Umfrage

Wer wird nach der Inhaftierung des Bezopften als Reichsverweser fungieren?

Benjamin Blümchen
22 (22.2%)
Martin, das Kamerakind
13 (13.1%)
Marco, die Funzel
24 (24.2%)
Die Staatsflotte
14 (14.1%)
Der namibische Grottenolm
26 (26.3%)

Stimmen insgesamt: 96

Autor Thema: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]  (Gelesen 121392 mal)

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Offline Finanzbeamter

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Re: Peter Fitzek in U-Haft
« Antwort #255 am: 13. Juni 2016, 10:59:46 »
Gerüchteweise soll das KRD dem Landgericht bereits eine Kaution für Fitzek angeboten haben: Zehn Packungen Toast, fünf Kisten "Verfassungen" und vier Tonnen Marmor bei Selbstabholung.

Ich dachte du meinst 5 Kilo Engel fürs Klo im Landgericht, aber das hat sich ja schon der Oppermann unter den Nagel gerissen und verwendet das als Lesezeichen und für das Monopoly seiner Kinder.  ;D
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Offline A.R.Schkrampe

Re: Peter Fitzek in U-Haft
« Antwort #256 am: 13. Juni 2016, 11:37:27 »
Gerüchteweise soll das KRD dem Landgericht bereits eine Kaution für Fitzek angeboten haben: Zehn Packungen Toast, fünf Kisten "Verfassungen" und vier Tonnen Marmor bei Selbstabholung.

Ich dachte du meinst 5 Kilo Engel fürs Klo im Landgericht, aber das hat sich ja schon der Oppermann unter den Nagel gerissen und verwendet das als Lesezeichen und für das Monopoly seiner Kinder.  ;D

Das soll Oppi mal schön bleibenlassen.  ???
Es sollte doch nun wirklich zu ihm durchgesickert sein, daß  sich leichenfledderische Devotionaliensammler in ihrer Erwartungshaltung positioniert haben.
 

Offline Finanzbeamter

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Re: Peter Fitzek in U-Haft
« Antwort #257 am: 13. Juni 2016, 11:44:52 »
@A.R.Schkrampe also du?  ;D
« Letzte Änderung: 13. Juni 2016, 11:50:54 von Finanzbeamter »
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Re: Peter Fitzek in U-Haft
« Antwort #258 am: 14. Juni 2016, 12:21:49 »
Unser guter alter Karma hat anscheinend die Strategie des Obersten Königs der JVA Halle noch nicht verstanden. Statt sich zu freuen, daß es den lang ersehnten Prozeß gibt, bei dem dann endlich die Gerichte über die Konvention von Montevideo entscheiden, grämt er sich und will die Staatsanwaltschaft anzeigen.  ::)

"Extremnews"


soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
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Re: Peter Fitzek in U-Haft
« Antwort #259 am: 14. Juni 2016, 12:35:40 »
Zitat von:  Karma singt
Dieses Experiment beinhaltet ein neues Gesundheitssystem, ein neues Bildungssystem, ein neues Rentensystem, biologisch-dynamische Landwirtschaft, den Ausstieg aus allen Aktivitäten und Industrien, die der Gesundheit von Mensch, Tier und des Planeten schaden.
;D ;D ;D ;D ;D
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Re: Peter Fitzek in U-Haft
« Antwort #260 am: 14. Juni 2016, 15:06:47 »
Fängt doch klasse an: "Der namhafte englische Geistheiler Karma Singh ..."
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Offline DerDude

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Re: Peter Fitzek in U-Haft
« Antwort #261 am: 15. Juni 2016, 10:20:13 »
Weiß jemand, nach welcher Zeit etwa ein erster Haftprüfungstermin stattfinden kann?
That rug really tied the room together.
Achtung, dass ist ein Spaß muss sein ich schmeiß mich weg Holla die Bolla jetzt habe ich mich eingenässt© Satire-Account!
 

Offline Chemtrail-Fan

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Re: Peter Fitzek in U-Haft
« Antwort #262 am: 15. Juni 2016, 10:27:09 »
Jetzt wollte ich grade schnoddrig antworten "Hängt davon ab, wie schnell sein Anwalt den Antrag stellt und der zuständige Richter arbeitet", aber ich glaube, in diesem Fall liefert die Wikipedia eine ganz gute Antwort:

https://de.wikipedia.org/wiki/Haftpr%C3%BCfung

Im glücklichsten Fall also durchaus nach wenigen Tagen, aber die Frage ist
a) gibt es einen Verteidiger?
b) sieht der Verteidiger irgendwelche Angriffspunkte, die einen Haftprüfungstermin als sinnvoll erscheinen lassen? Ansonsten wäre es ja nach den hier allgemein vertretenen Ansichten eher ein verzweifelter Versuch, wenn er wider besseres Wissen einen Haftprüfungstermin beantragt. Er müssten ja dann irgendwelche Sachen sehen, die aus seiner Sicht eine U-Haft als unzumutbar/unzulässig erscheinen lassen.
c) oder gibt es keinen Verteidiger und der King stellt einen Antrag (verschwurbelt wie immer, entsprechend lange wird die Bearbeitung dauern)?
« Letzte Änderung: 15. Juni 2016, 10:31:54 von Chemtrail-Fan »
Ich habe mir bereits eine feste Meinung gebildet! Verwirren Sie mich bitte nicht mit Fakten!
 
