Soweit ich das in Erinnerung habe, hatte der Anwalt (oder Fittzek?) beim ersten Haftprüfungstermin konkrete Angaben zu Zweckbindung und Verwendung der Gelder gemacht. Die waren ihm anschließend um die Ohren geflogen, weil er ja schon selbst mehr oder weniger deutlich zugegeben hatte, daß ein Großteil des Geldes zur Lebensführung der Pudel und zu einer Art "mietvertraglicher Schönheitsreparaturen" eingesetzt hatte, was mit dem Verwendungszweck "stabile Sachwerte" nicht zu vereinbaren war.
Ja, das stimmt - und damit widerspricht sich der Herr RA im Grunde ja selbst: Auf der einen Seite behauptet er ja, die Gelder hätten "sehr frei" eingesetzt werden dürfen, auf der anderen Seite gibt er aber auch eine Zweckbindung zu. Es geht aber noch weiter: Er spricht wiederholt und ausführlich darüber, dass die eingeworbenen Mittel in "Sachwerte", "werthaltige Anlagen" usw. gesteckt worden seien, im Widerspruch dazu gibt er aber auch offen zu, dass erhebliche Mittel für Lebensunterhalt, Mieten u. dgl. geflossen sind. Wenn er also mit der ersten Argumentation darlegen will, dass das Geld ja noch "da" sei und deren Verwendungszweck "Werterhalt" gewesen sei, so widerspricht er dieser Argumentation mit dem Eingeständnis, wie viele Mittel in reinen Konsum geflossen sind, und damit gibt er letztlich zu, dass der Verwendungszweck eben nicht die Werterhaltung war, sondern die Sicherung des Lebensunterhalts der KRDler.
Diese Sowohl-als-auch-Argumentationsweise kommt mir nicht überzeugend vor, weswegen ich vermute, dass ihm diese, falls er sie beibehält, auch in der Hauptverhandlung um die Ohren fliegen dürfte.