sagen: „Es gibt keine rechtliche Grundlage, dass ich Auskunft gebe, Sie haben kein Recht, Fragen zu stellen. Ich bin der Glaubensgemeinschaft der Menschen beigetreten, mein Gerichtshof ist der Gerichtshof der Menschen“, erklärt er dem Richter lautstark und verbietet ihm, ihn mit Familiennamen anzusprechen.

„Sie sind der klassische Staatsverweigerer. Alles, was Sie sagen, macht wenig Sinn.“Erster Staatsanwalt zu dem Angeklagten

„Wenn Sie mich in die Personalisierung drängen, begehen sie Völkermord. Ich heiße nicht Karl (Name geändert), ich bin der Mensch Karl und der Mensch Karl ist unter Zwang hier“, schreit er. Auch dass der Richter ihn siezt, passt ihm nicht: „Die Anrede mit Sie gibt es nur im Seerecht, aber davon haben Sie keine Ahnung.“ Zwei Mal wird der Haager wegen Zwischenrufen aus dem Gerichtssaal verwiesen.

„Sie sind der klassische Staatsverweigerer. Alles, was Sie sagen, macht objektiv betrachtet wenig Sinn und Sie stehen, ob Sie es glauben oder nicht, unter der österreichischen Gerichtsbarkeit“, erklärt Ankläger Bien dem Haager.

Für den 57-Jährigen setzt es ein Jahr teilbedingt, davon zwei Monate Gefängnis. Einverstanden ist er damit nicht. „Nein, ich nehme Ihr Handelsangebot nicht an“, sagt er zum Richter.
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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #205 am: 22. Mai 2017, 22:27:24 »
Das geht ja Schlag auf Schlag im Nachbarland. Und neben einer Justiz, die zügig durchgreift, fällt mir auf, dass sich vergleichsweise viele der Delinquenten vermutlich von ihrem Anwalt haben überzeugen lassen den Hirngespinsten (wenigstens verbal) reumütig abzuschwören. Die in Deutschland so typische borniert arrogante Haltung gegenüber den Gerichten ist eher in der Minderheit.

Ich wüsste gern, ob das an dem handfesteren Vorgehen der Justiz liegt oder ob es vielleicht eher daran liegt, dass viele der österreichischen Reichsbürger noch nicht so lange dabei sind und daher noch nicht so festgefahren sind wie manch hiesige Exemplare?
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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #206 am: 23. Mai 2017, 12:15:42 »
Hamerwahn-Lautsprecher Helmut Pilhar macht sich derweil mit der Malta-Masche beliebt. Ob er als Nächster eingetütet wird?  :dance:

https://kurier.at/chronik/oesterreich/die-eigenartige-welt-des-herrn-pilhar/265.110.114
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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #207 am: 29. Mai 2017, 11:27:52 »
Beim Zahnarzt hat es funktioniert, da hat sich der andere gedacht, dass es auch bei ihm funktionieren müsste. Er vergass: Der Zahnarzt war es wirklich nicht!


47-jähriger mutmaßlicher “Staatsverweigerer” vor Gericht

Ein mutmaßlicher “Staatsverweigerer” musste sich am Montag in Krems erneut vor Gericht verantworten. Der 47-Jährige war einer der acht Angeklagten im Prozess nach einer 2014 auf einem Hof im Waldviertel geplanten “Gerichtsverhandlung” gegen eine Sachwalterin. Das Verfahren gegen den Mann war im April zur Prüfung von Unterschriften und Fingerabdrücken auf “Haftbefehlen” ausgeschieden worden.

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Der Beschuldigte soll im Juli 2014 “Haftbefehle” gegen die Sachwalterin einer im April verurteilten Waldviertlerin und den damaligen niederösterreichischen Landeshauptmann Erwin Pröll (ÖVP) ausgestellt haben. Er soll die “Internationalen Haftbefehle” laut Anklage als “ausstellender Richter bzw. Gerichtsbeamter” unterzeichnet haben. Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann schwere Nötigung, beharrliche Verfolgung und Amtsanmaßung vor. Der 47-Jährige hatte sich im April nicht schuldig verantwortet, nun bekannte er sich teilschuldig.


