Umfrage

Wer wird nach der Inhaftierung des Bezopften als Reichsverweser fungieren?

Benjamin Blümchen
22 (22.2%)
Martin, das Kamerakind
13 (13.1%)
Marco, die Funzel
24 (24.2%)
Die Staatsflotte
14 (14.1%)
Der namibische Grottenolm
26 (26.3%)

Stimmen insgesamt: 96

Autor Thema: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]  (Gelesen 121393 mal)

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Offline Happy Hater

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Re: Peter Fitzek in U-Haft
« Antwort #240 am: 10. Juni 2016, 19:40:20 »
Ich würde mal vermuten, dass es reicht, dass die Reichswichtel tatsächlich an den guten Zweck geglaubt haben und nur Fitzek von Anfang an (auch/nur) den Selbstbedienungsladen sah, um den Vorwurf der kriminellen Vereinigung zu entkräften.

Für mich sieht das viel eher danach aus, als wenn es reicht, dass der Vorsatz der Mitglieder in der kriminellen Vereinigung auf eben die Mitgliedschaft in der Vereinigung gerichtet ist.

Für mich sieht das nicht danach aus, als ob ein Vorsatz in Bezug auf die Begehung der einzelnen Straftaten vorliegen muss (wohl aber das Wissen darum), denn sonst hätte man das wohl in den Tatbestand als eigenes Element hinzugefügt.

Der ganze Paragraph stellt ja die reine Mitgliedschaft in der Vereinigung unter Strafe.

Ich hätte gerne einen deutschen Strafrechtskommentar zur Hand!
 

Offline Oberstes_souterrain

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Re: Peter Fitzek in U-Haft
« Antwort #241 am: 10. Juni 2016, 19:47:50 »
Gehe davon aus, das in diesem Falle mehrere Pensionen von der StA gebucht worden wären.
 

Offline A.R.Schkrampe

Re: Peter Fitzek in U-Haft
« Antwort #242 am: 10. Juni 2016, 19:48:37 »
Jetzt ist Freitag Abend, und Knastkönighofnarr Fatzke scheint immer noch im Bau zu sitzen.
Nun, ich meine mich daran zu erinnern, dass laut EGMR eine Untersuchungs- oder Sicherungshaft höchstens so lange dauern darf, wie eine voraussichtliche Haftstrafe dauern dürfte. Bei sagen wir: 6 bis 8 Jahren wären also 5 Jahre U-Haft durchaus drin, ohne dass dies gegen die Menschenrechte verstossen würde.
Haft kann manchmal schon Wirkung zeigen. Bei meiner "Klientel" wirkt oft schon der Hinweis auf die Ersatzfreiheitsstrafe auf einem Strafbefehl nachhaltig. Von Knastbruder Dienelt hat man übrigens auch erstaunlich wenig gehört, seit er entlassen wurde*. Eine gewisse Wirkung wird die Haft also auch auf ihn gehabt haben.**

*doch
**nein

Denn er dreht wieder in altbekannter Manie(r) auf: https://forumzwo.sonnenstaatland.com/index.php?topic=780.msg84062#msg84062
 

Offline Tuska

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Re: Peter Fitzek in U-Haft
« Antwort #243 am: 10. Juni 2016, 19:50:05 »
Eine Vereinigung im Sinne der §§ 129 ff. StGB ist ein auf gewisse Dauer angelegter, freiwilliger organisatorischer Zusammenschluss von mindestens drei Personen, die bei Unterordnung des Willens des Einzelnen unter den Willen der Gesamtheit gemeinsame Zwecke verfolgen und unter sich derart in Beziehung stehen, dass sie sich als einheitlicher Verband fühlen (st. Rspr.; etwa BGH, Beschluss vom 13. September 2011 - 3 StR 262/11, StV 2012, 339, 11 12 13 340). Eine solche Vereinigung wird zur kriminellen, wenn ihre Zwecke oder Tätigkeit auf die Begehung von hinreichend bestimmten Straftaten gerichtet sind. Diese Zielsetzung muss durch den internen Willensbildungsprozess der Mitglieder gedeckt sein. Zu verlangen ist demnach jedenfalls, dass die von einzelnen verfolgte Zweckgerichtetheit von den übrigen Mitgliedern mitgetragen wird (BGH, Beschluss vom 17. Dezember 1992 - StB 21-25/92, BGHR StGB § 129 Gruppenwille 2). (BGH 3 StR 277/09)

