Umfrage

Wer wird nach der Inhaftierung des Bezopften als Reichsverweser fungieren?

Benjamin Blümchen
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Marco, die Funzel
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Die Staatsflotte
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Der namibische Grottenolm
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Stimmen insgesamt: 96

Autor Thema: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]  (Gelesen 121408 mal)

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Offline Gutemine

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #315 am: 21. Juni 2016, 05:48:07 »
Die Presse:

Sein Anwalt hat sogar einen Wiki-Eintrag...jetzt sage noch einer, dass das kein sächsischer (ja, ich weiß, Sachsen-Anhalt) Sumpf ist.

https://de.wikipedia.org/wiki/Peter_Kehl_(Rechtsanwalt)

http://www.anwalt-strafrecht-halle.de/
"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 
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Offline physik durch wollen

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #316 am: 21. Juni 2016, 06:01:49 »
Sein Anwalt hat sogar einen Wiki-Eintrag...jetzt sage noch einer, dass das kein sächsischer (ja, ich weiß, Sachsen-Anhalt) Sumpf ist.
Muss nicht zwingend sein: Der Herr "Rechtsanwalt" war von 2002 bis 2006 MdL in Sachsen-Anhalt. Damit ist er "Relevant" für Wikipedia.
Angst und Unmöglichkeit sind aus meinem Wortschatz gestrichen
 

Offline echt?

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #317 am: 21. Juni 2016, 06:53:27 »
Da ist Peter 1 aber angetreten wie der letzte Schluffi. In T-Shirt und Schlappen - pfui!
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Offline Chemtrail-Fan

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #318 am: 21. Juni 2016, 08:14:24 »
144 Minuten für den Termin. Ist für ausführliche Einlassungen des Kings eigentlich zu wenig. Das heißt, er folgt vermutlich den (ebenso vermutlichen) Empfehlungen seines Anwalts, einfach mal die Klappe zu halten. Darauf hin deutet für mich auch, dass er sich außen nur knapp an seine Gefolgschaft gewendet hat.
Na, dann warten wir doch mal gespannt auf den Donnerstag.
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Offline BlueOcean

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #319 am: 21. Juni 2016, 08:39:41 »
Ich frage mich, ob das der Rechtsanwalt ist, den Martin aus dem Telefonbuch herausgesucht hat.

Und parallel zur BILD hat das KRD ein buntes Märchen zu der zentralen Frage "Wo ist das ganze Geld verschwunden" gestrickt.

Da werden längst verlorene und verschobene Immobilien zu Werten aufgeführt, die weder den Kaufpreisen noch ansatzweise real erzielbaren Preisen entsprechen.
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Offline Autsch !

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #320 am: 21. Juni 2016, 08:43:08 »
Hoffentlich hat er sich nach dem Foto ausreichend gedehnt. Seine rechte Hand, die ein Stück Papier/Stoff hält um die Handschellen vor dem Fotografen zu verbergen, sieht etwas gekrampft aus.
Die Mainstreampresse lügt immer. Das Königreich Deutschland und auch alles, was aus dem Königreich kommt und mit ihm zu tun hat, ist wahrhaftig. (KRD Website)
 

Offline DerDude

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #321 am: 21. Juni 2016, 08:45:20 »
@Flux W. WIld

ER wurde in Handschellen zur Verhandlung gebracht. Na?

Du behauptest, es könne nur zu einer Anzeige gekommen sein. Wurde nicht mal erwähnt (von Oppermann selbst?), dass eine ganze Reihe von Leuten ihr Geld zurück haben wollten?
That rug really tied the room together.
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Offline Leela Sunkiller

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #322 am: 21. Juni 2016, 09:15:39 »
Da werden längst verlorene und verschobene Immobilien zu Werten aufgeführt, die weder den Kaufpreisen noch ansatzweise real erzielbaren Preisen entsprechen.

Das Gericht steht bestimmt total auf Augenwischerei von paar dahergelaufenen, unfähigen Betrügern :)

Wird noch lustig...
"Das ist alles legal, sonst säße ich schon längst im Knast!" Peter Fitzek, rechtskräftig verurteilt und eingeknastet.
 

Offline simplicius simplicissimus

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #323 am: 21. Juni 2016, 09:18:26 »
Angesichts der Regelung des § 118 III StPO müssen Peter & Peter aber sehr zuversichtlich sein, dass die Haftgründe ausgeräumt werden konnten.
Wenn ich einen Altstoffhandel eröffne, betreibe ich dann automatisch eine Engel-Akzeptanzstelle?
 

Offline Chemtrail-Fan

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #324 am: 21. Juni 2016, 09:22:32 »
@simplicius simplicissimus
Stimme ich Dir zu, aber ein ordentlicher Anwalt sollte es auch zumindest probieren, es sei denn, er sieht überhaupt keine Chance, dann muss er das meines Wissens seinem Mandanten gegenüber auch so verklickern.
Andererseits muss er m.E. auch wider seinen anwaltlichen Rat handeln, wenn der Mandant auf diese Verhandlung besteht (und ich habe da bei seiner Durchlaucht keinen Zweifel daran).