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Re: Peter Fitzek in U-Haft
« Antwort #263 am: 15. Juni 2016, 10:29:13 »
"Es kann für einen Verteidiger sehr sinnvoll sein, einen solchen Antrag zu stellen, damit sich der Ermittlungsrichter einen eigenen Eindruck von dem Inhaftierten verschaffen kann."

Ob das wirklich günstig ist?
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Offline Tuska

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Re: Peter Fitzek in U-Haft
« Antwort #264 am: 15. Juni 2016, 10:30:53 »
Da Fitzek noch einsitzt, hat das Gericht den Haftbefehl wohl aufrecht erhalten. U-Haft darf höchstens 6 Monate dauern. Theoretisch.

In der Praxis verlängert das zuständige Oberlandesgericht die U-Haft allerdings alle 6 Monate nochmals um ein halbes Jahr.

Spoiler
Zitat
§ 121 StPO Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate
(1) Solange kein Urteil ergangen ist, das auf Freiheitsstrafe oder eine freiheitsentziehende Maßregel der Besserung und Sicherung erkennt, darf der Vollzug der Untersuchungshaft wegen derselben Tat über sechs Monate hinaus nur aufrechterhalten werden, wenn die besondere Schwierigkeit oder der besondere Umfang der Ermittlungen oder ein anderer wichtiger Grund das Urteil noch nicht zulassen und die Fortdauer der Haft rechtfertigen.
(2) In den Fällen des Absatzes 1 ist der Haftbefehl nach Ablauf der sechs Monate aufzuheben, wenn nicht der Vollzug des Haftbefehls nach § 116 ausgesetzt wird oder das Oberlandesgericht die Fortdauer der Untersuchungshaft anordnet.
(3) Werden die Akten dem Oberlandesgericht vor Ablauf der in Absatz 2 bezeichneten Frist vorgelegt, so ruht der Fristenlauf bis zu dessen Entscheidung. Hat die Hauptverhandlung begonnen, bevor die Frist abgelaufen ist, so ruht der Fristenlauf auch bis zur Verkündung des Urteils. Wird die Hauptverhandlung ausgesetzt und werden die Akten unverzüglich nach der Aussetzung dem Oberlandesgericht vorgelegt, so ruht der Fristenlauf ebenfalls bis zu dessen Entscheidung.
(4) In den Sachen, in denen eine Strafkammer nach § 74a des Gerichtsverfassungsgesetzes zuständig ist, entscheidet das nach § 120 des Gerichtsverfassungsgesetzes zuständige Oberlandesgericht. In den Sachen, in denen ein Oberlandesgericht nach den §§ 120 oder 120b des Gerichtsverfassungsgesetzes zuständig ist, tritt an dessen Stelle der Bundesgerichtshof.
[close]

Allerdings: Das den Fitzen so verhasste Grundgesetz der BRiD sorgt dafür, dass der Beschuldigter zu jedem Zeitpunkt einen Antrag auf Haftprüfung stellen kann. Fitzek kann seinem Hobby (Gerichten auf die Nerven gehen) auch im Knast nachgehen.
"Tuska jedoch verteufelt alle, die nicht in Sack und Asche gehen. Entweder, weil sie mit Konsum oder aber (doppelmoralistisch, versteht sich) mit Tugenden protzen. Mich deucht, unser Vorzeige-Katholik ist ein kleiner Luther." – Rechtsfinder
 

Offline Leela Sunkiller

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Peter Fitzek in U-Haft
« Antwort #265 am: 15. Juni 2016, 11:15:50 »
Soweit ich das lese, fällt ihmchen gerade sehr derb auf die Füße, dass er schon immer alles nach seiner Logik verworren hat, in der Hoffnung dass eh niemand durch das Kuddelmuddel blickt.
Nun bleibt er halt in der Zelle, dauert alles etwas länger und jeder Richter dürfte bei der Sachlage und kurzer Sicht des Schwachsinns, welches sich über Jahre angesammelt hat, schnell Verständnis für eine längere Untersuchung/Ermittlung zeigen.  ;D
Förderlich dazu wären natürlich neue, ellenlange Schreiben an das Gericht oder dass Fitzek überhaupt mal anfängt zu reden.  :dance:

Okay, nicht so :dance: für seine Anhänger, mal abwarten, wen er diesmal opfert.

Hach ja. Schöner Frühling dieses Jahr. Riecht alles so nach Freiheit...
"Das ist alles legal, sonst säße ich schon längst im Knast!" Peter Fitzek, rechtskräftig verurteilt und eingeknastet.
 
