Autor Thema: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition  (Gelesen 95847 mal)

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #150 am: 25. April 2017, 16:42:05 »
Drohbriefe an Behörden: "Wollte fünf Millionen Dollar"

53-jähriger Beschäftigungsloser forderte dreist Bares und drohte mit der Eintragung in ein Schuldenregister. Im Prozess schweigt er beharrlich. Die Richterin vertagt.

Spoiler

„Ist das ein staatliches Gericht? Sind Sie eine staatliche Richterin? Wenn ja, dann fordere ich Sie auf, sich nach dem Kontrollratsgesetz zu legitimieren. Dann können wir in Ruhe über alles reden.“

Nur das sagt ein Herzogenburger (53) im Prozess am Landesgericht St. Pölten. Weil die Richterin sich freilich nicht vor dem Angeklagten legitimieren will, schweigt er zu versuchtem Widerstand gegen die Staatsgewalt, gefährlicher Drohung und Sachbeschädigung.

icht St. Pölten  |   NOEN, http://www.justiz.gv.at/
„Ist das ein staatliches Gericht? Sind Sie eine staatliche Richterin? Wenn ja, dann fordere ich Sie auf, sich nach dem Kontrollratsgesetz zu legitimieren. Dann können wir in Ruhe über alles reden.“

Nur das sagt ein Herzogenburger (53) im Prozess am Landesgericht St. Pölten. Weil die Richterin sich freilich nicht vor dem Angeklagten legitimieren will, schweigt er zu versuchtem Widerstand gegen die Staatsgewalt, gefährlicher Drohung und Sachbeschädigung.

Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Mitarbeiter der Bezirkshauptmannschaften St. Pölten und Melk, der Landespolizeidirektion NÖ und Rechtspfleger des Bezirksgerichtes St. Pölten sowie Polizisten habe der „Staatsverweigerer“ ein Jahr lang mit Rechnungen, Zahlungserinnerungen, Mahnungen bombardiert, ihnen mit Eintragung in das US-amerikanische Schuldenregister UCC in Höhe von fünf Millionen US-Dollar und Pfandbriefen gedroht.

Zitat
„Mir hat er geschrieben, dass ich seine Menschenrechte verletze. “Diplomrechtspflegerin erhielt vom Angeklagten ein 30 Seiten langes Schreiben.


Damit, so die Anklägerin, habe der 53-Jährige versucht, Amtshandlungen, wie Entscheidungen in Verwaltungsverfahren, Vollstreckung von Geldstrafen und Durchführung einer Beschuldigteneinvernahme zu verhindern.

Für die Opfer war das alles belastend. „Er hat Anzeigen bekommen wegen Fahrens ohne Lenkerberechtigung. Dann sind Forderungen gekommen. Das hat mich schon beunruhigt“, erzählt eine BH-Mitarbeiterin.

„Mir hat er geschrieben, dass ich seine Menschenrechte verletze und weiße Folter ausübe“, berichtet eine Rechtspflegerin. Und ein anderes Opfer sagt: „Fünf Millionen Dollar wollte er von mir, weil ich nicht belegt habe, dass ich eine Rechtspflegerin bin.“

Radklammern an Auto aufgebrochen

Weil der Herzogenburger immer wieder ohne Führerschein unterwegs war, verpasste ein Polizist seinem Auto Radklammern. „Die hat er aufgezwickt, sie sind in der Wiese gelegen und das Auto war weg. Ich habe ihm dann eine Ladung geschickt und er hat Geld gefordert“, sagt der Ordnungshüter.

Drei Zeugen bleiben dem Prozess fern. Weil die Richterin ihre Aussagen ohne Zustimmung des Angeklagten nicht verlesen darf, wird der Prozess vertagt.
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QUELLE


VORGESCHICHTE





ALLES HAT EIN ENDE NUR DIE WURST HAT DREI!


Neun Monate Haft für "Staatsverwei­ge­rer" in St. Pölten


Der Angeklagte hatte 63 Drohbriefe an Behördenmitarbeiter verschickt.


