Autor Thema: Fitzeks Prozess-Festspiele  (Gelesen 69713 mal)

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Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #765 am: 25. April 2016, 22:28:41 »
Blatt3: Wieso schreibt die Urkundsbeamtin den Unfug mit Königreich und Fitzudar mit auf?

Weil das Gericht damit das KRD anerkennt. Das war's. Peter hat gewonnen.   >:(

Sooooo knapp war es, fast hätte die BRD es geschafft das KRD zu ignorieren und Peter einzusperren, aber nun auf den letzten Metern muss sowas passieren. Diese Anerkennung kann nun auch nicht mehr zurückgenommen werden. :facepalm:
 

Offline BlueOcean

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Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #766 am: 25. April 2016, 22:52:49 »
Da kann Fitzek sich doch freuen wenn die Staatsanwaltschaft ihm jetzt mit etwas praktischem Anschauungsunterricht in Sachen Leidenserfahrung unter die Arme greifen will.
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Offline Anti Reisdepp

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Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #767 am: 25. April 2016, 22:59:01 »
Peter hat nicht mit Peter Fitzek unterschrieben, das soll "Peter I. F." heißen
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Offline Sandmännchen

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Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #768 am: 25. April 2016, 23:11:06 »
Fitzek ist nicht blöd. Er hat mit vollem Namen (Peter Fitzek) unterschrieben.

Da das zur Niederschrift war, kommt es auf seine Unterschrift gar nicht an. Er könnte die Unterschrift auch einfach weglassen.
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Offline Pantotheus

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Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #769 am: 25. April 2016, 23:22:53 »
Hübsch ist, dass Fatzke "Rechtsmittel" eingelegt hat. Er wollte doch Revision einlegen, wie soll denn nun das Gericht wissen, ob er schön ordentlich Berufung erklärt oder gleich Revision zur dritten Instanz?

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Die spannende Frage bleibt also, wie sich Fatzkes namenloses "Rechtsmittel" auf den weiteren Verfahrensgang auswirkt. Wird es zu einer Berufung ohne Beschränkung? Durch die Berufung der Staatsanwaltschaft ist es ja weitgehend egal, was das für ein Rechtsmittel sein soll, es gibt nun so oder so eine Berufungsverhandlung. Falls aber das "Rechtsmittel" als Revision gedacht war, dann könnte die Beschränkung auf die Rechtsfolgen greifen, falls es eine nicht näher bezeichnete Berufung wäre oder als solche gewertet würde, dann müssten auch die Tatfragen und deren rechtliche Einordnung geprüft werden, nicht nur die Rechtsfolgen.
« Letzte Änderung: 25. April 2016, 23:26:24 von Pantotheus »
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Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #770 am: 25. April 2016, 23:49:51 »
Ein nicht näher bezeichnetes Rechtsmittel wird als Berufung behandelt, es sei denn, innerhalb der Revisionsbegründungsfrist wird das Rechtsmittel als Revision bezeichnet. Berufung ist das umfassendere Rechtsmittel (Tatsacheninstanz), daher wird diese durchgeführt, wenn der Rechtsmittelführer sich nicht festlegt. Frist zur Begründung der Revision grds. 1 Monat nach Ablauf der Einlegungsfrist für das Rechtsmittel.
Ohne weitere Erklärung steuerte also auch Fitzek auf die Berufung zu.
Man muss die Tatsachen kennen, bevor man sie verdrehen kann.
 
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Offline Tonto

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Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #771 am: 26. April 2016, 14:13:25 »
Kann mir jemand erläutern, warum an Marco Ginzel mit Empfangsbekenntnis zugestellt wird?

Nach § 37 I StPO gelten für das Verfahren bei Zustellungen die Vorschriften der ZPO entsprechend.
Nach § 174 I ZPO kann gegen Empfangsbekenntnis an einen Anwalt, einen Notar, einen Gerichtsvollzieher, einen Steuerberater oder an eine sonstige Person, bei der auf Grund ihres Berufes von einer erhöhten Zuverlässigkeit ausgegangen werden kann, zugestellt werden.

In der Aufzählung finde ich nichts, was auf Marco Ginzel zuträfe.  :scratch:
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Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #772 am: 26. April 2016, 14:17:02 »
Fitzek hat erfolgreich das Gericht verwirrt, indem er Marco als Empfangsbvollmächtigten benannt hat,  der ja meist ein Anwalt ist.
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Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #773 am: 26. April 2016, 14:28:49 »
Ein nicht näher bezeichnetes Rechtsmittel wird als Berufung behandelt, es sei denn, innerhalb der Revisionsbegründungsfrist wird das Rechtsmittel als Revision bezeichnet. Berufung ist das umfassendere Rechtsmittel (Tatsacheninstanz), daher wird diese durchgeführt, wenn der Rechtsmittelführer sich nicht festlegt. Frist zur Begründung der Revision grds. 1 Monat nach Ablauf der Einlegungsfrist für das Rechtsmittel.
Ohne weitere Erklärung steuerte also auch Fitzek auf die Berufung zu.
Das ist mir klar, aber Fatzke wohl wieder einmal nicht, dem Obersupervolljuristen.
Da die StA Berufung eingelegt hat, ist ja die Revision, die sich ans Oberlandesgericht richtet, ausgeschlossen.

