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Wien. Die Liste der Stellungnahmen zur Novelle des Strafrechts ist lang: Mehr als 50 Papiere wurden innerhalb der Begutachtungsfrist eingereicht. Vor allem die Verschärfung des Tatbestands der staatsfeindlichen Verbindung, mit der Justizminister Wolfgang Brandstetter auf die Staatsverweigerer-Bewegung reagierte, stieß bei Strafrechtsexperten und NGOs auf Kritik: Zu schwammig formuliert sei der neue Paragraf 246a, zu groß die Gefahr des Missbrauchs. Auch zivilgesellschaftliche Gruppen wie Bürgerinitiativen könnten, so viele Juristen, bei entsprechender Ideologie mit dem neuen Paragrafen belangt werden.
Auch die Staatsverweigerer haben sich in die Argumente der Gegner der Verschärfung eingelesen: Die Unschuldsvermutung würde aufgehoben, alle würden sie in einen Topf geworfen. Sie fühlen sich als Opfer einer "Gesinnungsjustiz", tönen sie in den sozialen Netzwerken.
Am Mittwoch kommt die Novelle in den Ministerrat. Brandstetter hat sich mit dem Koalitionspartner SPÖ geeinigt, die strittigen Entwurfs seien angepasst worden.
"Wiener Zeitung": Wer sich mit der Staatsverweigerer-Bewegung beschäftigt, dem fällt schwer, das Phänomen konkret zu fassen und es einzuordnen. In der öffentlichen Wahrnehmung werden Freemen, OPPT-Anhänger und "Staatenbündler" immer noch großteils als eine kleine Gruppe von Spinnern abgetan. Was sind die Staatsverweigerer denn aus ihrer Sicht?
Wolfgang Brandstetter: Es ist eine extrem heterogene Bewegung, die größenordnungsmäßig stetig wächst. Mehr als 1000 Personen sind laut Verfassungsschutz bereits dazuzurechnen. Sie ist höchst unterschiedlich strukturiert, und ja, unter ihnen sind auch sehr viele völlig harmlose Spinner, und auch einige ideologische Anarchisten. Um die geht es aber nicht, sondern um jene Teile, die den Staat als demokratisch legitimierte Ordnung behindern und bekämpfen wollen, und zwar massiv und ganz grundlegend.
Und da wird es gefährlich. Wer den Staat bekämpft, der bekämpft auch die Prinzipien, auf denen der demokratisch legitimierte Rechtsstaat beruht. Das ist der eine Aspekt, der andere sind die betroffenen Beamten. Die setzen das um, was demokratisch beschlossen wird, und halten für uns den Kopf hin, werden mehr und mehr gefährdet. Es gilt auch, ihnen den Rücken zu stärken. Dass wir erst vor wenigen Wochen eine Versicherung für Exekutoren und Beamte im Außendienst abschließen mussten, zeigt, dass sich da etwas zum Negativen verändert hat, und zwar massiv.
In den Staatsverweigerer-Prozessen der vergangenen Monate gab es durchwegs Urteile nach Straftatbeständen, meist auch unbedingte Haftstrafen. Die Strafrechtsexpertin Susanne Reindl-Krauskopf bezweifelt, dass die Überzeugung der Staatsverweigerer per Gesetzesverschärfung verändert werden kann.
Vergessen Sie nicht die Erfordernisse der Praxis. Das ist mir sehr wichtig. Wir haben es in dieser Szene zum Teil mit Menschen zu tun, die hochintelligent sind, die auch juristisch sehr versiert sind. Sie wissen, wie weit sie derzeit gehen können, um einerseits den Staat massiv zu behindern und andererseits die Grenze des strafrechtlich Relevanten nicht zu überschreiten.
Bis dato hat die Polizei, was Staatsverweigerer betrifft, oft nicht einmal einen Ermittlungsansatz, weil es keinen Tatbestand gibt. Sie kann oft die Identität nicht feststellen und kann keine Ermittlungen einleiten, wenn es keinen Verdacht auf strafrechtswidriges Verhalten gibt. Bisher sind wir mit dem alten Tatbestand ausgekommen, aber jetzt gibt es eben sehr intelligente Menschen, die den Staat bekämpfen und die Schlupflöcher nutzen.
So könnten aber Präzedenzfälle geschaffen werden, die man dann auf andere, vielleicht politische oder religiöse Gruppen anwenden könne, befürchten Juristen. Politische Gruppierungen, die Staat und Exekutive ablehnen, ob linke oder rechte, gibt es schon lange.
Das ist in Wahrheit ein ganz anderer Bereich. Es war nie angedacht, dass das Ausüben des Demonstrationsrechts, ziviler Ungehorsam oder passiver Widerstand mit der Verschärfung erfasst werden sollte. Die Au-Besetzer, zu denen auch ich in den 80er Jahren gehört habe, die würden nicht darunter fallen. Wir haben damals auch nicht den Staat an sich abgelehnt, über unser Anliegen hinaus auch keine staatsfeindlichen Handlungen gesetzt. Das ist bei den Staatsverweigerern grundsätzlich anders.
Eine theoretische Gefahr, dass auch Bewegungen kriminalisiert werden, die man nicht treffen will, die besteht - aber wir haben ihr nun durch Klarstellungen und Erläuterungen so entgegengewirkt, dass sie praktisch ausgeschlossen werden kann.
Inwiefern?
Wir haben den Text so angepasst, dass er genau auf die Staatsverweigerer-Bewegungen zugeschnitten ist. Die Hoheitsrechte der Republik Österreich müssen nun in ihrer Gesamtheit abgelehnt werden, es reicht nicht, nur einzelne Entscheidungen nicht zu akzeptieren. Der Personenkreis einer staatsfeindlichen Bewegung muss mindestens 30 Personen umfassen, ein klarer Organisationsgrad muss aber nicht nachgewiesen werden. Wohl aber müssen Hoheitsrechte rundweg abgelehnt werden, die staatsfeindliche Ausrichtung der Bewegung muss fortgesetzt erkennbar sein und sich auch in konkreten Handlungen gegenüber einer Behörde manifestieren.
Stichwort Organisationsgrad: angenommen, ich bin Teil einer einschlägigen Facebook-Gruppe, äußere mich dort zustimmend zu entsprechenden Ansichten oder konkreten Plänen, kenne die Personen aber gar nicht persönlich - kann ich dann bereits mittels 246a belangt werden?
Es kommt dann darauf an, was konkret und tatsächlich gemacht wird. Tatsache ist, dass es nicht mehr so wie beim alten Tatbestand eine fest gefügte Organisationsstruktur geben muss. Da tun sich die Ermittlungsbehörden, gerade wegen der neuen Medien und der losen Struktur, die diese bieten, besonders schwer. Staatsverweigerer gründen sich ja nicht als Partei oder Verein. Wenn es aber ein gemeinsames staatsfeindliches Ziel gibt, Verabredungen und konkrete Handlungen, ja, dann könnten Sie auch belangt werden - nicht allein aber wegen Online-Kommentaren.
Wenn es neue Möglichkeiten gibt, wie eben die neuen Medien, dann muss man auch darauf reagieren. Wenn es neue Methoden und Strömungen gibt, den Staat zu bekämpfen, dann muss der Staat auch mit neuen Instrumenten sich dagegen zur Wehr setzten können. Wir können mit dem Strafrecht der 70er Jahre diese teils perfiden neuen Bewegungen nicht erfolgreich bekämpfen.