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Ein 53-jähriger "Staatsverweigerer", der von Anfang 2016 bis Anfang 2017 insgesamt 63 Drohbriefe an Behördenmitarbeiter verschickt hatte, ist am Dienstag am Landesgericht St. Pölten nicht rechtskräftig zu neun Monaten unbedingter Haft verurteilt worden. Der Angeklagte hatte sich erst im Schlusswort zu den Vorwürfen geäußert und die Schreiben als "Fehler" bezeichnet.

"Mir war das nicht bewusst, dass ich mit diesen Schreiben jemanden bedrohe. Wenn ich das gewusst hätte, hätte ich es sicher nicht getan", meinte der Mann aus dem Bezirk St. Pölten-Land kurz vor der Urteilsverkündung. "Ich möchte die Forderungen zurücknehmen", erklärte er hinsichtlich der zahlreichen Schreiben, in denen er von Mitarbeitern von Bezirkshauptmannschaften, Gerichten und der Polizei Geld verlangt hatte. Die Schriftstücke waren u.a. als Rechnungen, Verzugserklärungen, Zahlungserinnerungen, Mahnungen und Pfandbriefe tituliert. Einigen Empfängern soll der 53-Jährige mit einer Eintragung ins US-amerikanische Schuldenregister UCC gedroht haben.

Widerstand

Der Angeklagte wurde wegen versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt, gefährlicher Drohung und Sachbeschädigung schuldig gesprochen. "Sie wollen sich offensichtlich an keine Regeln halten", meinte die Richterin zum 53-Jährigen. "Es kann nicht angehen, dass man den Staat derartig ablehnt, dass kein Respekt gezeigt wird." Sie erachte eine unbedingte Haftstrafe trotz der Unbescholtenheit des Beschuldigten aus spezial- und generalpräventiven Gründen als nötig, das Urteil solle eine "abschreckende Wirkung" zeigen. Die Untersuchungshaft seit 30. Jänner werde auf die Strafe angerechnet.

Die Richterin verwies darauf, dass der Angeklagte seit 2004 Notstandshilfe und auch Witwerpension bezieht - "von einem Staat, den er nicht anerkennt". Er sei aufgefallen, weil er regelmäßig ohne Führerschein unterwegs war. Eine von der Polizei montierte Radklammer am Auto habe er abgezwickt. Im Zuge von Verwaltungsverfahren gegen ihn hatte der Niederösterreicher mit Schreiben reagiert, in denen er Rechnungen stellte und mit der Eintragung ins UCC-Schuldenregister drohte.

Nicht erschienen

Der Prozess musste am 6. April vertagt werden, weil der Beschuldigte nicht mit der Verlesung der Aussagen von drei nicht erschienenen Zeugen einverstanden war. Zu Beginn der Einzelrichterverhandlung am Dienstag meinte der Angeklagte: "Ich habe die gleichen Fragen wie letztes Mal: Ist das ein staatliches Gericht? Sind Sie eine staatliche Richterin? Ich fordere Sie auf, sich nach dem Kontrollamtsgesetz auszuweisen." Eine Mitarbeiterin der Landespolizeidirektion NÖ berichtete als Zeugin über an sie gerichtete Schreiben des Angeklagten mit Geldforderungen: "Ich habe es als Drohung empfunden." Ein Polizist erklärte im Zeugenstand, die Forderungen in Pfandbriefen waren teilweise in Silberlingen, teilweise in Euro angegeben. "Es war beunruhigend", meinte der Mann, Ähnliches berichtete eine Rechtspflegerin am Bezirksgericht St. Pölten.

"Der Angeklagte vermittelt nicht den Eindruck einer psychischen Erkrankung. Eine Fehlleitung liegt jedenfalls vor", aber nicht im Sinne einer Zurechnungsunfähigkeit, sagte der Staatsanwalt im Schlussvortrag. Der Verteidiger begann sein Schlussplädoyer mit den Worten: "Es ist für mich neu, jemanden zu vertreten, der seit geraumer Zeit den Kontakt und jeden Informationsaustausch mit mir ablehnt." In einem Gespräch vor der Haftverhandlung habe sein Mandant seine Fehlleitung eingesehen, später habe es keinen Kontakt mehr gegeben. "Ich habe den Eindruck, dass er einer 100-prozentigen Kopfwäsche und einer Drehung seiner Ansichten um 180 Grad unterzogen wurde", verwies er auf Besuche eines mutmaßlichen Gesinnungsgenossen des Angeklagten während der Untersuchungshaft.

