Umfrage

Wer wird nach der Inhaftierung des Bezopften als Reichsverweser fungieren?

Benjamin Blümchen
22 (22.2%)
Martin, das Kamerakind
13 (13.1%)
Marco, die Funzel
24 (24.2%)
Die Staatsflotte
14 (14.1%)
Der namibische Grottenolm
26 (26.3%)

Stimmen insgesamt: 96

Autor Thema: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]  (Gelesen 121411 mal)

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Offline Gerntroll

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #300 am: 20. Juni 2016, 21:12:22 »
Lieber Peter; anbei noch ein guter Ratschlag für Deinen Abenteuerurlaub in Halloristan: Mit dem Rücken zur Wand liegen ist sinnlos wenn man mit offenem Mund schläft. ;D
Manche Leute besitzen soviel Meinung und Ahnung, da kann gar kein Platz mehr für Wissen sein.
 
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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #301 am: 20. Juni 2016, 21:28:33 »
In Wirtschaftsstrafsachen dauert ein Verfahren und damit U-Haft sehr lange. Bei Peter bestehen eigentlich fast alle Haftgründe. Das OLG wird die U-Haft immer regelmässig verlängern. Auch während des Prozesses wird Sitzek inhaftiert bleiben. Völlig zu recht meine ich.

Sehe ich genauso. Die Weltsicht des Herrn Flux finde ich, mit Verlaub, ziemlich kurz gedacht. Wenn jeder Richter mit Leuten wie Sitzek so umgehen würde wie eine 88-jährige Seniorin mit ihrem weißen, sorgsam geschorenen Pudel, gäbe es gar keine U-Haft mehr. Dass das ziemlich kontra-produktiv wäre, ist den meisten Richtern wohl bewusst.
Peter Fitzek: „... dann kommen Dinge aus mir raus, die ich vorher gar nicht wusste!"
 
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Offline NinjaAndy

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #302 am: 20. Juni 2016, 21:35:31 »
Was soll man darauf passenderweise antworten?

 
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Offline Morris

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #303 am: 20. Juni 2016, 21:40:13 »
Was soll man darauf passenderweise antworten?

Die Antwort ist ein schlichtes: Ja!
Sie müssen nicht alles glauben, was Sie denken!
 
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Offline Königlicher Hofnarr

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #304 am: 20. Juni 2016, 21:41:22 »
Frag ihn nach einer einzigen intelligenten Aussage.
Peter Fitzek: „... dann kommen Dinge aus mir raus, die ich vorher gar nicht wusste!"
 
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Offline WendtWatch

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #305 am: 20. Juni 2016, 21:42:28 »
Was soll man darauf passenderweise antworten?
Dass es den Peter F. laut einem gewissen "Peter" doch gar nicht mehr gibt. höchstens einen Peter I.. Demenstprechend kannst du also einen Peter F. mangels Existens gar nicht blöd darstellen. Aus nämlichem Grund kann der dann allerdings auch kein äußerst intelligenter Mann sein.
Was heute Systemkritik heißt, ist oft kaum mehr als eine organisierte Denkverweigerung. (Nils Markwardt, Zeit)
 
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Offline hair mess

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #306 am: 20. Juni 2016, 21:57:14 »
Wer Fitze für intelligent hält,
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- hält ein Schnitzel Wiener Art für ein Wiener Schnitzel
- hält Nordkorea für ein freies Land
- hält Trump für einen guten Präsidentschaftskandidaten
- meint, dass er selbst, weil er von irgendwas irgendwas versteht, auch einen Überblick über Alles hat,
- meint, dass Fitzek für irgendwas die Lösung hätte,
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- hat gute Voraussetzungen für einen Pudel
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Offline Oberstes_souterrain

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #307 am: 20. Juni 2016, 22:04:10 »

Das habe ich hier alles schon mal gelesen vor dem Prozess wegen der Krankenkasse. Am Schluss sind 4000 Euro Geldstrafe rausgekommen.

Wurde er da vom SEK abgeholt und ver-UHaftet?

Der Vorwurf damals lautete auf unerlaubtes Versicherungsgeschäft.