Es bleibt spannend... Noch ist der Drops nicht gelutscht.
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Offline Tuska

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #325 am: 21. Juni 2016, 09:25:33 »
Diese verzweifelten Stellungnahmen des KRD schaden Peter eher, als das damit irgendwem geholfen wäre. Und die Aussage, dass die Anklageschrift wieder entfernt wurde heisst übersetzt: "Wir haben uns wegen verbotenen Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen strafbar gemacht."

Stehen eigentlich schon Termine für seine diversen Berufungstermine an? Spätestens dann wird Fitzek es schwarz auf Altpapier haben, dass er erst einmal weiter einsitzen wird. So ein rechtskräftiges Urteil rüttelt evtl. auch an der loyalen Überzeugung des Adels.
"Tuska jedoch verteufelt alle, die nicht in Sack und Asche gehen. Entweder, weil sie mit Konsum oder aber (doppelmoralistisch, versteht sich) mit Tugenden protzen. Mich deucht, unser Vorzeige-Katholik ist ein kleiner Luther." – Rechtsfinder
 

Offline simplicius simplicissimus

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #326 am: 21. Juni 2016, 09:29:41 »
Diese verzweifelten Stellungnahmen des KRD schaden Peter eher, als das damit irgendwem geholfen wäre. Und die Aussage, dass die Anklageschrift wieder entfernt wurde heisst übersetzt: "Wir haben uns wegen verbotenen Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen strafbar gemacht."

...

Warum sollte dies so sein?
Wenn Peter als Betroffener die Anklageschrift veröffentlicht oder veröffentlichen lässt, ist daran an sich doch nichts strafbar.
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Offline Tuska

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #327 am: 21. Juni 2016, 09:32:27 »
Zitat
§ 353d StGB
Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen

Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1.entgegen einem gesetzlichen Verbot über eine Gerichtsverhandlung, bei der die Öffentlichkeit ausgeschlossen war, oder über den Inhalt eines die Sache betreffenden amtlichen Schriftstücks öffentlich eine Mitteilung macht,

2.entgegen einer vom Gericht auf Grund eines Gesetzes auferlegten Schweigepflicht Tatsachen unbefugt offenbart, die durch eine nichtöffentliche Gerichtsverhandlung oder durch ein die Sache betreffendes amtliches Schriftstück zu seiner Kenntnis gelangt sind, oder

3.die Anklageschrift oder andere amtliche Schriftstücke eines Strafverfahrens, eines Bußgeldverfahrens oder eines Disziplinarverfahrens, ganz oder in wesentlichen Teilen, im Wortlaut öffentlich mitteilt, bevor sie in öffentlicher Verhandlung erörtert worden sind oder das Verfahren abgeschlossen ist.

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Offline simplicius simplicissimus

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #328 am: 21. Juni 2016, 10:24:10 »
Zitat
§ 353d StGB
Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen

Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1.entgegen einem gesetzlichen Verbot über eine Gerichtsverhandlung, bei der die Öffentlichkeit ausgeschlossen war, oder über den Inhalt eines die Sache betreffenden amtlichen Schriftstücks öffentlich eine Mitteilung macht,

2.entgegen einer vom Gericht auf Grund eines Gesetzes auferlegten Schweigepflicht Tatsachen unbefugt offenbart, die durch eine nichtöffentliche Gerichtsverhandlung oder durch ein die Sache betreffendes amtliches Schriftstück zu seiner Kenntnis gelangt sind, oder

3.die Anklageschrift oder andere amtliche Schriftstücke eines Strafverfahrens, eines Bußgeldverfahrens oder eines Disziplinarverfahrens, ganz oder in wesentlichen Teilen, im Wortlaut öffentlich mitteilt, bevor sie in öffentlicher Verhandlung erörtert worden sind oder das Verfahren abgeschlossen ist.


Die Frage ist doch, ob dies auch gilt, wenn hier schon in einem Haftprüfungstermin eine Erörterung stattfand.
Soweit ich es zeitlich überschauen konnte, hat das KRD den Artikel erst am Nachmittag veröffentlicht, wobei der Termin vormittags stattfand.
« Letzte Änderung: 21. Juni 2016, 10:29:34 von simplicius simplicissimus »
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Offline Finanzbeamter

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #329 am: 21. Juni 2016, 10:35:13 »
Die Frage war ja schon, woher die Königspudel die Anklageschrift bekommen sollten, wenn sie Sitzeck erst in der Haft bekommen hat!
« Letzte Änderung: 21. Juni 2016, 10:59:20 von Finanzbeamter »
Ein Geisterfahrer? Quatsch! Hunderte!
- Alle Reichsbürger. Immer -

Es muas a Blede gem, oba es wern oiwei mehra
- Gustl Bayrhammer -