Rechtsbeistand

Der 53-Jährige sei "Täter, aber auch ganz massiv Opfer", meinte sein Rechtsbeistand. "Er ist das kleinste Rädchen einer Organisation, er hat sicher massiv fremdbeeinflusst agiert." Der Rechtsanwalt sprach von einer "ganz brutalen Indoktrination". Es seien Schreiben im Umlauf, die mehr oder weniger naive Zeitgenossen dankbar aufgreifen würden, um vermeintliches Recht durchzusetzen oder vermeintliche Ungerechtigkeit zu beenden.

Bei einem Strafrahmen von bis zu drei Jahren nannte die Richterin als Milderungsgründe die Unbescholtenheit des Angeklagten, seinen bisher ordentlichen Lebenswandel und, dass es beim Widerstand gegen die Staatsgewalt beim Versuch geblieben war. Erschwerend wirkte sich die hohe Zahl an Schreiben in einem langen Tatzeitraum aus sowie der Umstand, dass es sich um mehrere Vergehen handelte. Nach der Urteilsverkündung willigte der Niederösterreicher schließlich ein, sich mit seinem Verteidiger zu beraten. Der Angeklagte verzichtete daraufhin auf Rechtsmittel, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.
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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #151 am: 28. April 2017, 03:48:09 »
Strafe für Staatsfeind wegen schwerem Betrug

Unterländer forderte mit falschem Schuldschein 9000 Euro von seiner Bank.

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FELDKIRCH. (ec) Der 42-jährige Angeklagte weigert sich, Österreich und dessen Gesetze anzuerkennen. Im Februar sollte gegen ihn wegen schweren Betrugs erstmals am Landesgericht Feldkirch verhandelt werden. Doch erst drei Anläufe später, am gestrigen Donnerstag, konnte der Fall abgeschlossen werden.

Die staatsverweigernde Gruppierung, welcher der 42-jährige Unterländer angehört, sorgt immer wieder für Probleme. Meist steht sie wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt vor Gericht. Auch der Verfassungsschutz hat mittlerweile ein Auge auf diese Personen geworfen. Am Donnerstag kontrollierten am Landesgericht Feldkirch Polizisten die Zuhörer, denn Diskussionen und Störaktionen wie beim letzten Mal sollte es nicht mehr geben. Die Verhandlung verlief ordnungsgemäß, der Angeklagte hatte sich einen Verteidiger besorgt, den Schuldspruch akzeptiert er jedoch nicht.

Säumig mit Raten

Der 42-Jährige ist Kunde bei der Sparkasse. Dort hat er einen Kredit laufen, mit den Raten ist er säumig, der Klagsweg wurde bereits beschritten.

Bei dem Geldinstitut kennt man die teils „seltsamen“ Schreiben des Betreffenden. So schickte der Mann der Bank einen „Schuldschein“ mit kuriosem Erscheinungsbild.

Aufgrund der zugesandten „Promissory Note“ sollte die Österreichische Nationalbank einen Betrag von 9000 Euro auf sein Konto überweisen. Auch wenn Schreibweise und Formulierung verdächtig wirkten, waren sie bei der Vielzahl von Wertpapieren und Zahlungsmitteln nicht auf Anhieb völlig unglaubwürdig. Außerdem kennt nicht jeder Bankmitarbeiter den eigenwilligen Kunden.

Rechtsfrage

Der Angeklagte macht keine Angaben. Er musste schon zum Erscheinen vor Gericht „überredet“ werden. Als er sich weigerte zu kommen, wurde er verhaftet. Bei dem Vorwurf des versuchten schweren Betrugs geht es darum, ob die Aktion mit dem „Schuldschein“ ein absolut untauglicher Versuch war. Das heißt, so dumm eingefädelt, dass kein Mensch darauf reingefallen wäre. Doch es war kein untauglicher Versuch, so das Urteil. „Immerhin legte die Rechtsabteilung das Papier der Österreichischen Nationalbank zur Überprüfung vor“, so Richter Martin Mitteregger. Der Mann wird verurteilt, die Kosten für die sinnlosen Vertagungen und den ganzen Aufwand muss er bezahlen. Dazu kommen fünf Monate auf Bewährung plus 2400 Euro unbedingte Geldstrafe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #152 am: 2. Mai 2017, 20:13:15 »
"Härtere Strafen für Staatsverweigerer"
Justizminister Wolfgang Brandstetter im Interview. Regierung einigt sich auf Strafrechtsnovelle.
© Christoph Liebentritt