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Re: Peter Fitzek in U-Haft
« Antwort #266 am: 15. Juni 2016, 11:39:56 »
Weiß jemand, nach welcher Zeit etwa ein erster Haftprüfungstermin stattfinden kann?

Sofort. Die Haftprüfung soll unverzüglich nach Antrag statt finden, allerdings sollte man sich das gründlich überlegen. Das Gericht hat den Haftbefehl schließlich selber erlassen. Wenn sich in der Zwischenzeit an den Gründen für den Haftbefehl nichts geändert hat, wird sich die Meinung des Gerichts wohl kaum geändert haben.

Die nächste Haftprüfung kann dann nämlich erst wieder nach 3 Monaten beantragt werden, in der Zwischenzeit geht nur eine einfache Beschwerde, über die nach Aktenlage entschieden werden kann.

Aber bei Fitzek erwarte ich, daß er die Haftprüfung schon beantragt hat, schließlich ist seine übliche Taktik, den Gegner vollzuschwafeln, bis er nachgibt.
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Offline NDR

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Re: Peter Fitzek in U-Haft
« Antwort #267 am: 15. Juni 2016, 12:13:12 »
Mal was Aktuelles aus dem Umfeld des Königs:
Gerüchteweise hat jemand in den Tagen nach der Verhaftung länger mit der Staatsflotte und Martin Schulz telefoniert. Viel soll nicht dabei rum gekommen sein, das mal zusammengefasst:

-Trotz gegenteiliger Behauptung war man natürlich von der Verhaftung völlig überrascht. Keiner kann sagen, wer Peter vertritt, wer für das KRD sprechen oder für dieses Verhandlungen führen könnte. Damit ist das KRD als "Staat" handlungsunfähig.
-Obwohl der Anrufer offensichtlich trollte, wurde er ernsthaft von Martin nach Tipps bezüglich eines guten Anwalts gefragt. Die scheinen insgeheim recht verzweifelt zu sein. Ich denke, wir werden Sürmeli einschalten...
-Martin beschwerte sich, dass die Anrufe immer so spät seien (zwischen 23 Uhr und 1 Uhr morgens). Der Anrufer erwiderte, er mache nur Angebote und Martin müsse ja nicht ans Telefon gehen
-Wenn man Perso und Reisepass verbrannt hat, kann man noch mit seiner Geburtsurkunde ins KRD einreisen. Hat man die auch verbrannt, kommt man leider gar nicht ins Königreich, jedenfalls weiß Martin in der Kinderpost dann nicht weiter.
-Die korrekte Verwendung der Gelder könne man unter anderem deshalb schlecht nachweisen, weil bei den Razzien sämtliche Unterlagen mitgenommen worden wären.
-Generell scheint man Fehler gar nicht eingestehen zu können. Keine! Selbst die Pyrolyseanlage wollte man noch als Erfolg verkaufen. Bis zu der Razzia hätte man damit ja Produziert. Der Hinweis, dass man das Öl erst raffinieren müsse, um es als Benzin zu nutzen, kam für Martin wohl völlig überraschend. In Wahrheit hat man das Öl nicht mal für die Heizungsanlage nutzen können...
« Letzte Änderung: 15. Juni 2016, 12:18:47 von NDR »
 

Offline NinjaAndy

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Re: Peter Fitzek in U-Haft
« Antwort #268 am: 15. Juni 2016, 12:35:19 »
Ich kenne einen guten Anwalt: Herr Nino Jamal Andjama :D

 Sehr kompetent, vorallem im Völkerrecht!
 

Offline Chemtrail-Fan

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #269 am: 19. Juni 2016, 22:21:37 »
Ich schlage vor, dass wir alle mal kurz innehalten und an einen unserer Lieblingskunden denken. Der hat nun das zweite Wochenende in staatlicher Obhut verbracht, untergebracht und verpflegt auf Kosten des Steuerzahlers. Ob er sich mittlerweile eingelebt hat? Vielleicht gefällt es ihm sogar?
Ist er unter Umständen sogar schon bei Leitzordner Nummer 8 angelangt, was das Verfassen seiner Argumentationskette für einen Haftprüfungstermin betrifft?
King, halt aus, wir vermissen Dich (nicht)! Aber wir haben ja noch andere, um die wir uns jetzt etwas mehr kümmern können.
Ach ja, King, falls es Dich interessiert: Ich glaube, im süddeutschen Raum wurde es gar nicht zur Kenntnis genommen, dass Du in den Knast gegangen bist. Allerdings wurde auch praktisch nicht zur Kenntnis genommen, dass es Dich und Dein komisches Konstrukt überhaupt gibt. Aber das soll Dich jetzt natürlich nicht darin beirren, dass Du trotzdem der schönste, beste und weiseste König aller Zeiten bist.
Ich wünsche Dir eine schöne neue Woche in Deinem neuen Domizil (das wirst Du bestimmt in Deinem künftigen Lebenslauf als "freiwillige Klausur" verstecken)! Vielleicht kommt ja die eine oder andere Woche noch dazu? Oder ein paar Monate? Oder Jahre? Auf jeden Fall viel Zeit zur Meditation!

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