Im Gegensatz zum Verhandlungstermin im April gab es dieses Mal keine Absperrung um das Gerichtsgebäude. Der Angeklagte, der sich in U-Haft befand, meinte zu Prozessbeginn am Montag: “Ich möchte mich entschuldigen für meine herbe Art bei der letzten Verhandlung.” Er sei zur Erkenntnis gekommen, dass er den Haftbefehl “möglicherweise” unterschrieben habe. “Mir fehlt die Erinnerung”, erklärte der 47-Jährige, er habe 2014 infolge von persönlichen Problem zu trinken begonnen.

Zwei Experten des Bundeskriminalamtes hatten auf Antrag von Staatsanwaltschaft und Verteidigung geprüft, ob Unterschriften und Fingerabdrücke auf im Juli 2014 ausgestellten “Haftbefehlen” gegen eine Sachwalterin und Ex-Landeshauptmann Pröll jene des Angeklagten sind. Das Ergebnis: Namenszüge und Fingerabdrücke stammen vom 47-Jährigen. Geprüft wurden Kopien der “Haftbefehle” – das Original soll laut früheren Aussagen in einem Tresor liegen. Der Beschuldigte stellte indes die Vermutung in den Raum, dass seine Unterschrift von jemand anderem in die Schreiben kopiert bzw. hochgeladen sein könnte.

Den International Common Law Court of Justice Vienna (ICCJV) habe er mitgegründet, “das verneine ich auch nicht”, sagte der 47-Jährige. Im April hatte er angegeben, dass er als Journalist in den ICCJV hineinschnüffeln wollte.

Warum er sich bei der U-Haft-Verhängung auf seinen angeblichen “Diplomatenstatus” berufen habe, wollte die Einzelrichterin wissen. “Das dürfte nun geklärt sein, es gilt nicht”, meinte das ehemalige BZÖ-Mitglied. Der Angeklagte legte dem Gericht am Montag einen – noch nicht abgeschickten – an einen ICCJV-Standort in Müllheim in der Schweiz adressierten Brief vor. In diesem Schreiben erklärte der 47-Jährige, dass er “mit sofortiger Wirkung von allen Funktionen zurücktrete”. Die Gründe für seine Entscheidung seien nicht die aktuellen Ereignisse, sondern “rein privater Natur”, hieß es.

Er finde die Idee, so einen Haftbefehl auszustellen, “schwachsinnig”, “ich hätte ihn bewusst sicher niemals unterschrieben”, meinte der Angeklagte. “Ich habe sicher nicht gewusst, was ich unterschreibe”, betonte er. “Ich anerkenne Österreich”, hielt der 47-Jährige außerdem fest. Bei den Übergaben eines “Haftbefehls” und einer “gerichtlichen Vorladung” einer Sachwalterin auf einer Polizeiinspektion in Waidhofen a.d. Thaya und in Dobersberg sei er nicht dabei gewesen. Zum Hof der 53-Jährigen in Hollenbach sei er angereist, um beim Aufräumen zu helfen. Vor der geplanten “Gerichtsverhandlung” gegen die Sachwalterin am 28. Juli 2014 war die Polizei eingeschritten.
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Staatsverweigerin zu einem Jahr Haft verurteilt

Eine 53-jährige Kärntnerin aus dem Bezirk Wolfsberg ist am Montag am Landesgericht Klagenfurt wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt zu einem Jahr Haft, vier Monate davon unbedingt, verurteilt worden. Die Frau gehört zu den sogenannten Staatsverweigerern, sie wurde polizeilich vorgeführt und lieferte vor Richter Gerhard Pöllinger einen teilweise bizarren Auftritt.

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Staatsanwalt Marcus Pacher warf der Frau Widerstand gegen die Staatsgewalt vor. Zum ersten Verhandlungstermin am 10. Mai war sie nicht erschienen, worauf die Vorführung angeordnet wurde. Die Beschuldigte kam - begleitet von zwei Polizisten - in den Gerichtssaal, wo sie die Anwesenden mit einem freundlichen "Guten Morgen" bedachte.

Als der Richter sie allerdings aufforderte, vor ihm Platz zu nehmen, war die Freundlichkeit auch schon wieder vorbei. Sie verweigerte jegliche Kooperation, antwortete nicht auf die Fragen des Richters, sondern wiederholte mantraartig den Satz: "Ich bin ein geistig sittliches Wesen, ich unterstehe nur Gott." Zudem wies sie x-fach darauf hin, dass sie unter Zwang hier sei.

