Autor Thema: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition  (Gelesen 95843 mal)

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Offline Chemtrail-Fan

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #120 am: 28. März 2017, 14:31:03 »
Angeklagte Staatsverweigerin lief bei Prozess aus Gericht davon

Ich hol schon mal Popcorn. Das wird wieder ein lustiges Mimimi geben, wenn die Wortmarke vorbeikommt und das sittliche Wesen gegen ihren Willen mitnimmt...
 :dance:
Ich habe mir bereits eine feste Meinung gebildet! Verwirren Sie mich bitte nicht mit Fakten!
 

dtx

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #121 am: 30. März 2017, 17:03:11 »
:(
Da muß dann wieder eine Polizistin beim Anziehen zugucken ...
 

Offline Noldor

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #122 am: 30. März 2017, 17:48:21 »
:(
Da muß dann wieder eine Polizistin beim Anziehen zugucken ...

Das ist doch kein Problem.

Deutschland kann da sicher aushelfen. Und die Polizistin käme sich in Anbetracht der Anziehenden sicher schlank vor:


 

Igor Strawinski

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #123 am: 31. März 2017, 20:59:51 »
Eines gleich vorweg: Ich hab alles falsch gemacht was man nur falsch machen kann!

Ich hatte heute in einer Zivilrechtssache einen Termin am Landesgericht! Ich bin vor dem Richter gesessen, hab seine Legitimation nicht geprüft und hab den Treuhänder nicht erwähnt. Urteil ergeht schriftlich, aber bei so vielen Fehler ist es sicher die Todesstrafe!



« Letzte Änderung: 31. März 2017, 22:08:49 von Igor Strawinski »
 

Igor Strawinski

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #124 am: 4. April 2017, 07:54:42 »
OGH verteidigt Staatsfeinde-Gesetz

Der massiven Kritik am Entwurf des neuen Staatsfeinde-Gesetzes kann der Oberste Gerichtshof (OGH) kaum etwas abgewinnen - obwohl auch er Gesinnungsstrafrecht ortet.

Spoiler

Aubesetzung 1984 – Strafrechtler befürchten Kriminalisierung solcher Aktionen. – (c) APA//Gerhard Sokol

Wien. Es sind fast launige Passagen, die in den vielfach ablehnenden Stellungnahmen zum Entwurf des Staatsfeinde-Gesetzes vorkommen. So schreibt etwa die Rechtswissenschaftliche Fakultät Innsbruck, dass sich Menschen, die sich Hoheitsbefugnisse anmaßen und Befugnisse erfinden, schlichtweg „Spinner“ seien. Würden sich Spinner strafbar machen, gebe es ohnedies (auch ohne neues Gesetz) genug Sanktionsmöglichkeiten. Kritik wie dieser stellt sich nun der Oberste Gerichtshof (OGH) entgegen. Der neue Paragraf habe „wohl seine Berechtigung“.

Die Vorgeschichte: Als Staatsfeinde, Staatsverweigerer oder etwa Anhänger der „Freeman“-Bewegung bereiten sie Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) Kopfzerbrechen – die 800 bis 1200 Personen, die in Österreich leben, hiesige staatliche Autoritäten aber ablehnen. Und eigene obskure Regeln aufstellen. An mehreren Strafgerichten werden derzeit Verhandlungen gegen solche Personen geführt, etwa in Krems, wo mehreren Angeklagten schwere Nötigung, Stalking und Amtsanmaßung vorgeworfen werden. Die Gruppe hatte einen eigenen Gerichtshof erfunden und einer unliebsamen Anwältin einen „Prozess“ angedroht.

An dieser Stelle werfen Kritiker des neuen Tatbestandes „Staatsfeindliche Bewegungen“ (§ 246 a Strafgesetzbuch) gerne ein, dass gerade die laufenden Prozesse zeigten, wie überflüssig eine zusätzliche Bestimmung sei – da ja eben auch mit den herkömmlichen Strafgesetzen das Auslangen gefunden werden könne. Übrigens: Die Begutachtungsfrist für das neue, vom Justizressort ausgearbeitete Gesetz endete bereits, wann es in Kraft tritt, ist offen.

Judikatur soll Weichen stellen

Aber zurück zu der gegen den Strich vieler Kritiker verlaufenden OGH-Stellungnahme: Diese, unterzeichnet von OGH-Präsident Eckart Ratz am 31. März, befürwortet das Staatsfeinde-Gesetz (die Gesamtnovelle sieht, wie berichtet, auch Nachschärfungen im Sexualstrafrecht vor).