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Wien. Die Liste der Stellungnahmen zur Novelle des Strafrechts ist lang: Mehr als 50 Papiere wurden innerhalb der Begutachtungsfrist eingereicht. Vor allem die Verschärfung des Tatbestands der staatsfeindlichen Verbindung, mit der Justizminister Wolfgang Brandstetter auf die Staatsverweigerer-Bewegung reagierte, stieß bei Strafrechtsexperten und NGOs auf Kritik: Zu schwammig formuliert sei der neue Paragraf 246a, zu groß die Gefahr des Missbrauchs. Auch zivilgesellschaftliche Gruppen wie Bürgerinitiativen könnten, so viele Juristen, bei entsprechender Ideologie mit dem neuen Paragrafen belangt werden.

Auch die Staatsverweigerer haben sich in die Argumente der Gegner der Verschärfung eingelesen: Die Unschuldsvermutung würde aufgehoben, alle würden sie in einen Topf geworfen. Sie fühlen sich als Opfer einer "Gesinnungsjustiz", tönen sie in den sozialen Netzwerken.

Am Mittwoch kommt die Novelle in den Ministerrat. Brandstetter hat sich mit dem Koalitionspartner SPÖ geeinigt, die strittigen Entwurfs seien angepasst worden.

"Wiener Zeitung": Wer sich mit der Staatsverweigerer-Bewegung beschäftigt, dem fällt schwer, das Phänomen konkret zu fassen und es einzuordnen. In der öffentlichen Wahrnehmung werden Freemen, OPPT-Anhänger und "Staatenbündler" immer noch großteils als eine kleine Gruppe von Spinnern abgetan. Was sind die Staatsverweigerer denn aus ihrer Sicht?

Wolfgang Brandstetter: Es ist eine extrem heterogene Bewegung, die größenordnungsmäßig stetig wächst. Mehr als 1000 Personen sind laut Verfassungsschutz bereits dazuzurechnen. Sie ist höchst unterschiedlich strukturiert, und ja, unter ihnen sind auch sehr viele völlig harmlose Spinner, und auch einige ideologische Anarchisten. Um die geht es aber nicht, sondern um jene Teile, die den Staat als demokratisch legitimierte Ordnung behindern und bekämpfen wollen, und zwar massiv und ganz grundlegend.

Und da wird es gefährlich. Wer den Staat bekämpft, der bekämpft auch die Prinzipien, auf denen der demokratisch legitimierte Rechtsstaat beruht. Das ist der eine Aspekt, der andere sind die betroffenen Beamten. Die setzen das um, was demokratisch beschlossen wird, und halten für uns den Kopf hin, werden mehr und mehr gefährdet. Es gilt auch, ihnen den Rücken zu stärken. Dass wir erst vor wenigen Wochen eine Versicherung für Exekutoren und Beamte im Außendienst abschließen mussten, zeigt, dass sich da etwas zum Negativen verändert hat, und zwar massiv.

In den Staatsverweigerer-Prozessen der vergangenen Monate gab es durchwegs Urteile nach Straftatbeständen, meist auch unbedingte Haftstrafen. Die Strafrechtsexpertin Susanne Reindl-Krauskopf bezweifelt, dass die Überzeugung der Staatsverweigerer per Gesetzesverschärfung verändert werden kann.

Vergessen Sie nicht die Erfordernisse der Praxis. Das ist mir sehr wichtig. Wir haben es in dieser Szene zum Teil mit Menschen zu tun, die hochintelligent sind, die auch juristisch sehr versiert sind. Sie wissen, wie weit sie derzeit gehen können, um einerseits den Staat massiv zu behindern und andererseits die Grenze des strafrechtlich Relevanten nicht zu überschreiten.