Anmerkung: Auch die strafbaren Verstöße gegen das KWG könnten ein Fall dafür sein. Es ist unerheblich, ob die Pudels von Fitzeks Selbstbereicherungszwecken wussten oder diese aktiv gefördert haben. Das beträfe nur die Untreue. Ab Aufbau und Organisation der königlichen Reichsbank haben einige zielgerichtet mitgewirkt. Da gibts auf Youtube massig Beweismittel, da werden die Pudel ja bei der Arbeit gezeigt.

Weshalb die StA (scheinbar) nicht gegen die Pudel ermittelt, verstehe ich nicht. Ich würde die mal mindestens in Beugehaft stecken.

« Letzte Änderung: 10. Juni 2016, 19:51:53 von Tuska »
"Tuska jedoch verteufelt alle, die nicht in Sack und Asche gehen. Entweder, weil sie mit Konsum oder aber (doppelmoralistisch, versteht sich) mit Tugenden protzen. Mich deucht, unser Vorzeige-Katholik ist ein kleiner Luther." – Rechtsfinder
 
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Re: Peter Fitzek in U-Haft
« Antwort #244 am: 10. Juni 2016, 19:51:31 »
Ich würde mal vermuten, dass es reicht, dass die Reichswichtel tatsächlich an den guten Zweck geglaubt haben und nur Fitzek von Anfang an (auch/nur) den Selbstbedienungsladen sah, um den Vorwurf der kriminellen Vereinigung zu entkräften.

Für mich sieht das viel eher danach aus, als wenn es reicht, dass der Vorsatz der Mitglieder in der kriminellen Vereinigung auf eben die Mitgliedschaft in der Vereinigung gerichtet ist.

Für mich sieht das nicht danach aus, als ob ein Vorsatz in Bezug auf die Begehung der einzelnen Straftaten vorliegen muss (wohl aber das Wissen darum), denn sonst hätte man das wohl in den Tatbestand als eigenes Element hinzugefügt.

Der ganze Paragraph stellt ja die reine Mitgliedschaft in der Vereinigung unter Strafe.

Ich hätte gerne einen deutschen Strafrechtskommentar zur Hand!

Ich bin kein Jurist, daher kann ich nur meine Laienmeinung sagen, aber vielleicht hilft das weiter:

http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/3/94/3-583-94.php

Das deutet für mich auch darauf hin, dass § 129 StGB hier eher nicht in Frage kommt. Leider! Alle einbuchten, dann ist der Spuk (erst mal) vorbei und die Wichtel können auch keine Märchen mehr erzählen dass das alles geplant war!
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Re: Peter Fitzek in U-Haft
« Antwort #245 am: 10. Juni 2016, 19:53:30 »
Das deutet für mich auch darauf hin, dass § 129 StGB hier eher nicht in Frage kommt. Leider! Alle einbuchten, dann ist der Spuk (erst mal) vorbei und die Wichtel können auch keine Märchen mehr erzählen dass das alles geplant war!
Ob nun Beihilfe oder der 129er - strafbar gemacht hat sich sein Hofadel meiner Ansicht nach auf jeden Fall. Hoffentlich geht man vom 129er aus, den Kriegt nämlich Fitzek höchselbst noch ab.
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Offline A.R.Schkrampe

Re: Peter Fitzek in U-Haft
« Antwort #246 am: 10. Juni 2016, 19:56:28 »
Das deutet für mich auch darauf hin, dass § 129 StGB hier eher nicht in Frage kommt. Leider! Alle einbuchten, dann ist der Spuk (erst mal) vorbei und die Wichtel können auch keine Märchen mehr erzählen dass das alles geplant war!
Ob nun Beihilfe oder der 129er - strafbar gemacht hat sich sein Hofadel meiner Ansicht nach auf jeden Fall. Hoffentlich geht man vom 129er aus, den Kriegt nämlich Fitzek höchselbst noch ab.