Frau bedrohte Richter

Die Frau hatte im Sommer vergangenen Jahres einen Gerichtsvollzieher bedroht, als dieser bei ihr eine Pfändung durchführen wollte. Sie drohte ihm ihrerseits mit Exekution, gegen ihn bestehe ein Pfandrecht in der Höhe von 30.000 Euro bei einem internationalen Schuldenregister.
Der Gerichtsvollzieher meinte bei seiner Zeugenvernehmung, er habe sich dadurch "schon sehr belastet" gefühlt, er habe auch immer ein schlechtes Gefühl, wenn ein fremdes Auto sich seinem Wohnhaus nähere. Den Vorfall habe er deshalb auch angezeigt. Die Exekution wurde übrigens dann doch vollzogen, und zwar unter Polizeischutz.

Landesgericht sei eine "Firma"

Richter Pöllinger sprach die 53-Jährige schuldig und verurteilte sie zu zwölf Monaten Haft. Aus Gründen der Generalprävention sei es nicht möglich, ihr die gesamte Strafe bedingt nachzusehen, daher seien vier Monate unbedingt zu verhängen gewesen. Die ausführliche Rechtsbelehrung nach der Urteilsverkündung quittierte die Staatsverweigerin mit dem Verlesen von Auszügen aus der Menschenrechtskonvention.
Zum Urteil selbst hatte sie nichts zu sagen, außer zu erklären, dass sie immerhin vom Richter und vom Staatsanwalt nicht einmal Ausweise verlangt hätte. Vor dem Gerichtsgebäude erklärte sie dann, das Landesgericht sei ja auch bloß eine Firma. Als sie ein Passant fragte, wie sie das meine, empfahl sie ihm sofort ein entsprechendes Buch aus Deutschland, das er bei ihr um 20 Euro beziehen könne.
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« Letzte Änderung: 29. Mai 2017, 11:56:43 von Igor Strawinski »
 

Igor Strawinski

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #208 am: 30. Mai 2017, 06:07:46 »
Soziale Rechte aberkennen!

Tausende Bürgerinnen und Bürger haben sich in den letzten drei Jahren vom Staat Österreich losgesagt. Darunter sind Menschen, die glauben, sich auf diese Weise unkompliziert entschulden zu können. Gefährlich sind die ideologisch Motivierten, die jedwede staatliche Autoritäten ablehnen. Sie bauen sich Polizisten, Beamte in Gemeinden und Bezirkshauptmannschaften etc. als Feindbilder auf. Man wird ergründen müssen, warum Menschen so von der Gesellschaft abdriften.

In Kärnten musste sich gestern erstmals eine „Staatsverweigerin“ vor Gericht verantworten. Die Frau aus der Mittelschicht verweigerte den Prozess und muss jetzt mit dem – nicht rechtskräftigen – Urteil (vier Monate Haft) leben.

Im Rechtsstaat Österreich können auch Rechtsverweigerer auf ein faires Gerichtsverfahren vertrauen. Es besteht allerdings die Möglichkeit, dass Staatsverweigerer mittelfristig als „Anarchisten“ eingestuft werden. Dann wäre der Schritt zur Aberkennung der Staatsbürgerschaft und damit dem Verlust aller sozialer Sicherheiten ein kurzer. Das ist hart, langfristig aber unausweichlich. Uneinsichtigen Rechtsverweigerern darf, ja soll auch der Rechtsstaat Rechte verweigern.



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Offline Helvetia

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #209 am: 30. Mai 2017, 08:59:45 »
Dann wäre der Schritt zur Aberkennung der Staatsbürgerschaft und damit dem Verlust aller sozialer Sicherheiten ein kurzer. Das ist hart, langfristig aber unausweichlich. Uneinsichtigen Rechtsverweigerern darf, ja soll auch der Rechtsstaat Rechte verweigern.

Nicht dass mir die Betreffenden emotional besonders Leid täten, aber sie auszubürgern - vor allem wenn sie danach als staatenlos gälten - wäre rechtlich ein ziemlich starkes Stück. Geht das in Österreich? Also in der Schweiz geht Ausbürgern meines Wissens nur, wenn nicht Staatenlosigkeit die Folge ist! Angewendet wird die Möglichkeit zudem recht sparsam, eigentlich nur bei Anhängern von islamistischen Terrororganisationen u. dgl.!
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