Gemäß der neuen Norm sollen künftig Gründer, Anführer oder einfache Mitglieder einer Staatsverweigerer-Bewegung mit (je nach Hierarchie) einem oder zwei Jahren Haft bestraft werden. Dann nämlich, wenn die Bewegung „darauf ausgerichtet ist“, Hoheitsrechte nicht anzuerkennen. Zweck der Bewegung muss sein, „auf gesetzwidrige Weise“ die Vollziehung von Gesetzen zu verhindern. Und: Die „Ausrichtung“ der Bewegung muss sich gegenüber einer Behörde „eindeutig manifestiert“ haben. In der OGH-Stellungnahme heißt es, der neue Paragraf weise „naturgemäß deutliche Elemente eines Gesinnungsstrafrechtes auf“. Er sei aber „aufgrund der in letzter Zeit zu beobachtenden Aktivitäten diverser Bewegungen“ berechtigt. Und: Es werde künftig „Sache der Judikatur sein“, die Manifestierung (der gesetzesfeindlichen Ausrichtung)„je nach deren Gewichtung auszulegen“.

Auch Prokuratur milde

Indes fällt auch die Stellungnahme der beim OGH als „Rechtswahrerin“ eingerichteten Generalprokuratur eher mild aus. Zu den zuletzt vorgebrachten Sorgen von Rechtswissenschaftlern, dass mit dem neuen Gesetz auch die Besetzer der Hainburger Au ins Gefängnis kommen könnten, würde man dieses Szenario in die Gegenwart übertragen, heißt es: „Zur Verdeutlichung, dass nicht jede auch mit passivem Widerstand verbundene Demonstration gegen staatliches Handeln, (z. B. Aubesetzung 1984) unter diesen Tatbestand fällt, wird angeregt, in den Erläuterungen klarzustellen, dass die Tatbildverwirklichung voraussetzt, die staatlichen Hoheitsrechte rundweg nicht anzuerkennen.“

Eine konkret auf dieses Thema bezogene Änderung des Gesetzeswortlauts wird aber nicht angeregt.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 04.04.2017)
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QUELLE
 
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dtx

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #125 am: 4. April 2017, 10:06:31 »
Zitat
Übrigens: Die Begutachtungsfrist für das neue, vom Justizressort ausgearbeitete Gesetz endete bereits, wann es in Kraft tritt, ist offen.

Wo stehen wir da gerade im Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens?
https://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzgebungsverfahren_(%C3%96sterreich)
 

Igor Strawinski

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #126 am: 5. April 2017, 20:01:51 »
Großer Polizeieinsatz wegen Staatsfeindin

Gerichtsvollzieher und Polizei statteten einer Staatsverweigererin in Bad Eisenkappel einen Besuch ab. Die 60-Jährige hatte bisher mehrmals den Gerichtsvollzieher nicht ins Haus gelassen.

Spoiler
Bereits mehrmals hatte eine 60-Jährige Frau aus Bad Eisenkappel dem Gerichtsvollzieher den Eintritt verwehrt. Pikantes Detail an der Sache: Die Frau ist Mitglied einer staatsfeindlichen Verbindung.

"Gegen die Frau ist eine Fahrnisexekution und eine Zwangsversteigerung anhängig", sagt die Sprecherin des Landesgerichtes Klagenfurt, Eva Maria Jost-Draxl. Am Dienstag waren die Gerichtsvollzieher des Bezirksgerichtes Bad Eisenkappel mit Polizeiverstärkung angerückt. "Zwölf Polizeibeamte waren im Einsatz", sagt Jost-Draxl. Das sei notwendig gewesen, weil bereits mehrere Versuche, die Schätzung der Liegenschaft und der beweglichen Güter vorzunehmen, scheiterten.

Verstärkung von Staatsverweigerern

Die Frau hatte auch Verstärkung: "Ungefähr zehn bis 15 Personen von Staatsverweigerern waren vor Ort", sagt Jost-Draxl. Schlussendlich ging die Sache aber glimpflich aus. Die Mitglieder der staatsfeindlichen Verbindung filmten die Situation zwar, aber es ging alles friedlich aus. Die "Staatsfeindin" ließ die Gerichtsvollzieher und die Polizisten in das Haus. "Der Sachverständige konnte die Liegenschaft schätzen. Das Vermögensverzeichnis hat sie auch freiwillig abgegeben", sagt Jost-Draxl.
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QUELLE: http://www.kleinezeitung.at/kaernten/5196135/Bad-Eisenkappel_Grosser-Polizeieinsatz-wegen-Staatsfeindin

 

Der viereckige Trompeter

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #127 am: 5. April 2017, 20:17:23 »
Zitat
Die Mitglieder der staatsfeindlichen Verbindung filmten die Situation zwar, aber es ging alles friedlich aus.