Die Frage, die sich mir stellt, ist nur die: Gilt die Beschränkung durch die StA auf die Rechtsfolgen der Tat nun für das ganze Berufungsverfahren, oder wird Fatzkes namenloses "Rechtsmittel" als Berufung ohne Beschränkung gewertet und muss deshalb nochmals ein vollständiges Verfahren durchgeführt werden?
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Offline Sandmännchen

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Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #774 am: 26. April 2016, 16:27:51 »
Siehe:

Ein nicht näher bezeichnetes Rechtsmittel wird als Berufung behandelt

Wenn Fitzek nichts mehr mitzuteilen geruht, gibt's eine vollständige Berufung inklusive Beweisaufnahme. Das Gericht kann dann aber bei der rechtlichen Bewertung der Tat nicht zum Nachteil von Fitzek abweichen und etwa zusätzlich eine Straßenverkehrsgefährdung oder einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz entdecken.
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Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #775 am: 26. April 2016, 17:50:07 »
Wenn Fitzek nichts mehr mitzuteilen geruht, gibt's eine vollständige Berufung inklusive Beweisaufnahme.
Ich fürchte, dass Fatzke, falls er etwas mitteilt, dies kaum unter 50 Seiten Geschwurbel tun wird. Dann wird das Berufungsverfahren wohl einige Zeit auf sich warten lassen, weil das bedauernswerte Gericht erst einmal alle Seiten durchsehen muss, ob darauf eventuell doch ein Argument zu finden wäre, das im Verfahren berücksichtigt werden müsste. Ich fürchte weiter, dass Fatzke es fertig bringt, konsequent von Revision zu schwafeln, und dann wird das bedauernswerte Gericht es nicht leicht haben, ihn davon zu überzeugen, dass es eben eine Berufung und keine Revision ist, sowie festzustellen, welche Punkte er nun wirklich anficht und in welchem Umfang also die Berufung stattfinden soll.

(Ein Beweisverfahren ist ja an sich überflüssig, Fatzke schreit ja laut heraus, dass und wie er gefahren ist.)
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Offline Lisa

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Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #776 am: 26. April 2016, 18:23:17 »
Zitat
...dann wird das bedauernswerte Gericht es nicht leicht haben, ihn davon zu überzeugen...
Wäre es für das Gericht leichter, würde Peter I. von einem RA vertreten und in welchem Maße muss es auf die Unkenntnis Peter I. Rücksicht nehmen?
Laden Sie hier die Konvention von Montevideo herunter:
 

Offline echt?

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Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #777 am: 26. April 2016, 18:27:12 »
Vorm Landgericht dürfte Anwaltszwang herrschen. Aber das wird IHN kaum bremsen.
Ich bremse nicht für Nazis!
 
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Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #778 am: 26. April 2016, 18:33:18 »
Peter hat nicht mit Peter Fitzek unterschrieben, das soll "Peter I. F." heißen

"Peter In Fertretung" ?  :))

Meines Erachtens ist Fitzeks IF-Krakelei durchaus bewusst und gewollt. Er schmiert die zwei Buchstaben immer so, dass jeder wohlwollende Leser das für eine Namensparaphe hält; was mit dem (deutlich!) ausgeschriebenen Vornamen dann als Unterschrift anerkannt wird.

Aber den Seinen kann er so stets erzählen, dass er natürlich mit "Peter Imperator Fiduziar" gezeichnet habe.
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Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #779 am: 26. April 2016, 18:41:51 »

Meines Erachtens ist Fitzeks IF-Krakelei durchaus bewusst und gewollt. Er schmiert die zwei Buchstaben immer so, dass jeder wohlwollende Leser das für eine Namensparaphe hält; was mit dem (deutlich!) ausgeschriebenen Vornamen dann als Unterschrift anerkannt wird.

Aber den Seinen kann er so stets erzählen, dass er natürlich mit "Peter Imperator Fiduziar" gezeichnet habe.

Aber dann haben in die Finsterlinge vom System wieder einen Kugelschreiber gegeben und die Unterschrift ist ungültig, weil sie nicht in nasser Tinte verfasst wurde.