Locker bleiben, die kommen alle noch dran. Der Fitzelkönig wird schon dafür sorgen, den sieben Zwergen und anderen Adeppen ordentlich einen reinzuwürgen. Dafür muß die BRiD-Statsmacht gar nicht groß Beweisbröckchen puzzeln.
 
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Re: Peter Fitzek in U-Haft
« Antwort #247 am: 10. Juni 2016, 20:00:04 »
Geht das überhaupt?

Da braucht es doch eine Kronzeugenreglung    :troll:
 

Offline Tuska

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Re: Peter Fitzek in U-Haft
« Antwort #248 am: 10. Juni 2016, 20:01:06 »
Da dieses Völkchen ja eher eine Sekte als ein Staat ist, würde ich eine Anklage wegen § 129 eher für unwahrscheinlich halten. Daraus wurde auch beim DPHW nichts. Wäre aber ziemlich genial: Auf der Grundlage könnte unser Bundesinnenminister das KRD als verfassungswidrige Organisation verbieten  :D
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Offline A.R.Schkrampe

Re: Peter Fitzek in U-Haft
« Antwort #249 am: 10. Juni 2016, 20:15:29 »
Da dieses Völkchen ja eher eine Sekte als ein Staat ist, würde ich eine Anklage wegen § 129 eher für unwahrscheinlich halten. Daraus wurde auch beim DPHW nichts. Wäre aber ziemlich genial: Auf der Grundlage könnte unser Bundesinnenminister das KRD als verfassungswidrige Organisation verbieten  :D

Das wäre das Kaliber, was sich die KRD-Knallis immer erträumt haben. Aber davon waren sie zu jedem Zeitpunkt um Dimensionen entfernt.
 
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Re: Peter Fitzek in U-Haft
« Antwort #250 am: 10. Juni 2016, 21:08:59 »
Das deutet für mich auch darauf hin, dass § 129 StGB hier eher nicht in Frage kommt. Leider! Alle einbuchten, dann ist der Spuk (erst mal) vorbei und die Wichtel können auch keine Märchen mehr erzählen dass das alles geplant war!
Ob nun Beihilfe oder der 129er - strafbar gemacht hat sich sein Hofadel meiner Ansicht nach auf jeden Fall. Hoffentlich geht man vom 129er aus, den Kriegt nämlich Fitzek höchselbst noch ab.

Ich gehe eigentlich auch davon aus, dass sich zumindest einige der Beihilfe schuldig gemacht haben. War nicht einer von ihnen der Kassenwart und hat Fitzel Geld der Reichsbank gegeben damit er sich in Hof auslösen konnte. Und alle, die bei der Pseudo-Krankenkasse dabei waren. War das nicht mal ein Verein? Ich denke zumindest Beihilfe kommt für einige in Frage. Wenn man davon ausgeht, dass die Verwendung der "Reichsbank"-Gelder für Privatzwecke bereits gegen die eigene Satzung verstösst, dürfte jeder, der Geld dort entnommen und dem Deppenkönig in den Ar_sch geschoben hat sich so wie er selbst der Veruntreuung schuldig gemacht haben. Auf den dürften einige Probleme zukommen, vor allem wenn er so dämlich ist, den Deppenkönig auch noch in Schutz zu nehmen.