Ich bedanke mich im voraus für die Veröffentlichung des Videos, in welchem die Völkerrechtsverbrechen der Schergen der kriminellen Staatssimulation für die ganze Welt sichtbar dokumentiert werden.
 

Igor Strawinski

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #128 am: 5. April 2017, 20:49:53 »
Ich bedanke mich im voraus für die Veröffentlichung des Videos, in welchem die Völkerrechtsverbrechen der Schergen der kriminellen Staatssimulation für die ganze Welt sichtbar dokumentiert werden.

Ich schlisse mich meinem Vorredner vollinhaltlich ohne Vorbehalt an.
 

dtx

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #129 am: 5. April 2017, 21:05:39 »
Zitat
"Gegen die Frau ist eine Fahrnisexekution und eine Zwangsversteigerung anhängig", sagt die Sprecherin des Landesgerichtes Klagenfurt, Eva Maria Jost-Draxl.

Dazu klärt die Geldmarie uns Piefkes über die artgerechte Haltung von Fährnissen sowie über die Sinnhaftigkeit der Exszindierungsklage auf:

http://www.geldmarie.at/kredite/fahrnisexekution.html
 
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Offline Tuska

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #130 am: 5. April 2017, 21:08:15 »
Danke. "Fahrnixsexekution" hielt ich zuerst für das österreichische Analogon zum Entzug der Fahrerlaubnis.  :))
"Tuska jedoch verteufelt alle, die nicht in Sack und Asche gehen. Entweder, weil sie mit Konsum oder aber (doppelmoralistisch, versteht sich) mit Tugenden protzen. Mich deucht, unser Vorzeige-Katholik ist ein kleiner Luther." – Rechtsfinder
 

Igor Strawinski

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #131 am: 6. April 2017, 05:43:36 »

Off-Topic:
Sieht mein Laptop nicht schön aus?

Marica verkaufen Sie mir ihren PC?

Ein Verstrickungsbruch liegt vor, wenn eine Sache, die durch Zwangsvollstreckung gepfändet oder dienstlich verwahrt wird, zerstört oder anderweitig der Verstrickung entzogen wird.  Der Verstrickungsbruch ist nach § 136 Abs. 1 StGB strafbar und kann mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft werden.

Schutzzweck ist die hoheitliche Herrschaftsgewalt. Daher kommt es nicht auf das Bestehen des der Pfändung zugrundeliegenden Anspruchs an, sondern alleine auf die Wirksamkeit der Verstrickung.


« Letzte Änderung: 6. April 2017, 05:46:30 von Igor Strawinski »
 

Offline Dr. Who

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #132 am: 6. April 2017, 08:01:26 »
Es gibt ein neues Pfandsiegel Update für unsere Kunden  :)
 

Offline kairo

Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #133 am: 6. April 2017, 09:32:14 »
Zitat
Die Mitglieder der staatsfeindlichen Verbindung filmten die Situation zwar, aber es ging alles friedlich aus.

Ich bedanke mich im voraus für die Veröffentlichung des Videos, in welchem die Völkerrechtsverbrechen der Schergen der kriminellen Staatssimulation für die ganze Welt sichtbar dokumentiert werden.

Ich schließe mich an. Man hat ja hier sonst nicht viel zu lachen.
 

Igor Strawinski

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #134 am: 6. April 2017, 15:19:33 »
Prozess gegen „Staatsverweigerer“ vertagt

Ein Prozess gegen einen „Staatsverweigerer“ ist am Donnerstag am Landesgericht St. Pölten vertagt worden. Der 53-Jährige äußerte sich nicht zu den Vorwürfen, Drohbriefe an Behördenmitarbeiter verschickt zu haben.