Der Vorwurf diesesmal lautet auf schwere Untreue in 27 fällen.

Woher meinst du, weiss die StA davon?  Weil sie a) die Unterlage sein geraumer Zeit hat und daher schon gute Vorermittlunge hat machen können, die Barabhebungen den "Wertanlagen" des Betrugsgeschäftes gegenüberstellen konnte und so das offensichtliche Fehlen von 1.3Mio€  festegestellt hat b) nicht unbedingt unwahrscheinlich ist, das er von bestimmten "Großinvestoren", die er herablassen behandelt hat,  angezeigt wurde.

Natürlich hatte man zu seinen Versicherungsprozessen mehr erwartet, da hast du Recht. Es wurde weniger als erwartet, weil man keine Untreue hat feststellen können. Schließlich wurde das Geld
 mutmaßlich zweckgebunden verpulvert (Einrichtung, "Löhne", Bürokrimskrams).
Damals wusste man offiziel auch noch nicht von der tatsächlichen Wirtschafterei im KRD

Dieses mal sieht es anders aus. Man dürfte festgestellt haben, unter welchen Versprechungen Geld ins KRD geflossen ist, und wer es per Barabhebung(Unterschrift!, Zeugenaussagen!)) abgeholt hat. Wenn jetzt der Sitzek nicht pronto  nachweisen kann, das die Kohle zweckgebunden verschwendet wurde und deswegen weg ist, wird es eng.

Nochmals die Beweislast dreht sich hier um: Nehme ich von Dir Geld an, und kann dann 3 Jahre  und 1.3Mio Euro später nicht nachweisen, das sich die Knete verabredungsgemäß in in Luft aufgelöst hat, habe ich es veruntreut. Wofür spielt keine Rolle.
« Letzte Änderung: 20. Juni 2016, 22:20:25 von Oberstes_souterrain »
 
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Offline WendtWatch

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #308 am: 20. Juni 2016, 22:13:01 »
Und es gibt noch einen entscheidenden Unterschied:
Die StA hat hier Anklage zum Landgericht erhoben und dieses hat, nach Eingang der Anklageschrift diese nicht einfach zugestellt, sondern einen Haftbefehl erlassen.
Nun fehlt uns allen die Kenntnis über den Inhalt der Anklageschrift und der Akte, aber dass das LG ganz offensichtlich zu dem Schluss geklommen ist "hoppla, wenn wir dem diese Anklage einfach zustellen, ist der weg" deutet in eine gewisse Richtung.
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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #309 am: 20. Juni 2016, 22:26:49 »

Das habe ich hier alles schon mal gelesen vor dem Prozess wegen der Krankenkasse. Am Schluss sind 4000 Euro Geldstrafe rausgekommen.

Wurde er da vom SEK abgeholt und ver-UHaftet?

Der Vorwurf damals lautete auf unerlaubtes Versicherungsgeschäft.

Der Vorwurf diesesmal lautet auf schwere Untreue in 27 fällen.

Woher meinst du, weiss die StA davon?  Weil sie a) die Unterlage sein geraumer Zeit hat und daher schon gute Vorermittlunge hat machen können, die Barabhebungen den "Wertanlagen" des Betrugsgeschäftes gegenüberstellen konnte und so das offensichtliche Fehlen von 1.3Mio€  festegestellt hat b) nicht unbedingt unwahrscheinlich ist, das er von bestimmten "Großinvestoren", die er herablassen behandelt hat,  angezeigt wurde.

Dass Peter angezeigt wurde ist unwahrscheinlich. Eine Anzeige dürfte es wenn überhaupt vor Jahren gegeben haben, wegen der Dame der er das Geld zurückzahlen musste. Aber da hat sich die Staatsanwaltschaft nicht geregt. Der Rest der Anleger inklusive Gantz ist immer noch voll auf Peters Linie. Die Staatsanwaltschaft hat auch seit Jahren alle Unterlagen und war nur zu faul die mal zu lesen. Was ich mir vorstellen kann, ist dass entweder Bafin oder Oppermann der Kragen geplatzt ist und die Druck gemacht haben. Denn neu ist an den ganzen Vorwürfen absolut nichts, das ist alles seit Jahren bekannt.
 