Bis dato hat die Polizei, was Staatsverweigerer betrifft, oft nicht einmal einen Ermittlungsansatz, weil es keinen Tatbestand gibt. Sie kann oft die Identität nicht feststellen und kann keine Ermittlungen einleiten, wenn es keinen Verdacht auf strafrechtswidriges Verhalten gibt. Bisher sind wir mit dem alten Tatbestand ausgekommen, aber jetzt gibt es eben sehr intelligente Menschen, die den Staat bekämpfen und die Schlupflöcher nutzen.

So könnten aber Präzedenzfälle geschaffen werden, die man dann auf andere, vielleicht politische oder religiöse Gruppen anwenden könne, befürchten Juristen. Politische Gruppierungen, die Staat und Exekutive ablehnen, ob linke oder rechte, gibt es schon lange.

Das ist in Wahrheit ein ganz anderer Bereich. Es war nie angedacht, dass das Ausüben des Demonstrationsrechts, ziviler Ungehorsam oder passiver Widerstand mit der Verschärfung erfasst werden sollte. Die Au-Besetzer, zu denen auch ich in den 80er Jahren gehört habe, die würden nicht darunter fallen. Wir haben damals auch nicht den Staat an sich abgelehnt, über unser Anliegen hinaus auch keine staatsfeindlichen Handlungen gesetzt. Das ist bei den Staatsverweigerern grundsätzlich anders.

Eine theoretische Gefahr, dass auch Bewegungen kriminalisiert werden, die man nicht treffen will, die besteht - aber wir haben ihr nun durch Klarstellungen und Erläuterungen so entgegengewirkt, dass sie praktisch ausgeschlossen werden kann.

Inwiefern?

Wir haben den Text so angepasst, dass er genau auf die Staatsverweigerer-Bewegungen zugeschnitten ist. Die Hoheitsrechte der Republik Österreich müssen nun in ihrer Gesamtheit abgelehnt werden, es reicht nicht, nur einzelne Entscheidungen nicht zu akzeptieren. Der Personenkreis einer staatsfeindlichen Bewegung muss mindestens 30 Personen umfassen, ein klarer Organisationsgrad muss aber nicht nachgewiesen werden. Wohl aber müssen Hoheitsrechte rundweg abgelehnt werden, die staatsfeindliche Ausrichtung der Bewegung muss fortgesetzt erkennbar sein und sich auch in konkreten Handlungen gegenüber einer Behörde manifestieren.

Stichwort Organisationsgrad: angenommen, ich bin Teil einer einschlägigen Facebook-Gruppe, äußere mich dort zustimmend zu entsprechenden Ansichten oder konkreten Plänen, kenne die Personen aber gar nicht persönlich - kann ich dann bereits mittels 246a belangt werden?

Es kommt dann darauf an, was konkret und tatsächlich gemacht wird. Tatsache ist, dass es nicht mehr so wie beim alten Tatbestand eine fest gefügte Organisationsstruktur geben muss. Da tun sich die Ermittlungsbehörden, gerade wegen der neuen Medien und der losen Struktur, die diese bieten, besonders schwer. Staatsverweigerer gründen sich ja nicht als Partei oder Verein. Wenn es aber ein gemeinsames staatsfeindliches Ziel gibt, Verabredungen und konkrete Handlungen, ja, dann könnten Sie auch belangt werden - nicht allein aber wegen Online-Kommentaren.

Wenn es neue Möglichkeiten gibt, wie eben die neuen Medien, dann muss man auch darauf reagieren. Wenn es neue Methoden und Strömungen gibt, den Staat zu bekämpfen, dann muss der Staat auch mit neuen Instrumenten sich dagegen zur Wehr setzten können. Wir können mit dem Strafrecht der 70er Jahre diese teils perfiden neuen Bewegungen nicht erfolgreich bekämpfen.
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Offline Luzifer

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #153 am: 2. Mai 2017, 20:54:56 »
Zitat
Die Strafrechtsexpertin Susanne Reindl-Krauskopf bezweifelt, dass die Überzeugung der Staatsverweigerer per Gesetzesverschärfung verändert werden kann.