Spoiler
Der Mann aus dem Bezirk St. Pölten-Land, der seit Ende Jänner in Untersuchungshaft sitzt, soll laut Staatsanwaltschaft Mitarbeiter von Bezirkshauptmannschaften, Gerichten und der Polizei gefährlich bedroht haben. Die Anklagebehörde lastete ihm auch versuchten Widerstand gegen die Staatsgewalt und Sachbeschädigung an. „Ist das ein staatliches Gericht? Sind Sie eine staatliche Richterin? Solange Sie sich nicht nach dem Kontrollratsgesetz legitimieren, spreche ich nicht mit Ihnen“, meinte der Angeklagte auf Fragen der Einzelrichterin.

Der Beschuldigte, der am Donnerstag in Jogginganzug und Turnschuhen erschien, ist seit 2004 arbeitslos und bezieht Witwerpension und Notstandshilfe. Auch mit seinem Verteidiger wollte er nicht sprechen. „Ich kann Ihnen nicht sagen, wie sich der Angeklagte verantworten wird“, sagte der Rechtsanwalt zu Verhandlungsbeginn. Bei einem ersten Gespräch habe sich sein Mandant einsichtig gezeigt, seither sei kein Treffen mehr möglich gewesen. Als er den 53-Jährigen in der Justizanstalt besuchen wollte, „hat er mich gesehen und ein Gespräch abgelehnt“, berichtete der Verteidiger.

Mit Eintragung in US-Schuldenregister gedroht

Der Mann hatte laut Staatsanwältin 2016 und Anfang 2017 Briefe übermittelt, die von Verbindungen bekannt sind, die den Staat nicht anerkennen. Die Schreiben waren u.a. als Rechnungen, Verzugserklärungen, Zahlungserinnerungen, Mahnungen und Pfandbriefe tituliert. Mit diesen soll der 53-Jährige versucht haben, Behördenmitarbeiter an Amtshandlungen zu hindern. Dabei ging es um Entscheidungen in mehreren Verwaltungsverfahren, die Vollstreckung von Geldstrafen und die Durchführung einer Beschuldigteneinvernahme. Mehreren Empfängern wurde eine Eintragung ins US-amerikanische Schuldenregister UCC in Höhe von fünf Millionen US-Dollar angedroht.

Es sei nur um 25 Euro an Bezügen gegangen, erklärte eine Mitarbeiterin des Bezirksgerichts im Zeugenstand. „Die Reaktion waren 20- oder 30-Seiten-Schreiben“, wonach sie „Weiße Folter“ ausübe und Menschenrechte verletze, sagte die Diplomrechtspflegerin. „Ich übe nur meinen Beruf aus - nach bestem Wissen und Gewissen“, betonte sie. Eine Vertragsbedienstete berichtete als Zeugin, von ihr seien zuerst 66.000, dann 125.000 und schließlich 185.000 Euro in Mahnungen gefordert worden. Zuletzt habe die Forderung fünf Millionen US-Dollar betragen, laut Schreiben „international einklagbar“.

Alkoholkontrolle verweigert

Der 53-Jährige hatte als Lenker eine Alkoholkontrolle verweigert, Schreiben der Bezirkshauptmannschaft übernahm er nicht bzw. reagierte mit Mahnungen und Pfandbriefen. Eine Lenkererhebung wegen einer Radarstrafe habe der Angeklagte nicht beantwortet, schilderte eine Empfängerin der Schreiben. Zu Beginn wurden 25.000 Euro gefordert, zum Schluss deutlich höhere Beträge. „Da war mir nicht mehr so wohl bei dem Ganzen“, meinte die Zeugin.

Die Polizei hatte den Mann im Vorjahr angehalten, weil er keinen Führerschein mehr besaß, und eine Radklammer an seinem Pkw angelegt. Diese soll der Niederösterreicher zerschnitten haben. Drei schriftliche Ladungen zur Beschuldigtenvernehmung wurden retourniert - samt Rechnung, sagte ein Polizist im Zeugenstand. Da der 53-Jährige trotz laufender Ermittlungen und anhängiger Verfahren weiter Drohbriefe verschickt hatte, wurde er in Untersuchungshaft genommen.

Prozess wird am 25. April fortgesetzt

Drei Zeugen waren am Donnerstag nicht erschienen. Der Beschuldigte äußerte sich nicht dazu, ob er der Verlesung ihrer Aussagen zustimme. „Ohne Einverständnis des Angeklagten kann ich die Zeugenaussagen nicht verlesen“, erklärte die Richterin, die anschließend die Verhandlung vertagte. Die Fortsetzung findet am 25. April mit der Befragung der nicht erschienenen Zeugen statt.
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« Letzte Änderung: 6. April 2017, 15:30:01 von Igor Strawinski »