Offline Oberstes_souterrain

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #310 am: 20. Juni 2016, 22:34:14 »
Bekannt ja, aber nicht verfolgt.
Jetzt schon  ;D

Wie bereits erwähnt: Die Aktenlage dürfte düster aussehen für Horstsan Knastibald, Und es ist dieses mal auch kein Amtsgericht, sondern gleich die Wirtschaftskammer am LG.... da laufen die Dinge etwas anders...
 

Offline Pantotheus

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #311 am: 20. Juni 2016, 22:51:07 »
Wirtschaftsstraffälle sind nun mal bisweilen anspruchsvoll und langdauernd. In meiner Heimat wäre vor vielen Jahren ein Verfahren beinahe geplatzt. Dabei ging es um organisierten Automatenbetrug. Für ein Schöffengericht war das eine Überforderung, schon rein zeitlich. Die ehrenamtlichen Schöffen konnten einfach nicht so lange wie nötig ihrer Arbeit fernbleiben.
Der Gesetzgeber führte dann kurzerhand die Wirtschaftsstrafkammer ein, damals eine unglaubliche Innovation. Zusätzlich gab es auch eine besondere Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsstraffälle. Denn neben juristischem Wissen sind auch Kenntnisse z. B. in Buchführung und Buchprüfung notwendig, oft noch weitere.
Die reinen Zahlen beeindrucken: Im damaligen Verfahren gab es über hundert Ordner Akten. Die Urteilsbegründung umfasste zuletzt über tausend Seiten. Ohne den kurz zuvor eingeführten PC wäre es kaum möglich gewesen, überhaupt eine solche Urteilsbegründung zu schreiben. Dabei war der Automatenbetrug in der Sache eigentlich einfach. Aber allein die Liste der Geschädigten war schon lang.

Bei Fatzke geht es um 1,3 Mio. Euro und um 27 Barabhebungen. Das ist vergleichsweise wenig, aber vermutlich dürfte zu jedem Vorgang eine Menge Papier angefallen sein: Belege über die Herkunft des Geldes, über die Investoren, Abhebungsbelege, Belege über die vermutete Verwendung usw. Daraus muss dann auch ein klares Bild entstehen.
Ich vermute daher, dass die StA nicht einfach nichts getan hat. Das Sichten und Ordnen der Unterlagen dürfte durchaus einige Arbeit verursacht haben. Und die StA sind in der Regel auch in Deutschland nicht personell zu gut ausgestattet. In einem Fall in meiner Heimat standen drei Staatsanwälte mit ein paar Hilfskräften allein zwölf Anwälten der Angeklagten gegenüber; diesen standen wiederum ganze Stäbe von Mitarbeitern zur Seite. Von "Waffengleichheit" konnte dabei keine Rede sein.

Im Augenblick sind wir letztlich auf die paar Brocken veröffentlichter Informationen angewiesen und können über alles Weitere nur spekulieren. Ich denke aber, dass der Fall bei der Wirtschaftsstrafkammer schon gut aufgehoben sei.
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Offline Anti Reisdepp

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #312 am: 20. Juni 2016, 23:06:09 »
Der Rest der Anleger inklusive Gantz ist immer noch voll auf Peters Linie.

Naja, dass ist das was uns bekannt ist. Das sieht nach außenhin so aus, aber ob es wirklich die einzigen Fälle sind?
Sowas wird vom Königreich natürlich gehütet wie (Peters) Kronjuwelen, das werden die nicht veröffentlichen.
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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #313 am: 20. Juni 2016, 23:48:53 »
Das Urteil im Versicherungsprozess lautete: 4.200 Euro Geldstrafe, die Verfahrenskosten und der Verfall von Vermögenswerten in Höhe des nachweislichen Schadens von rund 46.000 Euro.

Zumal die eher geringe Geldstrafe sich auch an dem vom König angegebenen Einkommen auf Hartz-IV-Niveau orientiert hat.
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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #314 am: 21. Juni 2016, 04:23:17 »
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