Ich liebe diese "Experten".

Da Strafen Autodiebe sowieso nicht abschrecken können, nehmen den Paragraphen einfach aus dem StGB.

Zitat
Wir haben es in dieser Szene zum Teil mit Menschen zu tun, die hochintelligent sind, die auch juristisch sehr versiert sind.

Diese "hochintelligenten Menschen" würde ich gern sehen. Wenn sie intelligent wären, müssten sie erkennen, dass sie Schwachsinn verbreiten. Ausgenommen vielleicht die, die es besser wissen, aber ihr Geld damit verdienen. Die überwiegende Mehrheit der Reichsdeppen ist dagegen dumm und kopiert jeden Mist, der ihr in den Kram passt oder lässt sich von "Experten" wie Pummelchen "belehren". Wobei das Pummelchen den grössten Teil seiner Weisheiten einfach von deutschen Reichsdeppen kopiert hat, obwohl in vielen Fallen gar nicht für Österreich anwendbar.
 
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dtx

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #154 am: 3. Mai 2017, 08:37:46 »
Zitat
Wir haben es in dieser Szene zum Teil mit Menschen zu tun, die hochintelligent sind, die auch juristisch sehr versiert sind.

Es ist nur die Frage, wozu man Intelligenz einsetzt. Hochstapelei und Betrug erfordern mehr davon als der Einbruch in eine Bodenkammer. Und juristische Kenntnisse werden bekanntlich auch erworben, um die Grenzen auszureizen. Da erzählt die Frau nichts Neues.

Wobei das Pummelchen den grössten Teil seiner Weisheiten einfach von deutschen Reichsdeppen kopiert hat, obwohl in vielen Fallen gar nicht für Österreich anwendbar.

Effizientes Arbeiten. Der Hefekloß mußte sich nicht mal selber etwas ausdenken, um sich von einem Haufen gescheiterter Existenzen den Lebensunterhalt finanzieren zu lassen. Wie man in den Berichten der "Lügenpresse" sehen kann, läuft das bei ihr nicht anders als bei den Kaffeefahrern. Mit dem einzigen Unterschied, daß das Pummelchen statt  Magnetdecken und Sprudelbädern Schulden- und Steuererlasse verkauft.
« Letzte Änderung: 3. Mai 2017, 08:51:36 von dtx »
 
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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #155 am: 3. Mai 2017, 11:11:04 »
Wie der Standard berichtet, geht die Strafgesetznovelle heute in den Ministerrat, in Kraft tritt sie dann am 1. September.

http://derstandard.at/2000056894379/Strafgesetznovelle-Ueberarbeitete-Fassung-am-Mittwoch-im-Ministerrat
 

dtx

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #156 am: 4. Mai 2017, 14:55:13 »
Zitat von: Der Standard
...
Die Eckpunkte der Novelle bleiben wie gehabt: Die sexuelle Integrität wird ein notwehrfähiges Rechtsgut. Staatsfeindliche Bewegungen, die sexuelle Belästigung in Gruppen und Angriffe auf Mitarbeiter öffentlicher Verkehrsmittel werden strafbar – und tätliche Angriffe auf Beamte schärfer bestraft. Gegenüber dem ersten Entwurf wurden die Strafsätze teilweise gesenkt und der Reichsbürger-Paragraf konkretisiert.
...

Ein durchaus lesenswerter Artikel.
 
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Igor Strawinski

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #157 am: 4. Mai 2017, 19:22:37 »
"Staatsverweigerer" im Bezirk Amstetten festgenommen

In Niederösterreich ist nach Angaben der Landespolizeidirektion vom Donnerstag auf Anordnung der Staatsanwaltschaft erneut ein mutmaßlicher Anhänger staatsfeindlicher Verbindungen festgenommen worden.


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Der 64-Jährige aus dem Bezirk Amstetten soll versucht haben, Behörden an der Durchführung eines Verwaltungsstrafverfahrens und in weiterer Folge einer Pfändung zu hindern.