Da dieses Völkchen ja eher eine Sekte als ein Staat ist, würde ich eine Anklage wegen § 129 eher für unwahrscheinlich halten. Daraus wurde auch beim DPHW nichts. Wäre aber ziemlich genial: Auf der Grundlage könnte unser Bundesinnenminister das KRD als verfassungswidrige Organisation verbieten  :D

Ich denke, es besteht kein Zweifel, dass die Reichsdeppen allesamt Verfassungsfeinde sind. Aber davon, die verfassungsgemäße Ordnung zu gefährden, sind die Clowns weiter entfernt als vom Mond. Daher kommt ein Verbot nicht in Frage. Die größte Gefahr, die von denen ausgeht, wenn man den Vermögensverlsut bei denen, die verblödet genug waren, in die Deppen zu investieren und die Gefahr, dass der Deppenkönig einem im Straßenverkehr begegnet, ausnimmt ist doch, dass einer, der ihnen bei ihrem dilettantische Treiben zusieht, sich totlacht. Ein Verbot als Verfassungsfeindliche Organisation würde den Deppenhaufen doch über Gebühr aufwerten.
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Re: Peter Fitzek in U-Haft
« Antwort #251 am: 10. Juni 2016, 21:22:26 »
Ein Verbot als Verfassungsfeindliche Organisation würde den Deppenhaufen doch über Gebühr aufwerten.
War auch eher unrealistisches Wunschdenken.
Weshalb aber nur gegen den Fitze und (vermutlich) nicht gegen Teile des Hofstaats ermittelt wird, erschliesst sich mir aber nicht. Zumindest eine Durchsung bei denen wäre drin gewesen, selbst wenn gegen die kein Deckel bei der StA vorliegt.
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Re: Peter Fitzek in U-Haft
« Antwort #252 am: 10. Juni 2016, 21:45:52 »
Ein Verbot als Verfassungsfeindliche Organisation würde den Deppenhaufen doch über Gebühr aufwerten.
War auch eher unrealistisches Wunschdenken.
Weshalb aber nur gegen den Fitze und (vermutlich) nicht gegen Teile des Hofstaats ermittelt wird, erschliesst sich mir aber nicht. Zumindest eine Durchsung bei denen wäre drin gewesen, selbst wenn gegen die kein Deckel bei der StA vorliegt.

Ja, man muss auch mal träumen dürfen! Ich schwelge auch ab und zu in den Gedanken, dass der Deppenkönig nach der Haftstrafe so lange durch die GmbH von Marktplatz zu Marktplatz tingeln muss bis er die veruntreuten Gelder seiner Opfer und die Schulden bei der Allgemeinheit abgearbeitet hat.

Peitschenhieb: 1 EUR
Anspucken: 20 Ct
Verhöhnen: GRATIS

Das wäre sicher ein Renner!

Und wir wissen ja nicht, was hinter den Kulissen vorgeht. Ich war schon überrascht, dass überhaupt mal Schwung in die Sache kommt. Vielleicht haben die schon genügend/alle Beweise gegen alle zusammen und sehen nur keine Fluchtgefahr bei den Wichteln. Dass sie immer noch in der Bruchbude hocken, einen auf Normalität machen und die selben dummen Parolen blöken spricht ja nicht gerade dafür dass sie noch genügend Verstand zusammenkratzen können um den Schaden für sich zu minimieren.
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Re: Peter Fitzek in U-Haft
« Antwort #253 am: 13. Juni 2016, 10:19:06 »
Ein Lovoo-Geschäftsführer ("die Dating-Könige"/Zitat Bild) entgeht der U-Haft durch Zahlung einer Kaution von 300.000 Euro. Es geht um einen möglichen Betrugsfall in Höhe von 1,2 Millionen Euro.

Na, ihr Freiherren, klingelt was? Ist noch Geld da, wo auch immer? Dann schnell den Peter auslösen. Der gilt doch hoffentlich als Sachwert.
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Re: Peter Fitzek in U-Haft
« Antwort #254 am: 13. Juni 2016, 10:55:47 »
Gerüchteweise soll das KRD dem Landgericht bereits eine Kaution für Fitzek angeboten haben: Zehn Packungen Toast, fünf Kisten "Verfassungen" und vier Tonnen Marmor bei Selbstabholung.
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