Das Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) hatte gegen den Mann ermittelt. Er soll seit Februar 2015 rund 20 schriftliche Eingaben an die Bezirkshauptmannschaften Amstetten und Krems, das Magistrat Waidhofen an der Ybbs, das Landesverwaltungsgericht NÖ und das Bezirksgericht Amstetten gerichtet und im Fall der Fortführung der Amtshandlungen gegen ihn mit "Rechnungen" in der Höhe von 8.000 bis 25.000 Euro gedroht haben.

Der Beschuldigte habe dabei Schriftsätze und Formulierungen verwendet, die von staatsfeindlichen Verbindungen wie u.a. OPPT und Terrania bekannt seien.

Der Verdächtige wurde in die Justizanstalt St. Pölten eingeliefert. Betont wurde, dass seine Festnahme nicht im Zusammenhang mit den österreichweiten Festnahmen im Zusammenhang mit dem Staatenbund Österreich stehe.

Seit Mitte Dezember 2016 waren in Niederösterreich bereits mehrere "Staatsverweigerer" festgenommen worden und mussten sich zum Teil bereits vor Gericht verantworten. Im April wurde acht Beschuldigten wegen einer 2014 gegen eine Sachwalterin im Waldviertel geplanten "Gerichtsverhandlung" in Krems der Prozess gemacht, ein weiterer saß in St. Pölten auf der Anklagebank.
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64-jähriger „Staatsverweigerer“ verhaftet

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Am Donnerstag ist erneut ein sogenannter Staatsverweigerer festgenommen worden. Der 64-jährige Mann aus dem Bezirk Amstetten wollte Behörden an der Durchführung eines Strafverfahrens und einer Pfändung hindern.

Das Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) hatte gegen den Mann ermittelt. Er soll seit Februar 2015 rund 20 schriftliche Eingaben an die Bezirkshauptmannschaften Amstetten und Krems, das Landesverwaltungsgericht, den Magistrat Waidhofen an der Ybbs und das Bezirksgericht Amstetten gerichtet und im Fall der Fortführung der Amtshandlungen gegen ihn mit „Rechnungen“ in der Höhe von 8.000 bis 25.000 Euro gedroht haben.

Schriftsätze staatsfeindlicher Verbindungen

Der Beschuldigte habe Schriftsätze und Formulierungen verwendet, die von staatsfeindlichen Verbindungen wie unter anderem OPPT und Terrania bekannt seien, konkretisierte der Leiter des Landesamtes für Verfassungsschutz, Roland Scherscher. Der Verdächtige wurde am Donnerstag in der Früh verhaftet und in die Justizanstalt St. Pölten gebracht.

Scherscher betonte, dass die Festnahme nicht im Zusammenhang mit den österreichweiten Festnahmen im Zusammenhang mit dem Staatenbund Österreich stehe. Seit Mitte Dezember 2016 waren in Niederösterreich bereits mehrere „Staatsverweigerer“ festgenommen worden und mussten sich zum Teil bereits vor Gericht verantworten.

Im April wurde acht Beschuldigten wegen einer 2014 gegen eine Sachwalterin im Waldviertel geplanten „Gerichtsverhandlung“ in Krems der Prozess gemacht - mehr dazu in Sechs Schuldsprüche gegen „Staatsverweigerer“ (noe.ORF.at; 13.4.2017). Ein weiterer „Staatsverweigerer“ saß in St. Pölten auf der Anklagebank - mehr dazu in Neun Monate Haft für „Staatsverweigerer“ (noe.ORF.at; 24.4.2017).
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« Letzte Änderung: 4. Mai 2017, 19:27:49 von Igor Strawinski »
 
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Igor Strawinski

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #158 am: 5. Mai 2017, 09:54:29 »
Es ist kein Ende in Sicht:

Weitere „Staatsverweigerer“ im Visier

Die Polizei will weiter gegen sogenannte Staatsverweigerer vorgehen. Wie Roland Scherscher, Leiter des Landesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) sagt, würden „mehrere Ermittlungsverfahren“ geführt.


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Landesweit dürften derzeit 280 Staatsverweigerer aktiv sein, erklärt Scherscher im Gespräch mit noe.ORF.at: „Aktiv, weil sie mit Behörden bereits in Schriftkontakt getreten sind oder sich bei polizeilichen Amtshandlungen dahingehend geäußert haben, dass sie den Staat nicht anerkennen.“

In den Bezirken Amstetten, Horn, Melk und St. Pölten wurden in den vergangenen Monaten fünf „Staatsverweigerer“ festgenommen, das zeige Wirkung, so Scherscher: „Was wir schon sehen, ist, dass durch diese Festnahmen und auch durch die Verurteilungen in den vergangenen Monaten die Zahl derer, die sich aktiv gegen den Staat stellen und auch die Zahl derer, die an verschiedenen Versammlungen von staatsfeindlichen Verbindungen teilnehmen, deutlich zurückgeht.“

Scherscher: „Dunkelziffer vermutlich ein Vielfaches“

Laut Scherscher sind weitere Verfahren anhängig: „Wir arbeiten einen Fall nach dem anderen auf. Momentan ist es so, dass wir mehrere Ermittlungsverfahren führen. Je nach Ergebnis werden weitere Festnahmen beantragt.“ Unklar sei die Dunkelziffer an Anhängern staatsfeindlicher Verbindungen, diese „beträgt vermutlich ein Vielfaches“, so der Leiter des Landesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung.
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« Letzte Änderung: 5. Mai 2017, 11:41:27 von Igor Strawinski »
 

Der viereckige Trompeter

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #159 am: 5. Mai 2017, 14:24:38 »
Über den gestern im Bezirk Amstetten festgenommenen Staatsverweigerer wurde die U-Haft verhängt:

http://www.noen.at/amstetten/bezirk-amstetten-u-haft-ueber-staatsverweigerer-verhaengt/47.223.710#
 

Offline Gutemine

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #160 am: 5. Mai 2017, 14:31:04 »
Über den gestern im Bezirk Amstetten festgenommenen Staatsverweigerer wurde die U-Haft verhängt:

http://www.noen.at/amstetten/bezirk-amstetten-u-haft-ueber-staatsverweigerer-verhaengt/47.223.710#

Ich vermute stark, dass es sich da um Egon Röck handelt. Der, der Sürmeli über 50.000 Euro gegeben hatte bzw. den Typen der ihn dabei unterstützt hat:

https://forumzwo.sonnenstaatland.com/index.php?topic=3496.msg96403#msg96403

Also der Typ, der hier erzählt:



Edit: Der Sprecher ist Wolfgang von Zams, real Wolfgang Weirather aus Imst.
Der gehört sowohl zur Sürmeli, als auch zur Monika-Bande.

Das Alter passt auch, wurde vor wenigen Tagen 64
https://www.facebook.com/wolfgang.weirather.18
« Letzte Änderung: 5. Mai 2017, 14:44:32 von Gutemine »
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Der viereckige Trompeter

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #161 am: 5. Mai 2017, 15:12:12 »
@Gutemine

Unmöglich ist es natürlich nicht, aber es würde mich wundern, wenn der Verhaftete wirklich der Egon Röck wäre. Es sei denn, er wäre von Tirol nach Niederösterreich übersiedelt.
 

Offline Gutemine

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #162 am: 5. Mai 2017, 15:32:41 »
@Gutemine

Unmöglich ist es natürlich nicht, aber es würde mich wundern, wenn der Verhaftete wirklich der Egon Röck wäre. Es sei denn, er wäre von Tirol nach Niederösterreich übersiedelt.

Ich hab mich da unklar ausgedrückt. Es ist nicht Röck, sondern der Weirather, der war dort zuletzt enorm aktiv, auch noch im Zusammenhang mit der Tussi vom Walkner-Hof. Da war Sürmeli ja quasi auch mitbeteiligt.
Es steht ja auch nicht im Bericht, dass er an seinem Wohnort verhaftet wurde...vor allem die "Berater" tingeln und wohnen ja wild durch die Gegend.  ;)
"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 

Igor Strawinski

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #163 am: 5. Mai 2017, 17:23:57 »
Roban 2.0 ist ja auch von Tirol nach NÖ umgezogen.
 

Der viereckige Trompeter

  • Gast
Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #164 am: 5. Mai 2017, 20:07:35 »
Kleine Korrektur: Roban ist von Kärnten (nicht Tirol) nach NÖ umgezogen.